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GRI-Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

15.12.2020

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat zu dem im September 2020 veröffentlichten Konsultationspapier der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen.

In der Stellungnahme stimmt GRI der Einschätzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zu, dass die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsberichterstattung wächst und dass eine globale Lösung die Bedürfnisse der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen, zusammen mit den Informationsbedürfnissen ihrer Adressatengruppen, einschließlich der Investoren, sowie den Informationsbedürfnissen der Rechtskreise, in denen sie tätig sind, berücksichtigen muss.

GRI stellt außerdem fest, dass nicht nur eine globale Lösung erforderlich ist, sondern dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch verpflichtend werden sollte, um wirklich zu einer besseren Entscheidungsfindung beizutragen. In der Stellungnahme heißt es außerdem, dass die Finanzberichterstattung selbst gestärkt werden muss, um die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das berichtende Unternehmen zu reflektieren. Eine verbesserte Finanzberichterstattung würde dann neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen. GRI ist der Ansicht, dass die Finanzberichterstattung dann in der Lage sein wird, die durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung gestellten Informationen zu nutzen, um die finanziellen Auswirkungen aller Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten vollständig zu berücksichtigen.

GRI äußert sich auch zur Rolle der IFRS-Stiftung:

Die IFRS-Stiftung ist in der Position, die Weiterentwicklung des bestehenden Aufsichtsmechanismus im öffentlichen Interesse zu unterstützen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzubeziehen, wodurch noch mehr Rechtskreise, die eine globale Lösung für die Finanzberichterstattung mandatiert haben, dies auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung tun können.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

GRI bietet außerdem zwei Internetseminare zu der Antwort auf die Konsultation an: Am 17. Dezember 2020 um 9:00h MEZ und um 17:00h MEZ (Verknüpfungen auf die Anmeldeseiten).)

Europäische Union - neu Image

Mitgliedstaaten können ESEF verschieben

15.12.2020

Das Europäische Parlament und der Rat haben einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten gestattet, die Anwendung der Anforderungen des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben, sofern sie dies der Kommission unter Angabe nachvollziehbarer Gründe mitteilen.

Börsennotierte Unternehmen, die 2021 ESEF-Jahrefinanzberichte veröffentlichen wollen, könnten dies weiterhin tun.

Eine entsprechende Erklärung Coronavirus: EU agrees to rules to make it easier for firms to raise capital through the 'EU Recovery Prospectus' ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

EFRAG - Sitzung Image

EFRAG-Sitzung am kommenden Donnerstag

15.12.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Papiere für die Sitzung des Boards am 17. Dezember 2020 zur Verfügung gestellt.

Ein wichtiges Thema der Sitzung wird das IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung sein.

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmeldeinformationen für die Sitzung sind hier verfügbar.

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Mitschnitte von der gestrigen Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

15.12.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 14. Dezember 2020 per Videokonferenz getagt. Von dieser Sitzung sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 94. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung von TEG

15.12.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 16. Dezember 2020 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Einziges Thema der Sitzung wird das IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung sein.

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmeldeinformationen für die Sitzung sind hier verfügbar.

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Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

13.12.2020

Der IASB wird vom 14. bis 16. Dezember 2020 per Videokonferenz tagen und acht Themen erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: In der Sitzung im Dezember 2020 hat das IFRS Interpretations Committee eine Agendaentscheidung zu Finanzierungsvereinbarungen für die Lieferkette (Reverse Factoring) finalisiert. Im Rahmen dieser Sitzung wird der Board gebeten, diese Entscheidung zu bestätigen. Wenn vier oder mehr Boardmitglieder Einspruch erheben, wird die Agendaentscheidung nicht veröffentlicht. Dies ist die erste Agendaentscheidung, die im Zuge des überarbeiteten Konsultationsprozesses dem IASB vorgelegt wird.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt einen Standard mit reduzierten Angabepflichten für Tochterunternehmen, die IFRS anwenden, aber die Definition eines kleinen oder mittelgroßen Unternehmens (KMU) erfüllen. In dieser Sitzung bittet der Stab um Stellungnahmen dazu, ob das Konsultationsdokument auch reduzierte Angabepflichten für IFRS 17 enthalten sollte. Zudem empfiehlt der Stab, dass IFRS 1 nicht geändert wird und keine gesonderten Übergangsvorschriften entwickelt werden. Des Weiteren empfiehlt der Stab, dass, wenn ein Unternehmen den Standard zu reduzierten Angabepflichten nicht mehr anwendet, die Vergleichszahlen die Angabepflichten der vollständigen IFRS umfassen sollten. Außerdem sollte der Standard zu reduzierten Angaben der Ansicht des Stabs entsprechend mehr als einmal "erstmalig" angewendet werden können und eine Klarstellung beinhalten, dass der Standard ein Wahlrecht ist und ein Unternehmen seine Entscheidung, ihn anzuwenden, rückgängig machen kann.

Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB hat im Januar 2020 eine Bitte um Übermittlung von Informationen im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU herausgegeben. Der IASB hat 66 Stellungnahmen, hauptsächlich von Rechnungslegungsgremien und standardsetzenden Organisationen, erhalten. Grundsätzlich sprachen sich die Interessengruppen dafür aus, dass sich der IFRS für KMU an den vollen IFRS orientieren sollen. Der Stab empfiehlt dem Board, die SME Implementation Group (SMEIG) zu bitten, eine Reihe von Empfehlungen für den Board über die nächsten Schritte der zweiten umfassenden Überprüfung der IFRS für KMU zu entwickeln. Die nächste Sitzung der SMEIG ist im Februar 2021 vorgesehen.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Board entwickelt derzeit eine Änderung an IAS 1 und seinem Leitliniendokument zur Anwendung der Wesentlichkeit vor. Der Stab empfiehlt dem Board, keine Übergangsvorschriften und keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens zu den Änderungen am Leitliniendokument hinzuzufügen, er empfiehlt aber eine kleine Änderung des Wortlauts in IAS 1.117B.

Primäre Abschlussbestandteile: Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB den Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben. Der Stab hat die Rückmeldungen aus den 215 eingegangenen Stellungnahmen, den Einbindungsaktivitäten, der Feldarbeit und einer Übersicht über die wissenschaftliche Literatur zusammengefasst. Es gibt 11 Papiere, die jeweils einen Aspekt der Rückmeldungen zusammenfassen. Als erster Eindruck aus den Stellungnahmen ist zu nennen, dass es Unterstützung für viele Aspekte der Vorschläge, wie z.B. definierte Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung und die Einführung einer Definition für ungewöhnliche Posten gab. Viele Stellungnehmende hielten jedoch zusätzliche Leitlinien für erforderlich und waren mit der vorgeschlagenen Definition für ungewöhnliche Posten nicht einverstanden. Es gab breite Unterstützung für die vorgeschlagenen Rollen für die primären Abschlussbestandteile und den Anhang. Es gab jedoch fast keine Unterstützung für die Trennung von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und die Vorschläge in Bezug auf die von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen erhielten gemischte Meinungen, die zum Teil mit großem Nachdruck vorgebracht wurden. Der Stab fordert den Board nicht auf Entscheidungen zu treffen, sondern bittet um Rückmeldung und die Identifizierung von Bereichen, in denen weiterer Untersuchungsbedarf besteht.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Im Oktober 2020 beschloss der Board, mit der Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 zu beginnen. Der Stab plant zunächst die zu untersuchenden Sachverhalte zu identifizieren und zu bewerten, die dann Gegenstand einer öffentlichen Konsultation in Form einer Bitte um Übermittlung von Informationen sein sollen. Der Stab geht davon aus, dass die Durchführung der Überprüfung nach der Einführung etwa 18-24 Monate dauern wird und die Bitte um Informationsübermittlung im dritten Quartal 2021 herausgegeben wird. Der Stab wird den Board fragen, ob dieser Kommentare zu den Projektzielen der Überprüfung nach der Einführung, den Aktivitäten oder dem Zeitplan hat.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab empfiehlt dem Board, das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital vom Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu verschieben.

Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen: Im Januar 2020 entschied der Board, Beispiele zu entwickeln, um zu veranschaulichen, wie die bilanziellen Auswirkungen des vorgeschlagenen gedeckelten Ansatzes im Vergleich zu den bestehenden Anforderungen in IAS 19 für leistungsorientierte Pläne zu Pensionsleistungen, die von Vermögensrenditen abhängen, aussehen. Der Stab bittet den Board um Rückmeldungen zu dem entwickelten erläuternden Beispiel.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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IFAC-Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

11.12.2020

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat zu dem im September 2020 veröffentlichten Konsultationspapier der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen.

Bereits im September 2020, noch bevor die Trustees ihre Nachhaltigkeitskonsultation starteten, hatte IFAC ein IASB-Schwestergremium für die Setzung globaler Nachhaltigkeitsstandards gefordert.

In Beantwortung der Konsultation der Treuhänder wiederholt IFAC nun die Forderung nach einem internationalen Board für die Nachhaltigkeitsstandardsetzung unter dem Dach der IFRS-Stiftung. In der Stellungnahme heißt es (Hervorhebung im Original):

Die Konsultation identifiziert wichtige und herausfordernde Fragen, die von den Treuhändern der IFRS-Stiftung erwogen werden sollten — einschließlich des Anwendungsbereichs und der Abfolge der Standards, des Ansatzes in Bezug auf Wesentlichkeit und der Frage, wie auf bestehenden Initiativen aufgebaut werden kann. In Bezug auf die grundlegenden Fragen jedoch — ob es einen Bedarf für einen globalen Satz international anerkannter Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt und ob die IFRS-Stiftung durch die Einrichtung eines neuen Sustainability Standards Board (SSB) eine führende Rolle spielen sollte — ist IFAC vor dem Hintergrund einer umfassenden Befragung von Interessengruppen der Meinung, dass die Antwort ganz klar "ja" ist.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IFAC.

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IPSASB veröffentlicht Änderungen in Bezug auf Finanzinstrumente des öffentlichen Sektors

11.12.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Unverbindliche Änderungen an IPSAS 41 'Finanzinstrumente'' mit Änderungen veröffentlicht, die die bestehenden Leitlinien des IPSASB in IPSAS 41 für Themen ergänzen, die für den öffentlichen Sektor spezifisch sind und erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben.

Die Änderungen präzisieren die bestehenden Leitlinien für vier Instrumente des öffentlichen Sektors:

  • Währungsgold;
  • Währung im Umlauf;
  • IWF-Quotenzeichnungen; und
  • Sonderziehungsrechte des IWF.

Die neuen Leitlinien Non-Authoritative Amendments to IPSAS 41 'Financial Instruments', ein kurzes einführendes Video und eine At a Glance-Übersicht über die vorgeschlagenen Änderungen finden Sie auf der Internetseite des IPSASB.

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Die Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS verstehen

11.12.2020

Deloitte hat eine grundlegende, 380 Seiten umfassende Publikation herausgegeben, die einige der häufigsten und wichtigsten Unterschiede, die sich bei der Umstellung von US-GAAP auf IFRS und umgekehrt auf den Abschluss auswirken können, behandelt.

Im Jahr 2002 veröffentlichten der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) eine Absichtserklärung, in der Prioritäten und Meilensteine festgelegt wurden, die bei wichtigen gemeinsamen Projekten erreicht werden sollten. Die beiden Boards arbeiteten zusammen, um ihre Standards zu verbessern und Konvergenz anzustreben. Die Ergebnisse in Bezug auf die Konvergenz waren unterschiedlich. Es gab eine signifikante Konvergenz bei Themen wie Unternehmenszusammenschlüsse und Erlöserfassung. Bei Themen wie Finanzinstrumente und der Folgebewertung von Leasingverhältnissen haben sich die wesentlichen Unterschiede jedoch vergrößert.

Diese unfassende Publikation spiegelt Unterschiede für Standards wider, die ab dem 31. Dezember 2019 für börsennotierte Unternehmen mit einem jährlichen Berichtszeitraum verpflichtend sind. Da ASC 326 Financial Instruments - Credit Losses für börsennotierte Unternehmen mit Geschäftsjahren, die nach dem 15. Dezember 2019 beginnen, in Kraft getreten ist, bietet die Publikation außerdem Anhang A Allowance for expected credit losses in loans and receivables and some debt securities, um die wichtigsten Unterschiede zwischen ASC 326 Financial Instruments - Credit Losses und IFRS 9 Finanzinstrumente hervorzuheben.

Die Publikation behandelt Folgendes nicht: (1) Unterschiede in Bezug auf die Angabepflichten, (2) Leitlinien im Zusammenhang mit dem IFRS für KMU, (3) Leitlinien im Zusammenhang mit den Alternativen des Private Company Council für private Unternehmen nach US-GAAP und (4) Auswirkungen der branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften nach US-GAAP. Sie deckt die Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS bei der Segmentberichterstattung ab, da die Wertminderungsvorschriften in beiden Regelwerken von der Identifizierung von Geschäftssegmenten abhängen.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

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ICAS-Bericht zu IAS 37 und Stilllegungsverbindlichkeiten

10.12.2020

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) hat einen Bericht herausgegeben, in dem die Anwendung von IAS 37 'Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen' bei der Bilanzierung von Kosten für Stilllegungen und Sanierungsmaßnahmen in umweltbelastenden Industrien, einschließlich Öl und Gas, Bergbau und Versorgungsunternehmen, untersucht wird.

IAS 37 schreibt vor, dass die künftigen Sanierungskosten geschätzt und unter Verwendung eines angemessenen Abzinsungssatzes bilanziert werden müssen, um den Barwert dieser Kosten zu berechnen. Der IASB schreibt in dem Standard den Unternehmen jedoch nicht vor, den verwendeten Abzinsungssatz anzugeben, und stellt auch nicht klar, ob die Grundlage für die Berechnung des Abzinsungssatzes eine Wahl einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode darstellt.

Die ICAS-Untersuchung stützt sich auf eine große internationale Stichprobe aus den Bereichen Bergbau, Versorgungsunternehmen sowie Öl- und Gasindustrie und kommt zu dem Ergebnis, dass es erhebliche Unterschiede in der Entscheidung der Unternehmen gibt, den Abzinsungssatz bei der Bilanzierung von Stilllegungs- und Umweltverbindlichkeiten offenzulegen. Darüber hinaus stellt die Studie fest, dass, wenn ein Unternehmen mit einer Stilllegungsverbindlichkeit zahlungsunfähig wird, die Sanierungsverbindlichkeit mit dem Vermögenswert verbunden bleibt, der dadurch für einen potenziellen Käufer weniger attraktiv werden kann, so dass, wenn der Vermögenswert schließlich unverkauft bleibt, der Steuerzahler am Ende für die Stilllegung aufkommen muss. ICAS weist darauf hin, dass dieses Szenario in einer Post-Corona-Welt wahrscheinlich häufiger vorkommen wird.

Die Autoren der Studie kommen zu zwei Empfehlungen:

  • Die Standardsetzer sollten die Angabe der verwendeten Abzinsungssätze vorschreiben, um Vergleichbarkeit zu gewähren und so den Abschlussadressaten und anderen wichtigen Interessengruppen einen Einblick in die "Black Box" der Bilanzierung von Stilllegungsverbindlichkeiten zu geben; und
  • Die Abschlussersteller sollten erweiterte Angaben leisten (und die Abschlussprüfer sollten diese verlangen), um nicht nur den Abzinsungssatz, sondern auch die nicht abgezinsten zukünftigen geschätzten Kapitalflüsse und den Zeitplan der Stilllegungsaktivitäten zu berücksichtigen, ergänzt durch eine umfassende Darstellung der wesentlichen Unsicherheiten, die mit diesen Posten verbunden sind.

Der Bericht Black Box Accounting: Discounting and disclosure practices of decommissioning liabilities steht Ihnen auf der Internetseite von ICAS zur Verfügung.

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