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AFRAC-Stellungnahme zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

08.05.2021

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Informationsübermittlung genommen, mit der dieser die Adressaten um Rückmeldungen gebeten hat, ob IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' wie beabsichtigt funktionieren.

AFRAC ist der Ansicht, dass die Anforderungen in IFRS 10, 11 und 12 eine solide konzeptionelle Grundlage bieten und in der Praxis nicht zu größeren Anwendungsproblemen führen. Die Themen, bei denen AFRAC Verbesserungspotenzial festgestellt hat, könnten optimiert werden, indem den Standards spezifischere Beispiele bzw. Leitlinien hinzugefügt werden. AFRAC ist der Meinung, dass die aktuellen Offenlegungspflichten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten und dem Aufwand der Ersteller und dem Informationsbedarf der Nutzer herstellt.

Zugang zu Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von AFRAC.

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IASB wird Feldarbeiten zu seinem Entwurf zur Überprüfung von Angabevorschhriften durchführen

07.05.2021

Am 25. März 2021 hat der IASB den Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' veröffentlicht, der vorgeschlagene Leitlinien für ihn selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS enthält, sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' und IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer', die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben. Der IASB lädt nun die Ersteller von Abschlüssen ein, an Feldarbeiten teilzunehmen, um die Vorschläge im Entwurf zu testen.

Der IASB sucht Ersteller, die Feldarbeit unter Verwendung seiner Anweisungen und Fragebögen durchführen würden, um die Anwendung der vorgeschlagenen neuen Vorschriften in IFRS 13, IAS 19 oder beiden zu testen. Die Teilnehmer würden dann die Ergebnisse der Feldarbeit zusammenfassen und berichten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Konferenz der Europäischen Kommission über die vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und das weitere Vorgehen

07.05.2021

In ihrem Bestreben, die EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung zu überarbeiten, hat die Europäische Kommission im April einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) veröffentlicht. Auf einer hochrangigen Konferenz am 6. Mai 2021 "Proposal for a Corporate Sustainability Reporting Directive - The Way Forward" diskutierten die Teilnehmer auch den engen Zeitrahmen der Vorschläge der Kommission.

Die Kommission schlug eine Umsetzung der CSRD in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten bis zum 1. Dezember 2022 vor, so dass die Änderungen erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden wären. Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, betonte in ihrer Grundsatzrede, dass der Zeitplan ambitioniert sei. Der Entwurf der CSRD sieht vor, dass für die Berichterstattung unter der neuen Richtlinie die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die noch von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu entwickeln sind, angewendet werden müssen.

McGuinness erklärte "wir haben nicht viel Zeit", fügte aber auch hinzu "aber wir werden dafür sorgen, dass wir diese Standards haben werden". Sie erläuterte, dass die Europäische Kommission EFRAG damit beauftragen werde, zwei Dinge parallel zu tun, um die neue Struktur innerhalb von EFRAG einzurichten und um die Standards rechtzeitig zur Verfügung zu haben: den neue Board und die entsprechenden fachlichen Strukturen einzurichten und gleichzeitig mit der Entwicklung der neuen EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu beginnen, die auf der Arbeit der Projektarbeitsgruppe für die vorbereitenden Arbeiten zur Ausarbeitung möglicher EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung des European Corporate Reporting Lab basieren sollen, die unter dem Dach von EFRAG arbeitet, aber nicht Teil deren Governance-Struktur ist. Diese Standards würden später von den neuen fachlichen Gremien innerhalb von EFRAG übernommen.

Eine Aufzeichnung der Konferenz ist auf der Internetseite der Kommission verfügbar. Die Grundsatzrede von McGuinness und ihre Antworten auf Fragen aus dem Publikum beginnen um ca. 14:15 Uhr.

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IFAC empfiehlt einen Baustein-Ansatz für die Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Informationen

07.05.2021

Im September 2020 hat der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) 'Enhancing Corporate Reporting: The Way Forward' veröffentlicht, in dem die Schaffung eines neuen Nachhaltigkeitsstandardsetzers gefordert wurde, der neben dem IASB unter der IFRS-Stiftung angesiedelt werden soll. IFAC hat nun einen überarbeiteten Baustein-Ansatz zur Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht - eine Erweiterung des zuvor veröffentlichten Fahrplans.

Wie schon in der Vorgängerpublikation unterstützt IFAC weiterhin ein neues standardsetzendes Gremium unter der IFRS-Stiftung, das zu einer Koordinierung und Harmonisierung der Berichterstattung führen und eine Basis von Vorschriften für Nachhaltigkeitsinformationen liefern kann, die für den Unternehmenswert wesentlich sind. Mit der neuen Publikation hofft IFAC, die Diskussion darüber zu fördern, wie der Baustein-Ansatz ein globales System für konsistente, vergleichbare und überprüfbare nachhaltigkeitsbezogene Informationen liefern kann, das die Bedürfnisse von Investoren und anderen Interessengruppen am besten erfüllt.

Auf der Internetseite des IFAC stehen Ihnen die Publikation Enhancing Corporate Reporting: Sustainability Building Blocks und eine entsprechende Presseerklärung zur Verfügung.

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Mitschnitt von der heutigen Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

07.05.2021

Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat heute morgen per Videokonferenz getagt. Ein Mitschnitte von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 21. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss die Diskussion zum Kommissionsvorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie fortgesetzt.

Den Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 12

07.05.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12)' herausgegeben, um klarzustellen, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung zu IAS 12 Ertragsteuern im Hinblick auf die Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Leasingverträgen (wenn ein Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit ansetzt) und Stilllegungsverpflichtungen (wenn ein Unternehmen eine Verbindlichkeit ansetzt und die Stilllegungskosten in die Kosten des Vermögenswertes einbezieht). Das vorgelegte Sachverhaltsmuster ging davon aus, dass Leasingraten und Stilllegungskosten bei Zahlung steuerlich abzugsfähig sind und identifizierte in der Praxis unterschiedliche Ansätze.

Das Committee erörterte die Einreichung und kam zu dem Schluss, dass die Angelegenheit relevant und weit verbreitet ist, da verschiedene Arten von Verträgen und Tatsachenmuster betroffen sind. Darüber hinaus ist die Frage, ob Steuerabzüge auf einen Vertrag, einen (einzelnen)/eine (einzelne) Vermögenswert/Schuld oder auf Kapitalflüsse zurückzuführen sind und welche Konsequenzen dies für die Ermittlung temporärer Differenzen haben kann, für IAS 12 von grundlegender Bedeutung. Daher empfahl das Committee dem IASB, Klarstellungsänderungen an IAS 12 zu entwickeln.

Der IASB hat das Thema erörtert und im Juli 2019 und einen entsprechenden Entwurf mit Änderungsvorschlägen zwecks Klarstellung der Bilanzierung veröffentlicht, die jetzt finalisiert wurden.

 

Änderungen

Die wesentliche Änderung in Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12) ist eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme, die in IAS 12.15(b) und IAS 12.24 zur Verfügung gestellt wird. Danach gilt die Erstanwendungsausnahme nicht für Transaktionen, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Dies wird auch in der neu eingefügten Textziffer IAS 12.22A erläutert.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

    Die Änderungen treten für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

    Ein Unternehmen wendet die Änderungen auf Transaktionen an, die am oder nach dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode stattfinden. Außerdem setzt es zu Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode latente Steuern für alle temporären Differenzen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Stilllegungsverpflichtungen an und erfasst zu diesem Zeitpunkt den kumulierten Effekt aus der erstmaligen Anwendung der Änderungen als Anpassung des Eröffnungsbilanzsaldos der Gewinnrücklagen (oder gegebenenfalls anderer Eigenkapitalbestandteile).

     

    Weiterführende Informationen

    Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

     

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    Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

    06.05.2021

    Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei SEC, CAQ, FASB, IFAC, IFAC/IIRC, IIIRC/SASB, GRI/SASB, SASB, WEF/VBA, WBCSD, EFRAG, ACCA, A4S, SEBI, SSE, IDW und AFRAC.

    Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) gibt folgende Entwicklungen bekannt (alle Verknüpfungen auf die Internetseite der SEC):

    • Veröffentlichung einer Erklärung, die vorgeschrieben klimabezogenen Angaben zu überprüfen, und Ankündigung der Absicht, den Fokus auf klimabezogene Angaben in den Einreichungen börsennotierte Unternehmen zu verstärken;
    • Bekanntgabe der Gründung einer Climate and ESG Task Force, die Initiativen zur proaktiven Identifizierung von ESG-bezogenem Fehlverhalten entwickeln soll;
    • Aufforderung an Investoren, Einreicher und andere Marktteilnehmer, sich dazu zu äußern, ob die derzeitig vorgeschriebenen Angaben zum Klimawandel die Investoren angemessen informieren (siehe auch den entsprechenden Heads Up-Newsletter von Deloitte); und
    • Einrichtung einer neuen Seite auf iher Internetseite, die die neuesten SEC-Initiativen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen, einschließlich Klimawandel, zusammenfasst.

    Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) gibt folgende Entwicklungen bekannt (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des CAQ):

    • Untersuchung der neuesten öffentlich zugänglichen ESG-Daten für S&P 100-Unternehmen und Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Ergebnisse;
    • Veröffentlichung eines Berichts über die wichtigsten Maßnahmen zur Etablierung einer effektiven Governance für die ESG-Berichterstattung; und
    • Veröffentlichung eines Fahrplans für die ESG-Berichterstattung und -Prüfung.

    Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat ein Schulungspapier seines Stabs veröffentlicht, das sich mit den Überschneidungen von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen mit den Rechnungslegungsstandards befasst (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB).

    Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) gibt folgende Entwicklungen bekannt (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des IFAC):

    Der IIRC und der Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) haben einen gemeinsamen Artikel darüber veröffentlicht, wie ein integrierter Bericht durch die Verwendung von SASB-Standards gestärkt werden kann (Verknüpfung auf die Internetseite des IIRC).

    Die Global Reporting Initiative (GRI) und der SASB haben eine gemeinsame Publikation A Practical Guide to Sustainability Reporting Using GRI and SASB Standards veröffentlicht (Verknüpfung auf die Internetseite von GRI).

    Der SASB gibt folgende Entwicklungen bekannt (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des SASB):

    Das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum (WEF) und die Value Balancing Alliance (VBA) haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie ihre Absicht bekunden, gemeinsam auf einen systematischen Wandel in Richtung globaler Nachhaltigkeits-/ESG-Rechnungslegungs- und Berichtsstandards hinzuarbeiten (Verknüpfung auf die Internetseite des WEF).

    Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat die Veröffentlichung eines Berichts Corporate natural capital accounting - from building blocks to a path for standardization bekanntgegeben (Verknüpfung auf die Internetseite des WBCSD).

    Die Projektarbeitsgruppe zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken und Chancen und die Verknüpfung mit dem Geschäftsmodell der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bietet am 25. Mai 2021 eine Veranstaltung an, die darauf abzielt, Rückmeldungen von Interessengruppen zu den wichtigsten Ergebnissen ihres Berichtsentwurfs zu erhalten (Verknüpfung auf die Internetseite von EFRAG).

    Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Bericht mit den Ergebnissen einer Studie veröffentlicht, die die Berichterstattung von Bergbau-, Öl- und Gasunternehmen zum Klimawandel untersucht hat (Verknüpfung auf die Internetseite von ACCA).

    Das vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) hat die Publikation A4S Essential Guide to Valuations and Climate Change herausgegeben (Verknüpfung auf die Internetseite von A4S, Publikation auch in französischer Sprache verfügbar).

    Die indische Börsenaufsicht (Securities Exchange Board of India, SEBI) hat bekanntgegeben, ab dem Geschäftsjahr 2022-23 neue Vorschriften für die ESG-Berichterstattung einzuführen (Verknüpfung auf die Internetseite der SEBI).

    Die Intitiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE) der Vereinten Nationen gibt folgende Entwicklungen bekannt (alle Verknüpfungen auf die Internetseite der SSE):

    Der Arbeitskreis "CSR-Reporting" des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen Prüfungshinweis zur Behandlung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Abschlussprüfer entwickelt, der im in einem Video-Podcast vorgestellt wird (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW).

    Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) gibt die Einrichtung einer permanenten Arbeitsgruppe zur nichtfinanziellen Berichterstattung bekannt (Verknüpfung auf die Internetseite von AFRAC).

     

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    Protokoll zur DRSC-Veranstaltung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

    06.05.2021

    Das DRSC hat am 20. April 2021 gemeinsam mit Vertretern von EFRAG zu einer dreistündigen öffentlichen Diskussionsveranstaltung zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 eingeladen.

    Auf der Internetseite des DRSC wurde jetzt ein Protokoll von der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die bei der öffentlichen Veranstaltung verwendete Präsentation war bereits direkt nach der Veranstaltung veröffentlicht worden.

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    IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (April 2021)

    04.05.2021

    Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung am 27. und 28. April zusammengefasst werden.

    In dem zwölfminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

    • Rückmeldungen zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Aktueller Stand des Projekts zum dynamischen Risikomanagment
    • Angabevorschriften im Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • Vorschläge im Projekt zu primären Abschlussbestandteilen

    Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

    Detaillierte deutschsprachige Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie hier.

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      Mitschriften von der IASB-Sitzung im April 2021

      04.05.2021

      Der IASB hat am 27. und 28. April 2021 per Videokonferenz getagt und sieben Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

      Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab hat in seiner Februarsitzung Papiere zu den Themen "Konditionen und Bedingungen", "Priorität bei Liquidation" und "Potenzielle Verwässerung" vorgelegt, damit der Board seine Entscheidungen über die Ziele und Prinzipien der Angabevorschriften und die zur Erfüllung dieser Ziele erforderlichen Angaben treffen kann. Der Stab legte jetzt Verfeinerungen zu den Vorschlägen vor. Der Board unterstützte die Stabvorschläge für Angabevorschriften in Bezug auf die wesentlichen Bedingungen von Instrumenten (einschließlich der Angabe von schuldenähnlichen Eigenschaften von Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital klassifiziert werden, eigenkapitalähnlichen Eigenschaften von Finanzinstrumenten, die als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden, und schuldenähnlichen und eigenkapitalähnlichen Eigenschaften, die die Klassifizierung von Komponenten zusammengesetzter Finanzinstrumente bestimmen), und in Bezug auf die potenzielle Verwässerung von Stammaktien, die sich aus Finanzinstrumenten ergibt, die durch die Lieferung von Stammaktien erfüllt werden könnten (z. B. Wandelanleihen und Derivate auf Eigenkapital).
      Der Board bat den Stab die Vorschläge für Angabevorschriften in Bezug auf Liquidation (z. B. die in Kategorien aufgegliederte Kapitalstruktur eines Unternehmens, um den Abschlussadressaten ein Verständnis der Kapitalstruktur und der Qualität der verschiedenen Kapitalkategorien zu ermöglichen, einschließlich der Priorität bei der Liquidation) bei einer späteren Sitzung nach weiteren Untersuchungen erneut vorzulegen.

      Dynamisches Risikomanagement: Der Board hat in dieser Sitzung die Rückmeldungen aus den auf Banken fokussierten Einbindungsaktivitäten diskutiert. Die Hauptaussagen sind, dass fast alle Teilnehmer die Zielsetzung des Modells des dynamischen Risikomanagements unterstützten, dass aber, da die Risikomanagementstrategie üblicherweise das Zielprofil auf Basis eines Risikolimits definiert, dies in das Modell des dynamischen Risikomanagements aufgenommen werden sollte, um die Risikomanagementsicht besser widerzuspiegeln. Die meisten Teilnehmer wiesen darauf hin, dass das Problem der Bilanzierungsinkongruenz im Modell des dynamischen Risikomanagements noch nicht vollständig gelöst ist bzw. im Widerspruch zur Bilanzierungspraxis steht. Alle Teilnehmer waren besorgt über die möglichen Auswirkungen der Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im sonstigen Gesamtergebnis auf das regulatorische Kapital und die Volatilität des Kapitals. Viele Teilnehmer äußerten sich auch zu den Implementierungskosten und der Änderung der aktuellen Praktiken, dem Informationsbedarf der Adressaten hinsichtlich des dynamischen Risikomanagements und der Angabe von sensiblen Informationen. Fast alle Teilnehmer äußerten sich positiv zur Möglichkeit der Designierung einer offenen Nettorisikoposition oder von Sichteinlagen. In Bezug auf vorzeitig fällige Vermögenswerte schlugen die meisten Teilnehmer jedoch vor, dass die Designierung der Schicht von Nominalbeträgen anstelle eines Prozentsatzes (Anteils) des Portfolios erlaubt sein sollte. Der Board gab dem Stab Rückmeldung zu den einzelnen Aspekten, und der Stab wird einen Projektplan für die nächsten Schritte des Projekts entwickeln.

      Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board hat in dieser Sitzung Rückmeldungen von Abschlussadressaten und Rückmeldungen zur Angabe von Informationen über Geschäfts- oder Firmenwerte, zur Wirksamkeit des Wertminderungstests und zur Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten diskutiert. Es gab Unterstützung für die Erweiterung der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen, einschließlich Informationen über die nachfolgenden Ergebnisse von Unternehmenszusammenschlüssen, aber einige Bedenken hinsichtlich der monetären und proprietären Kosten, die damit verbunden sind. Die Papiere zur Entwicklung einer wirksameren Werthaltigkeitsprüfung mit vertretbarem Aufwand und zur Frage, ob die Abschreibung wieder eingeführt werden soll, wurden nicht diskutiert und werden auf eine zukünftige Sitzung verschoben. Der Board wurde nicht gebeten, Entscheidungen zu treffen.

      Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der Board ratifizierte die Agendaentscheidung in Bezug auf Konfigurations- oder Anpassungskosten in einer Cloud-Computing-Vereinbarung (IAS 38). Der Stab stellte außerdem das neueste IFRIC Update vor. Der Boardmitglieder äußerten sich zu beiden Punkten nicht weiter.

      Primäre Abschlussbestandteile: Der Board die Prinzipien der Aggregierung und der Disaggregierung sowie zu den Rollen des primären Abschlusses und des Anhangs diskutiert. Der Board entschied, das Prinzip in Bezug auf den Zweck der Disaggregierung deutlicher zu formulieren (d. h. Posten sind zu disaggregieren, wenn die daraus resultierenden disaggregierten Informationen wesentlich sind). Der Board entschied außerdem, in die Beschreibung des primären Abschlusses einen Verweis auf die Verständlichkeit aufzunehmen, wenn es um die Rolle des primären Abschlusses und des Anhangs geht.

      Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

      Correction list for hyphenation

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