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Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

19.11.2021

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2021 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2021 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

IASB-Verlautbarung Image

IASB schlägt Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen vor

19.11.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' veröffentlicht, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen. Die Stellungnahmefrist endet am 21. März 2022.

 

Hintergrund

Im Januar 2020 veröffentlichte der Board Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, wodurch IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert wurde. Die Änderungen stellen klar, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die Änderungen sind, nach Aufschub des Anwendungszeitpunkts, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Reaktion auf informelle Rückmeldungen und Nachfragen dazu, wie ein Unternehmen die Änderungen auf bestimmte Tatsachenmuster anwendet. Nach Erwägung der Rückmeldungen zu seiner vorläufigen Agendaentscheidung übergab das Committee die Angelegenheit an den IASB, da diese Rückmeldungen Informationen über Situationen lieferten, die der Board bei der Ausarbeitung der Änderungen für 2020 nicht speziell berücksichtigt hatte.

Als Reaktion auf diese neuen Informationen hat der Board vorläufig beschlossen, IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung (als kurzfristig oder langfristig), den Ausweis und die Angaben von Verbindlichkeiten zu ändern, bei denen das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate zu verschieben, davon abhängt, dass das Unternehmen nach dem Berichtszeitraum bestimmte Bedingungen erfüllt.

 

Kernvorschläge

Die Kernvorschläge im Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) betreffen zwei Aspekte: 

  • Änderung der Vorschriften, die durch die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig eingeführt wurden, in Bezug auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert: Der Board schlägt vor, dass Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllen muss, keinen Einfluss darauf haben, ob ein Unternehmen das Recht hat, die Erfüllung einer Verbindlichkeit um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, d. h. solche Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Einstufung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig. Wenn ein Unternehmen eine solche Verbindlichkeit als langfristig einstuft, wäre es jedoch verpflichtet, Informationen anzugeben, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, das Risiko zu beurteilen, dass die Verbindlichkeit innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnte. Ein Unternehmen würde in seiner Darstellung der Finanzlage auch die als langfristig eingestuften Verbindlichkeiten gesondert ausweisen, bei denen das Recht des Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate nach dem Berichtszeitraum zu verschieben, von der Erfüllung bestimmter Bedingungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum abhängt.
  • Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf frühestens 1. Januar 2024.

Die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagenen Änderungen endet am 21. März 2022.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Board beabsichtigt, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Ende der Stellungnahmefrist zu entscheiden, aber der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens würde nicht vor dem 1. Januar 2024 liegen. Die Änderungen wären rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Eine frühere Anwendung wäre zulässig.

 

Alternative Sichtweisen

Der Entwurf enthält alternative Sichtweisen von zwei Boardmitgliedern. Beide Mitglieder stimmten nicht mit dem Vorschlag des Boards überein, wonach ein Unternehmen in seiner Bilanz die langfristigen Schulden, die Nebenbedingungen unterliegen, gesondert ausweisen muss. Sie hätten es vorgezogen, diese Bedingungen im Anhang des Abschlusses darzustellen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

EFRAG - Sitzung Image

Tagesordnung für die Sitzung von CFSS

19.11.2021

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 24. November 2021 per Videokonferenz tagen.

Am meisten Zeit soll bei den Sitzung den Themen Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Überprüfung von Angaben auf Standardebene sowie Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 gewidmet werden.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung (9:25h-15:20h) finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

ITCG-Sitzung Image

Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

18.11.2021

Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 29. November 2021 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten (10:00h bis 11:35h britischer Zeit).

Die ITCG wird das folgende Thema erörtern:

  • Digitale Berichterstattung und der Entwurf zur Lageberichterstattung (Fortsetzung der Erörterungen vom September 2021)

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

SASB Image

SASB-Standards in deutscher Sprache verfügbar

17.11.2021

Der Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) gibt bekannt, dass nun deutsche Übersetzungen für die SASB-Standards, die für 77 Branchen herausgegeben wurden, zur Verfügung stehen.

Die Übersetzungen wurden vor dem Hintergrund der steigenden Nutzung von SASB-Standards durch europäische Unternehmen erstellt und veröffentlicht.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des SASB. Über die Presseerklärung haben Sie auch Zugang zu den Übersetzungen.

DRSC - Sitzung Image

Ergebnisberichte von den jüngsten Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

17.11.2021

Ergebnisberichte von der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 28. und 29. Oktober 2021 und der Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses am 5. November 2021 sind jetzt verfügbar.

Während seiner 107. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 25. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung diskutiert (einziger Punkt auf der Tagesordnung). Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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EFRAG möchte Mitgliedschaft durch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft erweitern

17.11.2021

Im Zuge der Schaffung einer neuen Säule für die Nachhaltigkeitsberichterstattung neben der bestehenden Säule für die Finanzberichterstattung beabsichtigt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), die EFRAG-Generalversammlung zu erweitern, um weiteren relevanten und interessierten Organisationen die Möglichkeit zu geben, sich an der EFRAG zu beteiligen und Beiträge zu leisten sowie EFRAG-Mitgliedsorganisationen zu werden.

Um eine ausgewogene Vertretung der Interessengruppen zu gewährleisten, wird die Mitgliedschaft der EFRAG-Generalversammlung um ein Kapitel erweitert, das die Zivilgesellschaft (einschließlich Nichtregierungsorganisationen, Akademiker, Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen) abdeckt, zusätzlich zu dem Kapitel für europäische Interessengruppen und dem Kapitel für nationale Organisationen. EFRAG-Mitgliedsorganisationen können Beiträge zur Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zur Säule der Finanzberichterstattung oder zu beiden leisten.

EFRAG hat einen Aufruf zur Interessenbekundung für eine EFRAG-Mitgliedschaft veröffentlicht und lädt alle Organisationen, einschließlich der Zivilgesellschaft, ein, der neuen Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung beizutreten. Interessenbekundungen sind bis zum 8. Dezember 2021 willkommen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Hinweis: In einer am 3. Dezember 2021 veröffentlichten Kurzinformation wird erläutert, wer für eine EFRAG-Mitgliedschaft in Frage kommt.

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Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

16.11.2021

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 16. September 2021 eine Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Thema erörtert:

  • Überprüfung allgemeiner Berichterstattungspraxis
  • Digitale Berichterstattung und der Entwurf zur Lageberichterstattung
  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussion in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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AFRAC 2021

16.11.2021

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 15. Dezember 2021 zu seinem Forum "AFRAC 2021" ein, das wieder in virtueller Form abgehalten wird. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Insgesamt sind bei der AFRAC 2021 folgende Vorträge vorgesehen:

  • Bisherige Unternehmenspraxis des Sustainability Reportings
  • Überblick über die Facharbeiten des AFRAC
  • Präsentation ausgewählter Facharbeiten:
    • Sustainability Reporting
    • AFRAC-Stellungnahme 24: Beteiligungsbewertung
    • Bewertung von Finanzinstrumenten

Anmeldungen für die Veranstaltung sind bis 8. Dezember 2021 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

IASB - Sitzung Image

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

15.11.2021

Der IASB tagt am Montag, Dienstag und Freitag der Woche ab dem 15. November 2021 in London. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:

Agendakonsultation: Der Board hat seine Bitte um Informationsübermittlung zur dritten Agendakonsultation im März 2021 veröffentlicht. Der Zweck dieser Sitzung ist es, dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung zu geben. Die meisten Stellungnehmenden äußerten sich zur strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards und unterstützten die aktuelle strategische Ausrichtung des Boards. In Bezug auf spezifische Projekte stuften die meisten Stellungnehmenden klimabezogene Risiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie immaterielle Vermögenswerte als hohe Priorität ein. Viele stuften die Unternehmensfortführung, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängende Sachverhalte als hohe Priorität ein.

Wertminderung von Geschäfts- oder FirmenwertenIm September 2021 beschloss der Board, vorläufige Entscheidungen über Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen zu treffen und eine weitere Analyse der Rückmeldungen zur späteren Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorzunehmen. In dieser Sitzung wird der Board weitere vorläufige Entscheidungen über das Paket der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen treffen. Die Vorschläge beinhalten die Vorschrift, quantitative Informationen über erwartete Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss anzugeben. Der Stab empfiehlt, den Begriff "Synergien" nicht zu definieren. Der Stab empfiehlt, dass anstelle der Vorschrift, dass ein Unternehmen zu erläutern hat, wann die erwarteten Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss realisiert werden, Angaben darüber zu machen sind, wann der Nutzen aus den Synergien voraussichtlich einsetzt und wie lange dieser Nutzen voraussichtlich anhält.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Stab empfiehlt dem Board, "Einblick in die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt geben" als Ziel der Vorschriften für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen und "die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt" in der Definition von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen beizubehalten. Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, eine widerlegbare Vermutung einzuführen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die in öffentlichen Mitteilungen außerhalb des Abschlusses enthalten ist, die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, einem Unternehmen zu gestatten, die Vermutung zu widerlegen, wenn angemessene und stützbare Informationen vorliegen, die zeigen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen nicht die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, und Anwendungsleitlinien zur Verfügung zu stellen, wie zu beurteilen ist, ob angemessene und stützbare Informationen vorliegen, um die Widerlegung zu unterstützen. Der Stab empfiehlt dem Board, den Umfang der öffentlichen Mitteilungen, die bei der Anwendung der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen berücksichtigt werden, einzuschränken, um mündliche Mitteilungen, Transkripte und Beiträge in sozialen Medien auszuschließen. Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, Anwendungsleitlinien hinzuzufügen, die klarstellen, wie ein Unternehmen die Vorschrift, eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl in einer klaren und verständlichen Weise zu beschreiben, die Adressaten nicht in die Irre führt, anwendet.

Arbeitsprogramm des Boards — Zeitplan für Überprüfungen nach der Einführung: Der Stab schlägt dem Board vor, in der zweiten Jahreshälfte 2022 mit der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und von IFRS 15 zu beginnen und in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu überlegen, wann die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen von IFRS 9 und von IFRS 16 beginnen soll.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: In dieser Sitzung soll der Board entscheiden, ob und welche Themen er weiter behandeln kann. Der Stab hat folgende Themen als mittlere Prioritäten identifiziert: das Verhältnis zwischen materiellen Rechten und Schutzrechten; eine Änderung der relevanten Aktivitäten während des Lebenszyklus eines Beteiligungsunternehmens; die Bewertung von außervertraglichen Vertretungsverhältnissen und die Berücksichtigung eines unverhältnismäßigen Anteils an der Produktion im Vergleich zum Anteil am Eigentum. Der Stab wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Board einen abschließenden Bericht mit einer Zusammenfassung der Rückmledungen über die Überprüfung nach der Einführung erstellen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab empfiehlt, die Definition des Zielprofils auf "die Bandbreite (Risikogrenzen), innerhalb derer die aktuelle offene Nettorisikoposition schwanken kann, während sie noch mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens übereinstimmt" zu ändern. Er empfiehlt außerdem die Einführung einer Risikominderungsabsicht, die als "das Ausmaß, in dem ein Unternehmen beabsichtigt, die aktuelle offene Nettorisikoposition durch den Einsatz von Derivaten zu mindern" beschrieben wird. Der Stab fragt den Board, ob es der Ansicht des Stabs zustimmt, dass keine weiteren Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements in Bezug auf die Designierung eines Teils der vorzeitig rückzahlbaren Vermögenswerte erforderlich sind.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board wird weiterhin über bestimmte Abschnitte des IFRS für KMU beraten, die an die Vorschriften der vollen IFRS angeglichen werden könnten. Der Stab empfiehlt dem Board, Änderungen am IFRS für KMU zu entwickeln, um Abschnitt 20 an IFRS 16 anzugleichen, mit Vereinfachungen bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes und der anschließenden Bewertung der Leasingverbindlichkeit (Neubeurteilung). Der Stab empfiehlt dem Board auch, die Vorschrift zur Erfassung von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Änderungen von IAS 19 aus dem Jahr 2011 anzugleichen und das Wahlrecht zur Bilanzierung in Textziffer 28.24 des IFRS für KMU zu streichen und zu verlangen, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Die meisten Stellungnehmenden stimmten dem Vorschlag zu, alle regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen, einschließlich regulatorischer Zinserträge und regulatorischer Zinsaufwendungen, als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Die meisten Stellungnehmenden waren damit einverstanden, dass der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Gesamtangaben auf Informationen über die regulatorischen Erträge, den regulatorischen Aufwand, die regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden eines Unternehmens gelegt wird. Einige schlugen dem Board vor, ein breiteres Gesamtziel zu entwickeln, das darin besteht, den Adressaten des Abschlusses Informationen über die Art der regulatorischen Vereinbarung, die damit verbundenen Risiken und ihre Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu liefern. Die meisten Stellungnehmenden sprachen sich gegen die vorgeschlagene Vorschrift aus, den Standard bei der erstmaligen Anwendung rückwirkend anzuwenden. Die meisten Stellungnehmenden forderten eine längere Übergangsfrist.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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