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ESMA-Erklärung zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Halbjahresberichte

20.05.2020

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung herausgegeben, mit der zu Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Halbjahresberichten aufgefordert wird.

Folgende Punkte werden in der Erklärung besonders hervorgehoben:

  • die Bedeutung der Bereitstellung relevanter und verlässlicher Informationen, was die Emittenten dazu verpflichten kann, die nach nationalem Recht eingeräumte Frist für die Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten zu nutzen, ohne den Zeitpunkt der Veröffentlichung unangemessen zu verzögern;
  • die Bedeutung der Aktualisierung der in den letzten Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen, um die Adressatengruppen angemessen über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu informieren, insbesondere in Bezug auf erhebliche Ungewissheiten und Risiken, die Aussichten für die Unternehmensfortführung, die Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten und den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung; und
  • den Bedarf an unternehmensspezifischen Informationen über die vergangenen und erwarteten künftigen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die strategische Ausrichtung und die Ziele, die Geschäftstätigkeit, die Leistung der Emittenten sowie über alle Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der Pandemie.

ESMA weist auch darauf hin, dass die Erklärung auch für Abschlüsse in anderen Zwischenberichtsperioden gilt, wenn IAS 34 Zwischenberichterstattung angewendet wird.

Zugang zu der Erklärung haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

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Zusammenfassung der Agendapapiere für die reguläre IASB-Sitzung diese Woche

19.05.2020

Der IASB wird am 20. und 21. Mai 2020 per Videokonferenz tagen, um sechs Themen zu erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Die Änderungen an IFRS 17 werden derzeit vom Stab fertiggestellt. Während dieses Prozesses hat der Stab fünf Restanten identifiziert, für die der Stab zusätzliche Änderungen des Standards empfiehlt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion: Bei seiner Sitzung im April 2020 beschloss der Board, IFRS 16 in Bezug auf Sale-and-leaseback-Transaktionen zu ändern, wenn der Leasingvertrag variable Zahlungen vorsieht. Der Stab empfiehlt auf dieser Sitzung, die vorgeschlagene Änderung gemäß IAS 8 rückwirkend anzuwenden, es sei denn, dass nachträgliche Erkenntnisse erforderlich sind, und eine vorzeitige Anwendung zuzulassen.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag, Unternehmen die Angabe "wesentlicher" Rechnungslegungsgrundsätze anstelle von "bedeutenden" Bilanzierurungs- und Bewertungsmethoden vorzuschreiben, mit geringfügigen Änderungen zu finalisieren. Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 sollten nicht verzögert werden, um sie mit den Änderungen in Einklang zu bringen, die sich aus dem Entwurf Allgemeine Darstellung und Angaben ergeben, zu dem derzeit Stellung genommen werden kann. Der Stab wird jedoch erwägen, ob der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung an die Änderungen von IAS 8 im Rahmen des Projekts zu Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen angepasst werden soll.

Lageberichterstattung: Die Diskussion wird sich weiterhin auf die Angabeziele und die Art der Informationen, die diese Ziele unterstützen würden, konzentrieren. In diesem Monat gibt es zwei Bereiche: Risiko und die externe Umgebung.

Aktueller Stand des Forschungsprogramms: Der Stab wird den Board über den aktuellen Stand des Forschungsprogramms informieren, einschließlich der jüngsten Änderungen des Zeitplans und der Prioritäten.

Es wird auch einen mündlichen Bericht über die IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung geben.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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Jahresbericht 2019 von EFRAG

19.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Jahresbericht 2019 veröffentlicht.

Neben den Finanzzahlen für 2019 hebt der Bericht unter anderem die weitere Arbeit von EFRAG im Zusammenhang mit IFRS 17 Versicherungsverträge, die Arbeit von EFRAG in Bezug auf die Bilanzierung von langfristigen Eigenkapitalinstrumenten und die Forschungsarbeiten zu immateriellen Vermögenswerten und zu Kryptovermögenswerten und -schulden hervor.

Der englischsprachige Bericht ist auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

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Einbindungsveranstaltung zu primären Abschlussbestandteilen

18.05.2020

Am 14. Mai 2020 zog eine internetbasierte Einbindungsveranstaltung zu primären Abschlussbestandteilen, die gemeinsam von FSR - Danish Auditors und dem Verband der dänischen Industrie (DI) unter Beteiligung von Vertretern des IASB und von EFRAG veranstaltet wurde, ein breites internationales Publikum an. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung ist jetzt verfügbar.

Die Veranstaltung gliederte sich in einen allgemeinen Einführungsteil und die Diskussion von fünf Schlüsselthemen (die jeweils erneut vom IASB und von EFRAG vorgestellt wurden), die dann für Fragen aus dem Publikum geöffnet wurden. Die nachstehende Tagesordnung zeigt, an welcher Stelle während der zweieinhalbstündigen Aufzeichnung die einzelnen Themen diskutiert werden:

  • Begrüßung
  • Allgemeine Einführung in den IASB-Entwurf Allgemeine Darstellung und Angaben (beginnt etwa bei Laufzeit 0:05:00)
  • EFRAGs Sichtweisen zum Entwurf (beginnt etwa bei Laufzeit 0:12:00)
  • Schlüsselthema 1 – Definierte Ausweiszeilen und Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung - verbesserte Vergleichbarkeit oder aufgezwungene Uniformität? (beginnt etwa bei Laufzeit 0:21:00)
  • Schlüsselthema 2 – Ein Blick auf die neuen Zwischensummen - was sind die Auswirkungen und werden sie für alle Branchen funktionieren? (beginnt etwa bei Laufzeit 1:20:00)
  • Schlüsselthema 3 – Von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen – Definition, Angaben und außergewöhnliche Posten: Wird die Unternehmensleitung noch in der Lage sein, die Gesamtleistung / Einkommenserzeugung im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit und -strategie zu erklären? (beginnt etwa bei Laufzeit 1:42:00)
  • Schlüsselthema 4 – Prinzipien der Aggregation und Disaggregation - die neuen erwarteten Vorschläge im Vergleich dazu, wie Unternehmen heute Informationen disaggregieren (beginnt etwa bei Laufzeit 2:19:00)
  • Schlüsselthema 5 – Kapitalflussrechnung - Änderung des Ausgangspunktes, neue Disaggregation aufgrund neu eingeführter Posten und Aufhebung der Klassifizierungsoption für Zinsen und Dividenden (beginnt etwa bei Laufzeit 2:27:00 hours, nur Erörterung durch IASB und EFRAG, aus Zeitgründen keine Publikumsdiskussion)

Die Aufzeichnung der Einbindungsveranstaltung ist hier verfügbar. Die Folien der Veranstaltung stehen auch als separates Dokument auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Auf der Internetseite von EFRAG steht außerdem ein zusammenfassender Bericht von der Veranstaltung zur Verfügung.

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Podcast zur Unternehmensberichterstattung während der Coronavirus-Krise

18.05.2020

Accountancy Europe hat einen Podcast veröffentlicht, der die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Unternehmensberichterstattung untersucht und sich insbesondere auf Banken konzentriert. Der Podcast erörtert auch, wie IFRS 9 die Unregelmäßigkeiten der aktuellen Situation aufgreifen kann und skizziert weitere Vorkehrungen, die getroffen wurden, damit sowohl Unternehmen als auch Banken über diesen Zeitraum berichten können.

Der 20-minütige Podcast kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite von Accountancy Europe abgerufen werden. Es ist der dritte in einer Reihe von Podcasts, die sich mit verschiedenen Aspekten der Krise befassen. Die gesamte Serie ist auf der Podcast-Seite von Accountancy Europe abrufbar.

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IASB stimmt für Finalisierung der Änderung an IFRS 16

15.05.2020

In seiner heutigen Ergänzungssitzung hat der IASB die Rückmeldungen zu seinem Entwurf 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' vom 24. April erörtert, der einen Änderungsvorschlag enthielt, mit dem Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Die Stellungnahmefrist von 14 Tagen endete am 8. Mai 2020, und der Board erhielt insgesamt 110 Stellungnahmen (einschließlich später Einreichungen).

Leicht vom ursprünglichen Vorschlag abweichend, aber die praktische Erleichterung selbst nicht verändernd entschied der Board, die Anwendung der Erleichterung auf Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie für Zahlungen zu gestatten, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig gewesen wären. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Betrag ist anzugeben, um Änderungen der Mietzahlungen widerzuspiegeln, die sich aus Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ergeben. Und in der Berichtsperiode, in der ein Leasingnehmer die Änderung zum ersten Mal anwendet, ist er nicht verpflichtet, die quantitativen Informationen, die in Textziffer 28(f) von IAS 8 gefordert werden, anzugeben. Die Entscheidungen wurden von 13 Boardmitgliedern unterstützt.

Die Änderung tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen, wobei eine frühere Anwendung gestattet ist. Trotz der Formulierung "jährliche Berichtsperioden" würde die Änderung auch für Zwischenberichte zur Verfügung stehen.

Des Weiteren entschied der Board, keine weiteren Maßnahmen für Leasinggeber zu ergreifen. Er argumentierte, dass es, da viele Unternehmen derzeit vor erheblichen Herausforderungen stehen, genügend Gründe für standardsetzerische Maßnahmen geben müsse, wofür der Board keine ausreichenden Hinweise sah. Diese Entscheidung wurde von allen 14 Boardmitgliedern unterstützt.

Der Board sah keine Notwendigkeit, die Änderungen noch einmal zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen, und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung der endgültigen Änderung zu widersprechen. Der Board ist überzeugt, alle notwendigen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten zu haben, und gab die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten. Diese Entscheidungen wurden von allen 14 Boardmitgliedern unterstützt. Der Stab geht davon aus, die endgültige Änderung am oder um den 28. Mai 2020 herausgeben zu können.

Die Übersetzungen der detaillierten Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung stehen Ihnen hier zur Verfügung.

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Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Kapitalmarktbeirats

14.05.2020

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am Donnerstag, den 26. März 2020 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der gemeinsame Sitzung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte waren die folgenden:

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • IBOR-Reform und ihre Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung - Phase 2
  • Lageberichterstattung

Die nächste CMAC-Sitzung war eigentlich für den 18. und 19. Juni gemeinsam mit dem globalen Erstellerforum angesetzt. Sie wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Audiomitschnitte und den Bericht von der Sitzung.

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EFRAG-Sitzung am kommenden Montag

14.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Papiere für die Sitzung des Boards am 18. Mai 2020 zur Verfügung gestellt. Die Sitzung wird ausschließlich per Videoschaltung abgehalten.

Erörtert wird ausschließlich der Stellungnahmeentwurf von EFRAG zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG, Zugang zur Internetübertragung haben Sie hier.

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Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

14.05.2020

Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 2. Juni 2020 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Die Tagesordnung ist wie folgt:

Dienstag, 2. Juni 2020 (11:00h-16:00h)

  • Überprüfung der gängigen Berichterstattungspraxis in Bezug auf primäre Abschlussbestandteile (Rückmeldungen der Anwender, Ergebnis je Aktie, Darstellung der finanziellen Leistung)
  • Überprüfung der gängigen Berichterstattungspraxis in Bezug auf IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
  • Kommende Konsulationsdokumente in Bezug auf die IFRS-Taxonomie

Die Agendapapiere für diese Sitzung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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Zweite Internetpräsentation zur Bitte um Informationsübermittlung zum IFRS für KMU

14.05.2020

Der IASB hat die zweite einer Reihe von Internetpräsentationen im Zusammenhang mit der Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der umfassende Überprüfung des IFRS für KMU veröffentlicht, die am 28. Januar 2020 veröffentlicht wurde.

Diese Internetpräsentation erläutert den Ansatz des Boards bei der zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU. Es soll noch eine dritte Präsentation geben, um Fragen im Zusammenhang mit der Anpassung des IFRS für KMU an die vollen IFRS zu erörtern.

Der IASB hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) eine Bitte um Informationsübermittlung entwickelt und herausgegeben, in der Stellungnahmen zu strategischen und allgemeinen Fragen, zu bestimmten Abschnitten des IFRS für KMU sowie zu neuen Themen und anderen Aspekten im Zusammenhang mit dem IFRS für KMU erbeten werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

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