Auszüge aus dem
Hintergrundbericht des FEE zum
Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission
Erfahrungen aus dem wirklichen Leben zeigen,
dass die Hauptbürden, die den Unternehmen auferlegt werden, nicht aus der
Rechnungslegung stammen, sondern aus anderen Quellen wie beispielsweise
| sich überschneidenden
Anforderungen verschiedener aufsichtsbehördlicher Zwecke wie
zum Beispiel steuerlichen, körperschaftlichen,
arbeitsvermittlungsbezogenen oder statistischen;
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| dem Steuerbereich
(Körperschaftsteuer, indirekte Steuern, kommunale Steuern
einschließlich Vermögenssteuern);
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| Anforderungen aus der
Dividendenausschüttung;
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| der Gesetzgebung und den
Bestimmungen zu gesundheitlichen und sicherheitstechnischen
Aspekten;
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| der Verwaltung einer Vielzahl
von Sozialversicherungsprogrammen (Berechnung, Auszahlung und
statistische Berichterstattung an die zuständigen Behörden);
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| der Häufigkeit der
Berichtsanforderungen in manchen Ländern; und
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| dem unzureichenden Einsatz
elektronischer Berichterstattungsprogramme, um doppelte
Berichterstattungen und Informationsaufbereitungen zu vermeiden.
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Rechnungslegung ist
von großer Bedeutung in der Erleichterung grenzüberschreitenden Handels. Es
gibt einen Bedarf an mehr international vergleichbaren und abgestimmten
Abschlüssen, insbesondere für mittelgroße und nicht börsennotierte große
Unternehmen, weil grenzüberschreitende Tätigkeiten,
Unternehmenszusammenschlüsse und -erwerbe, die Unternehmen in verschiedenen
Mitgliedstaaten betreffen, zunehmen. Rechnungslegungs- und
Prüfungsanforderungen unterstützen die Entwicklung und die Integration neuer
Wirtschaftzweige in der EU und tragen zur Verbreitung der besten
angewendeten Verfahren in der Praxis bei.
KMU verfügen oft nicht über starke
finanzielle Expertise innerhalb ihres Unternehmens und müssen sich deshalb
auf unabhängige externe Leistungen verlassen, die sie von professionellen
Rechnungslegern erhalten, um ihre finanziellen und verwaltungstechnischen
Kontrollen zu verbessern und damit das Risiko von Versagen und Betrug zu
verringern. Die Berichterstattung und die damit zusammenhängende
Abschlussprüfung, die die Qualität der Berichterstattung verbessern,
schaffen Transparenz und eröffnen den KMU neue Finanzierungsmöglichkeiten.
Auszug aus dem
Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen
Kommission (vom März 2007)
Unsere derzeitige Ansicht ist,
dass die Richtlinie eine Option für die Mitgliedstaaten
enthalten sollte, die Anwendung des IFRS für KMU durch alle
Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen und nicht
börsennotiert sind, zu gestatten oder vorzuschreiben. Dies
gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den einzelnen
Unternehmen die Wahlfreiheit zwischen Anwendung des IFRS für
KMU oder nationaler Gesetzgebung auf Grundlage der
Rechnungslegungsrichtlinie zu gewähren, die
Anwendung des IFRS für KMU
vorzuschreiben oder die Anwendung nationaler Gesetzgebung
auf Grundlage der Rechnungslegungsrichtlinie zu verlangen.
Es läge dann in der Hand jedes einzelnen Mitgliedsstaates,
zu entscheiden, ob und für welche Unternehmen die Anwendung
des IFRS für KMU gefordert oder erlaubt sein soll.
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