Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie in Österreich

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09.04.2008

Morgen soll während der 55. Sitzung des Nationalrates das Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) beschlossen werden.

Damit treten für börsennotierte und sonstige große Unternehmen von öffentlichem Interesse strengere Vorschriften über Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses in Kraft. Das URÄG 2008 stellt die Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG(216 KB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen in Österreich dar. Mit der Abschlussprüferrichtlinie wurden unter anderem die internationalen Prüfungsstandards (ISA) für Europa übernommen und die Mitgliedstaaten verpflichtet, Prüfungsaufsichten einzurichten. In Deutschland erfolgte die Umsetzung teilweise bereits mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) vom Dezember 2004, das zur Gründung der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) führte, im Wesentlichen aber durch das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) vom September 2007.

Abstimmungsvorlage des URÄG 2008(131 KB)

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (28 KB)

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