Dezember

HFA zur Berücksichtigung der PSV-Beiträge für 2009

03.12.2009

Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV) hat unlängst seinen Beitragssatz für das Jahr 2009 mit 14,2 Promille festgelegt.

Außerdem veröffentlichte er eine Mitteilung zur Festlegung des Beitragssatzes für 2009 und zum Vorschuss für 2010. Wie der PSV verlautbarte, wird er die Glättungsregel nach § 10 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG anwenden, so dass ein Teil des Gesamtbeitrags für 2009 über die folgenden vier Geschäftsjahre 2010 bis 2013 zu zahlen ist. In seiner Sitzung vom 27. November 2009 ist der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei der Glättungsregel um eine reine Fälligkeitsabrede handelt. Daher ist der Beitrag für das Geschäftsjahr 2009 zum 31. Dezember 2009 im handelsrechtlichen Jahresabschluss in voller Höhe zu passivieren. Der Bilanzierende kann sich dieser Verpflichtung nicht durch eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung entziehen.

Accounting Roundup – Ausgabe November 2009

03.12.2009

Wir haben die Novemberausgabe 2009 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Konsolidierung

FASB stimmt für Aufschub von Statement 167 für Anteile an bestimmten Unternehmen

Ertragsteuern

Bilanzielle Auswirkungen der Änderungen des Steuergesetzes für Geschäftsbetriebe und Eigenheimkäufer

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Erwägungen zur Finanzberichterstattung über Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Erträge

Leitlinien zu wesentlichen Änderungen von Erlösvereinbarungen mit mehreren zu liefernden Komponenten

Finanzinstrumente

IASB veröffentlicht IFRS zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten

IASB schlägt neuen Ansatz für die Bilanzierung von Kreditverlusten vor

Ergebnis je Aktie

EITF kommt zum Beschluss hinsichtlich der Bilanzierung von Stockdividenden einschließlich Ausschüttungen an Anteilseigner mit Aktien- und Barkomponente

Forderungen

EITF kommt zu einem Beschluss zur Veröffentlichung zur Stellungnahme hinsichtlich der Auswirkungen einer Änderung der Kreditbedingungen, wenn der Kredit Teil eines Portfolios ist, das als ein Vermögenswert bilanziert wird

Aktienvergütung

EITF kommt zu einem Beschluss zur Veröffentlichung zur Stellungnahme hinsichtlich der Auswirkungen der Denominierung des Ausübungspreises einer anteilsbasierten Vergütungsleistung in der Währung des Markts, auf dem der zugrunde liegende Eigenkapitaltitel hauptsächlich gehandelt wird

Nahe stehende Unternehmen und Personen

IASB überarbeitet IAS 24 zu Angaben über nahe stehende Unternehmen und Personen

SEC-Angelegenheiten

SEC-Beobachtungen und -Erwartungen hinsichtlich Angaben über Vorstandsvergütungen

SEC veröffentlicht PCAOB-Vorschlag zu Prüfungsstandard Nr. 7

Sonstige Rechnungslegungsthemen

EITF kommt zu einem Beschluss zur Veröffentlichung zur Stellungnahme hinsichtlich Verbindlichkeiten von Kasinobetreibern aus Mindestjackpots

EITF kommt zu einem Beschluss zur Veröffentlichung zur Stellungnahme hinsichtlich der Definition aufgeschobener Erwerbskosten von Versicherungsunternehmen

Sonstige Prüfungsthemen

Berichte veröffentlich vom Exekutivcentre des Instituts für der interne Revision

Musterformulare von der PCAOB herausgegeben

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

IDW ERS HFA 37 veröffentlicht

03.12.2009

In seiner 218. Sitzung am 26./27. November 2009 verabschiedete der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf einer Verlautbarung.

In seiner 218. Sitzung am 26./27. November 2009 verabschiedete der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den folgenden Entwurf einer Verlautbarung:

Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 23 (IDW ERS HFA 37)

Der IDW ERS HFA 37 von der Internetseite des IDW heruntergeladen werden (54 KB). Außerdem wird er in den IDW Fachnachrichten 12/2009 veröffentlicht.

Bericht des EFRAG-Aufsichtsrats über die Novembersitzung

03.12.2009

Der Aufsichtsrat der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den zusammenfassenden Bericht zu seiner Sitzung vom 24. November 2009 veröffentlicht.

Er kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 128 KB).

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

02.12.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU veröffentlicht.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 20 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 21 (1. Dezember 2009) eingestellt, in der es um die folgenden Abschnitte des IFRS für KMU geht:

Abschnitt 28 – Beneficios para empleados (Leistungen an Arbeitnehmer)

Abschnitt 29 – Impuestos a los ingresos (Ertragsteuern)

Abschnitt 30 – Cambio de moneda extranjera (Fremdwährungsumrechnung)

Abschnitt 31 – Hiperinflación (Hyperinflation)

Abschnitt 32 – Eventos posteriores (Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode)

Abschnitt 33 – Revelaciones sobre partes relacionadas (Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen)

Abschnitt 34 – Actividades especializadas (Spezielle Geschäftstätigkeiten)

Abschnitt 35 – Transición hacia el IFRS para PYMES (Übergang auf den IFRS für KMU)

Laden Sie sich Bulletin Nr. 21 herunter (in spanischer Sprache, 336 KB). Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

IPSASB veröffentlicht Konsultationspapier zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit

02.12.2009

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Konsultationspapier zur Berichterstattung über langfristige fiskalische Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen veröffentlicht.

Damit sollen Meinungen eingeholt werden, wie Informationen über die langfristige Nachhaltigkeit von Regierungsprogrammen die Informationen ergänzen können, die in traditionellen Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden, und wie dadurch die Transparenz erhöht und die Rechenschaftspflicht und die Entscheidungsfindung verbessert werden können. Bei Veröffentlichung des Konsultationspapiers hieß es von Seiten des IPSASB:

"Es wird zunehmend gesehen, dass künftige Generationen von Steuerzahlern mit den fiskalischen Auswirkungen gegenwärtiger Regierungsmaßnahmen zurecht kommen müssen. Bedenken hinsichtlich der Möglichkeiten von Regierungen, künftig Leistungen zu erbringen und finanzielle Zusagen einzuhalten, wenn es um Gesundheits-, Pensions-, Schuldentilgungs- und andere Verpflichtungen geht, hat es schon lange gegeben, aber sie haben sich im gegenwärtigen Wirtschaftsumfeld verstärkt. Unsicherheit hinsichtlich der langfristigen finanziellen Auswirkungen von Regierungsmaßnahmen einschließlich Staatsgarantien und Wachstumsförderungsprogrammen, die Merkmale der globalen Finanzmarktkrise sind, haben den Bedenken hinsichtlich der langfristigen Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen in vielen Ländern eine weitere Dimension hinzugefügt."

Das englischsprachige Konsultationspapier des IPSASB finden Sie hier (623 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2010.

CFSS-Sitzung am 9. Dezember 2009

02.12.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern am 9. Dezember 2009 in Brüssel tagt.

Gefolgt wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom 9. bis 11. Dezember 2009. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

Japan wird einigen Unternehmen gestatten, IFRS anzuwenden

02.12.2009

Am 30. Juni 2009 hatte der wirtschaftliche Bilanzierungsrat (Business Accounting Council, BAC) der die Finanzmarktaufsicht in Japan berät, seinen Zwischenbericht zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan veröffentlicht (in englischer Sprache).

Die Finanzmarktaufsicht hatte die englische Übersetzung auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hatte sie dort 13 zugehörige Dokumente einschließlich vorgeschlagener Verordnungen zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt, allerdings nur in japanischer Sprache. Diese müssten verabschiedet werden, um den Zwischenbericht umsetzen zu können. Gestern hat die Finanzmarktaufsicht verkündet, dass sie die endgültigen IFRS-Verordnungen am 11. Dezember 2009 veröffentlichen will. Diese treten bei Veröffentlichung in Kraft. Die gestrige Erklärung und die beinahe endgültigen Verordnungen finden Sie auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht, allerdings ebenfalls nur in japanischer Sprache. Unter anderem wäre nach den Verordnungen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach IFRS zu erstellen. Als Reaktion auf die Stellungnahmen, die zu den vorgeschlagenen Verordnungen eingingen, hat die Finanzmarktaufsicht die Vorschriften in Bezug auf parallele Berichterstattung für diejenigen Unternehmen, die freiwillig IFRS vorzeitig anwenden, erheblich reduziert. Japan beabsichtigt circa 2012 zu entscheiden, ob die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen ab 2015 oder 2016 verpflichtend eingeführt werden sollen.

Um für eine freiwillige Anwendung der IFRS ab 2010 in Frage zu kommen, müssen in Japan ansässige Unternehmen sowohl den nachfolgenden Punkt (1) als auch (2) erfüllen:

(1) Grundvoraussetzung – jeder der folgenden Punkte ist erfüllt:

Vorschrift eines börsennotierten Unternehmens (die Aktien des Unternehmens müssen an der Börse gehandelt werden)

Angabevorschrift (der Jahresbericht des Unternehmens beinhaltet eine Angabe über die Unternehmenspolitik zur Sicherstellung, dass die Darstellung des Konzernabschlusses sachgerecht im Einklang mit den IFRS erfolgt)

Personal-/Kontrollvorschrift (das Unternehmen verfügt entweder über ein Mitglied der Unternehmensführung oder einen Mitarbeiter, das/der über ausreichend IFRS-Kenntnisse verfügt, und hat ein angemessenes internes Kontrollsystem über die Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS eingerichtet)

(2) Kriterien bezüglich internationaler Finanz- oder Geschäftstätigkeit – entweder die Berichtseinheit, ihr Mutterunternehmen oder bestimmte andere affiliierte Unternehmen erfüllen eins der folgenden Kriterien:

IFRS sind durch ausländische Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben

IFRS sind durch ausländische Börsenvorschriften und -regelungen vorgeschrieben

das Unternehmen verfügt über eine börsennotierte Tochtergesellschaft, deren Kapital nach dem Aktiengesetz über 2 Mrd. Yen beträgt

Übernahme von weiteren Änderungen an International Financial Reporting Standards und Interpretationen

02.12.2009

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 1. Dezember 2009 folgende Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 1. Dezember 2009 folgende Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

die Verordnung (EG) Nr. 1164/2009 der Kommission vom 27. November 2009, mit der IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden übernommen wird

die Verordnung (EG) Nr. 1165/2009 der Kommission vom 27. November 2009, mit der Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben übernommen werden;

die Verordnung (EG) Nr. 1171/2009 der Kommission vom 30. November 2009, mit der Änderungen an IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung übernommen werden.

IDW nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung

02.12.2009

In einem Schreiben an die IASC-Stiftung (in englischer Sprache) äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung.

Allgemein wendet sich das IDW gegen eine Übereilung der Standardsetzung. Dies äußere sich in beschleunigten Konsultationsprozessen, in der Herausgabe von Teilstandards, die gegebenenfalls später noch wieder überarbeitet werden, und in hastig herausgegebenen Standards, die noch verabschiedet werden sollen, bevor bestimmte Boardmitglieder das Gremium verlassen. Dies untergrabe die Stabilität der Standards, erhöhe die Komplexität und verursache den Anwendern hohe Kosten. Dies zu kontrollieren und zu verhindern hält das IDW für eine vordringliche Aufgabe der IASCF.

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