IAS 21 — Mangel an Umtauschbarkeit
Hintergrund
Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Anfrage zur Bestimmung des Wechselkurses bei langfristiger mangelnder Umtauschbarkeit, da IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse keine expliziten Vorschriften zum Wechselkurs enthält, den ein Unternehmen verwendet, wenn der Stichtagskurs nicht beobachtbar ist. Das Committee untersuchte die mögliche eng begrenzte Standardsetzungslösungen und kam zu dem Schluss, dass die beste Vorgehensweise darin bestehe, dem IASB zu empfehlen, eng umrissene Änderungen an IAS 21 vorzuschlagen, um den Sachverhalt zu adressieren.
Im November 2019 nahm sich der IASB des Themas an und diskutierte in den darauffolgenden Sitzungen, wie bestimmt werden kann, ob eine Währung umtauschbar ist und welcher Wechselkurs zu verwenden ist, wenn dies nicht der Fall ist. Der Board beschloss, vorzuschlagen, IAS 21 um Vorschriften zu ergänzen, die einem Unternehmen helfen, zu bestimmen, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, sowie um Vorschriften, die das Unternehmen anwenden würde, wenn dies nicht der Fall ist.
Aktueller Stand des Projekts
Der IASB hat dieses Thema erstmals im November 2019 erörtert und hat am 20. April 2021 einen Entwurf mit Änderungsvorschlägen veröffentlicht, zu dem Stellungnahmen bis zum 1. September 2021 erbeten werden.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
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November 2019 | Sachverhalt zum ersten Mal vom IASB erörtert | |
20. April 2021 | Entwurf ED/2021/4 Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21) veröffentlicht | Ende der Stellungnahmefrist: 1. September 2021 |