Zwei neue Standards für den öffentlichen Sektor

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12.02.2008

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat zwei neue internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) herausgegeben, die die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) voranbringen: .

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat zwei neue internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) herausgegeben, die die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) voranbringen:

IPSAS 25 Leistungen an Arbeitnehmer: In IPSAS 25 werden die Anforderungen für die vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer, die im IASB-Standard IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmerdargestellt werden, aufgeführt. Diese umfassen kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielweise Löhne und Sozialabgaben, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der neue IPSAS behandelt außerdem Sachverhalte, die dem öffentlichen Sektor eigen sind, wie beispielsweise den risikofreien Diskontierungssatz in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Behandlung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von Zusammensetzungen von Sozialversicherungsplänen und Leistungen in Form von Erwerbsunfähigkeitsrenten. IPSAS 25 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

IPSAS 26 Wertminderung von zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten: Einige Unternehmen des öffentlichen Sektors (außer Staatsunternehmen, die sowieso schon die vollen IFRS anwenden) können Vermögenswerte mit dem Hauptzweck halten und betreiben, einen wirtschaftlichen Gewinn zu erwirtschaften (und nicht eine öffentliche Dienstleistung zu erbringen). IPSAS 26, der auf IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten aufbaut, ist auf solche Vermögenswerte anzuwenden. in ihm werden die Prozeduren dargestellt, mit deren Hilfe ein Unternehmen bestimmen kann, ob ein zahlungmittelgenerierender Vermögenswert zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen oder Dienstleistungspotenzial verloren hat. IPSAS 26 stellt weiterhin sicher, dass Verluste aus Wertminderungen im Abschluss des Unternehmens erfasst werden. Vermögenswerte, die nicht zu Zwecken der Generierung von Zahlungsmitteln gehalten und betrieben werden und hauptsächlich zum Zwecke der Bereitstellung von Dienstleistungen dienen, werden in einem eigenen Standard IPSAS 21 Wertminderung von nicht zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten behandelt. IPSAS 26 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. April 2009 beginnen.

Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IFAC.

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