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Zwei Webcasts zur Ersetzung von IAS 39 am 23. September

16.09.2009

Am 23. September 2009 bietet der Stab des IASB zwei Webcasts zum Projekt zur Ersetzung von IAS 39 an.

Die Webcasts werden um 11:00h und um 17:00h Londoner Zeit ausgestrahlt und sich den folgenden Themen widmen:

Überblick über die Rückmeldungen, die zum Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung, die Bitte um Rückmeldungen zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und das Diskussionspapier zum Kreditrisiko in der Bewertung von Schulden eingegangen sind und

die nächsten Schritte im Projekt zur Ersetzung von IAS39 unter Berücksichtigung der Erörterungen auf der IASB-Sitzung im September.

Eine Möglichkeit zur Anmeldung als Zuhörer finden Sie auf der Projektseite des IASB.

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Zusätzliche IASB-Sitzung am 29. September 2009

16.09.2009

Der International Accounting Standards Board hatte im April 2009 entschieden, dass man gegebenenfalls zusätzliche Boardsitzungen abhalten wolle, um die Arbeit am Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente voranzutreiben.

Eine solche zusätzliche Sitzung ist nun für den 29. September 2009 anberaumt worden. Sie beginnt um 11:00h Londoner Zeit und wird etwa zwei Stunden dauern. Die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier.
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Tagesordnung für die 136. DSR-Sitzung

16.09.2009

Auf der Internetseite des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee wurde die Agenda für die 136. Sitzung des DSR am 1. und 2. Oktober 2009 zur Verfügung gestellt.

Die Tagesordnung sowie weitere Informationen, u.a. Links für die Anmeldung finden Sie hier.
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Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im September

16.09.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, 15. September 2009, bis Freitag, 18. September 2009, zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift aller Tage der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.
Europaeische Union Image

EU übernimmt weitere Änderungen an IAS 39

16.09.2009

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 16. September 2009 die Verordnung (EG) Nr. 839/2009 der Kommission vom 15. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Geeignete Grundgeschäfte) in europäisches Recht übernommen.
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Anmeldefrist für die Gesprächsrunden zur Überarbeitung der Satzung endet in Kürze

16.09.2009

Die IASCF weist darauf hin, dass die Anmeldefrist für die beiden weiteren Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung in Kürze endet.

Sie finden in New York am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 statt. Details zu den Veranstaltungsorten und -zeiten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Die Übersetzung der Mitschrift der ersten Gesprächsrunde zum zweiten Teil der Überarbeitung steht Ihnen hier zur Verfügung.
Spanische Publikationen Image

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

16.09.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 9 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 10 eingestellt:

In Merkblatt Nr. 10 (15. September 2009) wird die Erörterung der Behandlung von Finanzinstrumenten fortgesetzt, die in Merkblatt Nr. 5 begonnen worden war. Diese Ausgabe widmet sich der Bewertung von Finanzinstrumenten. Laden Sie sich Bulletin Nr. 10 herunter (in spanischer Sprache, 175 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

Deloitte Comment Letter Image

Wir nehmen Stellung zum Entwurf zu Finanzinstrumenten

15.09.2009

Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung übermittelt.

Der Entwurf ist der erste Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Die anderen beiden Phasen des Projekts zu IAS 39 gelten Wertminderungen und Risikovorsorge und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Darüber hinaus wird auch das IASB-Projekt zur Ausbuchung von Finanzinstrumentenzu Änderungen an IAS 39 führen. Der IASB beabsichtigt, das Projekt zur Ersetzung von IAS 39 im Laufe des Jahres 2010 abzuschließen; das Datum der verpflichtenden Anwendung wird jedoch nicht vor Januar 2012 liegen. Im Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung wird vorgeschlagen, dass ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden soll, falls zwei Bedingungen erfüllt sind:

Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale.

Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert.

Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Weitere Informationen zu den Vorschlägen im Entwurf finden Sie hier.

Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf:

Die Einschätzung des jeweiligen Nutzens in Bezug auf die Ersetzung von IAS 39 in Einzelschritten beschränkt eindeutig unsere Möglichkeiten, die Vorschläge umfassend zu beurteilen, da es viele Bereiche gibt, die noch abzuschließen sind und die mit den Vorschlägen zur Klassifizierung und Bewertung zusammenwirken. Wir warten daher die Veröffentlichung der Entwürfe zu den anderen Aspekten dieses Projekts ab, damit wir die Ersetzung von IAS 39 in ihrer Gesamtheit verstehen und einschätzen können...

Wir unterstützen den Ansatz des IASB, der ein gemischtes Bewertungsmodell sowohl für finanzielle Vermögenswerte als auch für finanzielle Verbindlichkeiten vorsieht. Wir sind der Meinung, dass die fortgeführten Anschaffungskosten ein sinnvolles Bewertungsmerkmal für bestimmte Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen sein können, wenn gleichzeitig Angaben zum beizulegenden Zeitwert mitgeliefert werden. Der Fokus auf die Frage, ob Finanzinstrumente grundlegende Kreditmerkmale besitzen und wie das Unternehmen diese Instrumente steuert, ist ein sinnvoller Ansatz, um zu bestimmen, ob ein Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden kann. Wir hegen bestimmte Bedenken und bieten Empfehlungen im Zusammenhang damit an, wie die Merkmale der fortgeführten Anschaffungskosten relevanter und sinnvoller gestaltet werden können. Diese Bedenken und Empfehlungen finden Sie im Anhang unseres Schreibens.

Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 138 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.

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Gouverneurin der US-Zentralbank äußert sich zur Rechnungslegung durch Banken

15.09.2009

Die Gouverneurin der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve Board, Elizabeth Duke, sprach sich in einer Rede über Rechnungslegungsstandards für Banken auf der nationalen Konferenz zu Banken und Sparkassen des amerikanischen Wirtschaftsprüferinstituts AICPA in Washington dafür aus, dass es "unabdingbar ist, dass ein Bilanzierungssystem die berichtete wirtschaftliche Position und Leistung direkt mit dem Geschäftsmodell und Unternehmenszweck des berichtenden Unternehmens verknüpft." Es sei schwer für sie, den Wert eines Bilanzierungssystems zu erkennen, das diese Verknüpfung nicht bietet.

Die vollständige Rede der Gouverneurin in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir für Sie einen Auszug zum beizulegenden Zeitwert und zur Bilanzierung von Kreditrückstellungen:

Hinsichtlich der Relevanz sollte das Bewertungsprinzip die Art und Weise widerspiegeln, wie Unternehmen Finanzinstrumente wirklich nutzen. Daher sollten das Geschäftsmodell und der von der Berichtseinheit gewählte Risikomanagementansatz – ebenso wie die Art und Weise, wie der Wert des Instruments selbst vermutlich realisiert wird – in die Wertbestimmung einbezogen werden.

Wenn das Geschäftsmodell auf Grundlage des Handels von Finanzinstrumenten zum Zweck ihrer Wertrealisierung oder anderer Strategien, die sich im Wesentlichen auf kurzfristige Preisbewegungen beziehen, formuliert wird, ist der beizulegende Zeitwert relevant. In dem Geschäftsmodell des Handels rückt die Berichterstattung über den beizulegenden Zeitwert das Risikomanagement der kurzfristigen Preisbewegungen in den Mittelpunkt und ermutigt die Unternehmensführung in den meisten Fällen, die Risikoneigung des Unternehmens zu definieren und das Risiko durch Sicherungsbeziehungen oder andere Mittel zu mindern. Der beizulegende Zeitwert bietet einem Unternehmen auch ein Anreiz, Kapital in einem Umfang aufzunehmen und zu halten, der ausreicht, die Preisvolatilität seiner Vermögenswerte abzudecken. Wenn das Geschäftsmodell beispielsweise ein Originate-to-distribute-Modell ist, dann ist der beizulegende Zeitwert relevant.

Wenn im Gegensatz dazu das Geschäftsmodell auf Grundlage der Wertrealisierung durch Rückerhalt des Kapitals und Zinsen über die Laufzeit des Instruments formuliert ist, dann ist der beizulegende Zeitwert weniger relevant.

Nehmen Sie beispielsweise eine Bank, die die Geschäftstätigkeit eines Wirtschaftsunternehmens finanziert. Die Wertrealisierung wird aus der Rückzahlung der Kapitalströme erfolgen. Das Risikomanagement basiert auf einer Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und der Fähigkeit des Unternehmens, den Kredit bis zur Endfälligkeit zu bedienen. In diesem Fall sollte die Bilanzierung das Unternehmen dazu bringen, eine ausreichende Finanzierungsgrundlage einzurichten, um das Instrument bis zur Fälligkeit zu halten, und genügend Kapital zu halten, um mögliche Kreditverluste im Kreditzyklus aufzufangen, vorzugsweise in Form einer designierten Rücklage. Die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts könnte tatsächlich eine gewisse Abschreckung für die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen darstellen, deren Kreditmerkmale vom Marktwert nicht leicht eingeschätzt werden können.

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Tagung der nationalen Rechnungslegungsaufsichten

15.09.2009

Die Aufsichtsbehörden für den Berufsstand der Rechnungsleger aus über 20 Rechtskreisen sind am 10. und 11. September 2009 in San Francisco zum zweiten jährlichen Forum der internationalen Rechnungslegungsaufsichten zusammen gekommen.

Das Forum wird von der nationalen Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy, NASBA) gefördert und widmet sich dem Austausch über Sachverhalte und Ideen in Bezug auf globale Auswirkungen der internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsaufsicht. Während der zweitägigen Tagung äußerten sich die Vortragenden zur Komplexität der internationalen Mobilität, den Herausforderungen gesetzlicher Haftung, denen Prüfer börsennotierter Unternehmen ausgesetzt sind, und der Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten und weltweit. Fermin del Valle, Partner unserer argentinischen Schwesterfirma, früherer Vorsitzender der IFAC und Mitglied der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (FCAG), erörterte die Herausforderungen und Chancen einer globalen hochwertigen Finanzberichterstattung, die die wirtschaftliche Realität widerspiegelt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Folien zum Vortrag von Fermin del Valle (494 KB)

Presseerklärung der NASBA zum Forum (71 KB)

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