Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert – Artikel von Robert Herz und Linda MacDonald
09.05.2008
Der Vorsitzende des amerikanischen Standardsetzers FASB, Robert H. Herz, und Linda A. MacDonald, Direktorin beim FASB, haben gemeinsam einen Artikel im Rahmen der FASB Reihe Sachverhalte verstehen (Understanding the Issues) mit dem Titel „Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert‟ veröffentlicht (Some Facts about Fair Value, in englischer Sprache, 77 KB).
| Wo wird der beizulegende Zeitwert in der Finanzberichterstattung verwendet (und wo nicht)? |
| Was ist der beizulegende Zeitwert (und was nicht)? |
| Wie ist der Ansatz für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts (auch in illiquiden Märkten)? |
„Zusammenfassend läßt sich sagen, dass jüngste Standardsetzungsaktivitäten sich in unterschiedlichem Umfang mit dem beizulegenden Zeitwert beschäftigt haben, und die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts wird eventuell ausgedehnt (z. B. in SFAS 159 und SFAS 141R). Aber der beizulegende Zeitwert ist auf keinen Fall ein neues Konzept und wird nicht in vielen Fällen gefordert. Auch die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts bei der Bestimmung der Abschreibungen bei Marktdepressionen ist nicht neu. Und obwohl die derzeitigen Umstände in den Kreditmärkten gewiss bedeutende Herausforderungen für die Bewertung einiger Klassen von Vermögenswerten darstellen können, sind die Konzepte und angewendete Vorgehensweisen, die für die Bewertung von illiquiden und nicht marktfähigen Vermögenswerten verwendet werden, ebenfalls nicht neu. Sie werden seit vielen Jahren in der Bewertung einer großen Bandbreite von Posten in der Finanzberichterstattung verwendet, auch für immaterielle Vermögenswerte, Anlagen in nicht börsennotierte Unternehmen, illiquide Wertpapiere und komplexe Derivate. In solchen Situationen sind klare und umfangreiche Angaben von größter Bedeutung, um den Anlegern zu helfen, informierte Anlageentscheidungen zu treffen.‟ |