Dezember

FCAG wird am 15. Dezember tagen

08.12.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird am 15. Dezember 2009 von 10:00 Uhr bis 14:15 Uhr im Crowne Plaza—The City Hotel in London zusammenkommen, um die Maßnahmen des IASB und des FASB in Reaktion auf den Bericht der FCAG vom Juli 2009 zu erörtern und sich außerdem auch anderen Entwicklungen im Standardsetzungs- und Aufsichtsumfeld zu widmen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen (weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des IASB). Die FCAG wurde gemeinsam vom IASB und vom FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Die FCAG tagte von Januar bis Juli 2009 sechsmal (die Mitschriften von den Sitzungen finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise).Einen abschließenden Berichtgab die FCAG am 28. Juli 2009 heraus (in englischer Sprache, 327 KB). Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten.

Treuhänder suchen Nachfolger für Sir David Tweedie

08.12.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben weltweit die Suche nach einem Nachfolger für Sir David Tweedie aufgenommen.

Sir David Tweedie ist derzeit Vorsitzender des IASB; seine Amtszeit endet am 30. Juni 2011. Die Treuhänder haben die Suche jetzt aufgenommen, um sie so umfassend wie möglich zu gestalten und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Sie rechnen damit, in der zweiten Jahreshälfte 2010 zu einer Entscheidung zu kommen. Gerrit Zalm, der Vorsitzende der Treuhänder, äußerte sich zum Profil des alten und des neuen IASB-Vorsitzenden:

Unter der Führung von David Tweedie war der IASB treibende Kraft beim Übergang von wuchernden nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen hin zu einer Welt, die sich mit großer Geschwindigkeit auf einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Standards zubewegt. Wir werden in Kürze damit beginnen, zu überlegen, wie der IASB in der nächsten Phase der Entwicklung globaler Standards aussehen soll. Der neue Vorsitzende wird eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielen.

Die zugehörige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 96 KB).

Neuer Landwirtschaftsstandard für den öffentlichen Sektor

08.12.2009

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat den International Public Sector Accounting Standard (IPSAS) 27 Landwirtschaft herausgegeben.

IPSAS 27 bezieht sich hauptsächlich auf den vom IASB veröffentlichten IAS 41 Landwirtschaft, wobei begrenzte Änderungen vorgenommen wurden, um Besonderheiten des öffentlichen Sektors Rechnung zu tragen. So widmet sich der Standard beispielsweise biologischen Vermögenswerten, die zwecks Übertragung oder Ausschüttung ohne oder gegen nominale Gegenleistung an andere Organe des öffentlichen Sektors oder gemeinnützige Organisationen gehalten werden Der neue Standard enthält außerdem Angabevorschriften, die darauf abzielen, Einheitlichkeit mit der statistischen Rechnungslegungsgrundlage zu erhalten, die das statistische Handbuch der Staatsfinanzierung bestimmt. IPSAS 27 tritt für Abschlüsse von jährlichen Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen; zu einer vorzeitigen Anwendung wird ermutigt. IPSAS 27 kann kostenfrei von der Internetseite des IFAC heruntergeladen werden.

SEC-/ PCAOB-Konferenz des AICPA

08.12.2009

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hält derzeit in Washington vom 7. bis 9. Dezember seine 37. Jahreskonferenz zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB ab, die gleichzeitig in vier andere Städte übertragen wird.

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), James L. Kroeker, sprach am 7. Dezember. Seine Ausführungen galten im Wesentlichen den folgenden Themen:

Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards

Prinzipien für die Änderung von Rechnungslegungsstandards

Jüngste Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards

Aufsicht über die PCAOB

Kommunalanleihen und der GASB

Im Hinblick auf den vorgeschlagenen Fahrplan für die mögliche Anwendung der IFRS durch in den Vereinigten Staaten ansässige, bei der SEC registrierte Unternehmen (der im November 2008 zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben worden war) sagte Kroeker, dass die SEC weiterhin die Sachverhalte untersuche, die in den Stellungnahmen aufgeworfen worden seien. Die vollständige Ansprache von Kroeker in englischer Sprache finden Sie hier, wir übersetzen Ihnen nachfolgend seine Ausführungen zum SEC-Fahrplan:

Vor knapp über einem Jahr bat die SEC mit einem vorgeschlagenen "Fahrplan" um Meinungen der Öffentlichkeit zu einem vorgeschlagenen Ansatz im Hinblick auf eine mögliche Vorgehensweise für eine breitere Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten und schlug eine Reihe von Meilensteinen vor, die der SEC bedeutsam erscheinen könnten für die Einschätzung der Gesamtlage. Die Stellungnahmefrist endete im April dieses Jahres, und der Stab hat eine beträchtliche Menge Zeit über diese letzten Monate aufgewendet, und haben uns sorgfältig den sehr ausgewogenen Meinungen gewidmet, die wir im Rahmen dieses Stellungnahmeprozesses gewonnen haben, und mögliche Vorgehensweisen erörtert. [...]

Obwohl es eine Reihe von Umsetzungs-, Struktur- und Übergangsfragen gibt, die geklärt werden müssen, bin ich überzeugt, dass der grundlegende Focus unserer Entscheidung hinsichtlich der Einführung von hochwertigen internationalen Standards auf den Auswirkungen auf die Anleger liegen muss. Ich bin der Meinung, dass die Einführung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards für US-Emittenten nur auf eine Art und Weise erfolgen kann und darf, die den amerikanischen Kapitalmärkten nutzt und im Einklang mit dem Auftrag der SEC steht, die Anleger zu schützen. Während wir weiter die unglaublich wichtige Initiative untersuchen, müssen wir, davon bin ich überzeugt, auch andere Fragen sorgfältig erwägen, vollständig verstehen und uns ihrer annehmen. Solche Fragen wären die folgenden:

Verständnis der IFRS und ihrer Perspektiven aus Sicht der US-Anleger;

Entwicklung und Anwendung der IFRS als der einzige Satz der weltweit akzeptierten Rechnungslegungsstandards für US-Emittenten;

Auswirkung auf das amerikanische Aufsichtsumfeld;

Erstellererwägungen einschließlich unter anderem Veränderungen am Buchhaltungssystem, Änderungen vertraglicher Vereinbarungen, Unternehmensführungsüberlegungen und mögliche Rechtsstreitigkeiten;

Verfügbarkeit von Personalressourcen; und

Rolle des FASB bei der Erzielung weltweit gültiger Standards.

Die EU und andere IFRS-"Umsetzer" tagen in Paris

08.12.2009

Auf einer Konferenz, die vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) veranstaltet wurde, haben sich Wertpapiermarktaufsichten aus 33 mit Vertretern des IASB und Prüfern am 3. und 4. Dezember 2009 in den Räumen von CESR in Paris getroffen, um die Durchsetzung der IFRS zu erörtern.

Unter den Teilnehmern befanden sich Mitarbeiter von Wertpapieraufsichten in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraume sowie Vertreter von für die Durchsetzung der IFRS verantwortlichen Gremien aus zehn anderen Ländern: Ägypten, Brasilien, China, Indien, Japan, Mexiko, Schweiz, Südafrika, Türkei, und Vereinigte Staaten. Die Teilnehmer tauschten sich sich über ihre Erfahrungen aus, wie Durchsetzungssysteme in den verschiedenen Rechtskreisen eingerichtet wurden, die das Ziel haben, die einheitliche Anwendung der IFRS weltweit zum Schutz der Anleger zu verbessern. Die Presseerklärung von CESR finden Sie hier (in englischer Sprache, 173 KB).

Rahmen der Rechnungslegung in der Republik Kosovo

07.12.2009

Wir haben für Sie eine Seite zum Hintergrund der Rechnungslegung in Kosovo eingerichtet.

Mit der UNMIK-Verordnung 2001/30 zur Einrichtung eines Kosovarischen Rats für Standards zur Finanzberichterstattung (Kosovo Board on Standards for Financial Reporting, KBSFR) und eines Rahmenkonzepts für die Berichterstattung durch Unternehmen ist eine Rechnungslegungsstruktur in Kosovo eingerichtet worden.

Danach müssen alle Unternehmen mit Ausnahme von "kleinen Unternehmen" entweder KAS (Kosovo Accounting Standards) oder IFRS anwenden. Banken und Versicherungen müssen IFRS anwenden.

Im Oktober 2001 veröffentlichte der KBSFR 19 KAS, die vereinfachte Versionen ihrer IFRS-Äquivalente darstellten. Da jedoch weitere finanzielle Unterstützung fehlte und kein angemessener Standardsetzungsprozess eingerichtet worden war, war der KBSFR nicht in der Lage, die KAS an Änderungen in den Verlautbarungen des IASB oder an Änderungen im kosovarischen Wirtschaftsumfeld anzupassen. Da es in Kosovo keine Aufsichts- oder Durchsetzungsbehörde für Rechnungslegungsstandards gibt, ist darüber hinaus nicht sichergestellt, ob die erstellten Abschlüsse überhaupt eine sachgerechte Umsetzung der angewendeten Rechnungslegungsstandards (KAS oder IFRS) darstellen.

Publikationen von Deloitte zum Jahresende 2009

07.12.2009

Die englischsprachigen Ausgaben 2009 dreier Eckpfeiler von Deloittes IFRS-Publikationen stehen zum Download sowohl als PDF- als auch im Word-Format zur Verfügung.

Die englischsprachigen Ausgaben 2009 dreier Eckpfeiler von Deloittes IFRS-Publikationen stehen zum Download sowohl als PDF- als auch im Word-Format zur Verfügung.

Deloittes IFRS-Musterkonzernabschluss für 2009.Der Musterabschluss soll die IFRS-Vorschriften zu Ausweis und Angaben veranschaulichen. Er enthält zudem weitere Angaben, die als beste Praxis angesehen werden, v.a. wenn solche Angaben in den veranschaulichenden Beispielen eines bestimmten Standards gegeben werden.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2009 – Word-Version (gezippte Fassung eines Word-Files, 448 KB)

IFRS-Musterkonzernabschluss 2009 – PDF-Version (599 KB)

Deloittes IFRS-Checkliste zu Ausweis und Angaben für 2009. Diese Checkliste ist so gestaltet, dass sie Einträge der Durchsicht des Abschlusses zulässt, indem es einen Platzhalter zur Anzeige von ja/nein/nicht anwendbarfür jeden einzelnen Ausweis- und Angabeposten gibt.

IFRS-Checkliste zu Ausweis und Angaben 2009 – Word-Version (gezippte Fassung eines Word-Files, 431 KB)

IFRS-Checkliste zu Ausweis und Angaben 2009 – PDF-Version (596 KB)

Deloittes Fragebogen zur Befolgung der IFRS für 2009.In diesem Fragebogen sind die in den IFRS enthaltenen Angabe- und Bewertungsvorschriften, die bis zum 30. Juni 2009 herausgegeben wurden, zusammengefasst und können bei der Erwägung der Befolgung dieser Vorschriften behilflich sein. Er stellt allerdings keinen Ersatz für Ihr Verständnis dieser Verlautbarungen und die Ausübung Ihres Ermessens dar.

Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2009 – Word-Version (gezippte Fassung eines Word-Files, 730 KB)

Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2009 – PDF-Version (2.184 KB)

Lehren aus den ersten Einreichungen per XBRL

06.12.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel "Aus der Durchsicht erster Einreichungen von interaktiven Datensätze (XRBL) gezogene Lehren" (in englischer Sprache) veröffentlicht.

Die Vorschriften der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), nach denen eine Einreichung von XBRL-Files erforderlich ist, sind für die erste Quartalseinreichung für Perioden, die am oder nach dem 15. Juni 2009 endeten, für in- und ausländische bei ihr registrierte Unternehmen, die die US-GAAP anwenden und eine Streubesitz von weltweit mehr als fünf Mrd. US-Dollar haben, in Kraft getreten. Seitdem wurden bei der SEC über 1.000 XBRL-Anlagen von der ersten Gruppe betroffener Unternehmen eingereicht. In diesem Heads Up-Newsletter, der auf einer Auswertung der Einreichungen sowohl durch Deloitte als auch Stabsmitarbeitern der SEC basiert, werden aus den ersten Einreichungen gezogene Lehren aufgezeigt und Empfehlungen ausgesprochen, die dazu gedacht sind, registrierten Unternehmen dabei zu helfen, Probleme mit ihrer Einreichung interaktiver Datensätze zu vermeiden. Hier ist eine Zusammenfassung der Empfehlungen – der Newsletter enthält ausführliche Hinweise zu jeder einzelnen:

Zuordnung, Auswahl der Elemente und Erweiterungselemente

Vermeiden Sie die Schaffung unnötiger Erweiterungselemente.

Verwenden Sie sachgerechte Kontextreferenzen anstelle der Schaffung Erweiterungselemente.

Stellen Sie eine Definition aller Erweiterungselemente und Soll-/Habensaldo-Attributinformationen für monetäre Erweiterungselemente zur Verfügung, wo dies gefordert ist.

Seien Sie bei der Verwendung von Erweiterungselementen konsistent.

Vermeiden Sie die Auswahl von Elementen, die übermäßig weit oder übermäßig eng sind.

Wählen Sie bei der Zuordnung keine abgelehnten Elemente.

Seien Sie gewissenhaft bei der Dokumentation der ausgewählten Elemente und den Gründen für deren Auswahl.

Datenkennung

Stellen Sie sich, dass alle Beträge korrekt eingegeben wurden (d.h. als positiver oder negativer Saldo) und dass Dezimalstellenattribute korrekt gesetzt wurden.

Passen Sie auf, dass die Umwandlung von Tabelleninformationen im Abschluss in ein XBRL-Format zu Komplexität führt und zusätzliche Zeit und Ressourcen benötigt.

Seien Sie sich sicher, dass Beträge in Klammern, die unmittelbar in Abschlussbestandteilen gezeigt werden, gekennzeichnet werden..

Sonstige Empfehlungen

Verschaffen Sie sich hinreichend Kenntnis über die Vorschriften das EDGAR-Einreichungshandbuchs.

Richten Sie einen nachhaltigen und wiederholbaren Prozess für die gleichzeitige Schaffung interaktiver Datensätze mit der Erstellung des traditionellen Abschlusses ein.

Betonen Sie nicht übermäßig, dass Sie versucht haben, das Aussehen des interaktiven Datenanhangs zu sehr an die Darstellung des traditionellen Abschlusses angepasst zu haben.

Führen Sie eine Probeeinreichung über EDGAR durch bevor Sie die Live-Einreichung übertragen.

Stellen Sie sicher, dass Sie einen vollständigen interaktiven Datensatz auf die Internetseite des Unternehmens innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens einstellen.

Verwenden Sie das Element 'Änderungszeichen' zutreffend.

Newsletter zu IFRIC 19 bezüglich Debt Equity Swaps

06.12.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update- Newsletter mit dem Titel IFRIC stellt die Bilanzierung von Debt Equity Swaps klar veröffentlicht (in englischer Sprache).

Am 26. November 2009 hatte das International Financial Reporting Interpretations Committee die IFRIC-Interpretation Nr. 19 Tilgung von Schulden durch Eigenkapitalinstrumente herausgegeben, nachdem diese vom IASB verabschiedet worden war. IFRIC 19 ist dann anzuwenden, wenn ein Schuldner eine Schuld vollständige oder in Teilen durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten an den Gläubiger tilgt. Sie tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. In diesem IAS Plus Update-Newsletter wird IFRIC 19 erläutert und drei Rechenbeispiele gegeben. Zurückliegende Ausgaben aller unserer IFRS-Newsletter finden Sie hier.

Newsletter zur Änderung von IFRIC 14

05.12.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter – IASB ändert IFRIC 14 herausgegeben (in englischer Sprache, 60 KB).

Am 26. November 2009 hat der IASB IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung geändert, um eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet war, einige Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als Vermögenswert anzusetzen. In dem Newsletter werden die Änderungen erläutert und ein numerisches Beispiel zur Verfügung gestellt. Verknüpfungen auf alle früheren IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

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