Wesentliche Ergebnisse der SEC-Gespräche am Runden Tisch

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26.11.2008

Am 21. November 2008 hielt die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ihre zweite und letzte Gesprächsrunde zur Fair-Value- bzw.

Marktwertbilanzierung ab. Die Untersuchungen der SEC zur Marktwertbilanzierung sind im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008 vorgeschrieben. Bei den Gesprächen wurde der Schwerpunkt auf die Herausforderungen der Marktwertbilanzierung und mögliche Verbesserungen der Rechnungslegungsstandards gelegt. An den Gesprächen nahmen Anleger, Emittenten, Prüfer und andere Personen mit Expertise in Marktwertbilanzierung teil.

Allgemeine Übereinstimmung der Gesprächsteilnehmer

Die Gesprächsteilnehmer stimmten alle in der Ansicht überein, dass die Marktwertbilanzierung unter Verlautbarung 1571 nicht der Auslöser der derzeitigen Marktunruhen ist. Sie wiesen darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden über die Verlautbarung 157 hinausschauen sollten, um sich in der heutigen Praxis vorherrschender Themen anzunehmen; dies könnte beispielsweise mit einer Änderung der Kapitalvorschriften geschehen. Darüber hinaus sprachen sich die Teilnehmer deutlich für unabhängige Standardsetzung aus und hielten fest, dass der Prozess frei von jeglichem politischen oder aufsichtsbehördlichen Eingreifen sein muss.

Drei wesentliche Themen der Diskussion

Leitlinien zur Wertminderung Die Gesprächsteilnehmer stimmten überein, dass die Standardsetzer noch einmal die Leitlinien zu anderen als vorübergehenden Wertminderungen überprüfen sollten. Es wurden verschiedene Vorschläge gemacht einschließlich der Vorschläge, (1) die Leitlinien zur Wertminderung von Anlagen in Darlehenssicherheiten (Verlautbarung 1152) analog zu den Leitlinien zur Wertminderung von Krediten (Verlautbarung 1143) zu gestalten und (2) Wertminderungsverluste zwischen Krediten und anderen Änderungen im beizulegenden Zeitwert aufzuteilen. Gesprächsteilnehmer aus der Investoren- und Prüfergemeinde schlugen ein Modell vor, in dem Verluste aus Kreditgeschäften in Anlagen in Darlehenssicherheiten laufend im Einkommen erfasst werden und andere Veränderungen im beizulegenden Zeitwert des Instruments im anderen vollständigen Einkommen erfasst werden. Der Kreditverlust würde auf Grundlage der Veränderungen in erwarteten Cashflows errechnet ähnlich wie im Modell in Verlautbarung 114. Verschiedene Teilnehmer aus der Erstellergemeinde schlugen vor, dass die Anlagen zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet werden sollten, so dass nur Verluste aus den Kreditgeschäften erfasst werden und der beizulegende Zeitwert des Instruments im Anhang zum Abschluss vierteljährlich angegeben wird. Sie wiesen darauf hin, dass die Erfassung von Liquiditätsverlusten im anderen vollständigen Einkommen das Eigenkapital verzerren würde, was Auswirkungen auf aufsichtliche Eigenkapitalanforderungen hätte.

Zusätzliche Angaben Die Teilnehmer waren sich einig, dass (1) es mehr umfassende Angaben geben müsse, die zukunftsgerichtete Informationen (wie beispielsweise Sensititvitätsanalysen) einschließen könnten, und (2) einer gründlichen Erörterung der Techniken und Daten bedarf, die die Unternehmensführung bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Einige Teilnehmer schlugen vor, dass zusätzliche Angabeerfordernisse von den Aufsichtsbehörden oder Standardsetzern noch für diese Berichtsperiode verabschiedet werden sollten.

Darstellung Die Teilnehmer stimmten überein, dass eine verbesserte Darstellung beizulegender Zeitwerte in der Gewinn- und Verlustrechnung die Transparenz und die Nützlichkeit von Abschlüssen für die Anleger verbessern würden und dass der FASB erwägen sollte, die Darstellung des Abschlusses im Rahmen eines langfristigen Projekts zu verbessern.

1FASB-Verlautbarung Nr. 157 Fair Value Measurements 2FASB-Verlautbarung Nr. 115 Accounting for Certain Investments in Debt and Equity Securities 3FASB-Verlautbarung Nr. 114 Accounting by Creditors for Impairment of a Loan

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