Damit treten für börsennotierte und sonstige große
Unternehmen von öffentlichem Interesse strengere Vorschriften über
Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses in
Kraft. Das URÄG 2008 stellt die Umsetzung der
Richtlinie 2006/43/EG(216 KB)
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und
konsolidierten Abschlüssen in Österreich dar. Mit der
Abschlussprüferrichtlinie wurden unter anderem die internationalen
Prüfungsstandards (ISA) für Europa übernommen und die
Mitgliedstaaten verpflichtet, Prüfungsaufsichten einzurichten. In
Deutschland erfolgte die Umsetzung teilweise bereits mit dem
Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) vom
Dezember 2004, das zur Gründung der
Abschlussprüferaufsichtskommission (
APAK)
führte, im Wesentlichen aber durch das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) vom September 2007.