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Tätigkeitsbericht 2019 der OePR

30.04.2020

Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungswesen (OePR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2019 vorgelegt.

Die OePR hat Konzern- und Jahresabschlüsse und Bilanzen von insgesamt 19 Unternehmen geprüft. Bei sieben von ihnen stellten die Prüfer eine fehlerhafte Rechnungslegung fest, was eine überdurchschnittlich hohe Fehlerquote von 37% ergibt. Die Fehler ergaben sich in Bezug auf IAS 24, IAS 36, IAS 39, IFRS 3 und IFRS 15.

Den Tätigkeitsbericht 2019 der OePR finden Sie hier.

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Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

29.04.2020

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 11. und 12. Mai 2020 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 11. Mai 2020 (11:00h-15:30h)

  • Begrüßung
  • Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Einführung in das Diskussionspapier
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Aktueller Stand in Bezug auf die Änderungen an IFRS 17
    • Erörterung von Umsetzungsaktivitäten
  • Aktueller Stand laufender Projekte des IASB
  • Anwendung der IFRS 2020
    • Erörterung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie

Dienstag, 12. Mai 2020 (11:00h-15:15h)

  • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019
    • Erörterung der Bitte um Informationsübermittlung durch die EEG-Mitglieder
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Erörterung des Entwurfs durch die EEG-Mitglieder
  • Lageberichterstattung
    • Einführung in den kommenden Entwurf

    Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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    Artikelserie des AcSB zu Rechnungslegungsfragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

    29.04.2020

    Der kanadische Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB) hat eine Serie von kurzen Artikeln zu Rechnungslegungserwägungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht.

    Bis jetzt wurden die folgenden Artikel veröffentlicht (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des AcSB):

    • Annahme der Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko. Die meisten Unternehmen, die keine unentbehrliche Leistung anbieten, befinden sich wahrscheinlich in einer Situation, in der ihr Geschäft erheblich zurückgegangen oder das Unternehmen geschlossen ist, was ihre langfristige Rentabilität oder die Fähigkeit zur Fortführung des Unternehmens in Frage stellen kann.
    • Mögliche Auswirkungen auf die Leasingbilanzierung. Die Coronavirus-Pandemie beeinträchtigt die Fähigkeit von Unternehmen, Miete und andere Mietverpflichtungen einzuziehen und zu bezahlen. Das bedeutet, dass Unternehmen Ermessensentscheidungen treffen müssen und die potenziellen Auswirkungen berücksichtigen sollten, die die Coronavirus-Pandemie im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Leasingverträgen nach IFRS 16 Leasingverhältnisse haben könnte.
    • Ereignisse nach der Berichtsperiode. Die meisten Unternehmen, die keine unentbehrliche Leistung anbieten, befinden sich wahrscheinlich in einer Situation, in der ihr Geschäft erheblich zurückgegangen oder das Unternehmen geschlossen ist. Dies wirft Fragen auf, ob sie ihre Jahres- oder Zwischenabschlüsse anpassen oder zusätzliche Angaben für Ereignisse nach der Berichtsperiode leisten müssen.
    • Ertragsteuern. Die Coronavirus-Pandemie beeinträchtigt die Werthaltigkeit von latenten Steuerguthaben, und es wurden neue Entlastungsmaßnahmen der Regierung eingeführt. Unternehmen sollten Ermessen anwenden, wenn sie beurteilen, wie sich dies auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IFRS auswirkt.
    • Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten. Die Coronavirus-Pandemie hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen, von denen viele nun mit einem Rückgang der Produktion, der Verkäufe und der Nachfrage nach ihren Waren oder Dienstleistungen konfrontiert sind. Diese Rückgänge wirken sich auf die Rentabilität eines Unternehmens aus und können zu Ereignissen führen, die darauf hindeuten, dass seine nichtfinanziellen Vermögenswerte, wie z.B. immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwert, Sachanlagen und Ausstattung, möglicherweise nicht länger realisierbar sind.
    • Mögliche Auswirkungen auf IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Die Coronavirus-Pandemie entwickelt sich weiterhin rasch, und marktbasierte Messgrößen wie der beizulegende Zeitwert werden sich wahrscheinlich erheblich und möglicherweise in nicht vorhersehbarer Weise ändern.
    • Abzinsungssätze. Die Risiken und Ungewissheiten, die sich aus der Coronavirus-Pandemie und der Entscheidung der Zentralbanken, ihre Tagesgeldsätze zu senken, ergeben, können sich auf die Abzinsungssätze auswirken, die bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden angewendet werden.

    Bitte beachten Sie, dass diese Artikel auch in französischer Sprache verfügbar sind, die hier abgerufen werden können.

    Hinweis: Der AcSB baut die Artikelreihe beständig weiter aus. Er hat eine eigene Seite eingerichtet, auf der Sie alle Artikel der Reihe finden.

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    Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue Boardmitglieder für den IASB

    29.04.2020

    Die Treuhänder bitten um Nominierungen, um zwei Vakanzen im IASB zu füllen. Es wird um Bewerbungen aus Europa gebeten.

    Die neuen IASB-Mitglieder sollen für eine erste Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Danach ist eine erneute Berufung für weitere drei Jahre (in Ausnahmefällen für weiter fünf Jahre) möglich. Nominierungen werden bis zum 26. Juni 2020 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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    Artikel des IASB-Vorsitzenden zu jährlichen Kohorten

    28.04.2020

    In einem persönlichen Artikel auf der Internetseite des IASB hält dessen Vorsitzender Hans Hoogervorst fest, warum der Board an der jährlichen Kohortenbildung in IFRS 17 'Versicherungsverträge' festhält.

    Die Vorschrift, jährliche Kohorten als Teil des Prozesses der Bilanzierung von Versicherungsverträgen zu verwenden, ist seit der Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge im Mai 2017 Anlass vieler Diskussionen gewesen. In ihren Stellungnahmen zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 17 sprachen sich einige Adressatengruppen für die Streichung oder Änderung der Vorschrift der Verwendung von jährlichen Kohorten für einige oder alle Versicherungsverträge aus. Der IASB kam jedoch im Februar 2020 zu der Entscheidung, die Vorschriften in IFRS 17 bezüglich der jährlichen Kohorten zu bestätigen.

    Der Board ist zu dem Schluss gekommen, dass jährliche Kohorten notwendig sind, um entscheidungsnützliche Informationen über die finanzielle Leistung eines Versicherungsunternehmens zur Verfügung zu stellen, insbesondere über Veränderungen der Rentabilität im Laufe der Zeit. Jede Ausnahme von der Vorschrift, selbst wenn sie auf die sehr begrenzte Population von Verträgen abzielt, bei denen Kosten und Nutzen der Vorschrift in Frage gestellt werden könnten, birgt das Risiko, wichtige Informationen zu verlieren.

    In dem jetzt veröffentlichten Artikel über jährliche Kohorten erläutert der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst die Gründe für die Schlussfolgerung des Boards. Unter anderem hält er fest:

    Der Board legt insbesondere Wert darauf, dass die Finanzberichterstattung die finanzielle Leistung der Unternehmen in jeder Periode getreu abbildet und zeigt, wie sich die Rentabilität im Laufe der Zeit verändert. Wie im Rahmenkonzept des Boards betont wird, müssen die IFRS zu entscheidungsnützlichen Informationen über die finanzielle Leistung sowie über die Finanzlage führen. Ein Großteil der bestehenden Rechnungslegung für Versicherungsverträge beruht auf aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die sich in erster Linie auf die Solvenz konzentrieren. Wir glauben, dass der doppelte Fokus der IFRS auf die finanzielle Leistung und die Finanzlage die in den Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen sehr bereichert. Die Finanzberichte dienen oft wie ein Kanarienvogel im Kohlebergwerk. Eine Erosion der Gewinne kann ein Vorbote kommender Probleme sein.

    Der vollständige Artikel in englischer Sprache steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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    Tagesordnungen für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Mai

    28.04.2020

    Am 11. und 12. Mai 2020 werden der IFRS-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz. Für die öffentlichen Teile der Sitzungen sind jetzt Tagesordnungen verfügbar.

    Während seiner 84. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

    • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben
    • Interpretationsaktivitäten
    • IASB-Entwurf ED/2020/1 Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)
    • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

    Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Während seiner 5. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss das folgende Thema besprechen:

    • Studie zur CSR-Berichterstattung in Deutschland

    Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Während seiner 48. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss das folgende Thema besprechen:

    • Finalisierung E-DRS 36 Segmentberichterstattungund Verabschiedung DRS 28 Segmentberichterstattung 

    Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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    Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier zu Pensionsplänen mit Vermögensertragszusage

    28.04.2020

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Papier 'Bilanzierung von Pensionsplänen mit einer Vermögensertragszusage' veröffentlicht.

    In dem Diskussionspapier, das im Mai 2019 veröffentlicht wurde, wurden alternative Bilanzierungsverfahren für Leistungen an Arbeitnehmer nach der Pensionierung erörtert, bei denen der höhere Wert aus der Rendite eines bestimmten Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten und einer garantierten Mindestrendite zugesagt wird. In dem Diskussionspapier wurden drei Alternativen für die Bilanzierung von Pensionsplänen, die in den Umfang des Projekts fallen, erörtert: gedeckelter Vermögenswertrenditeansatz, Ansatz auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und Erfüllungswertansatz.

    Die Zusammenfassung der Rückmeldungen auf der Internetseite von EFRAG beschreibt die Rückmeldungen aus den erhaltenen Stellungnahmen und der Präsentation des Diskussionspapiers bei der ASAF-Sitzung im Juli 2019.

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    Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

    27.04.2020

    Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat heute morgen per Videokonferenz getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar.

    Während seiner 83. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

    • IASB-Entwurf ED/2020/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)
    • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben

    Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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    Zusätzliche TEG-Sitzung

    27.04.2020

    Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 29. April 2020 eine weitere zusätzliche Sitzung per Videokonferenz einschieben.

    Erörtert werden soll der IASB-Entwurf ED/2020/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16). Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

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    IASB-Podcast zu den jüngsten Erörterungen zu IFRS 17 (April 2020)

    27.04.2020

    Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Mitglied Darrel Scott und der Stabmitarbeiterin Roberta Ravelli freigegeben, in dem die Diskussionen zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' bei der IASB-Sitzung im April zusammengefasst werden.

    Während der Sitzung wurde der IASB mündlich kurz über die Fortschritte bei der Finalisierung der Änderungen informiert.

    Zugang zum englischsprachigen Podcast (Dauer ca. sieben Minuten) haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

     

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