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Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Februar

27.02.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Februar 2017.

Wie bereits berichtet, waren im Februar die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Februarsitzungen des EFRAG-Boards und von TEG.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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ASBJ und ANC halten gemeinsame Sitzung ab

27.02.2017

Am 27. Februar 2017 fand in Tokio eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des französischen Standardsetzers Autorité des Normes Comptables (ANC) statt. Die Sitzung war die erste gemeinsame Sitzung der beiden Standardsetzer.

ASBJ und OIC tauschten sich über ihre Standardsetzungsaktivitäten aus. Darüber hinaus erörterten sie die Umsetzung neuer und demnächst erwarteter Standards, insbesondere zu Versicherungsverträgen, Leasingverhältnissen und Erlöserfassung. Möglichkeiten der Zusammenarbeit wurden eruiert.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

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Mitschriften von der IASB-Sitzung im Februar 2017

24.02.2017

Der IASB ist am 22. und 23. Februar 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Am ersten Sitzungstag hat sich der IASB zunächst mit Versicherungsverträgen und hier u.a. mit den Ergebnissen der kürzlich durchgeführten externen Konsistzenzprüfung befasst. Fortgesetzt wurde die Sitzung mit einer Erörterung einiger Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital sowie mit einer Diskussion symmetrischer Vorfälligkeitsentschädigungen. Darüber hinaus befasste sich der IASB noch kurz mit drei weiteren Themen: (1) der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13, (2) der Definition eines Geschäftsbetriebs und (3) dem aktuellen Forschungsprogramm.

Der zweite Sitzungstag am Donnerstag, den 23. Februar wurde mit einer Erörterung von Einzelfragen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen eröffnet, auf die eine Diskussion der zum überarbeiteten Rahmenkonzept eingegangenen Stellungnahmen folgte. Den Abschluss bildeten Umsetzungsfragen zu IFRS 9.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile und die auf dieser Grundlage erfolgten Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

 

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DRSC-Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses

24.02.2017

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB zu den drei Standards betreffenden Änderungen Stellung genommen, die vom IASB im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses (Zyklus 2015-2017) vorgeschlagen wurden. Das DRSC stimmt den Vorschlägen zwar im Wesentlichen zu, sieht z.T. aber Ergänzungsbedarf.

Der IASB hatte im Januar 2017 den Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017' veröffentlicht und um Stellungnahmen bis zum 12. April 2017 gebeten.

Das DRSC äußerte zwar grundsätzlich seine Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen, sieht aber an einigen Stellen auch Verbesserungsbedarf. Hauptsächlicher Kritikpunkt des DRSC ist, dass in Bezug auf die Änderung an IAS 12 vom IASB die grundlegende Frage nicht adressiert wurde, ob Auszahlungen eine Ausschüttung früherer Gewinne (hier: Dividenden) oder anderweitige Ausschüttungen an Anteilseigener/Aktionäre darstellen. Diese Frage müsse zunächst beantwortet werden, bevor die bilanziellen Konsequenzen von ertragsteuerlichen Auswirkungen geklärt werden könnten. Zudem würde das DRSC eine prospektive Anwendung der Änderung vorziehen. 

In Bezug auf die Änderung an IAS 28 äußert das DRSC zwar Zustimmung, bedauert aber, dass im Entwurf nur die Frage der Anwendbarkeit von IFRS 9 adressiert wird, obwohl sich das IFRS Interpretations Committee bei seinen Erörterungen noch mit weiteren Aspekten befasst hat und sehr hilfreiche Entscheidungen getroffen habe. Das DRSC schlägt daher entsprechende Ergänzungen und/oder das Einfügen eines erläuternden Beispiels vor.

Zur englischsprachigen Stellungnahme und zur entsprechenden Presseerklärung gelangen Sie über die Internetseite des DRSC.

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DRSC bittet um Teilnahme an Studie zur Inflationsbilanzierung

23.02.2017

Die Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen (Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS) untersucht in einem aktuellen internationalen Forschungsprojekt, in welcher Weise Unternehmen die Effekte einer hohen Inflation bilanziell berücksichtigen, sofern die Kriterien eines Hochinflationslandes gemäß IAS 29 (noch) nicht erfüllt sind. Auf Basis der Studienergebnisse wird GLASS erörtern, ob der Anwendungsbereich von IAS 29 ggf. erweitert werden sollte.

In seiner Pressemitteilung bittet das DRSC Unternehmen aus Deutschland, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Antworten werden bis zum 30. März 2017 erbeten und sollen an das DRSC gerichtet werden.

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Wiederberufung von vier IASB-Mitgliedern

21.02.2017

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Wiederberufung der IASB-Mitglieder Martin Edelmann, Gary Kabureck, Chungwoo Suh und Mary Tokar bekanntgegeben, die am 1. Juli 2017 ihre zweite Amtszeit antreten werden.

Darüber hinaus wurde die zweite Amtszeit von Darrel Scott, der seit dem 1. Oktober 2010 dem IASB als Mitglied angehört, um zwei weitere Jahre bis zum 30. September 2020 verlängert.

Die englischsprachige Presseerklärung der Treuhänder der IFRS-Stiftung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 40

21.02.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Dezember herausgegebenen Änderungen an IAS 40, die Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien betreffen.

Mit "Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40)" soll vor allem das Prinzip hinter Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gestärkt werden, indem hervorgehoben wird, dass eine solche Übertragung nur erfolgen kann, wenn es zu einer Nutzungsänderung gekommen ist.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahmen zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch als auch um Stellungnahmen zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

Stellungnahmen werden bis zum 20. März 2017 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. 

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Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung

19.02.2017

Der IASB wird am 22. und 23. Februar 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Am Mittwoch, den 22. Februar wird sich der IASB zunächst mit Versicherungsverträgen und hier insbesondere mit den Ergebnissen der kürzlich durchgeführten externen Konsistzenzprüfung befassen. Fortgesetzt wird die Sitzung mit einer Erörterung einiger Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital sowie mit einer Diskussion symmetrischer Vorfälligkeitsentschädigungen. Gegen Ende des ersten Sitzungstages wird sich der IASB noch kurz mit drei weiteren Themen befassen: der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13, der Definition eines Geschäftsbetriebs und mit dem aktuellen Forschungsprogramm.

Der zweite Sitzungstag am Donnerstag, den 23. Februar wird mit einer Erörterung von Einzelfragen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen eröffnet, auf die eine Diskussion der zum überarbeiteten Rahmenkonzept eingegangenen Stellungnahmen folgt. Den Abschluss bilden Umsetzungsfragen zu IFRS 9.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRIC 22

17.02.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Dezember herausgegebene Interpretation IFRIC 22 'Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen'.

Mit IFRIC 22 wird die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen klargestellt, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

Stellungnahmen werden bis zum 17. März 2017 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

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Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

16.02.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei CDSB, LSEG, SASB, GRI/SEBI und Deloitte.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat zum Konsultationsdokument der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) genommen, die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln. Der CDSB fordert die TCFD auf, zu untersuchen, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf klimabezogene Finanzangaben angewendet werden sollte, mit relevanten Standardsetzern (einschließlich IASB und FASB) zusammenzuarbeiten, um zu untersuchen, wie klimabezogene Finanzangaben in das bestehende Modell der Finanzberichterstattung integriert werden kann, die vorgeschlagenen Kennzahlen zu überprüfen und mehr finanzielle Kennzahlen aufzunehmen, und die Empfehlungen zu begründen und zu koordinieren. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung und der Stellungnahme auf der Internetseite des CDSB.

Die Börse in London (London Stock Exchange Group, LSEG) hat Leitlinien herausgegeben, in denen Empfehlungen in Bezug auf beste ausgeübte Praxis hinsichtlich der Angabe von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environmental, Social, Governance, ESG) dargelegt wird. Die Leitlinien wurden aufgrund der Nachfrage von Anlegern nach einer einheitlicheren ESG-Berichterstattung entwickelt und bauen auf den TCFD-Empfehlungen auf. Auf der Internetseite der Londoner Börse finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und die Möglichkeit, die Leitlinien herunterzuladen.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat ein Rahmenkonzept und eine Geschäftsordnung veröffentlicht, mit der die Organisation in eine zweistufige Führungsstruktur überführt wird, bei der die treuhänderische Verantwortung von den Standardsetzungsaktivitäten getrennt wird. Die beiden Dokumente sowie Informationen zu weiteren Konsultationen sind über die Presseerklärung auf der Internetseite des SASB zugänglich.

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die Bombay Stock Exchange (BSE), die führende Börse in Indien, haben ein Verknüpfungsdokument erstellt, mit der die GRI-Standards und die Vorschriften in Bezug auf unternehmerische Verantwortung der indischen Börsenaufsicht (Securities Exchange Board of India, SEBI) aufeinander übergeleitet werden können. Das Dokument zielt auf Unternehmen ab, die die GRI-Standards nutzen wollen, um die SEBI-Berichterstattungsvorschriften zu erfüllen, die für die 500 größten börsennotierten Unternehmen in Indien verpflichtend sind. Das Verknüpfungsdokument ist auf der Internetseite von GRI verfügbar.

Deloitte hat eine neue Publikation der Thinking allowed-Reihe herausgegeben, in der einigen der Themen aus der klimabezogenen Berichterstattung nachgegangen und untersucht wird, wie Unternehmen und Prüfungsausschüsse auf die Herausforderungen reagieren können. Grundlage der Überlegungen ist das Konsultationsdokument der TCFD.

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