Nachrichten

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Neue Informationsbroschüre zu Swiss GAAP FER

28.10.2008

Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) steht eine neue Informationsbroschüre zu Swiss GAAP FER zur Verfügung.

Die vierseitige Broschüre mit Stand Oktober 2008 kann frei heruntergeladen oder mit Hilfe eines Formulars in größeren Mengen bestellt werden.
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Ersteller kommen mit dem IASB zusammen

28.10.2008

Eine Gruppe von Erstellern von Abschlüssen wird am 11. November 2008 mit Vertretern des IASB von 10:00h bis 16:30h in den Räumen des IASB in London zusammenkommen.

Der Zweck dieses globalen Erstellerforums liegt darin, dem IASB Meinungen und Einsichten zu Konzepten und Vorschlägen zur Verfügung zu stellen, die der IASB derzeit entwickelt und den IASB bei der praktischen Umsetzbarkeit der Vorschläge für Ersteller von Abschlüssen zu beraten. Die Sitzung steht Beobachtern offen; folgende Themen sollen besprochen werden:

Arbeitsplan und Aktivitäten des IASB

Darstellung des Abschluss

Erlöserfassung

Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die IFRS

Konsolidierung

Entwurf von IFRS 7 – Angaben in Bezug auf das Liquiditätsrisiko und Leitlinien zur Fair-Value-Hierarchie

Wertminderung von zur Veräußerung gehaltenen Finanzinstrumenten

zukünftige Aktivitäten des IASB

Ausbuchung

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Meinungen des Anwenderkreises und Denkweise des IASB

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Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht

28.10.2008

Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer aktualisierten Stellungnahme zur Lageberichterstattung zur Verfügung gestellt (129 KB).

Das AFRAC hatte bereits im Dezember 2006 eine Stellungnahme zur Lageberichterstattung veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf stellt eine Aktualisierung dar: Während die letzte Stellungnahme auf dem UGB idF des HaRÄG 2005 basierte, verarbeitet der vorliegende Entwurf die Änderungen des UGB bis zum URÄG 2008. Stellungnahmen können als pdf-Datei bis zum 20. November 2008 an office@afrac.at gesendet werden.
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IDW zur Fair-Value-Ermittlung nach IAS 39 in der Finanzmarktkrise

28.10.2008

Insbesondere während des dritten Quartals 2008 war eine nochmalige Verschärfung der Finanzmarktkrise zu verzeichnen.

Hiermit ging für viele Finanzinstrumente eine weiter abnehmende Liquidität der Märkte einher. Da vor diesem Hintergrund diverse Fragen im Zusammenhang mit der Fair-Value-Ermittlung bei inaktiven Märkten nach IAS 39 aufgekommen sind, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 27. Oktober 2008 ein Schreiben an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) gerichtet. In dem Schreiben wird unter Hinweis auf bestehende Auslegungsunsicherheiten ein Bewertungsverfahren zur sachgerechten Anwendung von IAS 39 – insbesondere bezüglich der Voraussetzungen zur Anwendbarkeit von Bewertungsmodellen und ihrer Ausgestaltung – dargelegt. Das englischsprachige Schreiben finden Sie hier (196 KB).
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IFRS-Checklisten zur Befolgung und zu Angaben auf koreanisch

27.10.2008

Unsere koreanischen Kollegen haben die Deloitte-Publikationen IFRS-Fragebogen zur Befolgung 2007 und IFRS-Checkliste zu Darstellung und Angaben 2007 übersetzt.

Alle börsennotierten Unternehmen werden ab 2001 dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach den koreanischen IFRS aufzustellen. Börsennotierte Unternehmen dürfen dies mit Ausnahme von Finanzinstituten ab 2009 freiwillig tun. Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen die koreanischen IFRS anwenden. Nachfolgend die Links auf die Dokumente, jeweils in koreanischer Sprache:
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Erklärung des britischen FRC zur Entwicklung von Standards

27.10.2008

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Erklärung zur Entwicklung von Bilanzierungsstandards herausgegeben (in englischer Sprache), in welcher er seine Unterstützung für die Unabhängigkeit des IASB zum Ausdruck bringt.

Die Erklärung geht auf Ansichten zurück, die kürzlich zu den IASB-Standards, welche eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für bestimmte Schuldtitel und Kredite vorsehen, geäußert wurden. Ein Ausschnitt:

Der FRC ist der Ansicht, dass die Standards dann am sachgerechtesten sind, wenn die Standardsetzer in der Lage sind, unabhängig ihr Ermessen auszuüben, wobei sie auf ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrung aufbauen und durch einen wirkungsvollen Erfahrungsaustausch mit Marktteilnehmern und sonstigen Interessen unterstützt werden. Dies ist die Sichtweise, die in Großbritannien seit 1990 Gültigkeit besitzt, nämlich mit der Einrichtung des Accounting Standards Board (ASB). Der FRC ist der Ansicht, dass diese Ansicht gleichermaßen angemessen bei der Entwicklung globaler Standards ist.

Der FRC denkt daher, dass es wichtig ist, die Verantwortung für das Setzen von Bilanzierungsstandards bei den relevanten Standardsetzern zu belassen. Wir unterstützen den IASB in seiner Rolle als der Standardsetzer für börsennotierte Unternehmen in der EU und anderswo; das schließt Finanzinstitutionen ein, von denen viele ihr Kapital bei internationalen Investoren aufnehmen.

berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin), das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) an einem neuen Standard zur Bewertung von Wertpapieren arbeiten. Zutreffend ist, dass es zur Zeit einen Abstimmungsprozess gibt, das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. den International Accountings Standards Board (IASB) als die zuständigen Organisationen zu bitten, eine autoritative Klärung zur Bestimmung des Fair Value in inaktiven Märkten zu erarbeiten. Dies bedeutet nicht, dass mit der Anfrage beim IASB bereits eine Klärung oder gar ein "Standard" vorliegt. In der heute veröffentlichten Presseerklärung des DRSC heißt es dazu:

Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Bewertung in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das IDW als auch das Rechnungslegungs Interpretations Committee des DRSC haben sich gegen Ende 2007 hierzu dahingehend geäußert, dass an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert wurde. Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte inaktiv sind. IAS 39 sieht für diesen Fall vor, dass von der Marktbewertung auf Modellbewertung übergegangen wird, dies jedoch nicht für alle Bewertungsparameter, sondern nur für diejenigen, die nicht mehr an Märkten beobachtbar sind. Vorliegende Marktinformationen können daher nicht einfach ignoriert werden, auch wenn die Bilanzierenden die Märkte für inaktiv erachten. Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, die entweder gar nicht beobachtbar sind oder bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von Marktverzerrungen geprägt sind. Bezüglich der zuletzt angesprochenen Ausprägungen ist insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor, dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich inzwischen geändert haben. Objektive Verfahren zur Fortschreibung der Parameter von historischen Marktgegebenheiten zu nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen gibt es nicht. Hier hat der IASB (IFRIC) entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu erarbeiten.

Die Presseerklärung im pdf-Format kann von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden (28 KB).

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Newsletter zu Umklassifizierungen nach IAS 39 auf französisch

27.10.2008

Am 13. Oktober 2008 veröffentlichte der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben.

Die Änderungen an IAS 39 gestatten einem Unternehmen, nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte in begrenzten Umständen aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur Veräußerung verfügbar' umzuklassifizieren. Derartige Umklassifizierungen lösen zusätzliche Angabepflichten aus. Unsere kanadischen Kollegen haben eine französische Übersetzung unseres IAS Plus-Newsletters erstellt, in welchem die Änderungen erläutert werden. Nachfolgend die Dokumente zum Herunterladen:

französische Fassung (223 KB)

englische Fassung (97 KB)

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Deloitte Alert zu Geldmarktfonds

26.10.2008

Infolge der jüngsten Marktereignisse sind bei einer Reihe von 'Geldmarktfonds' (Fonds, die vorwiegend oder ausschließlich in kurzfristige Schuldtitel investieren, ob einen konstanten Geldwert zu erhalten) Verluste bei ihren Anlagen eingetreten.

Einige dieser Fonds Rückgänge im beizulegenden Zeitwert als Ergebnis einer Verschlechterung der Bonität ihrer Vermögenswerte, allgemeiner Liquiditätsbedingungen oder beides erfahren und verzeichnen erhöhte Rückgaben durch ihre Anleger. Dementsprechend wurden einige Fonds dazu gezwungen, ihre Vermögenswerte zu liquidieren, Grenzwerte für Rückgaben einzuführen oder sich Unterstützung von nahestehenden Unternehmen und Personen zu besorgen. In dieser Ausgabe von Rechnungslegungsalarm unserer amerikanischen Kollegen (in englischer Sprache, 47 KB) geht es um die Bilanzierung der Geldmarktfonds auf Seiten der Anleger, die bis dato sachgerecht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente eingestuft wurden und die nachfolgend Beschränkungen hinsichtlich der Rückgabe eingeführt haben oder eingefroren wurden. Zu den erörterten Bilanzierungssachverhalten gehören die Klassifizierung in der Bilanz, die Bewertung und die Klassifizierung in der Kapitalflussrechnung.
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Agendaseiten aktualisiert

26.10.2008

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom Oktober 2008 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert bzw.

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