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Deloitte Comment Letter Image

Unsere Sichtweise zum Entwurf zur Lageberichterstattung

02.03.2010

Wir haben unsere Stellungnahme zum Entwurf ED/2009/6: Lageberichterstattung an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 25 KB).

In dem Entwurf, der am 23. Juni 2009 herausgegeben worden war, werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines Lageberichts vorgeschlagen. Wir unterstützen die Fertigstellung des Entwurfs als Leitliniendokument:

Wir sind der Ansicht, dass der Lagebericht ein wichtiges Element der Berichterstattung darstellt und den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitstellt. Die jüngste Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass Adressaten von erläuternden Informationen profitieren, die zusätzlich zum Abschluss gegeben werden und die ihnen helfen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu beurteilen. Wir unterstützen den Board bei der Aufstellung grober Prinzipien, welche die Vergleichbarkeit zwischen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen erleichtern und die Nützlichkeit ihrer Berichterstattung verbessern helfen sollen.

Wir stimmen dem IASB zu, dass ein endgültiges Dokument den Rang unverbindlicher Leitlinien haben sollte. Um dies aber unmissverständlich deutlich zu machen, schlagen wir dem IASB vor, klarzustellen, dass die Fähigkeit eines Unternehmens, für sich die Befolgung der IFRS in seinem Abschluss in Anspruch zu nehmen, nicht davon abhängt, ob es diese unverbindlichen Leitlinien zur Lageberichterstattung befolgt (BC46 des Entwurfs könnte anders gelesen werden).

Dementsprechend unterstützen wir die Herausgabe des Entwurfs in der endgültigen Form eines Leitliniendokuments, vorbehaltlich einiger Klarstellungen, wie unten ausgeführt. Angesichts der sehr groben Natur der Leitlinien mag es Ansinnen geben, im Hinblick auf die Lageberichterstattung weitere Leitlinien zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht des aktuellen Arbeitsprogramms des IASB sind wir der Ansicht, dass der IASB solchen Aufrufen in der näheren Zukunft widerstehen und derartige Eingaben zukünftig nur in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden rund um den Globus, die mit der Überwachung der Abschlüsse, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden, beauftragt sind, erwägen sollte.

Alle unseren zurückliegenden Stellungnahmen an IASB, IFRIC, IASCF, IASC und SIC finden Sie hier. Zu unserer Agendaseite zum Projekt Lageberichterstattung kommen Sie hier.

Kambodscha Image

IFRS für KMU in Kambodscha

02.03.2010

In Kambodscha verpflichten sowohl das Unternehmens- als auch das Bilanzgesetz alle Unternehmen zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, wobei große Unternehmen sich prüfen lassen müssen.

Im Januar 2009 hatte der Nationale Bilanzrat (National Accounting Council, NAC) des Wirtschafts- und Finanzministeriums von Kambodscha die vollen IFRS wie vom IASB herausgegeben übernommen. Der NAC hat nun den IFRS für KMU als Wahlrecht für alle Unternehmen in Kambodscha mit Ausnahme von 'Unternehmen im öffentlichen Interesse' (Finanzinstitutionen, öffentlich gehandelte sowie Großunternehmen) verankert; diese müssen die vollen IFRS anwenden.
iGAAP Alert (GB)  Image

Deloitte UK iGAAP-Newsletter

02.03.2010

Wir haben auf IAS PLUS eine neue Ressource in englischer Sprache eingestellt – den vierteljährlich erscheinenden iGAAP-Newsletter unserer britischen Kollegen.

In diesem Newsletter werden die Tätigkeiten von IASB und britischem Accounting Standards Board abgedeckt. Jede Ausgabe ist einem bestimmten Thema gewidmet. So ging es in der Dezemberausgabe 2009 beispielsweise um den IFRS für KMU und die Zukunft der britischen Rechnungslegungsprinzipien. Zudem enthält jede Ausgabe den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten von IASB und ASB, die zeitliche Planung für die Projekte beider Boards, Verknüpfungen auf neue Publikationen von Deloitte, ein Interview mit jemandem, der sich mit den IFRS befasst, sowie eine Tabelle mit den IFRS, die herausgegeben, aber nicht in Kraft getreten sind oder noch nicht durch die Europäische Union übernommen wurden.

iGAAP-Newsletter Dezember 2009 (199 KB)

iGAAP-Newsletter September 2009 (189 KB)

iGAAP-Newsletter Juni 2009 (175 KB)

iGAAP-Newsletter März 2009 (194 KB)

iGAAP-Newsletter Dezember 2008 (415 KB)

Wir haben ständige Verknüpfungen auf unserer Länderseite Großbritannien angelegt.

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IFRS für KMU in Botswana

01.03.2010

Einer Entschließung zum IFRS für KMU zufolge, die vom Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Botswana verabschiedet wurde, wird der IFRS für KMU die Rechnungslegungsgrundlage für schätzungsweise mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden.

Im September 2009 verabschiedete der Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Botswana eine Entschließung zum IFRS für KMU (in englischer Sprache, 65 KB). In der Erklärung heißt es:

 

Im Juli 2009 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) schließlich den lange erwarteten IFRS für KMU herausgegeben. Dieser Standard tritt unmittelbar in Kraft. Ohne Zweifel stellt dies für den Berufsstand in Botswana eine willkommene Entwicklung dar, vor allem angesichts der Tatsache, dass Botswana mit dem Unternehmensgesetz von 2003 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befolgung der vollen IFRS geschaffen hatte. Der KMU-Standard wird die Hürde einer Befolgung für Unternehmen in Botswana beträchtlich absenken und zum Rechnungslegungsrahmen für mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden.

Der Entschließung zufolge

  • müssen börsennotierte Unternehmen die vollen IFRS anwenden
  • müssen nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Vermögen von mehr als 5 Mio. Pula (rund 520.000 Euro) oder einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Pula (ca. eine Mio. Euro) die vollen IFRS anwenden
  • müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse in der Abgrenzung des Instituts die vollen IFRS anwenden. Dabei handelt es sich um:
    • Unternehmen, die Einlagen oder Kredite von der Öffentlichkeit annehmen mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt.
    • Unternehmen, die ihre Anteile oder Schuldverschreibungen der Öffentlichkeit anbieten
    • Unternehmen, die halbstaatlich oder eine sonstige Nichtregierungsorganisation sind, die von der Regierung über Subventionen oder eine ähnliche Form von Finanzierungsvereinbarung ausfinanziert werden.
    • Unternehmen, die Vermögenswerte treuhänderisch für eine breite Gruppe an Außenstehenden verwahren, wie beispielsweise Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker/-händler, Pensionsfonds u.dgl.
    • Fonds oder Investmentbanken mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt.
    • Unternehmen, die wirtschaftlich bedeutend in Botswana sind (es bestehen quantitative Leitlinien; u.a. der Fall bei mehr als 100 Beschäftigten).
  • Alle anderen Unternehmen dürfen den IFRS für KMU anwenden mit Ausnahme derer, für die rechtliche Regelungen oder sonstige Vorschriften zur Befolgung eines speziellen Rechnungslegungsrahmens abgesehen vom IFRS für KMU bestehen.
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IFRS-Training von Deloitte – Strom und Energieversorgung

01.03.2010

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben ein dreitägiges IFRS-Trainingsprogramm zusammengestellt, das speziell auf Unternehmen der Strom- und Energieversorgungsbranche zugeschnitten ist und in welchem sie die Kernbilanzierungssachverhalte sowie Praxiserwägungen im Zusammenhang mit der Einführung von IFRS erlernen.

Die Veranstaltung wird vom 17.-19. Mai 2010 in Portland, Oregon USA stattfinden. Zu den behandelten Sachverhalten werden die folgenden gehören:

die aktuelle IFRS-Landschaft

Umweltbezogene Sachverhalte: Emissionen und RECS

Bilanzierung für aufsichtsrechtliche Zwecke

Vorräte

Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütungen

Unternehmenszusammenschlüsse

Ertragsteuern und Steuerwirkungen bei der Umstellung auf IFRS

Eventualverpflichtungen

Entsorgungsrückstellungen und Verpflichtungen zur Stilllegung von Vermögen

Finanzinstrumente, Derivative, Absicherungen und Beteiligungen

Konsolidierung, assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen

langlebige Vermögenswerte und Wertminderungen

immaterielle Vermögenswerte und Leasingverhältnisse

erstmalige Anwendung und Darstellung des Abschlusses

IFRS-Anwendung: Schritte zur Umsetzung und Folgewirkungen

Regulatorische Berichterstattung

Dieser Workshop wird von den Energieversorgungsexperten aus dem Bereich Bilanzierungs- & Berichtsdienstleistungen von Deloitte geleitet werden, die Erfahrungen mit den IFRS besitzen. Er wird sich auf speziell auf Gebiete konzentrieren, die von Energieversorgern bei der Beurteilung ihrer Umsetzungs- und Übergangsvorschriften erwogen werden müssen. Die Sitzung richtet sich an Führungskräfte im Finanzbereich und Mitarbeiter der Bilanzabteilung von Energieversorgern. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier on-line (in englischer Sprache). Die Broschüre für den Workshop finden Sie hier (in englischer Sprache, 652 KB).

Ampel Image

Erinnerung an Ende der Kommentierungsfrist – Lageberichterstattung

01.03.2010

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Entwurf ED/2009/6: Lageberichterstattung heute, am 1. März 2010, fällig werden.

Der Entwurf war am 23. Juni 2009 herausgegeben worden. In ihm werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines 'Lageberichts' vorgeschlagen.
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Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

28.02.2010

Unsere kanadischen Kollegen haben die Februarausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben.

Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

Unter Druck? Nicht nur IFRS wichtig nehmen!

Der 'Hammer' – der Schwerpunkt liegt in diesem Monat auf dem Lagebericht (Management Discussion and Analysis, MD&A)

Aufsichtsrechtliche Überprüfung der Angaben im Lagebericht zum Übergang auf IFRS

Aktueller Stand bei internationalen Standardsetzungsaktivitäten

Weiterführende Informationen:

Februarausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.127 KB)

Februarausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours) (680 KB)

Weitere Informationen:

IAS PLUS-Länderseite zu Kanada

englischsprachige Seite unserer internationalen Kollegen mit Informationen für IFRS-Erstanwender

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Erklärung der Treuhänder des FASB zum Arbeitsplan der SEC

28.02.2010

Die Treuhänder der Financial Accounting Foundation (FAF), dem Aufsichtsorgan des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board, haben eine Erklärung herausgegeben, in der sie "die Führungsrolle der SEC hinsichtlich ihrer Erwägung globaler Bilanzierungsstandards, einschließlich ihrer fortwährenden Unterstützung für das Ziel eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger und weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards" anerkennen, wie dies jüngst in der Erklärung der Kommission zum Ausdruck kam.

Die FAF sagte:

Sowohl die FAF als auch der FASB unterstützen die Sichtweise der SEC, dass ein einziger Satz qualitativ hochwertiger und weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards für US-amerikanische Anleger von Nutzen ist. Dieses Ziel steht im Einklang mit unserer Aufgabe, Anlegern und Kapitalmarktteilnehmern qualitativ hochwertige Standards zur Verfügung zu stellen, die helfen, faire, geordnete und effiziente Märkte sicherzustellen und bei der Kapitalbildung behilflich ist.

Der FASB verfolgt gemeinsam mit dem International Accounting Standards Board (IASB) weiterhin mit Nachdruck das Ziel eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards, was die intensivierten Arbeitsbemühungen beider Boards bei den Konvergenzprojekten, die im Memorandum of Understanding (MoU) mit dem IASB festgelegt sind, bezeugen.

Die Presseerklärung der FAF können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

Europaeische Union Image

Anhörungen im EU-Parlament drehen sich um Bilanzierung

28.02.2010

Der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zur Finanz-, Wirtschafts- und sozialen Krise hielt am 25. Februar 2010 eine Anhörung ab, um Finanzregulierung und Aufsicht in Europa zu untersuchen.

Zu den erörterten Sachverhalten gehörten auch die Bilanzierungsstandards.

Der Gouverneur der Bank von Frankreich Christian Noyer betonte 'die Notwendigkeit, dass Bilanzierungsstandards die realen Risiken berücksichtigen müssen'.

Bettina Corves-Wunderer, Finanzvorstand der Allianz Italien, sagte, dass 'intransparente und nicht genügend harmonierte Bilanzierungsstandard ebenfalls zu prozyklischem Verhalten geführt hätten'.

Die Presseerklärung des Ausschusses können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 126 KB).

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Deloitte Dbriefs-Internetsendung zum IFRS-Plan der SEC

27.02.2010

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) brachte unlängst ihre Unterstützung für globale Bilanzierungsstandards zum Ausdruck und kündigte einen Arbeitsplan für die weiteren Schritte im Hinblick auf die Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten an.

Was müssen Sie wissen, um Ihr Unternehmen zukünftig in eine bessere Position zu bringen? In dieser Internetsendung werden folgende Themen erörtert:

ein Überblick über die Erklärung der SEC und den Arbeitsplan einschließlich der von der SEC benannten Kerngebiete, bei denen hinsichtlich der Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen Bedenken bestehen

ein möglicher Zeitplan für die IFRS-Anwendung in den Vereinigten Staaten

die Bedeutung der Konvergenzbemühungen von FASB und IASB und ihr aktueller Plan für einen Abschluss bis Juni 2011

Die Teilnahme ist kostenfrei, Sie müssen sich aber anmelden. Details:

Thema der Internetsendung: International Financial Reporting Standards: der Plan der SEC zum weiteren Vorgehen

Datum und Uhrzeit: Dienstag, 9. März 2010, 14:00 bis 15:30 US-amerikanische Ostküstenzeit

Weiterführende Informationen und Registrierung: hier

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