Nachrichten

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EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen begrenzten Änderungen in Bezug auf Arbeitnehmerbeiträge

17.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/4 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge' Stellung genommen.

EFRAG stimmt den Vorschlägen des IASB zu, ist aber der Meinung, dass der IASB sehr vorsichtig bei den genauen Formulierungen vorgehen muss, damit keine Verwirrung oder Unsicherheit bei der Anwendung der Änderungen entsteht. EFRAG empfiehlt außerdem, dass Anwendungsleitlinien aufgenommen werden sollten, um die Berechnungen zu illustrieren, die erforderlich sind, wenn ein Unternehmen die pragmatische Vereinfachung nicht anwenden kann oder will.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Deloitte Comment Letter Image

Stellungnahme von Deloitte zu den vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IAS 19

17.07.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/4 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge' Stellung genommen.

Wir begrüßen die Vorschläge des IASB, mit denen er sich des Sachverhalts der Arbeitnemerbeiträgen zu leistungsorientierten Plänen annimmt, und stimmen zu, dass die vorgeschlagene pragmatische Lösung eine sachgerechte Vereinfachung ist, die für die Mehrheit der Pläne mit Arbeitnehmerbeiträgen und Beiträgen von dritten Parteien zur Verfügung stehen würde.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Webcast Image

Internetpräsentation des IASB zu Versicherungsverträgen

16.07.2013

Am Freitag, den 19. Juli wird der Stab des IASB in einer live ausgestrahlten Internetpräsentation über die im kürzlich veröffentlichten Entwurf enthaltenen Vorschläge informieren, die von einem Unternehmen verlangen, zugrunde liegend Positionen zu halten und eine Verknüpfung auf die Renditen dieser zugrunde liegenden Posten aufrecht zu erhalten. Während der Sendung können Fragen gestellt werden.

Der IASB hat einen überarbeiteten  Entwurf  am 20. Juni 2013 herausgegeben. Die Zielsetzung des überarbeiteten Entwurfs besteht nach wie vor in der Vorgabe von Prinzipien, die Versicherer bei der Berichterstattung über Art, Höhe, zeitlichem Anfall und Unsicherheit von Zahlungen aus Versicherungsverträgen anzuwenden hätten.

Die Internetpräsentation wird kostenfrei ausgestrahlt, aber eine Registrierung ist erforderlich. Um Teilnehmer in allen Zeitzonen erreichen zu können, wird die Internetsendung zweimal ausgestrahlt:

  • Freitag, 19. Juli 2013 10:00h (Londoner Zeit)
  • Freitag, 19. Juli 2013 16:30h (Londoner Zeit)

Die Registrierung für die Teilnahme an den Sendung ist über die Internetseite des IASB möglich.

IFRS Advisory Council Image

Treuhänder der IFRS-Stiftung möchten Stellen im IFRS-Beirat besetzen

16.07.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen nach Kandidaten, um frei werdende Stellen im IFRS-Beirat zu füllen. Dabei handelt sich um Mitglieder des Beirats und den Vorsitzenden des Beirats.

Der wesentliche Auftrag des IFRS-Beirats ist es, ein Forum zu bieten, in dem IASB und Treuhänder sich mit Kontaktpersonen austauschen können, die  mit IFRS arbeiten und sich für deren Weiterentwicklung interessieren.

Da verschiedene Amtszeiten zum Ende des Jahres enden, suchen die Treuhänder nach neuen Mitgliedern des Beirats und nach einem neuen Vorsitzenden. Die Rolle des Beiratsvorsitzenden ist es, die Tagesordnung für jede Sitzung des Beirats festzulegen und nach Abhalten der Sitzung den Treuhändern und dem IASB Bericht zu erstatten. Der Vorsitzende des Beirats hat auch Teil an der Berufung neuer Beiratsmitglieder und hat das Recht, an Sitzungen der Treuhänder und des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC). teilzunehmen.

Kandidaten für die Mitgliedschaft des Beirats sollten über Wissen in Bezug auf und Erfahrung mit der Anwendung der IFRS verfügen. Es wird erwartet, dass sie bis zu drei zweitägigen Sitzungen pro Jahr beiwohnen. Erstberufungen erfolgen erstmals auf zwei oder drei Jahre; eine Verlängerung der Amtszeit um weitere drei Jahre ist möglich.

Interessenten werden um Bewerbungen bis zum 30. August 2013 gebeten.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen zwei englischsprachige Presseerklärungen zur Verfügung:

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Studie zu den Kosten der IFRS-Übernahme in Kanada

16.07.2013

Die Forschungsstiftung von Financial Executives International (FEI) in Kanada hat die Ergebnisse einer online-Studie zu den 'Kosten der IFRS-Übernahme in Kanada' veröffentlicht. Sie zeigen, dass die Übergangskosten für die IFRS-Übernahme in Kanada im Allgemeinen den Erwartungen entsprachen.

Der Bericht zu den Ergebnissen der Studie basiert auf den Antworten von 139 Finanzverantwortlichen in Kanada, von denen 105 für Unternehmen arbeiten, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Studie die IFRS übernommen hatten. Kanadische Unternehmen wenden seit 2011 mit bestimmten Ausnahmen die IFRS an, und die ersten nach IFRS erstellten Abschlüsse wurden am 31. Dezember 2011 eingereicht. Die Befragung wurde im Januar 2013 durchgeführt, etwa ein Jahr nach der Einreichung der ersten IFRS-Abschlüsse.

Das Kernergebnis der Studie ist, dass die Kosten für die Übernahme im Wesentlichen so erwartet und budgetiert wurden:

  • Der größte Teil der Kosten war so hoch wie erwartet oder geringer.
  • Die Kosten waren bedeutend, aber zu bewältigen.

Zu den Ergebnissen der Studie gehören auch die folgenden:

  • 62% der Unternehmen budgetierten für den Übergang weniger als 500.000 kanadische Dollar.
  • Kostentreiber waren bei einigen Unternehmen die Identifizierung von mehr Sachverhalten als gedacht und unterschiedliche Interpretationen der IFRS, die in Einklang gebracht werden mussten.
  • Einige Unternehmen begrenzten die Kosten, indem sie Mitarbeiter einstellten, die mit den IFRS wohl vertraut sind - oft aus Erfahrungen mit der IFRS-Übernahme in anderen Ländern.
  • Fast alle Antwortenden sagten aus, dass der Übergang wenige bis keine Änderungen in den Verträgen ihres Unternehmens erforderten, sodass nur minimale kosten für Neuverhandlungen anfielen.
  • Drei Viertel sagten, dass ihr Unternehmen keine bedeutenden Änderungen an der IT-Infrastruktur vornehmen musste, da die Systeme flexibler als gedacht gewesen seien.

Die Studie wurde gemeinsam vom kanadischen Aufsichtsrat für Rechnungslegungsstandards und der IFRS-Stiftung finanziert. Ein Entwurf der Studie wurde bereits bei der Sitzung des IFRS-Beirats im Juni 2013 erörtert und dort einem Erfahrungsbericht aus Korea gegenübergestellt.

Die Studie The cost of IFRS transition in Canada und eine entsprechende Presseerklärung stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von FEI Kanada zur Verfügung.

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Vorbereitende Unterrichtseinheit für die IASB-Sitzung im Juli entfällt

16.07.2013

Der IASB hat die vorbereitende Unterrichtseinheit, die bis gestern in seinem Kalender vermerkt war, gestrichen.

Eine Unterrichtseinheit zu Erlöserfassung wurde in die Tagesordnung für die eigentliche Sitzung, die vom 23. bis 35. Juli stattfindet, integriert.

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EFRAG empfiehlt, die Änderungen an IAS 36 und IAS 39 zu übernehmen

15.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Übernahmeempfehlungen hinsichtlich der vom IASB 29. Mai 2013 und 27. Juni 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 36 bzw. IAS 39 ausgesprochen.

Mit den Änderungen an IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte hat der IASB unbeabsichtigt zu weit gefasste Angabevorschriften hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten korrigiert. Mit den Änderungen an IAS 39 in Bezug auf Novationen hat der IASB geklärt, dass Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert bleiben können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die EU-Kommission hatte EFRAG in beiden Fällen um eine Beschleunigung des Empfehlungsprozesses gebeten, da die Änderungen als dringend angesehen werden. EFRAG hatte am 5. Juli 2013 vorgeschlagene Übernahmeempfehlungen veröffentlicht und hat diese in der im Moment stattfinden Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) finalisiert. EFRAG spricht sich in beiden Fällen für eine Übernahme in europäisches Recht aus, da man sowohl bei der Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als bei der Beurteilung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden, zu einem positiven Schluss gekommen ist.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

EFRAG hat in diesem Zusammenhang auch den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Das DRSC hatte Anfang Juli davor gewarnt, dass aufgrund der Abstimmung des Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), die im letzten Statusbericht für das vierte Quartal 2013 avisiert war, die Übernahme der beiden Änderungen für die Anwendung in Europa erst nach dem durch den IASB festgelegten Zeitpunkt des Inkrafttretens erfolgen würde. Die Abstimmung soll laut dem neuen Statusbericht jetzt im dritten Quartal stattfinden, sodass davon ausgegangen wird, dass die Übernahme für die Anwendnung in Europa rechtzeitig erfolgen kann.

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Tagesordnung für die Julisitzung des IASB

14.07.2013

Der IASB hat eine erste Tagesordnung für seine nächste Sitzung bekanntgegeben, die vom 23. bis 25. Juli 2013 in seinen Räumen in London stattfinden wird. Gemeinsam mit dem FASB werden Finanzinstrumentethemen (Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung) und Erlöserfassung, die auch in vom IASB allein abgehaltenen Sitzungsteilen diskutiert werden, erörtert. Der IASB wird sich dazu außerdem noch preisregulierten Geschäftsvorfällen, Macro Hedge Accounting, der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, dem IFRS für KMU und einigen Projekten zu begrenzten Änderungen widmen.

Der IASB hat weiterhin eine Unterrichtseinheit für den 18. Juli 2013 in seinem Kalender stehen. Allerdings wurde dazu keine Tagesordnung veröffentlicht, und in die eigentliche Sitzung, deren Tagesordnung jetzt veröffentlicht wurde, wurde auch eine Unterrichtseinheit zu Erlöserfassung aufgenommen, sodass nicht klar ist, ob die Unterrichtseinheit am 18. Juli erhalten bleibt.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung, die am 12. Juli 2013 zur Verfügung gestellt wurde, finden Sie hier.

Sollten Änderungen an der Tagesordnung vorgenommen werden, werden wir sie dort nachpflegen. Größere Änderungen geben wir außerdem als Nachricht bekannt. Die Übersetzungen der Mitschriften von Deloitte-Beobachtern stellen wir ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung, sobald sie uns vorliegen.

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Weißrussland fordert Anwendung der IFRS durch alle börsennotierten Unternehmen ab 2016

14.07.2013

Am 12. Juli 2013 wurde in Weißrussland ein Rechnungslegungsgesetz erlassen, nach dem die Anwendung der IFRS für alle Konzernabschlüsse von Unternehmen des öffentlichen Interesses ab dem 1. Januar 2016 vorgeschrieben wird.

Unternehmen des öffentlichen Interesses sind

  • Unternehmen, deren Wertpapiere an einem öffentlichen Markt gehandelt werden,
  • Banken,
  • Finanzinstitute, die keine Banken sind, und
  • Versicherungen.

Darüber hinaus ist es Tochterunternehmen dieser Unternehmen gestattet, IFRS anzuwenden.

Derzeit ist nur Banken in Weißrussland die Erstellung von IFRS-Abschlüssen vorgeschrieben (nach einer Verordnung von 2007, gültig ab 2008). Diese haben auch ihre separaten Abschlüsse nach IFRS zu erstellen.

Auf der Internetseite des weißrussischen Finanzministeriums haben Sie Zugang zum neuen Rechnungslegungsgesetz (in weißrussischer Sprache).

DRSC Image

Mitschnitte der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

14.07.2013

Im Juli haben der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss des DRSC zum Teil gemeinsam vom 10. bis 12. Juli 2013 getagt. Mitschnitte der Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Mitschnitte finden Sie unter folgenden Verküpfungen auf die Internetseite des DRSC:

Das DRSC weist darauf hin, dass aufgrund technischer Probleme die 3. gemeinsame Sitzung und TOP 9 (ED/2013/4 zu Änderungen an IAS 19) und TOP 10 (Rahmenkonzept) der 18.  Sitzung des IFRS-Fachausschusses nicht mitgeschnitten wurden, und bittet darum, sich im demnächst erscheinenden Ergebnisbericht über diese Sitzungsteile zu informieren.

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