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Malaysia - neu Image

Malaysia konsultiert zur Übernahme der ISSB-Standards

15.02.2024

Das beratende Komitee für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Advisory Committee on Sustainability Reporting, ACSR) der Werpapieraufsichtsbehörde von Malaysia hat eine Konsultation zur Übernahme der ISSB-Standards als Grundlage für ein Nachhaltigkeitsberichterstattungsrahmenkonzept in Malaysia angestoßen.

Das Konsultationspapier bittet um Rückmeldungen zu den wichtigsten Fragen, u. a. zum Umfang und zum Zeitplan der Umsetzung, zu den erforderlichen Übergangserleichterungen und zu Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsangaben.

Vorgesehen ist eine gestaffelte Einführung von zunächst den ISSB-Standards mit Erleichterungen - gestaffelt nach Marktteilnehmergruppen und Standard - von 2025-2028, danach eine gestaffelte Einführung der vollen ISSB-Standards gestaffelt nach Marktteilnehmergruppen von 2027-2029.

Die ISSB-Standards wären nur ein Bestandteil des angestrebten sogenannten National Sustainability Reporting Framework (NSRF), für das Folgendes gelten soll:

  • Verbesserung der Verfügbarkeit von zuverlässigen, vergleichbaren und entscheidungsnützlichen Informationen über über wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen von Unternehmen durch die Verwendung der ISSB-Standards als Grundlinie;
  • Ermöglichung der Nutzung anderer ergänzender Berichtsrahmen, wie z. B. der Global Reporting Initiative (GRI) oder der branchenbezogenen Standards, die vom Sustainability Accounting Standards Board (SASB) herausgegeben wurden, um den Informationsbedarf der verschiedenen Interessengruppen zu erfüllen; und
  • Unterstützung der Verfügbarkeit und des Flusses von Nachhaltigkeitsinformationen in der gesamten Lieferkette.

Als ersten Schritt konsultiert das ACSR nun zu 

  • a) der Übernahme und Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2, einschließlich der erforderlichen Übergangserleichterungen;
  • b) den Ansatz in Bezug auf ein Rahmenkonzept zur Prüfung von Nachhaltigkeitsangaben; und
  • c) die für (a) und (b) erforderlichen Voraussetzungen und/oder Unterstützung.

Stellungnahmen werden bis zum 21. März 2024 erbeten. Zugang zum Diskussionspapier haben Sie hier auf der Internetseite der Werpapieraufsichtsbehörde von Malaysia.

Blatt - Nachhaltigkeit Image

VBA und IFVI veröffentlichen Methodikentwürfe für die Bemessung von sozialen und Umweltauswirkungen

15.02.2024

Die Value Balancing Alliance (VBA) hat gemeinsam mit der International Foundation for Valuing Impacts (IFVI) die Entwürfe 'Environmental Methodology 1 — Greenhouse Gas Emissions' und 'Social Methodology 1 — Adequate Wages' herausgegeben.

Die vorgeschlagene Methodik ist eine weltweit anwendbare und umfassende Open-Source-Methode zur Bewertung der sozialen und ökologischen Auswirkungen von Organisationen, die für die Einbeziehung in die Finanzanalyse und die organisatorische Planung und Entscheidungsfindung ausgelegt ist. Stellungnahmen werden bis zum 8. April 2024 erbeten.

Zugang zu den Entwürfen haben Sie auf der Internetseite der VBA:

Australien - neu Image

Australischer Finanzsektor warnt vor Abweichung von ISSB-Grundlinie

14.02.2024

Drei wichtige Mitglieder des australischen Finanzsektors haben der Regierung geraten, bei ihren klimabezogenen Finanzangaben nicht von der globalen Grundlinie des International Sustainability Standards Board (ISSB) abzuweichen.

Im Januar 2024 veröffentlichte die Regierung einen Entwurf, nach dem alle Erwähnungen von "Nachhaltigkeit" im australischen Äquivalent IFRS S1 durch "Klima" ersetzt und der Anwendungsbereich auf klimabezogene Finanzangaben beschränkt werden soll. Der Entwurf enthält auch einen Vorschlag zur Abschwächung von IFRS S2, wonach Finanzinstitute nur noch verpflichtet wären, die Anwendung von Angaben zu den von ihnen finanzierten Emissionen zu prüfen".

Das Australian Sustainable Finance Institute (ASFI) forderte eine vollständige Angleichung an den ISSB als Grundlinie für Australiens Angaben. Dies würde "globale Interoperabilität" gewährleisten und die Vorschriften für die Berichterstattung von Finanzinstituten, die in verschiedenen Rechtskreisen tätig sind, vereinfachen. ASFI bezeichnete die Entscheidung des AASB, sich in den Berichtsstandards allein auf das Klima zu konzentrieren, als "unnötige Abweichung" von den ISSB-Standards. ASFI fordert, dass IFRS S1 "so bald wie möglich" vollständig übernommen wird, um eine kontinuierliche internationale Angleichung zu gewährleisten und den Markt auf die Einführung künftiger ISSB-Standards vorzubereiten. Die Abweichung von IFRS S2 wird als "signifikante Abweichung" bezeichnet, die "den Wert und die Wirksamkeit" des Systems der Angaben untergraben könnte.

Laut den Principles for Responsible Investment (PRI) sollten beide Standards als Grundlinien übernommen werden, um die Vergleichbarkeit und Interoperabilität der Daten zu gewährleisten. Änderungen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie die Angaben verbessern und nicht den vom ISSB festgelegten globalen Standard beeinträchtigen oder untergraben.

Die Investor Group on Climate Change (IGCC) merkte an, dass Änderungen auf der Grundlinie aufbauen sollten, und warnte davor, Elemente der Standards zu entfernen oder sie umzustrukturieren, da diese Änderungen ein "unnötiges Hindernis" für die Erstellung qualitativ hochwertiger und vergleichbarer Angaben schaffen und möglicherweise "die Integrität der Grundlinie" gefährden und die Komplexität für Berichterstatter und Nutzer erhöhen, die auf verschiedenen Märkten tätig sind.

Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf alle drei Schreiben auf den jeweiligen Internetseiten ihrer Verfasser:

DRSC - Sitzung Image

Mitschnitte von der heutigen Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

13.02.2024

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 13. Februar 2024 per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 25. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

    Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    EFRAG Image

    EFRAG-Umfrage zu IFRS 16

    13.02.2024

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Umfrage gestartet, um von Erstellern, Prüfern, Regulierungsbehörden und nationalen Standardsetzern Beiträge zu den Auswirkungen von IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen einzuholen.

    EFRAG bereitet sich auf die Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16 Leasingverhältnisse durch den IASB vor, die voraussichtlich im vierten Quartal 2024 beginnen wird. Um eine vorläufige Liste von Anwendungsproblemen zu erstellen, die sich aus der Anwendung von IFRS 16 ergeben, hat EFRAG die Umfrage gestartet, um Beiträge zur Gesamtbewertung von und Erfahrungen mit IFRS 16 zu sammeln. EFRAG ist auch daran interessiert zu erfahren, ob es neue Erkenntnisse gibt, die eine Änderung des Standards erforderlich machen.

    Zugang zur Umfrage haben Sie hier auf der Internetseite von EFRAG. Kommentare werden bis zum 22. April 2024 erbeten.

    Eine separate Adressatenumfrage wird in naher Zukunft veröffentlicht.

    IASB - Sitzung Image

    Tagesordnung für die kommende IASB-Sitzung geändert

    13.02.2024

    Der IASB hat die Tagesordnung für die Sitzung in der nächsten Woche dahingehend geändert, dass der Montag als zusätzlicher Tag für Diskussionen vorgesehen ist. Es wurde ein zusätzlicher Sitzungsteil zum aktuellen Stand des Arbeitsprogramms des Boards aufgenommen, und die Diskussionen über die Equity-Methode und über Strombezugsverträge wurden auf andere Tage vorgezogen.

    Die genaue aktualisierte Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung.

    Blatt - Nachhaltigkeit Image

    Werkzeug zur Nachverfolgung der Übernahme der ISSB-Standards

    12.02.2024

    Die Internetpublikation 'responsible investor' hat ein Werkzeug erarbeitet, mit dem, geordnet nach Kontinenten, verfolgt werden kann, in welchen Rechtskreisen die Standards des ISSB bisher übernommen wurden, bzw. wo sie übernommen werden sollen.

    So werden beispielsweise die Übernahmen der Standards für 2024 durch die Türkei, für 2025 durch Costa Rica und die im Februar 2025 angestoßene Konsultation in Bezug auf die Übernahme in Malaysia aufgeführt.

    Die Nutzung des sogenannten ISSB Adoption Trackers erfordert eine Registrierung - eine begrenzte Anzahl von Zugriffen pro Monat ist danach aber kostenfrei.

    WPK Image

    WPK-Publikation zur CSRD

    12.02.2024

    Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Publikation mit Fragen und Antworten zur Anwendung und Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) herausgegeben.

    Zweck der Veröffentlichung ist es, prinzipienbasierte Lösungsansätze zu häufig gestellten Anwendungs- und Umsetzungsfragen im Hinblick auf die CSRD zu erarbeiten, welche in erster Linie für den Berufsstand in Form von Fragen und Antworten als Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.

    Zugang zur Publikation haben Sie auf der Internetseite der WPK.

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    AFRAC-Stellungnahme zu den ESRS-Umsetzungsleitlinien

    12.02.2024

    Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu den Entwürfen von Umsetzungsleitlinien zu den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu den Themen Wesentlichkeitsbeurteilung und Wertschöpfungskette Stellung genommen.

    Hinsichtlich der Umsetzungsleitlinie zum Thema Wesentlichkeitsbeurteilung äußert AFRAC Bedenken, dass es durch Ermessensspielräume potenziell zu Inkonsistenzen in der Berichterstattung kommen kann und etwaige Unklarheiten zu einer fehlerhaften Beurteilung der Wesentlichkeit führen können. Zu der Umsetzungsleitlinie zum Thema Wertschöpfungskette weist AFRAC darauf hin, dass diverse Konzepte, wie jenes der operativen Kontrolle einer weiteren Klärung bedürfen.

    Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC haben Sie hier.

    China - neu Image

    Große chinesische Börsen wollen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung einführen

    12.02.2024

    Chinas drei große Börsen, die Shanghai Stock Exchange (SSE), die Shenzhen Stock Exchange (SZSE) und die Beijing Stock Exchange (BSE), haben die Veröffentlichung neuer Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung börsennotierter Unternehmen angekündigt. Dazu gehört auch die neue Vorschrift, dass Hunderte von Emittenten mit größerer Marktkapitalisierung und Doppelnotierungen ab 2026 verpflichtende Angaben zu einer breiten Palette von ESG-Themen machen müssen.

    Die neuen Richtlinien der chinesischen Börsen enthalten Vorschriften für die Berichterstattung über ein breites Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kategorien, darunter Klimawandel, Schutz des Ökosystems und der biologischen Vielfalt, Kreislaufwirtschaft, Energienutzung, Sicherheit der Lieferkette und Wiederbelebung des ländlichen Raums sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung. Die Regeln umfassen auch die Berichterstattung über Scope-3-Treibhausgasemissionen der Wertschöpfungskette. Die aufgeführten Themen deuten darauf hin, dass die Börsen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung einen Ansatz der "doppelten Wesentlichkeit" verfolgen wollen.

    Die neuen Vorschriften wurden vorerst als Entwurf veröffentlicht und können bis zum 29. Februar 2024 kommentiert werden. Sie sind bis jetzt nur in chinesischer Sprache verfügbar.

    Beispielhaft verweisen wir auf die Internetseite der Shanghaier SSE:

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