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Vorgeschlagene Reform der Finanzaufsicht in Europa

24.09.2009

Die Europäische Kommission hat Legislativvorschläge verabschiedet, um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen.

Die Vorschläge sind dazu gedacht

die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken,

die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen,

Systemrisiken frühzeitig zu erkennen,

in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen.

In der zughörigen Presseerklärung heißt es: "Die derzeitige Finanzkrise hat Schwächen im Aufsichtssystem der EU zutage treten lassen und gezeigt, dass trotz des über zehnjährigen Bestehens des europäischen Binnenmarkts und der wichtigen Rolle, die Europäische Einrichtungen mittlerweile spielen, die Aufsicht nach wie vor national organisiert ist." Die Legislativvorschläge gehen diese Schwächen an. Im Einzelnen schaffen sie:

einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Makroaufsicht“). Der ESRB gibt Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung;

ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS)zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute („Mikroaufsicht“), ein Netz der nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die mit den neuen Europäischen Aufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für das Bankwesen, den Wertpapierhandel sowie das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten. Geplant sind:

eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA),

eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und

eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).

Eine genaue Darstellung der Legislativvorschläge finden Sie in der Presseerklärung der EU-Kommission (25 KB). Sie werden von den bestehenden drei EU-Finanzaufsichtsorgangen CESR, CEBS und CEIOPS unterstützt, die durch die drei neuen Behörden ersetzt würden. Die gemeinsame Presserklärung der drei Organe finden Sie hier(in englischer Sprache, 44 KB). Die Kommission drängt auf rasche Verabschiedung durch den Rat und das Parlament, damit die neuen Struktur 2010 ihre Arbeit aufnehmen kann.

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EFRAG veröffentlicht zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB

24.09.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB veröffentlicht.

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB veröffentlicht:

Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11 zum jährlichen Verbesserungsprozess. EFRAG unterstützt alle Änderungen bis auf die Änderung an IAS 27. Eine Verknüpfung auf die Stellungnahme finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zur Einbeziehung des eigenen Kreditrisikos in die Bewertung von Schulden. EFRAG begrüßt die Initiative des IASB, warnt aber, dass der FASB angemessen mit einbezogen werden sollte, um eine konvergierte Lösung zu erzielen. Eine Verknüpfung auf die Stellungnahme finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

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FMA begrüßt den EU-Vorschlag für ein europäisches Finanzaufsichtssystem

24.09.2009

Der Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge für ein European System of Financial Supervisors als „Schritt in die richtige Richtung".

Die Einrichtung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (ESRC) sei ein „wesentlicher Fortschritt in der europäischen Aufsichtsarchitektur". Auch die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS), bei dem die bisherigen Beratungsgremien CEBS, CEIOPS und CESR, in denen die FMA Sitz und Stimme hat, zu Europäischen Agenturen mit Behördencharakter aufgewertet werden, wird grundsätzlich begrüßt. Der FMA-Vorstand fordert aber im weiteren Diskussionsprozess eine „Stärkung der Befugnisse dieser Europäischen Agenturen", insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen. „Hier müssen die Entscheidungsprozesse noch stärker zentralisiert werden, müssen von diesen Gremien EWR-weit verbindlich Entscheidungen über die Auslegung des Aufsichtsrechtes effektiv und effizient gefällt werden können". Die vollständige Presserklärung des FMA-Vorstands finden Sie hier (23 KB).
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Neufassungen der IDW Verlautbarungen IDW PS 203 und IDW PS 303

24.09.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 9. September 2009 Neufassungen von IDW Prüfungsstandards verabschiedet.

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 9. September 2009 u.a. die folgenden Neufassungen von IDW Prüfungsstandards verabschiedet:

Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW PS 203 n.F.). IDW PS 203 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 560 (Redrafted) „Subsequent Events“ um. Gegenüber den bisherigen Anforderungen ist v.a. neu, dass im Fall der Nachtragsprüfung im Bestätigungsvermerk bei der zweiten Datumsangabe nunmehr zwingend darzustellen ist, auf welche Änderung des ursprünglichen Abschlusses sich das zweite Datum bezieht.

Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW PS 303 n.F.). IDW PS 303 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 580 (Revised and Redrafted) „Written Representations“ um. In IDW PS 303 n.F. wird erstmals geregelt, dass der Abschlussprüfer, sofern er erhebliche Zweifel an der Integrität der gesetzlichen Vertreter hat und deshalb zu dem Schluss gelangt, dass die Erklärung zur Vollständigkeit der gegebenen Informationen oder der Nachweis der Gesamtverantwortung für die Rechnungslegung nicht verlässlich ist oder sofern die gesetzlichen Vertreter diese Erklärungen nicht abgeben, den Bestätigungsvermerk zu versagen hat.

IDW PS 203 n.F. und IDW PS 303 n.F. sind anzuwenden bei Prüfungen von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Die erstmalige Veröffentlichung der Neufassung erfolgt in Heft 10 der IDW Fachnachrichten.

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Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 22. September

23.09.2009

Der International Accounting Standards Board hat am Dienstag, 22. September 2009, eine Sondersitzung in seinen Londoner Büroräumen abgehalten.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.
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Vertreter der EU-Kommission im Aufsichtsrat von EFRAG

23.09.2009

Mit Beschluss vom 21. September 2009 hat die EU-Kommission zwei Vertreter für den Aufsichtsrat der neu strukturierten Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nominiert: Aldona Kamela-Sowinska und Angelo Provasoli.

Pedro Solbes Mira, der Vorsitzende des Aufsichtsrats, war bereits im Juli 2009 ebenfalls von der EU-Kommission nominiert worden.
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Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

23.09.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 10 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 11 eingestellt:

In Merkblatt Nr. 11 (22. September 2009) wird Abschnitt 13 des IFRS für KMU erörtert, der sich der Bilanzierung von Vorräten widmet. Laden Sie sich Bulletin Nr. 11 herunter (in spanischer Sprache, 201 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

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Agendaseiten aktualisiert

23.09.2009

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom September 2009 und der Sondersitzung des IASB vom 22. September 2009 haben wir die Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln.

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Verlautbarung des IASCF-Überwachungsgremiums

23.09.2009

Das Überwachungsgremium der IASC-Stiftung hat eine Verlautbarung zu Prinzipien der Rechnungslegungsstandards und der Standardsetzung herausgegeben.

In der Verlautbarung wird die Notwendigkeit betont, hochwertige Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, um das Vertrauen der Kapitalgeber bei ihren Anlageentscheidungen sicherzustellen. Das Überwachungsgremium sagte, dass 'Unabhängigkeit und Transparenz' ein wesentlicher Bestandteil des Konsultationsprozesses des Standardsetzers sind. Das Überwachungsgremium ist eine Gruppe von Kapitalmarktbehörden, mit denen die IASCF eine Beziehung in Hinblick auf öffentliche Rechenschaftspflicht eingegangen ist. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus der Verlautbarung des Überwachungsgremiums:

Finanzstandards und -verordnungen, die in Mitten einer Krise geschaffen oder geändert werden, müssen sorgfältig erwogen werden. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die gegenwärtige Überprüfung der Rechnungslegungsstandards, da diese Standards eine wichtige Rolle in der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen spielen und diese Berichterstattung wiederum einen wichtigen Teil der Grundlage bildet, auf denen faire und wirksame Kapitalmärkte basieren. Finanzmarktkrisen haben schon immer Panik an den Kapitalmärkten ausgelöst, und die Aufsichten und die Standardsetzer haben erkannt, dass eine Marktpanik nicht zur einer Aufsichtspanik werden darf, bei der dann wichtige regulatorische Grundsätze unweigerlich unterminiert werden, wenn man sich bemüht, rasch auf die Symptome einer Marktkrise zu reagieren – und nicht auf die Ursachen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Verlautbarung des Überwachungsgremiums (87 KB)

Presseerklärung der Treuhänder der IASCF, die die Verlautbarung begrüßen (97 KB)

Presserklärung der Treuhänder des FASB, die die Verlautbarung unterstützen

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Stellungnahmen des RIC zum IFRIC D25

23.09.2009

Die vom Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) verabschiedete Stellungnahme zum IFRIC-Entwurf D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumentesteht auf der Internetsete des DRSC zum Herunterladen bereit (in englischer Sprache, 31 KB).

Im Großen und Ganzen stimmt das RIC den Vorschlägen zu. Im Hinblick auf einzelne Punkte unterbreitet das RIC jedoch einige Anmerkungen.

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