Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte

  • Europaeische Union Image

26.07.2010

Die im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird.

Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,

IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,

Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und

Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

Die EU hat nun aktualisierte Informationen über die Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte veröffentlicht (in englischer Sprache, 64 KB).

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.