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GAA gibt Internetjournal zu Prüfungs- und Rechnungslegungsfragen heraus

04.07.2008

Die Global Accounting Association (GAA), eine Vereinigung von neun Wirtschaftsprüferinstituten aus Ländern mit englischer Muttersprache, hat mit der Veröffentlichung eines zweimal im Monat erscheinenden Internetjournals mit dem Titel GAA Accounting begonnen.

Die Adresse lautet www.gaaaccounting.com. Ausgabe 1 von Band 1 steht nun zur Verfügung. Im Journal werden eine Reihe von aktuellen Fragen aus den Bereichen Rechnungslegung und Finanzierung erörtert, wobei der Schwerpunkt hauptsächlich auf Prüfungs- und Bilanzierungsfragen, Aus- und Weiterbildung im Prüfungswesen, internem Rechnungswesen, KMU, Sozial- und Umweltfragen und Steuern liegt.

Zwei der vier Hauptartikel der ersten Ausgabe von GAA Accounting widmen sich IFRS-Themen:

Prüferhaftung

Deutlich verbesserte Unternehmensführung durch SOX: Studie

Der Zusammenbruch des US-amerikanischen sub-prime-Hypothekenmarktes: Erklärung der Auswirkungen unter IFRS

IFRS für KMU

Die GAA hat sich das Ziel gesetzt, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu steigern, Informationen auszutauschen und bei wichtigen internationale Fragen zusammenzuarbeiten. Dies alles geschieht im Interesse von hochwertiger Wirtschaftsprüfung und im öffentlichen Interesse. Die Internetseite der GAA finden Sie unter www.globalaccountingalliance.com/. Die Mitgliedsinstitute sind derzeit:

das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)

das Institut der Wirtschaftsprüfer von Australien (Institute of Chartered Accountants in Australia)

das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA)

das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW)

das Institut der Wirtschaftsprüfer von Irland (Institute of Chartered Accountants in Ireland, ICAI)

das Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS)

das neuseeländische Institut der Wirtschaftsprüfer (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA)

das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA)

das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA)

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Teilnehmer der SEC-Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards bekanntgegeben

04.07.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat die Teilnehmer ihrer Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards bekanntgegeben.

Der IASB wird durch das Boardmitglied James J. Leisenring vertreten sein. Die Gespräche werden am 9. Juli 2008 von 9:00h bis 12:30h amerikanischer Ostküstenzeit am Hauptsitz der SEC in Washington, D.C., stattfinden. Sie werden im Internet übertragen und später auf der Internetseite der SEC archiviert. Die vollständige Liste der Teilnehmer finden Sie hier, und weitere ausführliche Informationen zur Gesprächsrunde können Sie unserer Nachricht vom 26. Juni 2008 entnehmen.
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Kommissar McCreevy erörtert die Finanzmarktkrise

04.07.2008

Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich bei einer Sitzung des Zentrums für europäische Politikstudien (Centre for European Policy Studies, CEPS) gestern in Brüssel über die Rolle der EU-Kommission bei den Finanzmarktunruhen (The Financial Turmoil – The Role of the EU Commission, in englischer Sprache, 75 KB).

Unter anderem sprach er über die derzeitigen Bemühungen des IASB, sich der Bewertung von illiquiden finanziellen Vermögenswerten zu widmen. Er äußerte die Meinung, dass die Lösung des Problems in verbesserten Bewertungsmethoden liegen müsse und nicht in einer Aufgabe der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an sich. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der Rede:

Es hat Forderungen gegeben, zeitweise die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aufzugeben, um mögliche prozyklische Auswirkungen zu verhindern und Wertminderungen von Vermögenswerten zu vermeiden. Sich jetzt einzumischen, birgt die Gefahr, die Verwirrung nur noch zu vergrößern und das Misstrauen in die Finanzinformationen der Unternehmen nur noch zu erhöhen. Dies ist auch in einem Bericht des Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) letzten Monat unterstrichen worden. Darin wurden eine Reihe von Bilanzierungsfragen herausgestellt, denen sich die Standardsetzer eventuell eingehender widmen müssten, um die Einheitlichkeit, die Vergleichbarkeit und die Transparenz von Bewertungsmethoden zu verbessern.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise.

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Jahresbericht 2007 von EFRAG

04.07.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Jahresbericht 2007 veröffentlicht (in englischer Sprache, 2.704 KB).

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Göran Tidström, äußert sich im Rückblick auf die Aktivitäten von EFRAG während des letzten Jahres: „Es bedarf einer starken europäische Stimme, um dem IASB dabei zu helfen, das europäische Wirtschaftsumfeld und die Art und Weise, wie wir unsere Geschäfte führen, zu verstehen.‟ Neben Zusammenarbeit mit dem IASB und Reaktionen auf die Arbeit des IASB beispielsweise durch Stellungnahmen legt EFRAG einen Schwerpunkt auf die Stimulation von Diskussionen zu Fragen der Rechnungslegung, bevor der IASB sich dazu äußert. Die Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) arbeitete 2007 an sechs Projekten:

Rahmenkonzept des IASB (geleitet vom französischen Standardsetzer und EFRAG)

Erlöserfassung (geleitet vom deutschen Standardsetzer und EFRAG, Diskussionspapier veröffentlicht am 23. Juli 2007)

Rechenschaftspflicht (geleitet vom britischen Standardsetzer, Diskussionspapier veröffentlicht am 25. Juni 2007)

Pensionen (geleitet vom britischen Standardsetzer, Diskussionspapier veröffentlicht am 31. Januar 2008)

Eigen- und Fremdkapital (geleitet vom deutschen Standardsetzer, Diskussionspapier veröffentlicht am 28. Januar 2008)

Erfolgsberichterstattung (geleitet vom spanischen Standardsetzer und EFRAG)

Der mögliche Übergang auf IFRS in den Vereinigten Staaten löst in Europa Bedenken aus, dass US-amerikanische Ansichten und Wünsche einen zu starken Einfluss auf die Arbeit des IASB nehmen könnten. Dazu nimmt Stig Enevoldsen, der Vorsitzende des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG und Partner von Deloitte in Dänemark, im Jahresbericht Stellung:

Wir müssen auch sicherstellen, dass der IASB wirklich ein globaler Standardsetzer bleibt und nicht auf die ein oder andere Art und Weise von den Vereinigten Staaten übernommen wird. In dieser Hinsicht müssen wir aber auch lernen, zu akzeptieren, dass der IASB Standards für die ganze Welt setzt und dass Europa, obwohl es einer der wesentlichen Anwenderkreise ist, nur einen anteilmäßigen Einfluss auf den IASB haben kann.

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IFRIC-Leitlinien zu Absicherungen einer Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

03.07.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine Interpretation veröffentlicht, IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.

Gegenwärtig treten in der Praxis Abweichungen auf, da es verschiedene Ansichten dazu gibt, welche Risikopositionen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in Frage kommen.

Mit IFRIC 16 werden drei Hauptpunkte geklärt:

  1. Entsteht das Risiko aus (a) dem Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die funktionale Währung des Mutterunternehmens oder (b) dem Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die Darstellungswährung im Konzernabschluss des Mutterunternehmens? IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass aus der Darstellungswährung keine Risikoposition entsteht, die für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung durch ein Unternehmen in Frage kommt. Also kann ein Mutterunternehmen nur die Fremdwährungsdifferenzen als abgesichertes Risiko designieren, die aus dem Abweichen der eigenen funktionalen Währung von der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs entstehen.
  2. Welches Unternehmen innerhalb eines Konzerns kann das Sicherungsinstrument bei Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb halten? Gilt insbesondere, dass das Mutterunternehmen, das die Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb hält, auch das Sicherungsinstrument zu halten hat? IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass das Sicherungsinstrument (die Sicherungsinstrumente) von jedem Unternehmen innerhalb das Konzerns gehalten werden kann (können).
  3. Wie hat ein Unternehmen die Beträge zu bestimmen, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung sowohl für das Sicherungsinstrument als auch für das Grundgeschäft umzugliedern sind, wenn das Unternehmen die Investition veräußert? IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass, obwohl IAS 39 bei der Bestimmung der Beträge, die im Hinblick auf das Sicherungsinstrument aus der Fremdwährungsumrechnungsrücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern sind, anzuwenden ist, IAS 21 in Hinblick auf das Grundgeschäft anzuwenden ist.

IFRIC 16 tritt für Geschäftsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen, und kann prospektiv angewendet werden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 59 KB).

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AFRAC-Stellungnahme zur Bilanzierung von Zuschüssen

03.07.2008

AFRAC hat seine neue Stellungnahme zum Thema "Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor" veröffentlicht.

Ein Entwurf war bereits im März 2008 veröffentlicht worden, und die öffentlichen Stellungnahmen wurden berücksichtigt. Der Entwurf behandelt unter anderem Fragen zu den folgenden Gebieten:

Definition von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor

Von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu beachtende Rechnungslegungsvorschriften

Definition von Zuschüssen

Bilanzierung von echten Zuschüssen

Bilanzierung von unechten Zuschüssen

Berechnung der URG-Kennzahlen

Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des AFRAC abrufbar (91 KB).

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Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen

03.07.2008

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Mai-Juni 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOs)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 155 KB).

Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Der GIOs-Newsletter ist eine Fortschreibung des GOs-Newsletters, der bis Anfang Mai 2008 erschien. Vor dem Hintergrund der Bewegung in den Vereinigten Staaten hin zu IFRS und der zunehmenden Berichterstattung in diesem Bereich wurde der Newsletter umbenannt. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).
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IFRIC veröffentlicht Interpretation zur Errichtung von Immobilien

03.07.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine Interpretation veröffentlicht, IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien.

IFRIC 15 vereinheitlicht die Bilanzierungspraxis in allen Rechtskreisen hinsichtlich der Erfassung von Erträgen aus dem Verkauf von Einheiten wie beispielsweise Wohnungen oder einzelnen Häusern „ab Plan‟ (also bevor die Errichtung abgeschlossen ist) seitens der Errichtungsgesellschaft.

Aspekte von IFRIC 15:

Grundlegende Frage. Die grundlegende Frage ist, ob die Errichtungsgesellschaft Güter verkauft (fertige Wohnungen oder Häuser) oder Dienstleistungen (Erstellungsdienstleistungen als Baugesellschaft, die vom Erwerber beauftragt wird). Erträge aus dem Verkauf von Gütern werden normalerweise bei Lieferung erfasst. Erträge aus dem Verkauf von Dienstleistungen werden normalerweise nach Grad der Fertigstellung während des Baufortschritts erfasst. IFRIC 15 stellt Leitlinien zur Verfügung, wie bestimmt werden kann, ob eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien in den Anwendungsbereich von IAS 11 Fertigungsaufträge oder in den Anwendungsbereich von IAS 18 Erträge fällt. Daraus ergibt sich, wann die Erträge aus der Errichtung erfasst werden sollten.

IAS 11 oder IAS 18? Eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien ist nur dann ein Fertigungsauftrag, der in den Anwendungsbereich von IAS 11 fällt, wenn der Erwerber in der Lage ist, die strukturellen Hauptelemente des Bauplans festzulegen, bevor die Errichtung beginnt, und/oder Änderungen der strukturellen Hauptelemente zu bestimmen, wenn die Errichtung begonnen hat (unabhängig davon, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht). Wenn der Erwerber diese Möglichkeit hat, ist IAS 11 anzuwenden. Wenn der Erwerber diese Möglichkeit nicht hat, ist IAS 18 anzuwenden.

Wenn IAS 18, Dienstleistung oder Güter? Selbst wenn IAS 18 anzuwenden ist, kann der Vereinbarung die Lieferung von Errichtungsdienstleistungen betreffen und nicht von Gütern. Dies wäre beispielsweise wahrscheinlich der Fall, wenn die Errichtungsgesellschaft die Errichtungsmaterialien nicht zu erwerben und zur Verfügung zu stellen hat. Wenn die Errichtungsgesellschaft die Errichtungsdienstleistung zusammen mit den Errichtungsmaterialien zur Verfügung zu stellen hat, um ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung, dem Erwerber eine Immobilie zu liefern, zu erfüllen, ist die Vereinbarung eine Vereinbarung über die Verkauf von Gütern nach IAS 18.

Auswirkungen von IFRIC 15. Die wichtigste erwartete Änderung durch IFRIC 15 in der Praxis ist für manche Unternehmen eine Verschiebung weg von der Erfassung der Erträge im Laufe des Baufortschritts hin zur Erfassung der Erträge zu einem einzigen Zeitpunkt – bei Abschluss der Errichtung oder bei Lieferung. Vereinbarungen, die davon betroffen sind, werden hauptsächlich diejenigen sein, die derzeit in Übereinstimmung mit IAS 11 bilanziert werden und nicht die Definition eines Fertigungsauftrags erfüllen, wie sie von IFRIC interpretiert wurde. Diese übertragen dem Erwerber nicht die Kontrolle und den wesentlichen Nutzen und die wesentlichen Risiken aus der Eigentümerschaft der in Errichtung befindlichen Immobilie in deren gegenwärtigen Zustand während des Baufortschritts.

IFRIC 15 tritt für Geschäftsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, und ist rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 54 KB).

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Kanadische Unternehmen werden sich um vorzeitige Anwendung von IFRS bewerben können

02.07.2008

Die kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian Securities Administrators, CSA), die die 13 Wertpapieraufsichten der Provinzen und Territorien vertritt, hat einen Hinweis veröffentlicht, in dem die Ansichten des CSA-Stabs zu möglichen Änderungen der Wertpapiervorschriften vor dem Hintergrund der Tatsache dargestellt werden, dass öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada 2011 auf IFRS übergehen.

Der Hinweis 52-321 trägt den Titel Vorzeitige Anwendung der International Financial Reporting Standards, die Verwendung von US-GAAP und Verweis auf IFRS-IASB (in englischer Sprache, 46 KB). Drei Hauptpunkte werden genannt:
  1. Der Stab der CSA ist darauf vorbereitet, nach Einzelfallentscheidungen inländischen Emittenten zu gestatten, auch für Geschäftsperioden, die vor dem 1. Januar 2011 beginnen, ihre Abschlüsse nach IFRS-IASB [IFRS wie vom IASB herausgegeben] zu erstellen. Die Erlaubnis würde davon abhängen, wie gut das Unternehmen auf den Wechsel der Rechnungslegungsvorschriften vorbereitet ist.
  2. Der Stab der CSA schlägt vor, das Wahlrecht für inländischen Emittenten, die auch bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind, beizubehalten, wonach diese ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen dürfen.
  3. Es wäre vorzuziehen, wenn mit den Wertpapiervorschriften vorgeschrieben würde, dass inländischen Emittenten ihre Abschlüsse nach dem verpflichtenden Übergangsdatum nach IFRS-IASB erstellen, nicht nach kanadischen Rechnungslegungsprinzipien, und dass den Prüfern dieser Abschlüsse vorgeschrieben würde, auf IFRS wie vom IASB herausgegeben Bezug zu nehmen. [Hier geht es um Unternehmen im französischsprachigen Teil Kanadas. Einige Fragen bezüglich der Übersetzung der IFRS ins Französische und die daraus entstehende zeitliche Verzögerung sind noch ungeklärt.]
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Deloitte USA wird ein Ausbildungszentrum für $300 Mio. in Texas errichten

02.07.2008

Unsere US-amerikanische Schwesterfirma wird rund $300 Mio.

in den Bau eines modernsten Ausbildungs- und Führungszentrums in Westlake in der Gegend von Dallas-Fort Worth in Texas investieren. Die Bauarbeiten werden 2009 aufgenommen, und das Zentrum soll ab 2011 zur Nutzung bereit stehen. Das Zentrum soll eine zentrale Wegstelle für alle Mitarbeiter von Deloitte mit großem Führungspotential werden, angefangen von Neueinstellungen bis hin zur Führungsebene mit Partnern und Direktoren. Der rund 85.000qm große Campus soll mit 800 Gästezimmer ausgestattet werden. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung von Deloitte.

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