IDW an das BMJ zur Anwendung der IFRS in der EU

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07.11.2008

In einem Schreiben vom 5. November 2008 (384 KB) bittet das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Bundesministerin der Justiz, sich beim Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs für die weitere Anwendung der IFRS in der EU einzusetzen.

In der Presse werden Gerüchte erwähnt, die französische Regierung plädiere für die Außerkraftsetzung der IAS-Verordnung. Dies würde bedeuten, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nicht mehr verpflichtet wären, IFRS anzuwenden. Das IDW hofft auf die Hilfe der Bundesregierung für ein Beibehalten des bisherigen Regelung. In dem Schreiben heißt es:

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung einen solchen Vorschlag, sollte er eingebracht werden, nicht unterstützt. Die mit der IFRS-Verordnung angestrebte Zielsetzung, für börsennotierte Unternehmen in der EU eine transparente und international akzeptierte Rechnungslegung vorzuschreiben und so auch den europäischen Kapitalmarkt international wettbewerbsfähig zu machen, gilt unverändert fort. Die globale Verflechtung der Kapitalmärkte bedingt eine einheitliche Informationsversorgung der Kapitalmarktteilnehmer über international vereinheitlichte Rechnungslegungsgrundsätze.

Ein Brief gleichen Inhalts ging an die EU-Kommission.

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