Juli

Aktualisierung der Überprüfung der 4. und 7. EG-Richtlinien

29.07.2009

Am 26. Februar 2009 hat die Europäische Kommission an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen.

In Anbetracht der am 9. Juli 2009 erfolgten Veröffentlichung eines IFRS für KMU hat die EU-Kommission entschieden, weitere Untersuchungen und Konsultationen durchzuführen. In der englischsprachigen Presseerklärung(13 KB) heißt es:

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch den International Accounting Standards Board am 9. Juli 2009 hat die Europäische Kommission entschieden, mehr Zeit für die Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien aufzuwenden, um es zu ermöglichen, Konsultationen zu diesem IFRS und allgemeiner zu den Bedürfnissen europäischer Finanzberichterstattung durchzuführen. Der Stab der Kommission wird eine Reihe von Konsultationen mit den Interessengruppen aufnehmen, um ihre Meinungen zum KMU-Standard, zu den Berichterstattungsbedürfnissen der KMU und zu anderen Sachverhalten einzuholen, die von Bedeutung in Bezug auf den Rechnungslegungsregelungsrahmen für KMU in der EU sind. Daher wird der Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien in diesem Jahr nicht mehr erscheinen.

Kommentierungsfrist verlängert

28.07.2009

Da derzeit auch vom IASB viele Dokumente veröffentlicht werden, zu denen Stellung zu nehmen die Anwender viel Zeit kostet, hat EFRAG beschlossen, die Kommentierungsfrist für den EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Ertragsteuern bis auf den 31. Juli 2009 auszudehnen.

Der Entwurf steht Ihnen hier noch einmal zur Verfügung (in englischer Sprache, 289 KB).

Anmeldung zu den Gesprächsrunden zur Überarbeitung der Satzung

28.07.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben weitere Details zu den öffentlichen Gesprächen am Runden Tisch bekanntgegeben, die Teil der zweiten Phase der Überarbeitung der Satzung der IASCF sind.

Folgende Termine sind geplant:

London – 9. September 2009 (ganztägig)

New York – 6. Oktober 2009 (ganztägig)

Tokio – 21. Oktober 2009 (nur nachmittags)

Vorschläge für den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung werden im August 2009 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Die Gesprächsrunden bieten die Möglichkeit, diese Vorschläge genauer mit den Treuhändern zu erörtern. Wenn Sie Interesse haben, an einer der Gesprächsrunden teilzunehmen, finden Sie ein Anmeldeformular in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB. Schriftliche Einreichungen können ebenfalls getätigt werden.

Abschließende Empfehlungen der FCAG

28.07.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG), die IASB und FASB eingerichtet haben, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, hat heute ihre Empfehlungen in Bezug auf Standardsetzungsaktivitäten und andere Änderungen im internationale regulatorischen Umfeld nach der Finanzmarktkrise bekanntgegeben.

Die FCAG tagte von Januar bis Juli 2009 sechsmal. In ihrem Bericht werden Prinzipien und Empfehlungen in vier Bereichen genannt, die den Prozess und die Effektivität internationaler Standardsetzung verbessern können:

Wirksame Finanzberichterstattung

Grenzen der Finanzberichterstattung

Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards

Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer

Nachfolgend übersetzen wir das zusammenfassende Kapitel VI aus dem Bericht für Sie. Das englischsprachige Original in ganzer Länge finden Sie hier (327 KB), die Presseerklärung des IASB steht Ihnen hier zur Verfügung (32 KB).

Prinzip 1: Wirksame Finanzberichterstattung

Finanzberichterstattung spielt eine zentrale Rolle im Finanzsystem, weil man damit danach strebt, unverzerrte, transparente und relevante Informationen über die wirtschaftliche Leistung und Verfassung eines Unternehmens zu liefern. Wirksame Finanzberichterstattung hängt von hochwertigen Rechnungslegungsstandards genauso wie von deren stetiger und getreuer Anwendung sowie rigoroser Prüfung und der Durchsetzung der Standards ab. Finanzberichterstattung ist von großer Bedeutung für Anleger und andere Teilnehmer in den Finanzmärkten in deren Entscheidungen über eine Ressourcenvergabe sowie für Regulierungsbehörden und andere. Das Vertrauen all dieser Nutzer in die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung ist von kritischer Bedeutung für die globale Finanzstabilität und gesundes wirtschaftliches Wachstum. Wo aufsichtsrechtliche Standards von Rechnungslegungsstandards in einer Art und Weise abweichen, die bedeutende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben könnte, sollten die Auswirkungen dieser Abweichungen auf eine Weise angegeben werden, die die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung nicht beeinträchtigt.

Empfehlungen

  1. Die Boards sollten ihrem Projekt zur Vereinfachung und Verbesserung ihrer Standards zu Finanzinstrumenten höchste Priorität einräumen, sie mit einem Bewusstsein der Dringlichkeit aber auch mit weitgreifender Konsultation vorantreiben.
  2. Auch wenn wir anerkennen, dass IFRS und US-GAAP in einigen Bereichen wie beispielsweise Wertminderungen verschiedene Ausgangspunkte haben, drängen wir die Boards dennoch, vereinheitlichte Lösungen zu erreichen.
  3. Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards für die Kreditrisikovorsorge Alternativen zum Modell der eingetretenen Verluste untersuchen, die mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. Diese Alternativen beinhalten ein Modell der erwarteten Verluste und ein Fair-Value-Modell.
  4. Wenn die Boards ein Modell der erwarteten Verluste verfolgen, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die verhindern, dass zu "Ergebnisgestaltung" ermutigt wird, was die Transparenz verringern würde.
  5. Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards die Sachgerechtigkeit der Erfassung von Bewertungserfolgen durch ein Unternehmen als Ergebnis von Veränderungen im beizulegenden Zeitwert der eigenen Schulden des Unternehmens aufgrund von Verbesserungen bzw. Verringerungen der eigenen Kreditwürdigkeit überdenken.
  6. Rechnungslegungsstandards, insbesondere jene zu Finanzinstrumenten, Konsolidierung/Ausbuchung und Risikoangaben, haben besondere Bedeutung für Aufsichtsbehörden. Daher ist es wichtig, dass die Boards ihren Austausch mit den Aufsichtsbehörden fortsetzen.
  7. Wenn eine Alternative zum Modell der eingetretenen Verluste entwickelt wird, das mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt, kann es gut sein, dass die Unterschiede zwischen den Vorschriften in Bilanzierungs- und aufsichtsrechtlichen Standards verringert werden. In dem Maß, wie Unterschiede verbleiben, drängen wir die Boards, eine Methode zu entwickeln, die auf eine transparente Art und Weise jegliche zusätzliche Vorsorgen oder Rückstellungen beschreibt, die von den Aufsichtsbehörden gefordert sein könnten, ohne die Integrität der Finanzberichterstattung durch Auswirkungen auf die Metrik der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterminieren.
  8. Während dem Projekt zu Finanzinstrumenten Priorität eingeräumt werden sollte, fordern wir die Boards dringend auf, auch wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu vereinheitlichten und verbesserten Standards zu Konsolidierung und Ausbuchung zu machen (beispielsweise Fragen der Bilanzwirksam- bzw. -unwirksamkeit) ebenso wie in den anderen Bereichen, die unter ihr Arbeitsabkommen fallen.
  9. In der Zwischenzeit sollten die neuen Standards des FASB zur Bilanzunwirksamkeit sofort ohne Überarbeitung oder Verzögerung umgesetzt werden.
  10. Bei den Projekten zu Finanzinstrumenten und Konsolidierung/Ausbuchung sollten Verbesserungen unter Berücksichtigung einer besseren, transparenteren Abbildung der auftretenden Risiken erfolgen, insbesondere bei komplexen Finanzinstrumenten.

Prinzip 2: Grenzen der Finanzberichterstattung

Obwohl eine wirksame Finanzberichterstattung den Märkten eine unverzichtbare Strenge und Transparenz zur Verfügung stellt, können sich Anleger, Analysten, Aufsichtsbehörden und Andere nicht allein auf die Informationen verlassen, die so zur Verfügung gestellt werden. Alle Nutzer sollten die Grenzen der Finanzberichterstattung erkennen: Sie bietet nur eine Momentaufnahme der wirtschaftlichen Leistung und kann keinen perfekten Einblick in die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen liefern. Finanzberichterstattung hängt auch von der Lieferung verlässlicher Daten durch wohlfunktionierende Märkte, die eine ordentliche Infrastruktur aufweisen, sowie von der Verwendung angemessener Prozesse zur Preisverifizierung und anderer Aspekte der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden durch Finanzinstitute und andere Unternehmen ab.

Empfehlungen

  1. Die Boards sollten in ihrem gemeinsamen Projekt zum Rahmenkonzept eindeutig die Grenzen der Finanzberichterstattung anerkennen.
  2. Nutzer der Finanzberichterstattung sollten deren Grenzen erkennen und niemals ihre eigene Urteilskraft und ihre eigenen Anstrengungen außen vor lassen.
  3. Wir fordern die betreffenden Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Märkte für freiverkäufliche Titel, insbesondere solche für strukturierte Produkte und Derivate, eine robuste Infrastruktur aufweisen, die die Transparenz von Marktpreisen fördert.
  4. Unternehmen, insbesondere Finanzinstitute, sollten wirksame Preisverifizierungsprozesse verwenden und auch sonst ihre Bewertung von Vermögenswerten und Schulden verbessern. Um die Preisverifizierung am verlässlichsten zu gestalten, sollten diese Funktionsbereiche, wo immer möglich, völlig unabhängig von Verkauf, Handel und ähnlichen Funktionsbereichen sein.

Prinzip 3: Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards

Aufgrund des globalen Charakters der Finanzmärkte ist es von kritischer Bedeutung, einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit vereinheitlichter Rechnungslegungsstandards zu erzielen, mit dem stetige, unverzerrte und transparente Informationen unabhängig vom geografischen Sitz der Berichtseinheit geliefert werden können.

Empfehlungen

  1. Wir fordern die Boards dringend auf, in Übereinstimmung mit dem Bedarf am Erhalt und der Verbesserung hochwertiger Rechnungslegungsstandards alle Anstrengungen zu unternehmen, vereinheitlichte Lösungen zu erzielen. Dies sollte in den Projekten geschehen, die als Reaktion auf die Finanzmarktkrise beschleunigt wurden (Finanzinstrumente und Konsolidierung/ Ausbuchung), und in den anderen Projekten, die unter das Arbeitsabkommen der Boards fallen.
  2. Wir fordern die nationalen Regierungen, die Finanzmarktteilnehmer und die globale Wirtschaftsgemeinschaft auf, die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger Bilanzierungsstandards aktiv zu unterstützen.
  3. Um den Schwung aufrecht zu erhalten, ermutigen wir alle nationalen Regierungen, die dies nicht bereits getan haben, einen Zeitplan für die Übernahme oder die Vereinheitlichung mit den IFRS festzulegen, der sowohl durchführbar als auch fest ist.
  4. Selbst wenn die Rechnungslegungsstandards vereinheitlicht sind, kann es zu Unterschieden in der Finanzberichterstattung infolge abweichender nationaler oder regionaler Prüfungsstandards und Unterschieden in der Durchsetzung entstehen. Wir fordern die entsprechenden internationalen Organisationen auf, dies zur Kenntnis zu nehmen und vereinheitlichte Lösungen und gemeinsame Auslegungen zu erzielen, die mit denen der Standardsetzer im Einklang stehen. Wir sind der Meinung, dass die international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in dieser Hinsicht eine besonders wichtige Rolle spielen können.

Prinzip 4. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer

Um Standards entwickeln zu können, die hochwertig und unverzerrt sind, müssen die Standardsetzer über ein hohes Maß an Unabhängigkeit von unangemessenem wirtschaftlichen und politischen Druck verfügen, aber sie müssen auch einem hohen Grad an Rechenschaftspflicht durch einen sachgerechten Standardsetzungsprozess, der eine weitgefasste Interaktion mit Interessengruppen und einer im öffentlichen Interesse durchgeführten Aufsicht beinhaltet, unterliegen.

Empfehlungen

  1. Dem gemeinsamen und umfassenden Projekt zu Finanzinstrumenten, das derzeit vorangetrieben wird, sollte der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit und die höchste Priorität der Boards für den Rest des Jahres 2009 gelten. Bei der Durchführung des Projekts sollten die Boards keine Kompromisse in ihren Standardsetzungsprozessen hinnehmen. Wir haben uns verpflichtet, die Fortschritte, die die Boards erzielen, vor Jahresende zu prüfen. Wir sind der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Standardsetzer weder durch wirtschaftlichen noch politischen Druck vom Finanzinstrumenteprojekt abgelenkt werden, das so wichtig für das globale Finanzsystem ist.
  2. Um die umfassende Akzeptanz ihrer Arbeit in dringlichen Situationen sicherzustellen, sollten die Boards im Voraus die Umstände definieren, unter denen es sachgerecht ist, auf der Grundlage eines beschleunigten Standardsetzungsprozesses zu handeln. Die Boards sollten außerdem Prozesse entwickeln, die sicherstellen, dass unter solchen Umständen die maximal mögliche Konsultation erfolgt.
  3. Während politische Entscheidungsträger als Teil des Systems der öffentlichen Rechenschaftspflicht ihre Bedenken äußern können und sollten und Eingaben an die Standardsetzer machen können, fordern wir sie auf, davon Abstand zu nehmen, zu versuchen, bestimmte Ergebnisse der Standardsetzung vorzuschreiben. Eine solche Zurückhaltung ist notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses und damit in die Rechnungslegung und das Finanzsystem als Ganzes aufrecht zu erhalten.
  4. Um seine Unabhängigkeit vor unangemessenem Einfluss zu schützen, muss der IASB über eine dauerhafte Finanzierungsstruktur verfügen, aus der ihm genügend Finanzmittel aus verpflichtenden und gerecht verteilten Beiträgen zu Verfügung stehen.
  5. Um die Autorität des Überwachungsgremiums zu verbessern, sollte seine Zusammensetzung geografisch ausgeweitet werden, um Wertpapier- und Börsenaufsichten aus einem größeren Kreis von Nationen zu beinhalten.

EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung

28.07.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zur Erlöserfassung eingereicht (in englischer Sprache, 249 KB).

EFRAG begrüßt die Bemühungen, die in diesem Bereich unternommen werden, weil Erlöserfassung in der Praxis viele Probleme auslöse. EFRAG nimmt jedoch einen grundlegend anderen Standpunkt in Bezug auf die Frage ein, wann Erlös zu erfassen sein soll.

IDW zum IASB-Diskussionspapier zum Kreditrisiko

28.07.2009

In einem englischsprachigen Schreiben (80 KB) an den International Accounting Standards Board (IASB) äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von Schulden, das der IASB im Juni 2009 herausgegeben hat.

Das IDW lehnt die Idee strikt ab, dass die Bewertung von Schulden Änderungen im Kreditrisiko widerspiegeln sollte.

Übernahme von IFRIC 15

28.07.2009

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 23. Juli 2009 die Verordnung (EG) Nr. 636/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung wird IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilen übernommen.

Vier IASCF-Treuhänder wiederernannt

28.07.2009

Das Überwachungsgremium der IASCF-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) hat auf Vorschlag der Treuhänder der IASCF die Wiederernennung von vier Treuhändern bestätigt.

Die Verlängerung der Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre und endet am 31. Dezember 2012. Die betroffenen Treuhänder sind:

David Sidwell, Vereinigte Staaten Früherer Finanzvorstand bei Morgan Stanley; Director bei der UBS; Boardmitglied der Federal National Mortgage Association

Luigi Spaventa, Italien Früherer Vorsitzender der Commissione nazionale per le società e la orsa (Consob); Professor Emeritus der Universität von Rom

Paul Tellier, Kanada Früherer Präsident und Vorstandsvorsitzender bei Bombardier and CN; früherer Clerk of the Privy Council and Secretary of the Cabinet des kanadischen Kronrats; Director bei Rio Tinto plc und Rio Tinto Ltd.; Director bei McCain Foods und Vorsitzender der Global Container Terminals (GCT)

Jeff van Rooyen, Südafrika Vorstandsvorsitzender der Uranus Investment Holdings; früherer stellvertretender Vorsitzender des Leitungsausschusses der International Organization of Securities Commissions (IOSCO); früherer Vorstandsvorsitzender des South African Financial Services Board

In der englischsprachigen Presseerklärung des IASB finden Sie auch das Empfehlungsschreiben des Nominierungsausschusses der IASCF und das Bestätigungsschreiben des Überwachungsgremiums.

Ergebnisse der 35. RIC-Sitzung

28.07.2009

Das RIC hat am 1. Juli 2009 seine 35. Sitzung in Berlin abgehalten.

Im RIC-Ergebnisbericht werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

Chinesische Übersetzung des Newsletters zu Finanzinstrumenten

28.07.2009

Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung eines IAS Plus Update-Newsletters herausgegeben

Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel Entwurf sieht neue Klassifizierungs- und Bewertungsleitlinien für Finanzinstrumente vor herausgegeben:

chinesische Übersetzung (219 KB)

englische Fassung (383 KB)

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