Er unterbreitete den Vorschlag, dass die Bilanzierungsregeln Banken und anderen Finanzinstitutionen gestatten sollten, das Konzept der 'dynamischen Risikovorsorge' anzuwenden, bei dem Wertberichtigungen auf Kredite auf der Grundlage erwarteter Verluste über die Laufzeit der Kredite bemessen würden statt über tatsächlich eingetretene Verluste bis zum Stichtag. Sowohl
IAS 37 als auch
IAS 39 folgen einem Modell der eingetretenen Verluste (
incurred loss model). Sie können die Rede von Kommissar McCreevy
hierherunterladen (in englischer Sprache, 88 KB). Ein Ausschnitt:
Mit den Bestimmungen zum Kapital der Banken ist auch das Thema Bilanzierungsmethoden verbunden. Wenn diese keine saubere Grundlage haben, wird es eindeutige Konsequenzen für die Stabilität des angenommenen Niveaus des Bankkapitals selbst geben. Deshalb stimmten die Mitgliedstaaten am 15. Oktober 2008 einstimmig für die Änderungen, die von der Kommission an den Bilanzierungsregeln vorgeschlagen wurden – einschließlich weiterer Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert und höherer Flexibilität bei der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbuch in das Bankbuch. Abgesehen von diesem Sachverhalt bin ich besorgt über die prozyklischen Elemente, die einen Einfluss auf das Regime der bankaufsichtlichen Kapitalunterlegung haben, und hier insbesondere beim Thema dynamische Risikovorsorge, die es Banken nach den alten Bilanzierungsregeln ermöglichte, in guten Zeiten einen Puffer für erwartete Portfoliowertberichtigungen anzulegen, die in Zeiten weniger erfreulicher wirtschaftlicher Umstände unweigerlich deutlich ansteigen. Die Auffassung, die Bildung dieser Puffer beschneide die Rechte von Aktionären, ist meines Erachtens blanker Unsinn.
|