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EU-Parlament stimmt morgen über Entschließungsantrag zu IFRS 9 ab

05.10.2016

Gestern hat das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung in Straßburg einen Entschließungsantrag zu IFRS 9 'Finanzinstrumente' erörtert; eine Abstimmung darüber ist für morgen Mittag angesetzt.

Die vorgeschlagene Entschließung wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments (ECON) entwickelt und steht im Zusammenhang mit verschiedenen Fragen, die an die Kommission gerichtet wurden. Insbesondere geht es darum, wie die Kommission beabsichtigt, mit Bedenken hinsichtlich potenzieller negativer Auswirkungen von IFRS 9 auf langfristige Investitionen umzugehen, wie die Kommission beabsichtigt, die Bedenken auszuräumen, die wegen der mangelnden Abstimmung der Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und des neuen anstehenden Versicherungsstandards (IFRS 17) aufgekommen sind, und ob die Kommission die vom International Accounting Standards Board (IASB) am 12. September 2016 herausgegebenen Änderungen an IFRS 4 für angemessen und befriedigend für die EU hält sowie wie die Kommission beabsichtigt, mit potenziellen negativen Auswirkungen von IFRS 9 auf die Finanzstabilität umzugehen.

In diesem Zusammenhang enthält die Entschließung einige Beobachtungen zu IFRS 9 sowie Aufrufe an bestimmte Parteien, sicherzustellen, dass IFRS 9 dem öffentlichen Interesse in Europa dient. Die folgenden Aspekte sind hervorzuheben:

Das EU-Parlament

  • stellt fest, dass der IFRS 9 eine der wesentlichen Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise darstellt und die Umsetzungsbemühungen bereits laufen;
  • erkennt an, dass IFRS 9 eine Verbesserung gegenüber IAS 39 darstellt;
  • stellt fest, dass IFRS 9 in der Anwendung viele Ermessensentscheidungen erforderlich macht und fordert, dass die europäischen Aufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit der Kommission und der EFRAG Leitlinien erarbeiten, um einen Missbrauch des Ermessensspielraums auszuschließen;
  • bekräftigt seine Forderung an IASB und EFRAG, ihre Kapazität für Folgenabschätzungen insbesondere im Bereich Makroökonomik auszubauen;
  • nimmt zur Kenntnis, dass IFRS 9 und der anstehende neue Versicherungsstandard IFRS 17 zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, stellt aber fest, dass der IASB Änderungen an IFRS 4 veröffentlicht hat, mit denen auf einige Bedenken eingegangen wird;
  • fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass durch IFRS 9 die Strategie der EU für langfristige Investitionen unterstützt wird;
  • fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass IFRS 9 mit der Rechnungslegungsrichtlinie vereinbar ist, und bei Bedarf mit dem IASB und den Standardsetzern in den Mitgliedstaaten und Drittstaaten zusammenzuarbeiten;
  • fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den europäischen Aufsichtsbehörden, der EZB, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der EFRAG die Umsetzung von IFRS 9 in der EU genau zu beobachten und bis spätestens Juni 2019 eine Ex-post-Folgenabschätzung zu erarbeiten; und
  • fordert den IASB auf, eine Überprüfung nach der Umsetzung von IFRS 9 durchzuführen, um unbeabsichtigte Auswirkungen des Standards, insbesondere auf langfristige Investitionen, zu ermitteln und zu beurteilen.

Entschließungen haben keine rechtliche Bindungskraft, werden aber als Leitfaden und Referenz für künftige Gesetzesfindungsprozesse der EU herangezogen. Der vollständige Text der vorgeschlagenen Entschließung steht Ihnen auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung.

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ISAR-Workshop zu IFRS 15 und IFRS 16

05.10.2016

Die 33. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet derzeit in Genf statt. Vor der Sitzung gab es einen eintägigen Workshop zu neuen Entwicklungen in den IFRS.

Zuerst sprach, Hugh Shields, Exekutivdirektor für Facharbeit beim IASB, über allgemeine Trends in der Finanz- und Unternehmensberichterstattung und ging insbesondere auf die Hauptbestandteile des Abschlusses, die Angabeninitiative und Unternehmensberichterstattung allgemein ein. Seine Präsentation finden Sie auf der Internetseite der UNCTAD.

Der Präsentation von Shields folgte ein Block zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, bei dem folgende Vortragende auftraten (Verknüpfungen auf die jeweiligen Präsentationen auf der Internetseite der UNCTAD):

Der Nachmittag war IFRS 16 Leasingverhältnisse gewidmet. Vortragende waren (Verknüpfungen auf die jeweiligen Präsentationen auf der Internetseite der UNCTAD):

DRSC - Sitzung Image

Sitzungspapiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses und die daran anschließende Sitzung beider Fachausschüsse

05.10.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 10. Oktober 2016 in Berlin tagen. Danach werden der IFRS-Fachauschuss und der HGB-Fachausschuss am 11. Oktober 2016 gemeinsam tagen. Die Papiere für die beiden Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 53. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • Zinssatz für Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand
  • Entwurf einer Übernahmeempfehlung von EFRAG in Bezug auf IFRS 16 Leasingverhältnisse (ausstehend)

Die entsprechenden Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Während ihrer 9. gemeinsamen Sitzung werden beide Ausschüsse folgende Themen besprechen:

Die zugehörigen Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Jüngste Entwicklungen in der integrierten und Nachhaltigkeitsberichterstattung

05.10.2016

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei UNCTAD/ISAR, CDSB/CDP, GRI und IIRC.

Die 33. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet derzeit in Genf statt. Einer der beiden Haupttagesordnungspunkte ist "Stärkung der Rolle der Berichterstattung bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung: Integration von Umwelt-, sozialen und Governance-Informationen in die Berichterstattung von Unternehmen". Um die Diskussionen der Teilnehmer auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen, hat das UNCTAD-Sekretariat ein Hintergrundpapier zu Sachverhalten und Aspekten in diesem Zusammenhang erstellt. Das Hintergrundpapier steht Ihnen auf der Internetseite der UNCTAD zur Verfügung. Dort finden Sie auch die Präsentationen der einzelnen Teilnehmer an den Gesprächsrunden.

Das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) und der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) haben ein Berichterstattungshandbuch erarbeitet, in dem gezeigt wird, wie Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit der EU-Richtlinie über die die nichtfinanzielle Berichterstattung aussehen könnte. Das Handbuch enthält eine Reihe von Beispielen aus Jahresberichten europäischer Unternehmen, um zu zeigen, wie Unternehmen den künftigen Vorschriften gerecht werden können, und hebt insbesondere Beispiele hervor, in denen sich besonders entscheidungsnützliche Informationen ergeben. Das Handbuch steht auf der Internetseite des CDSB zur Verfügung.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat den Veröffentlichungszeitpunkt der neuen GRI-Standards bekanntgegeben: 19. Oktober 2016. Die Presseerklärung mit der Ankündigung enthält umfassende weiterführende Informationen und die Möglichkeit, sich zu Internetseminaren und kostenfreien lokalen Einführungsveranstaltungen anzumelden. Alle Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von GRI zur Verfügung.

Ebenfalls von GRI kommt eine neue Publikation, die KMU dazu inspiereren soll, sich stärker in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu engagieren. Nachhaltigkeitsberichterstattung durch große und multinationale Unternehmen hat sich in den letzten zehn Jahren gut etabliert, aber von KMU wird noch immer wenig Anteil an der Entwicklung genommen. Small Business, Big Impact: SME Sustainability Reporting from Vision to Action steht Ihnen auf der Internetseite von GRI zur Verfügung.

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat seinen ersten eigenen integrierten Bericht erstellt und kommuniziert darin, wie seine Strategie, seine Führungsstruktur, seine Leistungen und Aussichten im Zusammenspiel mit seiner Umwelt zu Wertschöpfung führen. Der IIRC will die Erfahrungen aus der Erarbeitung dieses ersten Berichts nutzen, um in den kommenden Jahren sowohl seine eigene Berichterstattung als auch sein integriertes Denken ständig zu verbessern. Der Bericht ist über die Internetseite des IIRC zugänglich.

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Zweite quantitative Studie zu Geschäfts- oder Firmenwerten und Wertminderung

04.10.2016

Ähnlich wie die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auch der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) nach der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' Untersuchungen zu Geschäfts- oder Firmenwerten und deren Wertminderung aufgenommen. Ursprünglich wurden diese Arbeiten nicht gemeinsam durchgeführt; erst relativ spät im Prozess wurden Daten und Ergebnisse ausgetauscht und zusammengeführt. Deshalb stellt der jetzt vom ASBJ veröffentlichte Forschungsbericht eine Ergänzung zum EFRA-Bericht von letzter Woche da, ist aber nicht mit diesem identisch.

Die wesentlichen im ASBJ-Bericht hervorgehobenen Ergebnisse sind die folgenden:

  • In allen betrachteten Kapitalmärkten (Japan, Vereinigte Staaten, Australien, Europa) hat sich der Gesamtbetrag angesetzter Geschäfts- oder Firmenwerte sowohl insgesamt als auch je Unternehmen von 2005-2014 erhöht.
  • Verglichen mit den Kapitalmärkten in Australien und in Japan wurden in der Vereinigten Staaten und in Europa höhere Beträge als Geschäfts- oder Firmenwerte sowohl insgesamt als auch je Unternehmen angesetzt.
  • An den Kapitalmärkten in den Vereinigten Staaten und in Europa ließen sich durchgehend höhere Anteile von Geschäfts- oder Firmenwerten im Vergleich zum Reinvermögen und zur Marktkapitalisierung beobachten.
  • 2014 haben 32% der Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten Geschäfts- oder Firmenwerte ansetzen, und 25% der Unternehmen, die in Europa Geschäfts- oder Firmenwerte ansetzen, Beträge angesetzt, die mehr als 50% ihres Reinvermögens entsprechen. Des Weiteren haben 14% dieser Unternehmen in den vereinigten Staaten und 11% dieser Unternehmen in Europa Beträge angesetzt, die mehr als 100% ihres Reinvermögens entsprechen. Einige Unternehmen in den Vereinigten Staaten, in Europa und in Australien setzten Beträge an, die mehr als 100% ihrer Markkapitalisierung entsprechen.
  • In den vereinigten Staaten und in Europa überstieg die Marktkapitalisierung bei Weitem den Buchwert des Eigenkapitals in der Darstellung der Finanzlage.
  • Ausdrückliche zeitliche Verzögerungen waren bei einer Analyse der Korrelation zwischen Wertminderung und Aktienpreisen nicht zu beobachten.
  • Auf Grundlage der gesammelten Daten dauert eine vollständige Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten in den Vereinigten Staaten 82 Jahre, in Europa 37 Jahre, in Japan 9 Jahre und in Australien 34 Jahre.

Die Studie und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des ASBJ. Die entsprechende Studie von EFRAG finden Sie hier.

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Aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34

04.10.2016

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 'Zwischenberichterstattung' herausgegeben.

Die Checkliste ist so formatiert, dass die Prüfung des Zwischenabschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Posten zu vermerken. Die Checkliste spiegelt den Stand der Vorschriften in IAS 34 zum 30. April 2016 wider. Sie können Sie sich hier herunterladen.

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'At a Glance'-Publikation des EU-Parlaments zu IFRS 9

04.10.2016

Der ThinkTank des Europaparlaments, der unterstützende Dokumente erarbeitet, um bei der Entwicklung neuer Eu-Rechtsvorschriften zu helfen, hat eine Ausgabe seiner 'At a Glance'-Reihe zur Übernahme von IFRS 9 'Finanzinstrumente' herausgegeben.

Das kurze Dokument bietet einige allgemeine Hintergrundinformationen zum Thema und bietet dann Verknüfungen auf die folgenden ergänzenden Dokumente und Studien, die ein besseres Verständnis des Übernahmeprozesses für IFRS 9 Finanzinstrumente erlauben sollen:

  • The Basis of the Endorsement Procedure for IFRS Accounting Standards
  • IFRS Accounting Standards Endorsement Procedure
  • Changes to Accounting & Solvency Rules: (possible) Impact on Insurance & Pensions
  • IFRS Endorsement Criteria in Relation to IFRS 9
  • The Significance of IFRS 9 for Financial Stability and Supervisory Rules
  • Impairments of Greek Government Bonds under IAS 39 and IFRS 9: A Case Study
  • Accounting for Financial Instruments: the FASB and IASB IFRS 9 Approaches

Zugang zur englischsprachigen Publikation haben Sie auf der Internetseite des EU-Parlaments.

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IDW-Positionspapier zum Brexit

04.10.2016

Zu den (möglichen) Folgen des Brexit-Referendums für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ein Positionspapier erarbeitet. Neben der Vorstellung unterschiedlicher Szenarien eines "British model" fokussiert sich das Papier auf ausgewählte rechtliche Auswirkungen auf die Unternehmen. Es beschäftigt sich zudem mit den Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Prüfung.

Das IDW hält fest, dass die konkreten Folgen des Brexit von den Ergebnissen der Austrittsverhandlungen abhängen, weist aber darauf hin, dass sich Unternehmen und Wirtschaftsprüfer möglichst frühzeitig mit den möglichen Auswirkungen des Brexit auf ihre Tätigkeiten auseinandersetzen sollten, da zur Minimierung der negativen Folgen eine rechtzeitige Analyse möglicher Szenarien sowie darauf basierender Gestaltungsmöglichkeiten erforderlich sei.

Sie können sich das Positionspapier von der Internetseite des IDW herunterladen.

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Gemeinsame Investorenveranstaltung zu Leasingverhältnissen und den jüngsten Änderungen an IFRS 4

04.10.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), der italienische Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) und die italienische Vereinigung der Finanzanalysten und -berater (Associazione Italiana degli Analisti e Consulenti Finanziari, AIAF) laden am 29. November 2016 zu einer gemeinsamen Veranstaltung nach Mailand ein. Die Veranstaltung wird in englischer Sprache abgehalten und auch Sprecher des IASB aufweisen.

Der erste Teil der Veranstaltung wird IFRS 16 Leasingverhältnisse gewidmet sein. Dabei sollen die Sichtweisen der Adressaten zu einer Reihe von fachlichen Sachverhalten eruiert werden. Im zweiten Teil sollen die Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge erörtert werden, nach denen Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, den Überlagerungsansatz anwenden können, und Unternehmen, deren überwiegende Geschäftstätigkeit Versicherungstätigkeit ist, die Möglichkeit haben, die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente bis 2021 aufzuschieben.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Quantitative Studie zu Geschäfts- oder Firmenwerten und deren Wertminderung

30.09.2016

Im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Studie dazu durchgeführt, wann Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten erfasst wird und ob sich in dieser Hinsicht eine Blase aufbaut. EFRAG veröffentlicht nun die quantitativen Daten, die im Rahmen der Studie gesammelt wurden, um die Debatte um die Bilanzierung von Geschäfts- und Firmenwerten zu unterstützen, indem Daten zur Entwicklung von Geschäfts- oder Firmenwerten und deren Wertminderung über zehn Jahre hinweg zur Verfügung gestellt werden.

Die wesentlichen Ergebnisse aus Europa sind die folgenden (die Studie enthält auch Vergleiche mit den Vereinigten Staaten, Australien und Japan):

  • Von 2005 bis 2014 hat sich der Betrag angesetzter Geschäfts- oder Firmenwerte von 935 Mrd. Euro auf 1,341 Mrd. Euro erhöht, was eine Zunahme um 43% ausmacht;
  • eine kleine Anzahl von Unternehmen machen einen großen Anteil des Buchwerts angesetzter Geschäfts- oder Firmenwerte aus;
  • das Verhältnis des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Gesamtvermögen ist über die Jahre bei ca. 3,7% relativ konstant geblieben, wird die Finanzbranche ausgenommen, ist dieser Anteil erheblich höher, nimmt aber seit 2009 langsam ab;
  • das Verhältnis des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Reinvermögen nimmt seit 2008 kontinuierlich ab, ist aber 2014 bei 29% weiterhin bedeutend;
  • der Betrag der erfassten Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten war 2008 und 2011 am höchsten, als die Erfolge der Finanzmärkte negative waren; im Durchschnitt machten Wertminderungsverluste 2,7% der Eröffnungsbilanz des Geschäfts- oder Firmenwerts aus;
  • Wertminderungsverluste konzentrieren sich erheblich in einer kleinen Gruppe von Unternehmen insbesondere in der Telekommunikationsbranche und im Finanzsektor; und
  • absolute und relative Grade von Geschäfts- oder Firmenwerten und deren Wertminderung variieren zwischen den einzelnen Branchen ganz erheblich.

Die Studie und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Die entsprechende Studie des ASBJ finden Sie hier.

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