Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte
26.07.2010
Die im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird.
IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und |
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Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die EU hat nun aktualisierte Informationen über die Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte veröffentlicht (in englischer Sprache, 64 KB).