IASB veröffentlicht Entwurf ED/2009/11 – jährliche Verbesserungen an den IFRS
26.08.2009
Der IASB hat heute seine Vorschläge für Änderungen an seinen Verlautbarungen unter seinem Projekt der jährlichen Verbesserungen unterbreitet (Entwurf ED/2009/11).
IFRS 1 Erstmaliger Anwendung der International Financial Reporting Standards |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse |
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IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses |
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IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler |
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse |
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IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen |
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IAS 34 Zwischenberichterstattung |
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IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
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IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
Die vorgeschlagenen Änderungen spiegeln die Sachverhalte wider, die der IASB im Rahmen seiner Erörterungen im Projektzyklus 2008-2010 diskutiert hatte. Die Vorschläge reichen von Klarstellungen der Bewertung nicht-kontrollierender Anteile in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (wie 2008 geändert) zu Änderungen in der Formulierung zur Klarstellung der Bedeutung der Standards und Abschaffung nicht gewollter Inkonsistenzen.
Sofern nicht anders wiedergegeben, treten die Änderungen für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, auch wenn Unternehmen eine vorzeitige Anwendung gestattet wird. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens für die Änderungen aus IFRS 3 und die Folgeänderungen an den Übergangsvorschriften von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse (wie 2008 geändert) ist der 1. Juli 2010.
Der Entwurf steht Ihnen in der "Open to Comment"-Rubrik auf der Internetseite des IASB zur Verfügung; die Kommentierungsfrist endet am 24. November 2009.
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 100 KB) |
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Projektseite des IASB (in englischer Sprache) |
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Projektseite zu Jährlichen Verbesserungen 2008-2010 auf IAS PLUS.de |