Nachrichten

Oesterreich - neu Image

Prüfungsschwerpunkte 2020 der FMA

01.12.2020

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Prüfungsschwerpunkte für die kommende Enforcement-Saison veröffentlicht.

Für Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2020 oder später enden, werden die folgenden Schwerpunkte für Konzernabschlüsse nach IFRS festgelegt:

  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses: dabei sind insbesondere die Annahme zur Unternehmensfortführung, wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sowie die Darstellung der von COVID-19 beeinflussten Posten zu beachten;
  • IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten: dabei sind insbesondere Cashflow-Prognosen, Abzinsungssatz und die angemessene Offenlegung der Bewertungsmethoden und der zu Grunde liegenden Annahmen zu beachten;
  • IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: mit allgemeinen Überlegungen zu qualitativen und quantitativen Angaben, zur Entstehung und Steuerung von finanziellen Risiken, zur Darstellung neuer und geänderter finanzieller Risiken aufgrund von COVID-19 und die Darstellung der Inanspruchnahme von Zugeständnissen bei finanziellen Verbindlichkeiten sowie speziellen Überlegungen für Kreditinstituten zu Begründung und Methodik von Post-Management-Adjustments und deren Auswirkungen, Sensitivitätsanalysen für die Stufeneinteilung und die Berechnung der erwarteten Kreditverlusten sowie Angaben zur Risikokonzentration und zu gewährten Stundungen und deren Auswirkung auf die Einschätzung des Kreditrisikos;
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse: mit dem Fokus auf spezifischen Angaben zur Anwendung der Änderungen in Bezug auf Mietkonzessionen, Angaben gemäß IFRS 16.53 iZm Aufwendungen und Abschreibungen sowie Angabe der Fälligkeitsanalye von Leasingverbindlichkeiten.

Der nichtfinanziellen Berichterstattung im Lagebericht wird weiterhin Beachtung geschenkt. Auch hier ist insbesondere auf COVID-19-Zusammenhänge einzugehen.

Sie können die Prüfungsschwerpunkte, die auch Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse nach UGB, den Lagebericht und allgemeine Hinweise umfassen, hier auf der Internetseite der FMA abrufen.

Deloitte-Dokument Image
Blatt - Nachhaltigkeit Image

Wir nehmen Stellung zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

01.12.2020

Wir haben zu dem im September 2020 veröffentlichten Konsultationspapier der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen. In unserer Stellungnahme betonen wir, dass wir die Standardsetzung auf globaler Ebene unterstützen, weil globale Probleme globale Lösungen erfordern. Liefer- und Wertschöpfungsketten sind global und stehen daher globalen Risiken gegenüber und erfordern somit einen globalen Ansatz. Deloitte unterstützt daher den Vorschlag der IFRS-Stiftung, neben dem IASB und unter der Leitung und Aufsicht der IFRS-Stiftung einen globalen Nachhaltigkeitsstandardsetzer (SSB) einzurichten.

In unseren Anmerkungen zu den Vorschlägen der Treuhänder halten wir auch fest, dass die zu entwickelnden Standards auf dem Besten aufbauen sollten, was wir haben, und zitieren die Arbeit von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB, die im September 2020 eine Absichtserklärung veröffentlicht haben, gemeinsam auf eine umfassende Unternehmensberichterstattung in einem umfassenden System der Unternehmensberichterstattung hinzuarbeiten. Wir glauben, dass die Vision in dieser Erklärung als natürlicher Ausgangspunkt für Fortschritte auf dem Weg zu einem kohärenteren, umfassenderen Unternehmensberichtssystem dienen könnte. Aus den im Konsultationspapier genannten Gründen sind wir der Meinung, dass die IFRS-Stiftung mit Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über klimarelevante Informationen beginnen sollte, doch während wir diese Standards für die erste Priorität halten, stellen wir auch fest, dass sich der SSB zügig auch anderen Nachhaltigkeitsthemen zuwenden sollte.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Vorschlag der IFRS-Stiftung zu einem bedeutenden Schritt hin zu einem umfassenden System der Unternehmensberichterstattung führen würde, das auf den etablierten Bemühungen der bestehenden Nachhaltigkeitsstandards und -rahmenkonzepte aufbaut, eine standardsetzerische Lösung für eine auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Berichterstattung in Verbindung mit Finanzinformationen zu schaffen. Weitere Blöcke können hinzugefügt werden, um die weiterreichenden Auswirkungen von Unternehmen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen zu behandeln und regionale und lokale politische Prioritäten widerzuspiegeln. Wir zitieren IFAC's Enhancing Corporate Reporting: The Way Forward als eine Veranschaulichung, wie mit einem "Baustein"-Ansatz sowohl ein Kernsatz globaler Nachhaltigkeitsstandards erreicht werden kann als auch auf die Ziele lokaler oder regionaler Politik reagiert werden kann.

Schließlich betonen wir, dass zeitnahes Handeln erforderlich ist, um Fragmentierung, Doppelungen oder parallele Berichterstattungsvorschriften zu Themen, die im gesamten System gleich sind, zu vermeiden. In Ermangelung eines einheitlichen Satzes globaler Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen einige Regionen alleine vor. Dies könnte dazu führen, dass mehrere Berichterstattungsrahmen und Berichtsstandards für einen längeren (oder unbestimmten) Zeitraum bestehen. Das vorrangige Ziel muss aber eine Reduzierung und Konsolidierung der Vielzahl unterschiedlicher Rahmen und Standards sein, die derzeit existieren.

Wir fassen unsere Position wie folgt zusammen:

Das Ausmaß der Herausforderungen und die zunehmende Dynamik aller Interessengruppen für eine globale Lösung für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards sprechen unbestreitbar für sofortiges Handeln. Die im Konsultationspapier vorgeschlagenen Maßnahmen sollten unverzüglich ergriffen werden.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

EFRAG Image

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

01.12.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat nach der Veröffentlichung ihrer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf erstellt.

In der Zusammenfassung werden die wesentlichen Rückmeldungen, die bei EFRAG zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, vorgestellt und deren Berücksichtigung in der endgültigen Stellungnahme erläutert.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen ist auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

IFRS-Beirat - Sitzung Image

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im November

01.12.2020

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 3. und 4. November 2020 per Videokonferenz stattfand.

Die Teilnehmer erörterten folgende Themen:

  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung und Aktuelles vom Board — Der Beirat wurde über die jüngsten Aktivitäten der Treuhänder informiert. Insbesondere wurde auf die Coronavirus-Pandemie, Rollen, die eine Nachfolge erfordern, und Nachhaltigkeit eingegangen. Es gab auch einen Bericht zu den jüngsten Aktivitäten des Boards, der sich auf die Änderungen an IFRS 17, IBOR Phase 2, die Coronavirus-Pandemie und die Überprüfungen von IFRS 9 und IFRS 15 nach der Einführung konzentrierte.
  • Rückmeldungen von früheren Sitzungen des IFRS-Beirats — Die Mitglieder des Beirats wurden darüber informiert, wie die IFRS-Stiftung seit der letzten Ratssitzung frühere Rückmeldungen des Beirats in ihre strategischen Aktivitäten in Bezug auf Relevanz, Risiko, Prozesse und die IFRS einbezogen hat.
  • Nachhaltigkeit — Dies war der wichtigste Tagesordnungspunkt und konzentrierte sich auf das Konsultationspapier zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Erörterte Fragen waren:
    • Besteht Bedarf an einem globalen Satz international anerkannter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
    • Ist die Entwicklung eines Sustainability Standards Board (SSB), das unter der Governance-Struktur der IFRS-Stiftung arbeiten soll, ein geeigneter Ansatz, um weitere Konsistenz und globale Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen?
    • Haben die Mitglieder des Beirats Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge zu den Erfolgsvoraussetzungen (einschließlich der Voraussetzungen für das Erreichen eines ausreichenden Finanzierungsniveaus und des entsprechenden Niveaus an technischer Expertise)?
    • Könnte die IFRS-Stiftung ihre Beziehungen zu Interessengruppen nutzen, um die Übernahme und einheitliche Anwendung von SSB-Standards weltweit zu fördern? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
    • Wie könnte die IFRS-Stiftung am besten auf den bestehenden Initiativen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen und mit ihnen zusammenarbeiten, um weitere globale Konsistenz zu erreichen?
    • Wie könnte die IFRS-Stiftung am besten auf den bestehenden rechtskreisspezifischen Initiativen aufbauen und mit ihnen zusammenarbeiten, um eine globale Lösung für eine einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden?
    • Wenn die IFRS-Stiftung einen SSB einrichten würde, sollte er dann zunächst klimabezogene Finanzangaben entwickeln, bevor er möglicherweise seinen Aufgabenbereich auf andere Bereiche der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdehnt?
    • Sollte ein SSB eine fokussierte Definition von klimabezogenen Risiken haben oder breitere Umweltfaktoren berücksichtigen?
    • Sind die Mitglieder des Beirats mit dem vorgeschlagenen Ansatz zur Wesentlichkeit einverstanden, der vom SSB verfolgt werden könnte?

Der vollständige Bericht von der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es gibt auch Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen.

IDW Image

Stellungnahme des IDW zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

01.12.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' genommen.

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahe die Absicht des IASB, Abschlussadressaten zu vertretbaren Kosten entscheidungsnützlichere Informationen über Unternehmenserwerbe zur Verfügung zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung der Vorschläge im Diskussionspapier die Kosten der Abschlussersteller erheblich erhöhen wird, empfiehlt das IDW, eine gründliche Analyse der Rückmeldungen zu dieser Konsultation und weitere Untersuchungen und Einbindungen des IASB, um sicherzustellen, dass der erwartete Nutzen der neuen Angaben die zusätzlichen Erstellungskosten überwiegt.

Außerdem spricht sich das IDW klar für die Wiedereinführung einer planmäßigen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten in Verbindung mit einer hinweisbasierten Prüfung auf außerplanmäßige Abschreibung aus. Selbst wenn der Ansatz nach IAS 36 allein über die Wertminderung aus Sicht des IASB der konzeptionell überlegenere Ansatz sein sollte, so zeige ein Blick auf die stetig wachsenden Goodwill-Positionen in den Bilanzen der Unternehmen (sogar in Zeiten der Finanzmarktkrise und der Coronavirus-Pandemie) dessen mangelnde Praxistauglichkeit.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

EFRAG Image
Europäische Union - neu Image

EFRAG-Präsident konsultiert zu seiner Einschätzung für nichtfinanzielle Standardsetzung

01.12.2020

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten hat der Präsident des EFRAG-Boards im Oktober öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte.

Er hat nun die erhaltenen Rückmeldungen in einem Dokument zusammengefasst, das erneut zur Konsultation gestellt wird. Das Dokument konzentriert sich darauf, zusätzliche Rückmeldungen zu einer Reihe von Themen zu erhalten, die bei der ersten Konsultation nicht oder nicht vollständig behandelt wurden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IVSC Image

IVSC veröffentlicht Perspektivenpapier über sozialen Wert

01.12.2020

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat ein Perspektivenpapier 'Defining and Estimating ‘Social Value’' veröffentlicht.

Das Konzept des "sozialen Werts" ist ein Bereich von wachsendem Interesse für Regierungen, Öffentlichkeit und Wirtschaft. Seine Bedeutung wird jedoch oft durch Ungewissheit, viele unterschiedliche Definitionen und das Fehlen eines international anerkannten Bewertungsrahmens und von Praxisstandards getrübt.

Dieses neue Perspektivenpapier untersucht einige der Konzepte im Zusammenhang mit dem sozialen Wert und bittet um Stellungnahmen, um festzustellen, ob Standards oder Leitlinien erforderlich sind.

Zugang zum Papier haben Sie auf der Internetseite des IVSC.

EFRAG Image

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im November

01.12.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im November 2020.

Wie bereits berichtet, waren im November folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von der Sitzung von TEG am 10. November 2020.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

AFRAC Image

IASB&EFRAG@AFRAC 2020 - Rückblick, Aufzeichnung, Folien

01.12.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lud am 6. November 2020 zu seinem jährlich stattfindenden Informationsforum ein.

Die Presseerklärung auf der Internetseite von AFRAC bietet einen Zusammenfassung und Verknüpfungen auf die Aufzeichnung und die verwendeten Präsentationsfolien.

EFRAG Image

EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu Unternehmenszusammenschlüssen und der Sichtweise der Anleger – zusammenfassender Bericht

01.12.2020

EFRAG hat zusammen mit dem IASB am 12. November 2020 eine Einbindungsveranstaltung abhalten, um Unternehmenszusammenschlüsse und die Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten zu erörtern. Ein Bericht von der Veranstaltung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Veranstaltung konzentrierte sich auf die Ansichten der europäischen Investitionsentscheider in Bezug auf Informationen über die Ziele und Vorgaben für eine Übernahme und nachfolgende Informationen darüber, wie sich diese Übernahme im Vergleich zu den gesteckten Zielen entwickelt.

Hochrangige Rednern und Podiumsteilnehmer erörterten die im Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung und im Entwurf der EFRAG-Stellungnahme enthaltenen vorläufigen Sichtweisen.

Den zusammenfassenden Bericht können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.