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Blatt - Nachhaltigkeit Image

Positionspapier mit Forderung nach einem globalen Standardsetzer für nichtfinanzielle Berichterstattung

07.07.2020

Die Eumedion-Stiftung aus den Niederlanden hat ein Positionspapier mit dem Titel 'Auf dem Weg zu einem globalen, anlegerorientierten Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen' herausgegeben, in dem die IFRS-Stiftung aufgefordert wird, einen solchen Standardsetzer zu etablieren.

Eumedion ist eine gemeinnützige Organisation, die börsennotierte Unternehmen in den Niederlanden und in Europa allgemein in Bezug auf ihre Leistung hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (Environment, Social und Governance, ESG) überwacht und insgesamt das Risikomanagement, die Vergütungen, die Transparenz und die Berichterstattung dieser Unternehmen prüft. Eumedion agiert als Vertreterin der Interessen von institutionellen Anlegern im Bereich Corporate Governance und Nachhaltigkeit.

Das gestern veröffentlichte Positionspapier enthält die endgültigen Ansichten von Eumedion nach der Veröffentlichung des Grünbuchs von Eumedion im Oktober 2019, den während der Eumedion-Konferenz 2019 erhaltenen Rückmeldungen, den formellen und informellen Stellungnahmen und den Erkenntnissen, die während des Runden Tisches, den Eumedion zusammen mit Accountancy Europe am 9. März 2020 veranstaltet hat, ausgetauscht wurden.

Die Kernbotschaften des Positionspapiers sind die folgenden:

  • Investoren haben Mühe zu verstehen, wie ein Unternehmen langfristigen Wert schafft und wie ein Unternehmen den berechtigten Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht wird, wenn es um nichtfinanzielle Leistung geht.
  • Es bedarf eines International Non-financial reporting Standards Board ('INSB'), um sicherzustellen, dass durchsetzbare und konsistente anlegerrelevante nichtfinanzielle Informationen getreu wiedergegeben werden.
  • Eumedion fordert die IFRS-Stiftung auf, diesen INSB als einen zweiten, separaten Board neben dem International Accounting Standards Board (IASB) einzurichten.
  • Externe Prüfer sollten zumindest eine begrenzte Güteaussage für die berichteten Informationen abgeben; dies würde die Verlässlichkeit der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung erhöhen.

Das Positionspapier stellt fest, dass die EU für ihre wichtige Rolle bei der Beschleunigung der Übernahme der IFRS auf das gegenwärtige, nahezu globale Niveau gewürdigt werden muss, und bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass die EU eine ähnliche Rolle bei den internationalen nichtfinanziellen Rechnungslegungsstandards spielen könnte. Eumedion drängt die EU auch dazu, an ihrer Führungsrolle auf dem Gebiet der nichtfinanziellen Berichterstattung festzuhalten. Das Papier zitiert jedoch den ESMA-Vorsitzenden Steven Maijoor und warnt:

Es wäre nicht nur kurzsichtig, sondern auch schädlich für die Anleger - die typischerweise auf den globalen Finanzmärkten tätig sind -, einen Satz von ESG-Angabestandards für Unternehmen zu schaffen, der nur regional ausgerichtet ist.

Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von Eumedion zur Verfügung.

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IASB-Mitglied erörtert Nutzen und Kosten der digitalen Berichterstattung

07.07.2020

Am 7. Juli 2020 hielt das IASB-Mitglied Ann Tarca eine Rede auf der virtuellen Jahreskonferenz der Accounting & Finance Association of Australia and New Zealand (AFAANZ). Sie erörterte die digitale Berichterstattung und wies auf Fragen für Anwender, Standardsetzer und Forscher hin.

Zu Beginn ihrer Rede sprach Tarca darüber, was XBRL ist und wer es verwendet. Sie erläuterte die Etikettierung von Daten in Finanzberichten, die verschiedenen Versionen von XBRL und nannte Beispiele für unterschiedliche Anwendungen in den USA, in der EU, im Vereinigten Königreich, in Japan, in Dänemark und in Australien.

Dies führte sie zu vier Fragen:

  • Warum haben wir die digitale Finanzberichterstattung nur zögerlich eingeführt, wenn die Vorteile der technologischen Innovation in anderen Bereichen des Rechnungswesens und der Finanzen tiefgreifend waren?
  • Was sagt uns die Forschung über die Erfahrungen in den USA aus der Sicht der Ersteller/Prüfer?
  • Wollen Investoren eine digitale Berichterstattung?
    Gibt es Vorteile für die Kapitalmärkte?

Zur ersten Frage erläuterte Tarca, dass, wenn die Einreichung von Jahresberichten im XBRL-Format nicht obligatorisch ist, börsennotierte Unternehmen einen zwingenden Grund sehen müssten, um eine Maßnahme zu ergreifen, die Ressourcen verbraucht, da die Kennzeichnung von Jahresabschlüssen Software, Systeme, Fachwissen, Mitarbeiter und Berater erfordert.

In Bezug auf die zweite Frage erwähnte Tarca die Erfahrungen bei der SEC, die zumindest anfangs auf einige bedeutende Probleme im Zusammenhang mit der Genauigkeit der Etikettierung und der übermäßigen oder irrtümlichen Verwendung von Erweiterungen hinwiesen. Später seien Fehler jedoch weniger häufig aufgetreten und es habe ein gewisses "Lernen" stattgefunden.

Sich der dritten Frage zuwendend, wies Tarca auf die Tatsache hin, dass die Forderung der Investoren nach einer obligatorischen Einführung von etikettierten Daten durch die Regulierungsbehörden offenbar gering ist, da die Finanzdaten, die die Investoren verwenden, in vielen Fällen bereits digital sind, da sie diese von Datenbankanbietern erhalten. Die Etikettierung von Daten würde daher wahrscheinlich den Datenbankanbietern helfen, die sich dann mehr auf die "Standardisierung" und "Normalisierung" von Daten und die Bereitstellung ihrer verschiedenen anderen wertschöpfenden Aktivitäten für ihre Kunden konzentrieren könnten.

Bei der Erörterung der vierten Frage schließlich wies Tarca auf Forschungsarbeiten hin, die zu dem Schluss gekommen sind, dass XBRL das Potenzial hat, das Informationsrisiko und die Informationsasymmetrie durch größere Transparenz zu verringern und zu einer Senkung der Informationsverarbeitungskosten führen kann. Sie warnte jedoch, dass sich die Forschung in diesem Bereich aufgrund der begrenzten Nutzung von XBRL-Daten durch die Abschlussadressaten noch im Anfangsstadium befindet.

Tarca schloss ihre Rede mit der Erwähnung einiger Möglichkeiten für weitere Forschungen zu den Themen Vergleichbarkeit, Qualität, Darstellung des Abschlusses und Angaben.

Auf der Internetseite des IASB finden sie ein englischsprachiges Manuskript der vollständigen Rede.

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Dritter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung aktualisiert

07.07.2020

Anfang April 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Dieser wurde nun um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in den Fokus rücken.

In das ursprüngliche Dokument vom April 2020 wurden neue Fragen aufgenommen, die unter anderem folgende Themen betreffen:

  • bilanzielle Abbildung von Aufstockungsleistungen zum Kurzarbeitergeld,
  • Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16,
  • Fragen im Kontext von IDW PS 951 n.F. sowie
  • Fragen zur Berichterstattung über entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen.

Die ergänzten Fragen sind in dem neuen Dokument (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) entsprechend gekennzeichnet.

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Aufzeichnungen der zweiten Runde von IASB-Internetpräsentationen zum Entwurf zu Darstellung und Angaben

07.07.2020

Im Juni 2020 bot der IASB Internetpräsentationen in englischer, chinesischer, japanischer, koreanischer, portugiesischer und spanischer Sprache an, in denen die IASB-Vorschläge in Bezug auf Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung näher vorgestellt wurden.

Aufzeichnungen dieser Präsentationen sind über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zugänglich.

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EFRAG reagiert schnell mit Übernahmeempfehlung zu den Änderung in Bezug auf IFRS 4/IFRS 9

07.07.2020

Im Nachgang der gestrigen EFRAG-Boardsitzung hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)' ausgesprochen.

Im Einklang mit der Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um zwei Jahre auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wird mit den Änderungen an IFRS 4 das feste Auslaufsdatum für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente auch um zwei Jahre verschoben, so dass Unternehmen verpflichtet sind, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.

Die endgültige Übernahme der Verlautbarung wird derzeit vierten Quartal 2020 erwartet - rechtzeitig damit auch Unternehmen in der EU von dem Aufschub profitieren können.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie die endgültige endgültige Übernahmeempfehlung und eine entsprechende Presseerklärung. Der EFRAG-Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU wurde ebenfalls aktualisiert.

Deutschland - neu Image

ESEF passiert Bundesrat

07.07.2020

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag Ende Juni hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte gebilligt.

Mit dem Gesetz wird Artikel 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie umgesetzt, wonach Jahresfinanzberichte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden müssen.

Das Gesetz wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Allerdings kann es in Form der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz eingesehen werden. Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier.

Europäische Union - neu Image
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RAR stimmt für die Übernahme der Änderung an IFRS 16

06.07.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)' herausgegeben, um Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Als nächsten Schritt im Rahmen des Übernahmeprozesses hat sich jetzt der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) für die Übernahme ausgesprochen.

Laut aktualisiertem EFRAG-Statusbericht wird die endgültige Übernahme der Verlautbarung im dritten oder vierten Quartal 2020 erwartet.

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Podcast zum öffentlichen Sektor und der Coronavirus-Krise

06.07.2020

Accountancy Europe hat einen Podcast veröffentlicht, in dem untersucht wird, wie sich die Coronavirus-Krise von der Finanzmarktkrise 2008/09 unterscheidet und welche weiterreichenden Auswirkungen der weltweite wirtschaftliche Lockdown auf den öffentlichen Sektor hat.

Der 17-minütige Podcast kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite von Accountancy Europe abgerufen werden. Es ist der fünft in einer Reihe von Podcasts, die sich mit verschiedenen Aspekten der Krise befassen. Die gesamte Serie ist auf der Podcast-Seite von Accountancy Europe abrufbar.

Im Juni 2020 veröffentlichte Accountancy Europe eine Analyse der kurz- und langfristigen Maßnahmen, die den öffentlichen Sektor bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie unterstützen könnten, darunter viele Maßnahmen im Hinblick auf Transparenz und Berichterstattung.

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Weitere TEG-Sitzungen übermorgen

06.07.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 8. Juli 2020 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

TEG wird das IASB-Projekt zur Überprüfung von Angaben auf Standardebene und das EFRAG-Forschungsprojekt zu bedingten und variablen Gegenleistungen erörtern.

Die Papiere für die Sitzung, die von 9:20h bis 12:10h angesetzt ist, finden Sie hier. Zugang zum Webcast haben Sie über die entsprechende Presseerklärung.

IFRS Treuhänder - Sitzung Image

Zusammenfassung der Treuhänder- und der DPOC-Sitzung vom Juni 2020

06.07.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) haben vom 9. bis 11. Juni 2020 per Videokonferenz getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Der Bericht ist in zwei inhaltliche Abschnitte aufgeteilt und enthält als Anhang einen Bericht von der Sitzung des DPOC:

  • Eigentliche Treuhändersitzung:
    • Bericht des Executive Director — Die Treuhänder erhielten einen Bericht des Executive Director Lee White über die Aktivitäten seit der letzten Sitzung.
    • Überprüfung der Strategie — Die Treuhänder setzten ihre Diskussion von der Februarsitzung ausführlicher fort.
    • IFRS-Beirat — Die Treuhänder erhielten einen Vortrag des Vorsitzenden des Beirats über seine bisherige Arbeit bei der Beurteilung der Frage, wie der Beirat die Treuhänder und den Board am besten strategisch beraten kann.T
    • Berichte der einzelnen Ausschüsse — Die Treuhänder diskutierten Berichte des Prozess- und Technologieausschusses, des Prüfungs- und Finanzausschusses, des Personalausschusses, des Nominierungsausschusses und des DPOC. (Ein Bericht von der DPOC-Sitzung ist dem Bericht der Treuhänder als Anhang beigefügt).
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder allgemein über die fachlichen Aktivitäten des IASB, insbesondere über die anhaltende Diskussion in der EU über die Übernahme von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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