Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten

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20.11.2008

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat am 31. Oktober 2008 ein Diskussionspapier zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten veröffentlicht, das von der interessierten Öffentlichkeit bis zum 15. Mai 2009 kommentiert werden kann.

Der AASB schlägt vor, erworbene und selbsterstellte immaterielle Werte zukünftig einheitlich zum Fair Value zu bewerten. Immaterielle Vermögenswerte werden derzeit getrennt danach behandelt, ob sie selbsterstellt oder erworben wurden. Während grundsätzlich sämtliche erworbenen immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren sind, dürfen selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte derzeit nur bei Erfüllung restriktiver Ansatzbedingungen aktiviert werden. Im Falle eines Unternehmenserwerbs sind die zugegangenen immateriellen Vermögenswerte zum Fair Value zu bewerten sind. Bei selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten ist zum Zugangszeitpunkt eine Bewertung zum Fair Value grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Ansicht des AASB sollte diese Ungleichbehandlung zu Gunsten einer für alle gültigen Bewertung zum Fair Value aufgegeben werden. Insofern ist das Diskussionspapier auch als (erneuter) Aufruf an den IASB zu verstehen, die Vorschriften zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte zu überarbeiten. Ein entsprechender Projektvorschlag war vom IASB Ende 2007 abgelehnt worden. Das Diskussionspapier wurde auch mit Unterstützung der Gruppe der National Standard Setters (NSS) veröffentlicht. Hauptaufgabe dieses globalen Zusammenschlusses von nationalen Standardsetzern und ähnlichen Organisationen ist die Unterstützung des International Accounting Standards Board (IASB) durch Forschung bzw. Kommentierung laufender Projekte.

Diskussionspapier zu immateriellen Vermögenswerten (in englischer Sprache, 677 KB)

Presseerklärung des AASB (in englischer Sprache, 31 KB)

Einer der wichtigsten Schlüsse im Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten: Aus fachlich-konzeptioneller Perspektive sollten selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, um die Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen zu erhöhen. Ein Wahlrecht, Anschaffungskosten statt des beizulegenden Zeitwerts zu wählen, sollte nicht gegeben werden. Insgesamt sind wir auch der Meinung, dass diese Ansicht auch durch praktische Gründe gerechtfertigt werden kann. Wir nehmen jedoch die Ansichten zur Kenntnis, die einige andere gegen unser Schlüsse vorbringen. Bevor also eine Umsetzung unserer Schlüsse in Erwägung gezogen wird, sollten unserer Meinung nach die vermeintlich vorhandenen praktischen Schwierigkeiten weiter untersucht werden.

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