Der
Rat für
internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen
Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB)
des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation
of Accountants, IFAC) hat zwei neue internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor
(International Public Sector Accounting Standards, IPSAS)
herausgegeben, die die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards für
den öffentlichen Sektor mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS) voranbringen:
| IPSAS 25 Leistungen an Arbeitnehmer: In
IPSAS 25 werden die Anforderungen für die vier Kategorien
von Leistungen an Arbeitnehmer, die im IASB-Standard
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmerdargestellt werden,
aufgeführt. Diese umfassen kurzfristig fällige Leistungen an
Arbeitnehmer wie beispielweise Löhne und Sozialabgaben,
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere
langfristig fällige Leistungen und Leistungen aus Anlass der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der neue IPSAS
behandelt außerdem Sachverhalte, die dem öffentlichen Sektor
eigen sind, wie beispielsweise den risikofreien
Diskontierungssatz in Bezug auf Leistungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses, die Behandlung von Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von
Zusammensetzungen von Sozialversicherungsplänen und
Leistungen in Form von Erwerbsunfähigkeitsrenten. IPSAS 25
tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem
1. Januar 2011 beginnen.
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| IPSAS 26
Wertminderung von zahlungsmittelgenerierenden
Vermögenswerten: Einige Unternehmen des
öffentlichen Sektors (außer Staatsunternehmen, die
sowieso schon die vollen IFRS anwenden) können
Vermögenswerte mit dem Hauptzweck halten und betreiben,
einen wirtschaftlichen Gewinn zu erwirtschaften (und
nicht eine öffentliche Dienstleistung zu erbringen).
IPSAS 26, der auf IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten aufbaut,
ist auf solche Vermögenswerte anzuwenden. in ihm werden
die Prozeduren dargestellt, mit deren Hilfe ein
Unternehmen bestimmen kann, ob ein
zahlungmittelgenerierender Vermögenswert zukünftigen
wirtschaftlichen Nutzen oder Dienstleistungspotenzial
verloren hat. IPSAS 26 stellt weiterhin sicher, dass
Verluste aus Wertminderungen im Abschluss des
Unternehmens erfasst werden. Vermögenswerte, die nicht
zu Zwecken der Generierung von Zahlungsmitteln gehalten
und betrieben werden und hauptsächlich zum Zwecke der
Bereitstellung von Dienstleistungen dienen, werden in
einem eigenen Standard IPSAS 21 Wertminderung von
nicht zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten
behandelt. IPSAS 26 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem
1. April 2009 beginnen.
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Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung des IFAC.