Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den IASB

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07.02.2008

Auf seiner Sitzung am 29. Januar 2008 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments einen Bericht über Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und Governance des IASB (in englischer Sprache, 177 KB) verabschiedet.

Über die Abstimmungsvorlage hatten wir in unserer Nachricht vom 5. Februar 2008 berichtet, der finalisierte Bericht liegt bisher nur in englischer Sprache vor. Nachfolgend eine Übersetzung der wichtigsten Schlussfolgerungen auf Grundlage der von den einzelnen Ausschussmitgliedern vorgebrachten Änderungsanträge:

Einbindung der EU in den Standardsetzungsprozess:

Die Mittel, die der Europäischen Union zur Verdeutlichung ihres Standpunkts (ARC, EFRAG) zur Verfügung stehen, gestatten der EU nicht, gleichberechtigt mit Staaten zu agieren, deren Strukturen auf den zentralisierten Zuständigkeiten der Regulierungs- und Aufsichtbehörden basieren (z. B. FASB und SEC in den USA oder ASBJ und FSA in Japan); die Schaffung einer einheitlichen europäischen Struktur bei gleichzeitiger Auflösung bereits bestehender Gremien für Rechnungslegungsfragen könnte zur Vereinfachung beitragen.

Das Europäische Parlament sollte einen früheren Einbezug in das IFRS-Endorsement-Verfahren gewährleisten.

„Carve-outs" sollten nur als letzter Ausweg in Anspruch genommen werden.

Struktur und Konsultationsprozess des IASB:

Der IASC-Stiftung (IASCF) und dem IAS-Board (IASB) mangelt es an Transparenz, Legitimität und Rechenschaftspflicht; sie unterliegen keiner demokratischen Kontrolle eines gewählten Parlaments oder einer Regierung. Eine Debatte bezüglich der Integrationsmöglichkeiten von IASCF/IASB in ein System internationaler Regelungen (IWF, Weltbank, OECD) sollte angestoßen werden.

Es sollte ein unabhängiges Aufsichtsgremium eingerichtet werden, an dem alle IASCF und IASB Interessenvertreter beteiligt sind, insbesondere jedoch Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden. Dieses Gremium würde jährlich über den Prozess der internationalen Standardsetzung berichten, und Auswahl und Ernennung der Treuhänder (Trustees) könnte durch ein derartiges Forum erfolgen.

Der IASB sollte seinen Konsultationsprozess verbessern, so dass die Interessen verschiedener Interessengruppen angemessen berücksichtigt werden.

Die Auswahlprozess für Mitglieder des IASB, des Standards Advisory Council (SAC) und des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) muss verbessert werden.

Standardsetzung durch den IASB:

Es muss eine stärkere Beteiligung der Treuhänder an der Überwachung des IASB und seines Arbeitsplans geben.

Das Europäische Parlament sollte bei der Erstellung des Arbeitsplans sowie der Festlegung von Schwerpunkten und Ausrichtung neuer Standardisierungsprojekte rechtzeitig eingebunden werden.

Es sollte in der Satzung der IASCF gewährleistet werden, dass das IASB Rechnungslegungslösungen entwickelt, die nicht nur fachlich korrekt sind, sondern auch das widerspiegeln, was aus Sicht der Nutzer (Anleger und Aufsichtsbehörden) und der Rechnungsleger notwendig und möglich ist.

Folgenabschätzungen für alle Projekte um Aufwand sollten vom IASB durchgeführt werden.

Ein Rechnungslegungsstandard sollte nur dann ausgearbeitet oder geändert werden, wenn sichergestellt ist, dass ein dringender Bedarf dafür besteht.

Bestimmten Aspekten sollte nach Meinung des Ausschusses besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden [s. Bericht Punkte 30(a) bis (g)].

Der IASB sollte die Anwendung das "fair value"-Prinzips begrenzen.

Es ist nach Meinung des Ausschusses eine weit verbreitete Auffassung unter KMU, dass der vom IASB vorgeschlagene Standard IFRS für KMU viel zu kompliziert ist. Der Ausschuss fordert die EU-Kommission auf, mit Blick auf einen europäischen Standard für KMU ein geeignetes Konsultationsverfahren in Gang zu setzen.

Die Vorsitzenden der IASCF und des IASB sollten dem Europäischen Parlament mindestens einmal pro Jahr Bericht über alle für das Parlament relevanten Fragen (v.a. Arbeitsagenda, Personalentscheidungen, Finanzierung, kontroverse Normen) erstatten.

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