November

Studie zur Pensionsbilanzierung des britischen ASB

26.11.2009

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat einen Bericht mit dem Titel Die Rechnungslegung von Pensionen: Rückmeldungen und erneute Erörterungen herausgegeben.

Die Zielsetzung besteht darin, Empfehlungen an den IASB zu Sachverhalten auszusprechen, die dieser bei der Entwicklung eines zukünftigen Rechnungslegungsstandards zu Pensionen erwägen könnte. Der Bericht erscheint unter der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) von ASB, EFRAG und den Standardsetzern von Deutschland und Frankreich. Die Empfehlungen kommen allerdings rein vom ASB. Der Bericht ist ein Folgepapier zu einem Diskussionspapier, das der ASB im Januar 2008 herausgegeben hatte, und enthält die Ergebnisse der erneuten Beratungen sowie Empfehlungen des ASB, die dieser nach Erwägung der 103 auf das Diskussionspapier erhaltenen Zuschriften ausspricht.

Einige Kernempfehlungen des ASB:

Der Ansatz sollte auf dem Prinzip fußen, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als Schuld widergespiegelt werden.

Die Schuld zur Auszahlung von Leistungen, die angesetzt wird (sowie der Pensionsaufwand jeder Periode) sollte auf dem derzeitigen Gehalt nebst jedweder zukünftiger Steigerungen fußen, die nach Gesetz oder Vertrag erforderlich sind, einschließlich anderer Erhöhungen, die als nicht im Ermessen des Unternehmens stehend angesehen werden (d.h. es besteht eine faktische Verpflichtung).

Pensionspläne sollten denselben Konsolidierungsprinzipien unterliegen, die üblicherweise angewendet werden, um festzustellen, ob ein Unternehmen ein anderes beherrscht.

Vermögenswerte und Schulden aus Pensionen sollten unmittelbar angesetzt werden, die Erfassung von Änderungen bei Vermögenswerten und Schulden in Bezug auf Pensionsleistungen ist jedoch untrennbar mit dem Ausweis dieser Änderungen im Abschluss verbunden.

Zukünftige Zahlungsströme, die Verwendung bei der Bemessung der Schuld zur Zahlung der Pensionsleistung finden, sollten:

explizit sein;

auf beobachtbaren Marktpreisen fußen, die angepasst werden, um unternehmensspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen;

auf unvoreingenommene Weise alle verfügbaren Informationen hinsichtlich Betrag, zeitlichem Anfall und Unsicherheit der sich aus den vertraglichen Verpflichtungen ergebenden Zahlungsströme beinhalten; sowie

aktuell sein – sie entsprechen den Bedingungen zum Ende der Berichtsperiode.

Die Schuld zur Zahlung von Pensionsleistunden sollte nicht verringert werden, um das Kreditrisiko des Unternehmens widerzuspiegeln.

Bei der Bewertung der Schulden sollte der verwendete Diskontierungssatz den Zeitwert des Geldes widerspiegeln und somit ein risikofreier Zinssatz sein.

Vermögenswerte, die zur Zahlung der Pensionsleistungen gehalten werden, sollten zu Gegenwartswerten angesetzt werden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Bericht des ASB: Die Rechnungslegung von Pensionen: Rückmeldungen und erneute Erörterungen (1.409 KB)

Presseerklärung des ASB

Wir nehmen zu den Vorschlägen hinsichtlich der IASCF-Satzung Stellung

26.11.2009

Am 9. September 2009 veröffentlichten die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme, die den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASCF bilden.

Die Vorschläge zielen auf die Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der Einbindung von Interessengruppen und einer großen Bandbreite von Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden Märkte sowie Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung ab. Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF:

Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board

Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards' in der gesamten Satzung

Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere

Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten und (wo angemessen) den besonderen Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen Rechnung zu tragen

keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für staatliche und gemeinnützige Unternehmen

Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation spielt

Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem Treuhänder aus den beiden Regionen

Einrichtung eines formalen Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen Umständen

Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board

Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu ermöglichen, wie folgt:

Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre verlängert werden könnte.

Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein.

Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms Rücksprache halten muss

Wir haben unsere Stellungnahme zu Teil 2 der Überprüfung der Satzung: Vorschläge für eine verbesserte öffentliche Rechenschaft eingereicht (in englischer Sprache, 77 KB).

Einige Kernpunkte, die wir in unserem Brief angeführt haben

Wir denken, dass die Vorschläge der Treuhänder im Hinblick auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des IASB und zur Priorisierung nicht weit genug gehen. Unseres Erachtens sollte die Satzung vorsehen, dass sich der IASB regelmäßig formell mit den Adressaten zu den Sachverhalten des Arbeitsprogramms und den relativen Prioritäten, die diesen Sachverhalten zugeordnet wurden, ins Benehmen setzt. Die Stellungnahmefrist muss den Adressaten eine realistische Möglichkeit geben, zu diesen Themen Stellung zu beziehen.

Wir empfehlen zudem, dass die Positionen des IASB-Vorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden der IASC-Stiftung getrennt werden. IASCF und IASB unterliegen in immer stärkerem Maße der Beobachtung durch viele Rechtskreise, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass es nicht zu Interessenkonflikten (tatsächlichen oder wahrgenommenen) zwischen der Rolle der IASB-Vorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden seines Aufsichtsgremiums kommt.

Wir unterstützen den Vorschlag nicht, der die Treuhänder in außergewöhnlichen Umständen zur Verkürzung der Stellungnahmefrist berechtigt. Um seine Glaubwürdigkeit als internationaler Standardsetzer aufrechtzuerhalten, muss der International Accounting Standards Board alle Vorschläge für einen Zeitraum zur Verfügung stellen, der allen Adressaten eine vernünftig Gelegenheit gibt, die Vorschläge des IASB zu verdauen und zu kommentieren. Wie in Anhang A erläutert, sind wir der Ansicht, dass jedes Zulassen eines Zeitraums von weniger als 30 Tagen nicht mehr als angemessener 'Standardsetzungsprozess' bezeichnet werden kann.

Schließlich haben wir Bedenken hinsichtlich der Arbeitsweise und der -ergebnisse des International Financial Reporting Interpretations Committees. Wir möchten nicht, dass IFRIC zu einer schnellen Eingreiftruppe wird, denken aber, dass es Sachverhalte gibt, die auf effiziente Weise durch IFRIC behandelt werden könnten, die aber – infolge des in der Satzung niedergelegten Mandats für IFRIC und der Arbeitsweise, die in dessen Handbuch aufgeführt wird – an den IASB zwecks Bearbeitung überführt werden. In Anhang B unterbreiten wir einige Vorschläge, wie Rolle und Mandat von IFRIC überarbeitet werden könnten, um das Komitee besser zu nutzen.

Hintergrundinformationen zur Überprüfung der IASCF-Satzung 2008-2009 finden Sie hier.

EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS

26.11.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11 - Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts veröffentlicht.

EFRAG stimmt im Wesentlichen den meisten Vorschlägen im Entwurf zu, geht jedoch auf einige Details ein und schlägt Formulierungsänderungen bzw. zusätzliche Änderungen zwecks Verdeutlichung vor. Die Stellungnahme von EFRAG in englischer Sprache finden Sie hier (193 KB).

Neue IFRS e-Learning-Module in chinesischer Sprache

26.11.2009

Drei weitere IFRS e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt und veröffentlicht worden.

Drei weitere IFRS e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt und auf der Internetseite von CAS Plus eingestellt worden:

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen

IAS 31 Anteile an Joint Ventures

Ferner wurde das Modul zum Rahmenkonzept aktualisiert. Eine vollständige Liste der IFRS e-Learning-Module von Deloitte in chinesischer Sprache finden Sie hier. Um die Module herunterzuladen (es wird keine Gebühr erhoben, eine Registrierung ist jedoch erforderlich), klicken Sie auf das Bild mit der Glühlampe auf der Leitseite CAS Plus oder folgen Sie diesem Link.

Mitschrift von der Gesprächsrunde des IASB zum beizulegenden Zeitwert

25.11.2009

Am 2. November 2009 hielt der IASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk ab, um seinen Standardentwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu erörtern.

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde vertraten einen Querschnitt von Adressaten, darunter Prüfer, Abschlussersteller sowie Experten und sonstige Vertreter der Bewertungsbranche. Wir haben die Mitschrift der Beobachter bei der Gesprächsrunde eingestellt (in englischer Sprache, 34 KB). Die Teilnehmer an der Gesprächsrunde wurden gebeten, die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen im Hinblick auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu behandeln:

Sachverhalt A – beizulegender Zeitwert als Abgangspreis

Wann spiegelt ein marktbasierter Abgangspreis den Barwert zukünftig erwarteter Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus einem Vermögenswert oder einer Schuld nicht wider?

Sachverhalt B – beizulegender Zeitwert von Schulden

Können die Prinzipien in ASU Nr. 2009-5 in der Praxis nach IFRS angewendet werden? Falls nicht, warum nicht?

Wann mag der beizulegende Zeitwert einer Schuld nicht dem beizulegenden Zeitwert des korrespondierenden Vermögenswerts entsprechen?

Sachverhalt C – beizulegender Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden

Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich, um den beizulegenden Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden zu bemessen?

Stehen irgendwelche der im Standardentwurf enthaltenen Vorschläge nicht im Einklang mit der Bemessung nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert?

Sachverhalt D – beizulegender Zeitwert auf inaktiven Märkten

Sind die vorgeschlagenen Leitlinien ausreichend für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, wenn Märkten inaktiv geworden sind (wenn sie zuvor aktiv waren)? Falls nicht, welche zusätzlichen Leitlinien sind Ihrer Ansicht nach erforderlich?

Sachverhalt E – beizulegender Zeitwert in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang

Welche Vorschläge in dem Standardentwurf sind in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang nicht anwendbar? Warum sind sie nicht anwendbar?

Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich?

Sachverhalt F – Rechtskreis-spezifische Sachverhalte

Gibt es für Ihren Rechtskreis einschlägige Bewertungserwägungen, denen in dem Standardentwurf nicht Rechnung getragen wurde? Falls ja, um welche handelt es sich?

Sachverhalt G – Vereinheitlichung mit US-GAAP

Würden Sie - abgesehen vom Referenzmarkt und Blockadefaktoren - erwarten, dass ein numerischer Unterschied zwischen einem beizulegenden Zeitwert, der nach den im Standardentwurf enthaltenen Vorschlägen berechnet wird, und einem, der gemäß Sachverhalte 820 berechnet wird, besteht?

Haben Sie aus der Anwendung von Sachverhalt 820 Erfahrungen gewonnen, die der IASB berücksichtigen sollte, wenn er den IFRS zu Leitlinien der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert fertigstellt?

Anpassung des FINMA-Rundschreibens 2008/2 "Rechnungslegung Banken"

25.11.2009

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" leicht angepasst.

Die einzige Änderung betrifft die Angaben zu Vorsorgeeinrichtungen in Rz 167a-2. Damit werden bereits in Swiss GAAP FER beschlossene Änderungen von FER 16 Vorsorgeverpflichtungen nachvollzogen. Die Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" haben bereits für den Jahresabschluss 2009 Gültigkeit.

Berichterstattung durch Prüfungsgesellschaften beginnt am 31. Dezember

25.11.2009

In unseren Nachrichten vom 15. August und 1. Oktober 2009 berichteten wir darüber, dass die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) Regeln verabschiedet hat, die vorsehen, dass registrierte öffentliche Prüfungsgesellschaften (inländische wie ausländische) die PCAOB über bestimmte, festgelegte Ereignisse unterrichten (beginnend mit Ereignissen, die am 31. Dezember 2009 auftreten) und Jahresberichte bei ihr einreichen müssen (erstes Mal fällig am 30. Juni 2010 fällig).

Die PCAOB hat nunmehr Beispielhafte Formulare und andere Details freigegeben (Link auf die Internetseite der PCAOB, scrollen Sie herunter auf die Rubrik 'Annual and Special Reporting'). Es gibt derzeit 2.261 Prüfungsgesellschaften, die bei der PCAOB registriert sind. Davon sind 1.336 (59%) US-amerikanische Gesellschaften und die verbleibenden 41% ausländische Gesellschaften.

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

25.11.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 19 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 20 (24. November 2009) eingestellt, in der es um die folgenden Abschnitte des IFRS für KMU geht:

Sec 24 Subvenciones Gubernamentales (Zuwendungen der öffentlichen Hand)

Sec 25 Costos por Préstamos (Fremdkapitalkosten)

Sec 26 Pago Basado-en-acciones (Anteilsbasierte Vergütungen)

Sec 27 Deterioro del Valor de los Activos (Wertminderung von Vermögenswerten)

Laden Sie sich Bulletin Nr. 20 herunter (in spanischer Sprache, 246 KB).Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

Neuer Internetauftritt des IASB

24.11.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen Internetauftritt überarbeitet.

Der Inhalt ist im Wesentlichen unverändert, aber Design und Navigationsstruktur wurden überholt. So wurden beispielsweise herunterziehbare Menüpunkte in der Kopfleiste eingeführt, die eine schnellere Orientierung ermöglichen; es gibt thematische angelegte Seitenbereiche und verschiedene Quicklinks zu den am häufigsten nachgefragten Inhalten. Die Suchfunktion wurde ebenfalls verfeinert und soll bis Ende der Woche die Möglichkeit bieten, innerhalb von bestimmten thematischen Seitenbereichen, nach Art des Dokuments oder nach Erscheinungsdatum zu suchen. Wir empfehlen Ihnen einen Besuch auf der neu gestalteten Internetseite des IASB.

Wir nehmen Stellung zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS

24.11.2009

Deloitte hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11 Verbesserungen an den IFRS eingereicht, der am 26. August 2009 veröffentlicht worden war.

Im Entwurf werden Verbesserungen an 11 IFRS vorgeschlagen, die größtenteils 2011 verpflichtend werden, einige jedoch auch früher. Obwohl wir den Verbesserungsprozess des IASB unterstützen, hegen wir "einige ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Qualität und der Formulierungen der Änderungen 2009" und hinsichtlich Uneinheitlichkeiten zwischen einigen der vorgeschlagenen Änderungen und Entscheidungen in laufenden Agendaprojekten. Kurz gefasst ist unsere Ansicht die folgende:

Wir begrüßen den fortdauernden IASB-Prozess für die Behandlung bestimmter Änderungen an den IFRS auf effiziente und wirksame Weise. Dennoch hegen wir einige ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Qualität und der Formulierungen der Änderungen 2009, da nicht immer Einheitlichkeit zwischen den Absichten des Boards wie in der Einleitung, der Grundlage für Schlussfolgerungen und den Formulierungen in den Änderungen selbst dargestellt herrscht. Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagen Änderungen an IAS 1, IAS 27, IAS 34 und IAS 40, bei denen die vorgeschlagenen Änderungen über die vom Board geäußerten Absichten hinausgehen und die weitergreifende Auswirkungen haben als in der Grundlage für Schlussfolgerungen angegeben. Wir fragen uns auch, ob solche möglicherweise weitgreifenden Änderungen in das Konzept des jährlichen Verbesserungsprozesses passen.

Wir sind außerdem der Ansicht, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen und ihre Auswirkungen im Widerspruch zu anderen Projekten stehen, die sich auf der Agenda des Boards befinden. Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 27. Dieser offensichtliche Konflikt verwirrt die Anwender und Interessengruppen, und wir ermutigen den Board mit allem Nachdruck, Einheitlichkeit zwischen den Projekten auf seiner Agenda und dem jährlichen Verbesserungsprozess zu gewähren, selbst wenn dies bedeuten sollte, eine Verbesserung aufzuschieben.

Englische Originaldokumente:

Unsere Stellungnahme zum ED 2009/11 Verbesserungen an den IFRS (84 KB)

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB/IASC

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