Nachrichten

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Neufassungen der IDW Verlautbarungen IDW PS 203 und IDW PS 303

24.09.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 9. September 2009 Neufassungen von IDW Prüfungsstandards verabschiedet.

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 9. September 2009 u.a. die folgenden Neufassungen von IDW Prüfungsstandards verabschiedet:

Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW PS 203 n.F.). IDW PS 203 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 560 (Redrafted) „Subsequent Events“ um. Gegenüber den bisherigen Anforderungen ist v.a. neu, dass im Fall der Nachtragsprüfung im Bestätigungsvermerk bei der zweiten Datumsangabe nunmehr zwingend darzustellen ist, auf welche Änderung des ursprünglichen Abschlusses sich das zweite Datum bezieht.

Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW PS 303 n.F.). IDW PS 303 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 580 (Revised and Redrafted) „Written Representations“ um. In IDW PS 303 n.F. wird erstmals geregelt, dass der Abschlussprüfer, sofern er erhebliche Zweifel an der Integrität der gesetzlichen Vertreter hat und deshalb zu dem Schluss gelangt, dass die Erklärung zur Vollständigkeit der gegebenen Informationen oder der Nachweis der Gesamtverantwortung für die Rechnungslegung nicht verlässlich ist oder sofern die gesetzlichen Vertreter diese Erklärungen nicht abgeben, den Bestätigungsvermerk zu versagen hat.

IDW PS 203 n.F. und IDW PS 303 n.F. sind anzuwenden bei Prüfungen von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Die erstmalige Veröffentlichung der Neufassung erfolgt in Heft 10 der IDW Fachnachrichten.

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Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 22. September

23.09.2009

Der International Accounting Standards Board hat am Dienstag, 22. September 2009, eine Sondersitzung in seinen Londoner Büroräumen abgehalten.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.
Europaeische Union Image

Vertreter der EU-Kommission im Aufsichtsrat von EFRAG

23.09.2009

Mit Beschluss vom 21. September 2009 hat die EU-Kommission zwei Vertreter für den Aufsichtsrat der neu strukturierten Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nominiert: Aldona Kamela-Sowinska und Angelo Provasoli.

Pedro Solbes Mira, der Vorsitzende des Aufsichtsrats, war bereits im Juli 2009 ebenfalls von der EU-Kommission nominiert worden.
Spanische Publikationen Image

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

23.09.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 10 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 11 eingestellt:

In Merkblatt Nr. 11 (22. September 2009) wird Abschnitt 13 des IFRS für KMU erörtert, der sich der Bilanzierung von Vorräten widmet. Laden Sie sich Bulletin Nr. 11 herunter (in spanischer Sprache, 201 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

IAS Plus (blau auf weiss) Image

Agendaseiten aktualisiert

23.09.2009

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom September 2009 und der Sondersitzung des IASB vom 22. September 2009 haben wir die Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln.

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Verlautbarung des IASCF-Überwachungsgremiums

23.09.2009

Das Überwachungsgremium der IASC-Stiftung hat eine Verlautbarung zu Prinzipien der Rechnungslegungsstandards und der Standardsetzung herausgegeben.

In der Verlautbarung wird die Notwendigkeit betont, hochwertige Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, um das Vertrauen der Kapitalgeber bei ihren Anlageentscheidungen sicherzustellen. Das Überwachungsgremium sagte, dass 'Unabhängigkeit und Transparenz' ein wesentlicher Bestandteil des Konsultationsprozesses des Standardsetzers sind. Das Überwachungsgremium ist eine Gruppe von Kapitalmarktbehörden, mit denen die IASCF eine Beziehung in Hinblick auf öffentliche Rechenschaftspflicht eingegangen ist. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus der Verlautbarung des Überwachungsgremiums:

Finanzstandards und -verordnungen, die in Mitten einer Krise geschaffen oder geändert werden, müssen sorgfältig erwogen werden. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die gegenwärtige Überprüfung der Rechnungslegungsstandards, da diese Standards eine wichtige Rolle in der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen spielen und diese Berichterstattung wiederum einen wichtigen Teil der Grundlage bildet, auf denen faire und wirksame Kapitalmärkte basieren. Finanzmarktkrisen haben schon immer Panik an den Kapitalmärkten ausgelöst, und die Aufsichten und die Standardsetzer haben erkannt, dass eine Marktpanik nicht zur einer Aufsichtspanik werden darf, bei der dann wichtige regulatorische Grundsätze unweigerlich unterminiert werden, wenn man sich bemüht, rasch auf die Symptome einer Marktkrise zu reagieren – und nicht auf die Ursachen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Verlautbarung des Überwachungsgremiums (87 KB)

Presseerklärung der Treuhänder der IASCF, die die Verlautbarung begrüßen (97 KB)

Presserklärung der Treuhänder des FASB, die die Verlautbarung unterstützen

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Stellungnahmen des RIC zum IFRIC D25

23.09.2009

Die vom Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) verabschiedete Stellungnahme zum IFRIC-Entwurf D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumentesteht auf der Internetsete des DRSC zum Herunterladen bereit (in englischer Sprache, 31 KB).

Im Großen und Ganzen stimmt das RIC den Vorschlägen zu. Im Hinblick auf einzelne Punkte unterbreitet das RIC jedoch einige Anmerkungen.
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Ergebnisse der 135. DSR-Sitzung

22.09.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 31. August und 1. September 2009 seine 135. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (fünf Seiten, 59 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom September 2009 können Sie hier herunterladen (68 KB).
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EFRAG-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

22.09.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB seine Stellungnahme zum Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung eingereicht (in englischer Sprache, 271 KB).

EFRAG warnt vor unbeabsichtigten Auswirkungen der Unterteilung des Projekts in drei Phasen und äußert sich ansonsten wie folgt:

Zustimmung zu einem gemischten Bewertungsmodell, zur Vereinfachung des bestehenden Klassifizierungsmodells und zum Vorschlag, dass die Klassifizierung von Finanzinstrumenten davon abhängen soll, ob die Kapitalströme eines Instruments in enger Beziehung zu den Beträgen stehen, die aus dem Finanzinstrument fließen.

Ablehnung der Behandlung eingebetteter Derivate, des Verbots der Umklassifizierung von Instrumenten in andere Kategorien, der Streichung der Verlässlichkeitsausnahme und der Vorschrift, dass ein Unternehmen, das sich entscheidet, eine Eigenkapitalanlage nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, den gesamten Ertrag des Instrument im sonstigen Gesamtergebnis darzustellen hat ohne irgendeinen Teil davon durch die Gewinn- und Verlustrechnung recyceln zu können.

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Konsultationspapier zur Akzeptierung der Bilanzierungstandards des chinesischen Festlands

21.09.2009

Die Börsen und Clearingstellen von Hongkong (Hong Kong Exchanges and Clearing Limited, HKEx) haben ein Konsultationspapier hinsichtlich eines vorgeschlagenen Rahmenkonzepts veröffentlicht, nach dem die auf dem chinesichen Festland geltenden Bilanzierungs- und Prüfungsstandards, die von dort inkorporierten Unternehmen, die an der Börse von Hongkong gelistet sind, sowie von auf dem chinesischen Festland durch das Finanzministerium und die chinesische Börsenaufsicht zugelassene Prüfungsgesellschaften angwendet werden ab 2010 akzeptiert werden können.

Gegenwärtig müssen Unternehmen des chinesischen Festlands für Zwecke einer Börsennotierung in Hongkong entweder die IFRS oder die Rechnungslegungsstandards von Hongkong (die mit den IFRS übereinstimmen) anwenden. Stellungnahmen zum Konsultationspapier (in englischer Sprache, 379 KB) werden bis zum 23. Oktober 2009 erbeten.

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