IBFed ist ein Konsortium von Bankenvereinigungen
in Australien, Europa, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten. In
dem Papier wird die Stellung der IBFed zum „Ausmaß, in dem die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert den Bedürfnissen der
Anwendergemeinde und der Zielsetzung von
Finanzberichterstattung entspricht,‟ dargestellt. Folgende
Schlüsse werden gezogen:
| Die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert stellt eine angemessene
Bilanzierungsbasis für zu Handelszwecken gehaltene
oder sonst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts
geführte Finanzinstrumente dar. Die vollständige
Bewertung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden
Zeitwert jedoch würde das Ausmaß überbewerten, zu
dem Finanzinstrumente im Geschäftsbetrieb zu
Handelszwecken gehalten oder auf Grundlage des
beizulegenden Zeitwerts geführt werden, ebenso wie
das Ausmaß, zu dem tiefe und liquide Märkte
existieren. Dies sind bedeutende Faktoren in der
Bestimmung der Relevanz des beizulegenden Zeitwerts
in der Rechnungslegung.
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| Ein gemischtes Modell
bietet den Anlegern bessere Informationen für die
Einschätzung von Finanzinstituten. Dies fordert die
Bewertung aller auf Grundlage des beizulegenden
Zeitwerts geführte Vermögenswerte und Schulden zum
beizulegenden Zeitwert aber erkennt an, dass nicht
alle Finanzinstrumente – von nicht finanziellen
Vermögenswerten und Schulden ganz zu schweigen – auf
Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden
und dass für manche eine verlässliche Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert gar nicht möglich ist. In
Fällen, in denen ein Unternehmen Instrumente nicht
auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts führt,
bieten fortgeführte Anschaffungskosten eine
angemessenere Art und Weise, zukünftige
Kapitalflüsse zu schätzen. Informationen zum
beizulegenden Zeitwert werden bereits in den
Fußnoten angegeben, die ein integraler Bestandteil
des Abschlusses sind und ein besseres Format bieten,
um den Anlegern die Informationen zur Kenntnis zu
bringen.
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| Die Realität ist
komplexer als in einem Fair-Value-Modell gezeigt
werden kann. Relevante Erfolgsberichterstattung kann
niemals erreicht werden, wenn das Rahmenkonzept für
die Finanzberichterstattung entweder am
Anschaffungskostenmodell oder am Fair-Value-Modell
festklebt. Ein gemischtes Bewertungsmodell stellt
einen prinzipienbasierten Bewertungsansatz dar, weil
damit anerkannt wird, dass unterschiedliche
Unternehmen unterschiedliche Geschäftsmodelle
verfolgen können. Anstatt dass der IASB bestimmt,
dass ein Ansatz ein besseres Modell als ein anderer
bietet, sollte das Ziel darin liegen, den
Rechnungslegungsstandards zuzugestehen, die
verschiedenen Geschäftsmodelle und Umstände
abzubilden, in denen Finanzinstrumente verwendet
werden. Wie bei den Gesprächen am Runden Tisch des
IASB weithin anerkannt wurde, wird ein gemischtes
Modell mit großer Wahrscheinlichkeit zu nützlicherer
Berichterstattung führen.
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