Nachrichten

Deloitte-Dokument Image

Wir nehmen Stellung zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

25.05.2021

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2021 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 16 und IAS 32.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt

Agendaentscheidung unterstützt?

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 16 — Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen

Ja. Allerdings sind wir mit dem vorgeschlagenen Wortlaut der Agendaentscheidung nicht einverstanden.

hier

IAS 32 — Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden

Ja.

hier

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

IASB - Sitzung Image

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

24.05.2021

Der IASB wird am 24., 26. und 27. Mai 2021 per Videokonferenz tagen und acht Themen erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Erstmalige Anwendung von IFRS 17 - finanzielle Vermögenswerte, die in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden: Der Board wird eine Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen erörtern, die zu Beginn der Vergleichsperiode beim Übergang auf IFRS 17 entstehen könnte, wenn finanzielle Vermögenswerte während der Vergleichsperiode ausgebucht wurden. Der Stab empfiehlt, eine eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorzuschlagen. Die Änderung würde es einem Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 zum Zweck der Darstellung von Vergleichsinformationen erlauben, finanzielle Vermögenswerte, die zwischen dem Übergangszeitpunkt und dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 ausgebucht wurden, wahlweise zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten. Es würde einige Einschränkungen geben, wann die Wahlmöglichkeit ausgeübt werden kann.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board wird seine Erörterung der Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers fortsetzen Rückmeldungen von Abschlussadressaten und Rückmeldungen zur Angabe von Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse, die Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und die Frage, ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden soll. Der Stab schlägt vor, dass der Board zunächst das Ziel und den Umfang des Projekts überdenkt, um festzustellen, ob alle im Diskussionspapier behandelten Themen als ein Projekt beibehalten werden sollten. Er empfiehlt dem Board, den Überlegungen zur Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten Priorität einzuräumen, da dies Auswirkungen auf andere Entscheidungen haben kann.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab empfiehlt, dass den Unternehmen vorgeschrieben wird, ihre Forderungen, bei denen es sich um Finanzinstrumente handelt, in einer Weise zu kategorisieren, die die Unterschiede in ihrer Art und Priorität widerspiegelt, und zumindest zwischen besicherten und unbesicherten Finanzinstrumenten, vertraglich nachgeordneten und nicht nachgeordneten Finanzinstrumenten und solchen, die vom Mutterunternehmen und solchen, die von Tochterunternehmen ausgegeben/vergeben wurden, zu unterscheiden. Darüber hinaus sollen Informationen über die Risiken und Renditen bestimmter Instrumente im Falle der Liquidation des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag zur Einführung getrennter Investitions- und Finanzierungskategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung beizubehalten. Der Stab empfiehlt, dass alle Erträge und Aufwendungen aus Verbindlichkeiten, die aus Transaktionen resultieren, die lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten, sowie Zinserträge und -aufwendungen aus anderen Verbindlichkeiten in die Kategorie "Finanzierung" der Gewinn- und Verlustrechnung einzustufen sind. Er empfiehlt dem Board auch, weder die vorgeschlagene Ergänzung der Definition von Finanzierungstätigkeiten in IAS 7 noch die vorgeschlagene Definition von Verbindlichkeiten (im neuen Standard) vorzunehmen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab wird dem Board einen Überblick über die Herausforderungen geben, die während der Einbindungsaktivitäten identifiziert und während der Sitzung im April 2021 erörtert wurden und die für die Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit des Modells der dynamischen Unternehmensleitung entscheidend sind, sowie einen Vorschlag für die nächsten Schritte und den vorläufigen Zeitplan zur Bewältigung jeder der identifizierten Herausforderungen. Es wird vorgeschlagen, dass der Board im 1. Halbjahr 2022 über die Projektrichtung entscheidet. Der Stab erwartet keine Entscheidungen auf Grundlage des für die Sitzung vorbereiteten Papiers. Stattdessen bittet er nur um Anmerkungen in Bezug auf die vorgeschlagenen nächsten Schritte und den vorläufigen Zeitplan.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

Der Board wird gefragt werden, ob er Einwände gegen die Veröffentlichung zweier Agendaentscheidungen hat: IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden und IFRS 9 — Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen.

IFRS 16 — Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion

Der Board wird sich mit den Rückmeldungen zum Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion befassen, in dem eine Änderung von IFRS 16 vorgeschlagen wird. Der Board hat 87 Stellungnahmen erhalten. Während einige wenige Stellungnehmende der vorgeschlagenen Änderung zustimmten, waren die meisten Stellungnehmenden nicht mit den Vorschlägen einverstanden oder äußerten Bedenken zu bestimmten Aspekten. Dennoch stimmten die meisten Stellungnehmenden darin überein, dass es notwendig ist, IFRS 16 zu ändern und die Vorschriften für die Bewertung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu verbessern. Viele Stellungnehmende schlugen mögliche Lösungsansätze vor, einschließlich alternativer Lösungen für die Bilanzierung von Sale-and-leaseback-Transaktionen. Der Stab plant, in einer der nächsten Sitzungen des Boards ein Papier vorzulegen, in dem die Rückmeldungen analysiert und Empfehlungen zur Ausrichtung des Projekts gegeben werden. Zu den Papieren dieses Monats werden keine Entscheidungen gefordert.

IFRIC Update vom April 2021

Der Stab wird dem Board das IFRIC Update vom April 2021 vorstellen und fragen, ob Boardmitglieder Fragen oder Anmerkungen haben. 

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Stab erarbeitete derzeit die endgültigen Formulierungen und schlägt vor, dass die Änderungen, die sich auf die Angabevorschriften in IAS 1 auswirken, wonach ein Unternehmen seine wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anstatt seiner bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben hat, in den Entwurf aufgenommen werden sollten. Ebenso sollte eine Beschreibung der aus der IBOR-Reform resultierenden Änderungen der Risikomanagementstrategie des Unternehmens in den Entwurf aufgenommen werden.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab empfiehlt, den Status von Abschnitt 2 des IFRS für KMU unverändert zu lassen, ihn jedoch an das Rahmenkonzept 2018 anzupassen. Der Board wird prüfen, ob es potenzielle Inkonsistenzen zwischen einem überarbeiteten Abschnitt 2 und einem anderen Abschnitt des IFRS für KMU gibt. Der Stab empfiehlt auch die Beibehaltung des Konzepts der "unangemessenen Kosten oder Mühen". In Bezug auf IFRS 9 empfiehlt der Stab dem Board, eine Änderung des IFRS für KMU vorzuschlagen, um die Liste der Beispiele in Abschnitt 11 um ein Prinzip zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage ihrer vertraglichen Cashflow-Eigenschaften zu ergänzen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IASB - Sitzung Image

Tagesordnung für die Sitzung des IASB in der nächsten Woche aktualisiert

21.05.2021

Der IASB wird am 24., 26. und 27. Mai 2021 per Videokonferenz tagen. Eine aktualisierte Tagesordnung für die Sitzung wurde heute veröffentlicht.

Die Sitzungen zu den Themen Versicherungsverträge (jetzt Donnerstag) und dynamisches Risikomanagement (jetzt Montag) sind getauscht worden. Wir haben unsere Tagesordnung für die Sitzung entsprechend aktualisiert.

DRSC Image

Zwei Veranstaltungen des DRSC zur EU-Taxonomie-Verordnung

21.05.2021

Am 20. Mai 2021 bot das DRSC eine virtuelle Konferenz zur EU-Taxonomie-Verordnung unter dem Thema „Praktikable Wege zur effektiven grünen Berichterstattung“ an. Im Anschluss folgte das zweite Anwenderforum des DRSC zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung.

Zu beiden Veranstaltungen wurde jetzt kurze Berichte auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht: virtuelle Konferenz und Anwenderforum.

EFRAG Image

Details zum EFRAG-Feldtest der Vorschläge des IASB in Bezug auf Angabevorschriften in den IFRS

21.05.2021

Wie bereits berichtet wird die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Feldtests zu den Vorschlägen des IASB in dessen Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' durchführen.

Genauere Details zu den Feldtests, die dabei helfen sollen, mögliche Bedenken bei der Umsetzung und Anwendung zu identifizieren, festzustellen, ob ein Bedarf an zusätzlichen Leitlinien besteht, und die Kosten und den Aufwand abzuschätzen, die für die Umsetzung und Anwendung der Vorschläge auf wiederkehrender Basis erforderlich sind, wurden jetzt auf der Internetseite von EFRAG bekanntgegeben. Außerdem wurde ein zehnminütiger Podcast zu den Feldtests veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Interessenbekundung zur Teilnahme bis zum 20. Juli 2021 verlängert wurde.

EFRAG Image

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Agendakonsultation des IASB

20.05.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung des IASB veröffentlicht, mit der dieser um Stellungnahmen zur strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB, zu den Kriterien für die Identifizierung von Projekten und zu der Frage, welche Rechnungslegungsfragen vorrangig behandelt werden sollten, gebeten hat.

Im Entwurf der Stellungnahme vertritt EFRAG die Auffassung, dass die Prioritäten für den IASB darin bestehen sollten, die Projekte in seinem aktiven Arbeitsprogramm abzuschließen und die geplanten Überprüfungen nach der Einführung wichtiger Standards zeitnah durchzuführen.

EFRAG hat die in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen 22 Projekte geprüft und darüber hinaus eine Reihe weiterer möglicher Projekte identifiziert. Insgesamt ist EFRAG der Ansicht, dass die folgenden sechs Projekte vom IASB mit der höchsten Priorität behandelt werden sollten:

  • Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, ausgehend von klimabezogenen finanziellen Auswirkungen;
  • Krypto-Vermögenswerte und damit verbundene Transaktionen;
  • aufgegebene Geschäftsbereiche und Veräußerungsgruppen;
  • immaterielle Vermögenswertes;
  • Kapitalflussrechnung und verwandte Themen; und
  • variable und bedingte Gegenleistungen.​

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 17. September 2021 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Das Konsultationsdokument, das EFRAG veröffentlicht hat, beinhaltet auch eine Konsultation zur eigenen proaktiven Forschungsagenda von EFRAG. Ein am 27. Juli 2021 veröffentlichter Podcast gibt zusätzliche Einblicke in die kombinierte Konsultation von EFRAG zur zukünftigen Agenda des IASB und die proaktive Forschungsagenda von EFRAG.

DRSC Image

DRSC-Jahresbericht 2020

20.05.2021

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) stellt den DRSC-Jahresbericht 2020 zur Verfügung. Darin gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien.

Mit dem Jahresbericht 2020 geht das DRSC über die Darstellung der Kernkompetenzen des DRSC hinaus und setzt stark auf den dynamischen und zukunftsweisen­den Themenbereich der nichtfinanziellen Berichterstattung. Der Bericht greift Aspekte und Fragen rund um dieses Thema auf, die Deutschland, Europa und die Welt aktuell besonders stark bewegen. Damit möchten das DRSC zur Diskussion anregen und dazu beitragen, finanzielle und nichtfinanziellen Aspekte der Unternehmensberichterstattung konsolidiert und fachlich fundiert zu erörtern sowie diese maßgeblich zu gestalten.

Der Jahresbericht 2020 steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

DRSC - Sitzung Image

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im April

20.05.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 29. April 2021 per Videokonferenz getagt. Am 30. April folgten Sitzungen des HGB-Fachausschusses und des Gemeinsame Fachausschusses. Ein Ergebnisbericht von den Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 101. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Während seiner 53. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss Anfrage zu DRS 21 Kapitalflussrechnung und Cash Pooling erörtert.

Während seiner 20. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss den EU-Kommissionsvorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie erörtert.

Den Ergebnisbericht zu allen drei Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

DRSC Image
Europäische Union - neu Image

Kernbotschaften des DRSC zur CSRD bei der Europäischen Kommission hinterlegt

19.05.2021

Wie bereits berichtet hat sich der Verwaltungsrat des DRSC mit dem Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst und im April Kernbotschaften dazu verabschiedet.

Diese Kernbotschaften sind jetzt auch in englischer Übersetzung verfügbar. Sie wurden nun auch der Europäischen Kommission übermittelt, um folgende Sichtweisen des DRSC noch einmal zu unterstreichen:

  • EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung brauchen eine klare internationale Orientierung
  • Die Bewältigung der Berichtspflichten muss machbar sein – sowohl inhaltlich als auch zeitlich
  • Ein qualitätsförderndes Umfeld ist wichtig – Proportionalität muss gewahrt bleiben
  • Kanalisierung legitimer Interessen muss über nationale Standardsetzer, wie das DRSC, erfolgen

Der Präsident des DRSC, Georg Lanfermann, hat diese Position gestern auch bei einer internationalen Podiumsdiskussion des Rats für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) mit dem Titel "The way forward on non-financial reporting: Can we align Europe's policy priorities with international standard setting?" vertreten. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier bei YouTube; der Beitrag von Lanfermann beginnt bei Minute 48.

IASB - Sitzung Image

IASB wird mögliche eng umrissene Änderung an IFRS 17 erwägen

18.05.2021

Der IASB wird auf seiner kommenden Sitzung vom 24. bis 27. Mai 2021 die Bilanzierung von ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten erörtern, wenn Versicherer IFRS 17 'Versicherungsverträge' und IFRS 9 'Finanzinstrumente' erstmals anwenden.

Gegenstand der Diskussion wird eine Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen sein, die zu Beginn der Vergleichsperiode entstehen könnte, wenn finanzielle Vermögenswerte während der Vergleichsperiode ausgebucht worden sind. Die Inkongruenz entsteht, weil es Unternehmen nicht gestattet ist, die Vergleichsinformationen für diese Vermögenswerte anzupassen.

Da die Erläuterung dieser Inkongruenz gegenüber den Abschlussadressaten schwierig wäre und sie auch keine entscheidungsnützlichen Informationen liefert, da sie keine wirtschaftliche Inkongruenz darstellt, wird der Stab den Board fragen, ob er eine eng umrissene Änderung entwickeln möchte, die die Bilanzierungsinkongruenz verringern würde, ohne breitere Auswirkungen zu haben und ohne ein Risiko unbeabsichtigter Folgen zu schaffen.

Der Stab schlägt eine Änderung vor, die es einem Unternehmen erlaubt, bei der Erstanwendung von IFRS 17 zum Zweck der Darstellung von Vergleichsinformationen finanzielle Vermögenswerte, die zwischen dem Übergangszeitpunkt und dem Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 ausgebucht wurden, wahlweise zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten. Die Übergangsbestimmungen in IFRS 9 würden unverändert bleiben.

Das Papier für die Sitzung (vorgesehen für Montag, 24. Mai 2021, 13:15h-14:15h) finden Sie auf der Internetseite des IASB. Eine deutschsprachige Zusammenfassung des Papiers finden Sie hier.

Aktualisierung: Die Sitzung wurde auf Donnerstag, 27. Mai 2021, 13:30h-14:30h verschoben.

Aktualisierung: Das ursprüngliche Agendapapier für dieses Thema wurde zurückgezogen und durch ein aktualisiertes Agendapapier ersetzt (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.