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Neuer IASB-Webcast zu den Änderungen an IFRS 17

30.07.2020

Der IASB hat einen zweiteiligen Webcast herausgegeben, der einen Überblick über die jüngst veröffentlichten Änderungen an IFRS 17 gibt.

Der IASB hat im Juni 2020 Änderungen an IFRS 17 herausgegeben, um auf Bedenken und Herausforderungen bei der Umsetzung einzugehen. Der jetzt freigeschaltete Webcast konzentriert sich im ersten Teil auf Implementierungsfragen im Zusammenhang mit den Änderungen in Bezug auf andere Vorschriften als Übergangsvorschriften und im zweiten Teil auf die Übergangsvorschriften.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Juli 2020)

30.07.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Juli zusammengefasst werden.

In dem achtminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2;
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden;
  • Lageberichterstattung;
  • Rohstoffindustrien; und
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung — Mangel an Umtauschbarkeit.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

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Fragebogen des DRSC zum IASB Entwurf ED/2019/7

29.07.2020

Am 17. Dezember 2019 hat der IASB den Entwurf eines neuen Standards 'Allgemeine Darstellung und Angaben' veröffentlicht, der IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' ersetzen soll. Das DRSC bietet nun eine Befragung an, mit der es ein fundiertes und breites Meinungsbild der fachlich interessierten Öffentlichkeit zu den Änderungsvorschlägen erlangen will.

Interessenten sind eingeladen, sich bis zum 11. September 2020 an der Befragung zu beteiligen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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Zusammenfassung der Antworten auf die Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung

29.07.2020

Im Februar 2020 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung. Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen ist jetzt auf der Internetseite der Kommission verfügbar. Allerdings werden in der Zusammenfassung die vielen Rufe nach internationaler anstelle von regionaler Standardsetzung in der nichtfinanziellen Berichterstattung ignoriert, die die Konsultation hevorgerufen hat.

Das Konsultationsdokument enthielt unter anderem den Vorschlag, dass ein EU-Standardsetzer installiert werden könnte, der europäische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung setzt. Erst kürzlich hat die Kommission die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) beauftragt, vorbereitende Arbeiten für die mögliche Ausarbeitung solcher Standards durchzuführen.

Während in den Stellungnahmen zur Konsultation übereinstimmend festgestellt wurde, dass eine Standardisierung in diesem Bereich vorteilhaft wäre, stieß die Idee einer "Nur Europa"-Lösung auf Widerstand. Diese Kommentare werden in der Zusammenfassung auf der Internetseite der Kommission nicht wiedergegeben. Der einzige Absatz, in dem anerkannt wird, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung nicht nur ein europäisches Thema ist, hält fest, dass "die EU mit anderen wichtigen Rechtskreisen und Nicht-EU-Anlegern zusammenarbeiten sollte, um sicherzustellen, dass der EU-Standard weithin anerkannt wird".

Jenseits der Kommissionskonsultation wurde wiederholt gefordert, in diesem Bereich internationale Standards zu setzen. Gemeinhin wird die IFRS-Stiftung als der richtige Ort angesehen, um einen solchen Standardsetzer (einen parallelen Board zum IASB) einzurichten. Zuletzt veröffentlichte die Eumedion-Stiftung ein Positionspapier Auf dem Weg zu einem globalen, anlegerorientierten Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen.

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Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

28.07.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 5. August 2020 per Videokonferenz tagen.

Einziges Thema der zweistündigen Sitzung wird der Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben sein.

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Bis Ende 2020 alle Sitzungen unter der Ägide der IFRS-Stiftung nur virtuell

28.07.2020

Seit Anfang März wurden alle Sitzungen der IFRS-Stiftung, einschließlich der Sitzungen des IASB sowie der Beratungsgruppen und Beiräte virtuell abgehalten, wobei sowohl Beobachter als auch Teilnehmer sich per Videokonferenz zugeschaltet haben. Die Stiftung hat nun beschlossen, diesen Prozess fortzusetzen, und alle Sitzungen werden bis Ende 2020 virtuell abgehalten.

Boardmitglieder, Stabmitglieder und Mitglieder des IFRS Interpretations Committee können gegebenenfalls persönlich vor Ort teilnehmen, wenn sie in Großbritannien wohnen und wenn die in Großbritannien geltenden Corona-Vorschriften eingehalten werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2020

27.07.2020

Der IASB hat am 22. und 23. Juli 2020 per Videokonferenz getagt, um sechs Themen zu erörtern. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Im August 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2), in dem Änderungen an IAS 1 und Leitliniendokument 2 vorgeschlagen wurden. Auf dieser Sitzung entschied IASB, die Übergangsvorschriften dahingehend zu ändern, dass Unternehmen verpflichtet werden, wesentliche Informationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die laufende Periode anzugeben und Vergleichsinformationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben, wenn dies für das Verständnis des Abschlusses der laufenden Periode relevant ist. Er entschied auch, dass die Änderungen für jährliche Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist, und dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 8, die sich aus dem Projekt zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ergeben, auf dasselbe Datum geändert wird.

Lageberichterstattung: Der Board hat die empfohlenden Leitlinien zur Berichterstattung über finanzielle Ressourcen unterstützt. Der Board hat die Vorschriften und mögliche unterstützende Leitlinien für die Berichterstattung über Fortschritte bei der Steuerung von Kernaspekten, ein Angabeziel für Leistung und Lage sowie mögliche Leitlinien zur Unterstützung dieses Ziels erörtert, einschließlich der Ermittlung von Kernaspekten der Leistung und Lage, die in den Lageberichten behandelt werden müssen. Es wurden außerdem auch Leistungskennzahlen und -indikatoren erörtert.

Rohstoffindustrien: Die Papiere des Stabs für die Sitzung fassten seine Einschätzung darüber zusammen, wie Aktivitäten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 6 fallen, in Abwesenheit dieses Standards unter Anwendung der Vorschriften in IAS 16 und IAS 38 bilanziert würden.

Der Stab kam zu dem Schluss, dass die während der Explorationsphasen anfallenden Kosten nicht den Vorschriften von IAS 16 oder IAS 38 für den Ansatz als Vermögenswert entsprechen würden. Der Stab prüfte auch die Ausgaben für den Erwerb der gesetzlichen Rechte von einer dritten Partei und kam zu dem Schluss, dass sie die Definition eines immateriellen Vermögenswertes und die Ansatzkriterien erfüllen könnten, dass aber die Anwendung von IAS 36 ohne die spezifischen Vorschriften in IFRS 6:18-22 im Allgemeinen zu einer sofortigen Abschreibung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung führen würde. Bei Anwendung der Leitlinien in IAS 38:54-55 würden Ausgaben für Exploration und Evaluierung, die nach dem Erwerb des Rechtsanspruches anfallen, als Aufwand verbucht, sobald sie anfallen. Es wurden keine Entcheidungen gefällt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung — Mangel an Umtauschbarkeit: Im April 2020 entschied der IASB darüber, wie IAS 21 geändert werden kann, um die Rechnungslegung zu regeln, wenn der Spot-Wechselkurs nicht beobachtbar ist (wegen mangelnder Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen). Der IASb entschied, die vorgeschlagenen Änderungen prospektiv anzuwenden. Der Stab wird den Entwurf finalisieren; er wird 120 Tage lang zur Stellungnahme zur Verfügung stehen.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der IASB hat Rückmeldungen zu den Vorschlägen für qualifizierende Sicherungsbeziehungen und Gruppen von Posten diskutiert. Der IASB entschied, den Unternehmen zu erlauben, statt von ihnen zu verlangen, die kumulativen beizulegenden Zeitwerte auf Null zurückzusetzen, um die rückwirkende Wirksamkeitsbeurteilung, wie in Textziffer 102S des Entwurfs vorgeschlagen, durchzuführen, und die Vorschläge im Entwurf bezüglich der Rechnungslegung für qualifizierende Sicherungsbeziehungen zu bestätigen, vorbehaltlich von Klarstellungen und Formulierungsvorschlägen, wie in der Analyse des Stabs erläutert. Damit sind die Beratungen abgeschlossen, und der Stab geht davon aus, die Änderungen zu finalisieren.

IFRS-Taxonomie: Der Stab geht davon aus, die Aktualisierung der IFRS-Taxonomie für die Coronavirus-Pandemie-bezogenen Änderungen an IFRS 16 ohne größere Änderungen zu finalisieren. Es gab kein Papier für diese Sitzung.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

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AFRAC erweitert Fachinformation zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie erneut

27.07.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat seine Fachinformation zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten um eine weitere Frage ergänzt.

Die AFRAC-Fachinformation greift Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit politischen Stabilisierungsmaßnahmen sowie vorübergehenden Erleichterungen für Kreditinstitute, zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, auf. Die aktualisierte Fassung enthält neben redaktionellen Anpassungen die Beantwortung der ergänzten Frage „Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach UGB und IFRS bei steigenden Ausfallrisiken und dem gesetzlichen Moratorium?“.

Die erweiterte Fachinformation kann direkt von der Internetseite des AFRAC heruntergeladen werden.

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Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Juli 2020)

25.07.2020

Im Nachgang der Sitzung des IASB im Juli 2020 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die Änderungen sind zahlreich.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 26. Juni 2020.

Standardsetzung

  • Lageberichterstattung — ein Entwurf wird jetzt in der ersten Jahreshälfte 2021 erwartet (zuvor: zweite Jahreshälfte 2020)
  • Primäre Abschlussbestandteile — die Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen zum Entwurf soll nun im vierten Quartal 2020 aufgenommen werden (zuvor: zweite Jahreshälfte 2020)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — ein Entwurf wird jetzt in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet (zuvor: zweite Jahreshälfte 2020) — Hinweis: Am 28. Juli 2020 hat der IASB diesen fehlerhaften Eintrag korregiert und auf "viertes Quartal 2020" gesetzt, woraus sich keine Verschiebung, sondern nur eine Präzisierung des erwarteten Zeitpunkts ergibt

Standardpflege

  • Klassifizierung von Schulden — Zeitpunkt des Inkrafttretens — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil der IASB am 15. Juli 2020 eine endgültige Änderung herausgegeben hat
  • IAS 12 — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im vierten Quartal 2020 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2 — endgültige Änderungen werden jetzt im August 2020 erwartet (zuvor: Erörterung der Rückmeldungen im Juni 2020)
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — ein Entwurf wird jetzt im September 2020 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2020)
  • Finanzierung der Lieferkette - Reverse Factoring — dieses Projekt aus dem Arbeitsbereich des IFRS Interpretations Committee wurde wieder aus dem Arbeitsprogramm genommen, nachdem es im Juni 2020 zunächst ins Arbeitsprogramm aufgenommen worden war

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — ein Diskussionspapier wird jetzt im September 2020 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2020)
  • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im ersten Halbjahr 2021 erwartet (zuvor: Überprüfung der Forschungsergebnisse im Juni 2020)
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im vierten Quartal 2020 erwartet (zuvor: zweite Jahreshälfte 2020)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse wird jetzt im vierten Quartal 2020 erwartet (zuvor: zweite Jahreshälfte 2020)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — die Bitte um Informationsübermittlung soll jetzt om Oktober 2020 veröffentlicht werden (zuvor: viertes Quartal 2020)

Sonstige Projekte

  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — ein überarbeitetes Handbuch wird jetzt im Juli 2020 erwartet (zuvor: Juni 2020) — Hinweis: Am 28. Juli 2020 hat der IASB diesen Eintrag nochmals aktualisiert und auf "August 2020" gesetzt
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Verbesserungen und Praxisergänzungen 2020 — dieses Projekt wurde dem Arbeitsprogramm neu hinzugefügt; eine vorgeschlagene Aktualisierung wird im vierten Quartal 2020 erwartet
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IFRS 17, IFRS 4 und IAS 16 — dieses Projekt bezieht sich nun korrekterweise auch auf IFRS 4, und die Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen soll nach Veröffentlichung der vorgeschlagenen Aktualisierung am 16. Juli 2020 im vierten Quartal 2020 aufgenommen werden
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) — eine endgültige Aktualisierung wird im August 2020 erwartet (zuvor: Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen im Juli 2020)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 — eine vorgeschlagene Aktualisierung wird jetzt im September 2020 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2020)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 26. Juni 2020 und 25. Juli 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

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DRSC bietet öffentliche Diskussionen zum Entwurf ED/2019/7 an

24.07.2020

Am 17. Dezember 2019 hat der IASB den Entwurf eines neuen Standards 'Allgemeine Darstellung und Angaben' veröffentlicht, der IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' ersetzen soll. Das DRSC hat zum Entwurf im Februar 2020 zunächste zwei Schulungsveranstaltungen angeboten, denen nun (virtuelle) öffentliche Diskussionen folgen sollen.

Auf den Folgeveranstaltungen möchte das DRSC auf die vorläufigen Positionen der beteiligten Standardsetzer sowie auf die Positionen der einzelnen Diskussionsteilnehmer eingehen.

Interessenten können sich an einem von zwei alternativen Termine beteiligen:

  • Montag, der 7. September 2020 oder
  • Freitag, der 11. September 2020.

Die Veranstaltungen finden aufgrund der Einschränkungen der Coronavirus-Pandemie internetbasiert statt und sind jeweils von 10:00h bis 15:00h angesetzt.

Die Teilnahme an der öffentlichen Diskussion ist kostenfrei, es wird aber aus logistischen Gründen um eine vorherige Anmeldung gebeten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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