IVSC schlägt größere Änderungen an Bewertungsstandards vor

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03.06.2010

Der Rat für internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf vorgeschlagener neuer internationaler Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) herausgegeben.

Der Entwurf entspräche der neunten Auflage der Gesamtausgabe der IVS, wobei es erhebliche Änderungen gegenüber den vorangegangenen Auflagen gäbe (siehe dazu die nachfolgende Aufstellung). Diese Standards decken die Bewertung für die meisten Arten an Vermögenswerten ab, darunter zum ersten Mal einen vorgeschlagenen Standard für Finanzinstrumente. Die Standards spiegeln zudem die jüngsten Entwicklungen bei den IFRS wider. Hier geben wir einen Überblick über einige der bedeutendsten Änderungen an den IVS, die im Entwurf unterbreitet werden:

Bestehender IVS

Vorgeschlagene Neuausgabe

Grundlegende Konzepte für Allgemein anerkannte Bewertungsprinzipien (Generally Accepted Valuation Principles, GAVP)

Die allgemeinen Bewertungsprinzipien wurden in den vorgeschlagenen IVS 101 überführt. Anderes Material, in welchem Marktwerte sowie Grundvermögen erörtert wird, wurden in IVS 103 und IVS 103.01 zusammengeführt.

Verhaltenskodex

abgeschafft.

Arten von Vermögen

nicht unmittelbar übernommen. Einige Bausteine sind in Standards zu einzelnen Vermögenswerten enthalten.

Einführung zu IVS 1,2,3

nicht unmittelbar übernommen. Bausteine in IVS 101,103 und 105 enthalten.

IVS 1 Marktwert und IVS 2 Andere Wertmaßstäbe

zu einem neuen IVS 103 zusammengeführt.

IVS 3 Berichterstattung über die Bewertung

Prinzipien in IVS 105 überführt.

IVA 1 Bewertungen in der Rechnungslegung

nunmehr in IVS 201.01 bis 201.04 enthalten. Material wurde aktualisiert und ausgeweitet, um die Entwicklungen in den IFRS widerzuspiegeln.

IVA 2 Bewertungen bei besicherten Darlehen

nunmehr auf Sachvermögen zugeschnitten und das meiste Material in IVS 202.01 überführt.

IVA 3 Bewertung von Vermögen im öffentlichen Sektor für Zwecke der Rechnungslegung

Titel geändert, um Inhalt widerzuspiegeln; überführt in IVS 201.05.

GN1 Bewertung von Realvermögen und GN2 Miet- und Pachtverträge

Bausteine in IVS 303.01 überführt und zusammengeführt.

GN3 Bewertung von Fabriken und Maschinen

aktualisiert und in IVS 302.01 überführt.

GN4 Bewertung immaterieller Vermögenswerte

dies wurde durch die geänderte und erweiterte GN4 ersetzt, die im Februar 2010 herausgegeben wurde. Diese enthält umfassende Leitlinien zu immateriellen Vermögenswerten. Der vorgeschlagene neue Standard IVS 301.02 fußt auf der geänderten GN4, wobei allerdings die ausführlicheren Leitlinien ausgespart wurden. Diese werden Teil eines zukünftigen Fachinformationspapiers.

GN5 Bewertung von Privateigentum

Es wird vorgeschlagen, diese in der neuen Auflage nicht weiterzuführen. Die Abgrenzung von Privatvermögen in den bestehenden Standards ist sehr weit und deckt viele Vermögensarten ab, die nunmehr Gegenstand speziellerer Standards sind.

GN6 Unternehmensbewertung

Aktualisierte Standards für die Unternehmensbewertung finden sich in IVS 301.01.

GN7 Beurteilung gefährlicher und giftiger Materialien

Dies ist kein Bewertungsstandard, und das Thema ist eines von vielen, das eine Einfluss auf den Wert hat. In den bestehenden IVS werden keine anderen hervorgehoben. Nicht weitergeführt.

GN8 Kostenansatz und GN9 Abgezinste Zahlungsströme

Hierbei handelt es sich um Erörterungen von Bewertungsmethoden und damit um etwas, das die Kriterien für eine Aufnahme in den Standards erfüllt. Der IVSC hat Arbeitsgruppen, die sich mit diesen Themen befassen, von denen einige wenige aktualisierte Fachinformationspapiere herausgeben.

GN10 Bewertung von Agrarvermögen

nicht fortgeführt, weil sich die Bewertungsschritte nicht von anderen Arten an Liegenschaften unterscheiden. Es wird ein neues Projekt zu biologischen Vermögenswerten vorgeschlagen, das zu einem neuen Standard führen mag.

GN11 Überprüfung von Bewertungen

Der Anwendungsbereich und die Beschränkungen eines jedweden Bewertungsauftrags werden nun in allgemeiner Form durch IVS 104 abgedeckt. Nicht weitgeführt.

GN12 Bewertung von handelsbezogenem Vermögen

aktualisiert und als IVS 303.04 weitergeführt.

GN13 Massenschätzung für Zwecke der Vermögensbesteuerung

nicht fortgeführt, weil sie keine Bewertungsschritte enthält, die von den Allgemeinen Standards abweichen.

GN14 Bewertungen von Vermögen in Rohstoffbranchen

nicht fortgeführt. Ein umfassendes Projekt zu Bewertungen in der Rohstoffbranche ist kurz vor dem Start und wird wahrscheinlich zu einem neuen Standard führen.

GN15 Bewertung historischen Vermögens

als IVS 303.02 weitergeführt.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Presseerklärung (80 KB)

Überblick und Fragen an Stellungnehmende (282 KB)

Entwurf herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IVSC, 850 KB)

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 3. September 2010 ab.

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