Über die Abstimmungsvorlage hatten wir in unserer Nachricht
vom
5. Februar 2008 berichtet, der finalisierte Bericht
liegt bisher nur in englischer Sprache vor. Nachfolgend eine
Übersetzung der wichtigsten Schlussfolgerungen auf Grundlage
der von den einzelnen Ausschussmitgliedern vorgebrachten
Änderungsanträge:
Einbindung der EU in den
Standardsetzungsprozess:
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| Die Mittel, die der Europäischen Union zur
Verdeutlichung ihres Standpunkts (ARC, EFRAG) zur
Verfügung stehen, gestatten der EU nicht,
gleichberechtigt mit Staaten zu agieren, deren
Strukturen auf den zentralisierten Zuständigkeiten der
Regulierungs- und Aufsichtbehörden basieren (z. B. FASB
und SEC in den USA oder ASBJ und FSA in Japan); die
Schaffung einer einheitlichen europäischen Struktur bei
gleichzeitiger Auflösung bereits bestehender Gremien für
Rechnungslegungsfragen könnte zur Vereinfachung
beitragen.
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| Das Europäische Parlament sollte einen früheren Einbezug
in das IFRS-Endorsement-Verfahren gewährleisten.
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| „Carve-outs" sollten nur als letzter Ausweg in
Anspruch genommen werden.
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Struktur und Konsultationsprozess des IASB:
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| Der IASC-Stiftung (IASCF) und dem IAS-Board (IASB)
mangelt es an Transparenz, Legitimität und
Rechenschaftspflicht; sie unterliegen keiner
demokratischen Kontrolle eines gewählten Parlaments oder
einer Regierung. Eine Debatte bezüglich der
Integrationsmöglichkeiten von IASCF/IASB in ein System
internationaler Regelungen (IWF, Weltbank, OECD) sollte
angestoßen werden.
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| Es sollte ein unabhängiges Aufsichtsgremium eingerichtet
werden, an dem alle IASCF und IASB Interessenvertreter
beteiligt sind, insbesondere jedoch Gesetzgeber
und Aufsichtsbehörden. Dieses Gremium würde jährlich
über den Prozess der internationalen Standardsetzung
berichten, und Auswahl und Ernennung der
Treuhänder (Trustees) könnte durch ein derartiges Forum
erfolgen.
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| Der IASB sollte seinen Konsultationsprozess
verbessern, so dass die Interessen verschiedener
Interessengruppen angemessen berücksichtigt werden.
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| Die Auswahlprozess für Mitglieder des IASB, des
Standards Advisory Council (SAC) und des International
Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC)
muss verbessert werden.
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Standardsetzung durch den IASB:
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| Es muss eine stärkere Beteiligung der Treuhänder an
der Überwachung des IASB und seines Arbeitsplans geben.
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| Das Europäische Parlament sollte bei der Erstellung
des Arbeitsplans sowie der Festlegung von Schwerpunkten
und Ausrichtung neuer Standardisierungsprojekte
rechtzeitig eingebunden werden.
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| Es sollte in der
Satzung der IASCF gewährleistet
werden, dass das IASB Rechnungslegungslösungen
entwickelt, die nicht nur fachlich korrekt sind, sondern
auch das widerspiegeln, was aus Sicht der Nutzer
(Anleger und Aufsichtsbehörden) und der Rechnungsleger
notwendig und möglich ist.
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| Folgenabschätzungen für alle Projekte um Aufwand
sollten vom IASB durchgeführt werden.
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| Ein Rechnungslegungsstandard sollte nur dann
ausgearbeitet oder geändert werden, wenn sichergestellt ist,
dass ein dringender Bedarf dafür besteht.
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| Bestimmten Aspekten sollte nach Meinung des
Ausschusses besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden [s.
Bericht Punkte 30(a) bis (g)].
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| Der IASB sollte die Anwendung das "fair value"-Prinzips
begrenzen.
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| Es ist nach Meinung des Ausschusses eine weit
verbreitete Auffassung unter KMU, dass der vom IASB
vorgeschlagene Standard IFRS für KMU viel zu kompliziert
ist. Der Ausschuss fordert die EU-Kommission auf, mit
Blick auf einen europäischen Standard für KMU ein
geeignetes Konsultationsverfahren in Gang zu setzen.
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| Die Vorsitzenden der IASCF und des IASB sollten dem
Europäischen Parlament mindestens einmal pro Jahr Bericht
über alle für das Parlament relevanten Fragen (v.a.
Arbeitsagenda, Personalentscheidungen, Finanzierung,
kontroverse Normen) erstatten.
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