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Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

29.01.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2021.

Wie bereits berichtet, waren im Januar die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards am 14. und 26. Januar 2021 und von TEG am 13. und 19. Januar 2021.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

29.01.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' veröffentlicht.

Das IASB-Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten zielt darauf ab, die Informationen zu verbessern, die Unternehmen den Anlegern zu angemessenen Kosten über die von diesen Unternehmen erworbenen Unternehmen zur Verfügung stellen, und würde dazu beitragen, die Unternehmensleitung für ihre Entscheidungen zum Erwerb dieser Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

In der endgültigen Stellungnahme zum Diskussionspapier vom März 2020

  • unterstützt EFRAG das Ziel, zu untersuchen, ob Unternehmen zu vernünftigen Kosten Anlegern mehr entscheidungsnützliche Informationen über die von Unternehmen getätigten Übernahmen zur Verfügung stellen können;
  • weist EFRAG auf einige Praxisfragen hin, die im Zusammenhang mit der Angabe der strategischen Gründe, der Ziele der Unternehmensleitung für eine Übernahme und der Synergien zu berücksichtigen sind; fragt, ob diese Informationen im Lagebericht und nicht im Jahresabschluss enthalten sein sollten; und stellt die Frage, ob der Nutzen einiger der Angaben die Kosten aufwiegen würde;
  • schlägt EFRAG vor, dass die Leitlinien für die Zuweisung von Geschäfts- oder Firmenwert auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten möglicherweise geändert werden könnten, um die Anwendung des Wertminderungstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, in der Praxis zu verbessern;
  • erkennt EFRAG die Versuche an, die Werthaltigkeitsprüfung zu vereinfachen, hat aber Vorbehalte gegen die Einführung eines reinen Indikatoransatzes; und
  • verweist EFRAG auf geteilte Meinungen in Bezug auf die Wiedereinführung und schlägt vor, dass der IASB noch weitere Untersuchungen zur Lösung der gegenwärtigen verfahrenen Lage durchführt.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.

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Zusätzliche Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung am Montag

29.01.2021

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung werden am 1. Februar 2021 zu einer gemeinsamen Sitzung per Videokonferenz zusammenkommen.

Die Treuhänder werden sich mit der Genehmigung einer verkürzten Stellungnahmefrist für einen potenziellen Entwurf einer Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse, in dem die Ausweitung des Zeitraums der Anwendung der praktischen Erleichterung in Bezug auf die Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie vorgeschlagen würde, und einer ersten Analyse der Antworten auf das Konsultationspapier der Treuhänder zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen.

Ein Agendapapier zur verkürzten Stellungnahmefrist ist auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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ESMA spricht sich für die Übernahme von IFRS 17 in der gegenwärtigen Fassung aus

29.01.2021

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' genommen.

Wie bereits berichtet hat der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 veröffentlicht, darin aber festgehalten, dass zwar eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen, dass es aber auch sieben Gegenstimmen gab.

In der Stellungnahme von ESMA wird angemerkt, dass IFRS 17 den Vorteil hat, Transparenz über Aspekte der Versicherungsbilanzierung zu schaffen, die lange Zeit unter IFRS ungeregelt blieben, da IFRS 4 weiterhin angewendet wurde, der ursprünglich als Übergangslösung gedacht war und de facto die Anwendung eines Bilanzierungsmodells verhindert hat, das klare Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Beträgen im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen auf der Grundlage allgemein anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze liefern könnte.

In Bezug auf die Frage der Jahreskohorten hebt ESMA hervor, dass die Grundsätze für die Zusammenfassung von Verträgen, die integraler Bestandteil des neuen Bewertungsmodells sind und die die Anforderung der Jahreskohorte beinhalten, eine Schlüsselrolle bei der Förderung einer größeren Transparenz und Konsistenz bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen gemäß IFRS 17 spielen. ESMA stellt fest, dass "IFRS 17 auf einer Reihe von sorgfältig entwickelten Kontrollen und Abwägungen aufbaut", und bedauert, dass EFRAG beschlossen hat, ausgewählte Vorschriften isoliert von anderen zu beurteilen. ESMA ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Alternativen nicht als wirksamer und besser als die derzeitige Vorschrift der jährlichen Kohortenbildung angesehen werden können.

ESMA unterstützt daher die Übernahme von IFRS 17 in seiner derzeitigen Form. Sollten sich weitere Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Wirksamkeit und Effizienz der Vorschriften verbessert werden können, ist ESMA der Ansicht, dass der IASB diese im Rahmen der Überprüfung von IFRS 17 nach dessen Einführung berücksichtigen sollte.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung

 

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Aufzeichnungen der EFRAG-Einbindungsveranstaltungen zu möglichen europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung

29.01.2021

Wie berichtet hat EFRAG eine Reihe von internetbasierten Einbindungsveranstaltungen angeboten, mit denen die Sichtweisen der Interessengruppen aus verschiedenen Rechtskreisen zu den vorläufigen Vorschlägen in Bezug auf mögliche europaspezifische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung eruiert werden sollten. Eine deutschsprachige Veranstaltung fand am 18. Januar 2021 statt.

Aufzeichnungen aller Veranstaltungen stehen jetzt auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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Dritter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung aktualisiert

29.01.2021

Anfang April 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Dieser wurde nun erneut um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in den Fokus rücken.

Einer der Schwerpunkte der Aktualisierung liegt auf den Anforderungen an die Berichterstattung in Abschlüssen und Lageberichten für das Geschäftsjahr 2020 über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf das betreffende Unternehmen. Darüber hinaus wurden weitere bilanzielle Fragestellungen ergänzt.

Hinsichtlich der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Abschlussprüfung werden insbesondere zusätzliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beurteilung der Going-Concern-Annahme durch den Abschlussprüfer erörtert, auch vor dem Hintergrund, dass die Einschätzung, ob ein bestandsgefährdendes Risiko vorliegt, derzeit in vielen Fällen als knappe, ermessensbehaftete Entscheidung anzusehen sein wird.

Des Weiteren enthält die Aktualisierung vertiefende Ausführungen zu den engen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hinweises zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den Bestätigungsvermerk.

Die ergänzten Fragen sind in dem neuen Dokument (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) entsprechend gekennzeichnet.

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Tätigkeitsbericht 2020 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

29.01.2021

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 20209 vorgelegt. Unter anderem wurden 17 anlassbezogene Prüfungen eingeleitet, eine im Vergleich zu den Vorjahren etwa doppelt so hohe Anzahl von Prüfungen dieser Kategorie.

Der Bericht enthält die folgenden Kernaussagen:

  • Im Jahr 2020 hat die DPR 74 Prüfungen (Vorjahr: 86) abgeschlossen.
  • Die Fehlerquote lag mit 15% auf Höhe der Fehlerquoten der Jahre 2017 und 2018; die Zustimmungsquote betrug 75%.
  • Die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15, IFRS 9 und IFRS 16 standen im Jahr 2020 erneut im Fokus; Hinweise zur zukünftigen Rechnungslegung werden mit dem diesjährigen Tätigkeitsbericht veröffentlicht.
  • Die Nachschau für das vorangegangene Jahr wurde erneut mit positiven Ergebnissen abgeschlossen.
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IASB kündigt Ergänzungssitzung zur Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie an

28.01.2021

Der IASB wird am 4. Februar 2021 eine ergänzende Sitzung per Videokonferenz abhalten, um zu erörtern, ob der Zeitraum der Anwendung der praktischen Erleichterung, die mit den Änderungen an IFRS 16 'Leasingverhältnisse' vom Mai 2020 in Bezug auf die Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie gewährt wurde, vorgeschlagen werden soll.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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IASB schlägt neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle vor

28.01.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf eines neuen Standards 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' veröffentlicht, der IFRS 14 'Regulatorische Abgrenzungsposten' ersetzen soll. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. Juli 2021 erbeten.

 

Hintergrund

Der IASB entwickelt ein Rechnungslegungsmodell, das preisregulierte Unternehmen dazu verpflichtet, Angaben zu ihren zusätzlichen Rechten, Beträge hinzuzufügen, und ihren zusätzlichen Verpflichtungen, Beträge abzuziehen, bei der Bestimmung der künftigen Tarife, die den Kunden aufgrund der bereits gelieferten Güter oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden, zu leisten.

Derzeit gibt es in den IFRS keine spezifischen Leitlinien für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen, und die Unternehmen wenden unterschiedliche Bilanzierungsmodelle an, um die Auswirkungen der Preisregulierung abzubilden. Folglich ist es schwierig, die Auswirkungen der Preisregulierung zwischen verschiedenen Ländern und Unternehmen zu vergleichen und zu verstehen.

Der heute veröffentlichte Entwurf folgt auf das Diskussionspapier DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung, das im September 2014 veröffentlicht wurde und eine bestimmte Art der Preisregulierung untersuchte, bei der die Kunden kaum oder gar keine andere Wahl haben, als die preisregulierten Güter oder Dienstleistungen von dem Unternehmen zu erwerben.

Vor der Veröffentlichung von DP/2014/2 veröffentlichte der IASB im Januar 2014 den Zwischenstandard IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten mit begrenztem Anwendungsbereich, um eine kurzfristige Zwischenlösung für preisregulierte Unternehmen zu bieten, die die IFRS noch nicht übernommen haben, aber nach ihren vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen regulatorische Abgrenzungsposten erfassen. Damit sollte der Sorge Rechnung getragen werden, dass das Fehlen von Leitlinien ein Hindernis für die Übernahme der IFRS für solche Unternehmen darstellen könnte. Sobald der Entwurf finalisiert ist, wird IFRS 14 zurückgezogen .

 

Kernvorschläge

Die wesentlichen Vorschläge in ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden betreffen die folgenden Aspekte:

  • Zielsetzung: Der neue Standard würde IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten ersetzen, indem ein neues Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und Schulden eingeführt wird.
  • Anwendungsbereich: Der Standard wäre anzuwenden, wenn das Unternehmen an einer regulatorischen Vereinbarung beteiligt ist, die den regulierten Preis festlegt, den das Unternehmen für die Güter oder Dienstleistungen, die es an Kunden liefert, berechnen kann.
  • Ansatz: Regulatorische Vermögenswerte und Schulden entstehen, wenn der regulierte Preis so festgelegt wird, dass ein Teil oder die gesamte zulässige Vergütung für in einer Periode gelieferte Güter oder Dienstleistungen den Kunden in einer anderen, vergangenen oder zukünftigen, Periode belastet wird. Der Ausweis von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden führt zu regulatorischen Erträgen und Aufwendungen.
  • Bewertung: Die Bewertung von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden würde zu historischen Anschaffungskosten erfolgen, die für die Folgebewertung unter Verwendung aktualisierter Schätzungen der Höhe und des Zeitpunkts künftiger Zahlungsströme angepasst werden. Die geschätzten künftigen Zahlungsströme eines regulatorischen Vermögenswerts oder einer regulatorischen Schuld werden unter Verwendung des Regulierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Nach dem erstmaligen Ansatz würde der Buchwert des regulatorischen Vermögenswerts oder der regulatorischen Schuld am Ende jeder Berichtsperiode aktualisiert werden, um die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bedingungen widerzuspiegeln.
  • Ausweis: In der Gewinn- und Verlustrechnung würde ein Unternehmen alle regulatorischen Erträge und Aufwendungen als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen ausweisen. In der Bilanz würde ein Unternehmen Ausweiszeilen für regulatorische Vermögenswerte und Schulden aufnehmen.
  • Angaben. Der Entwurf enthält mehrere vorgeschlagene Angabeziele und detaillierte Vorschriften zur Erreichung dieser Ziele.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. Juli 2021 erbeten.

 

Abweichende Meinung

Die Grundlage für Schlussfolgerungen zu dem Entwurf enthält eine alternative Sichtweise des Boardmitglieds Mary Tokar. Tokar hat wegen des Schwerpunkts auf dem Verständnis der Beziehung zwischen Erträgen und Aufwendungen und den damit verbundenen Vorschlägen, bestimmte regulatorische Posten des regulatorischen Ertrags und des regulatorischen Ergebnisses im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, und wegen der Bewertung einiger regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden unter Bezugnahme auf die Bewertung der zugehörigen Schulden und Vermögenswerte unter IFRS gegen die Veröffentlichung gestimmt. Sie lehnt auch den vorgeschlagenen Anwendungsbereich des Standards ab.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Der IASB hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens bewusst offengelassen und wird diesen nach Erwägung der eingegangenen Stellungnahmen festlegen. Es ist davon auszugehen, dass ein endgültiger Standard etwa 18 bis 24 Monate nach der Verabschiedung in Kraft treten werden wird.

Der Standard würde mit einer Übergangsvorschrift rückwirkend angewendet, und eine vorzeitige Anwendung wäre gestattet.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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5. Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF

27.01.2021

Am 25. Januar 2021 fand das vierte Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) als Video- und Telefonkonferenz statt.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung veröffentlicht, nach der alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 digital als Inline-XBRL-Dokumente zu erstellen.

Zum DRSC-Anwenderforum vom Montag, das den Mitgliedern des DRSC Einblick in aktuelle Entwicklungen bietet und als Plattform zum Austausch von Umsetzungsfragen dient, hat das DRSC jetzt einen Bericht veröffentlicht, den Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

Anfang Februar 2021 wird es ein sechsts Anwenderforum zu dem Thema geben - voraussichtlich ebenfalls als Video- und Telefonkonferenz.

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