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EFRAG bittet um Bewerbungen für einen Beirat zur Pensionsbilanzierung

17.01.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Forschungsprojekt zur Untersuchung möglicher Verbesserungen der gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von Pensionsplänen eingerichtet und will dazu einen Expertenbeirat ins Leben rufen.

Schwerpunkt der Untersuchungen sollen vorerst Pläne sein, bei denen die Leistungen an Renditen bestimmter Vermögenswerte geknüpft sind. Ziel ist es nicht, die Vorschriften in IAS 19 grundlegend zu hinterfragen, sondern vielmehr, den IASB, der derzeit ein Machbarkeitsstudie zu diesem Thema durchführt, zu unterstützen und Einfluss auf ihn zu nehmen.

Der Beirat soll sich aus zehn bis zwölf Mitgliedern zusammensetzen, die sich einmal im Quartal persönlich treffen und ggf. darüber hinaus per Telefonkonferenz oder E-mail austauschen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Bilanz für das Jahr 2016

17.01.2017

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung grundsätzlich gestattet ist. Dabei wurde der 31. Dezember 2016 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2016, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind ebenfalls zu berücksichtigen und im Anhang darzustellen.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht alle neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen zum Redaktionsschluss das Endorsement-Verfahren der EU erfolgreich durchlaufen haben. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2016 hier herunterladen.

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TEG-Berufungen und -Wiederberufungen

17.01.2017

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von sechs (neuen) Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben.

Neues TEG-Mitglied ist Silvia Dinova, Prüferin aus Bulgarien. Andrew Spooner (Deloitte), Geert Ewalts, Prof. Dr. Günther Gebhardt (Deutschland), Heinz Hense (Deutschland) und Ambrogio Virgilio wurden wiederberufen. Alle (Wieder-)Berufungen gelten ab dem 1. April 2017.

Eine Presseerklärung zu den Berufungen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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Zwei Forschungsberichte zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der IFRS-Übernahme in Korea

17.01.2017

Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat zwei weitere der Forschungspapiere veröffentlicht, die er im Rahmen seines umfassenden Forschungsprojekts in Auftrag gegeben hat, das durchgeführt wurde, um zu eruieren, ob die erhofften Auswirkungen der IFRS-Übernahme eingetreten sind.

The Economic Consequences of IFRS Adoption in Korea: Evidence from interview and survey und The Economic Consequences of IFRS Adoption in Korea: A literature review and empirical evidence (beide Verknüpfungen auf die Internetseite des KASB) sind zwei der sieben Forschungsberichte, die in die umfassende Studie zur IFRS-Übernahme eingeflossen sind, die Anfang dieses Monats veröffentlicht wurde.

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EFRAG ist der Meinung, dass die Änderungen an IFRS 4 die wesentlichen Bedenken der Unternehmen adressieren, die vornehmlich im Bereich Versicherungen tätig sind

13.01.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge'' ausgesprochen.

EFRAG ist der Meinung, dass die Änderungen vor dem besonderen Hintergrund der Nichtübereinstimmung der Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente und dem Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen alle fachlichen Übernahmekriterien der IAS-Verordnung erfüllen. EFRAG ist weiterhin der Meinung, dass die Änderungen die wesentlichen Bedenken der Unternehmen adressieren, die vornehmlich im Bereich Versicherungen aktiv sind, die am stärksten von den Sachverhalten betroffen sind, die sich aus der mangelnden Übereinstimmung von IFRS 9 und dem künftigen Versicherungsstandard betroffen sind. Vor diesem Hintergrund kommt EFRAG zu dem Schluss, dass die Übernahme der Änderungen dem öffentlichen Interesse in der EU dienlich sein wird.

Die englischsprachige Presseerklärung, die Zugang zur Übernahmeempfehlung bietet, finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU entsprechend aktualisiert.

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EFRAG richtet akademischen Beirat ein

13.01.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass sie akademischen Beirat einrichten will und bittet um Bewerbungen bis zum 1. März 2017.

EFRAG ist weist darauf hin, dass Forschungsprojekte in den kommenden Jahren zunehmend Bedeutung in den Arbeitsprogrammen von IASB und EFRAG gewinnen werden, da Konsens herrscht, dass Finanzberichterstattung der soliden wissenschaftlichen Grundlage bedarf.

Der Beirat soll sich aus 10 bis 15 Mitgliedern zusammensetzen, die sich mindestens zweimal im Jahr treffen. Eine Sitzung soll in Brüssel stattfinden, eine im Rahmen eines wichtigen akademischen Ereignisses in Europa. Weitere Austausche in Form von Telefonkonferenzen und E-mail sind zu erwarten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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IASB-Artikel zur praktischen Umsetzung von IFRS 16

13.01.2017

Der IASB hat einen Artikel veröffentlicht, in dem vier Mitglieder des IASB die Botschaften erörtern, die sie von Anwendern im letzten Jahr hinsichtlich der Umsetzung von IFRS 16 gehört haben, und Ratschläge für Unternehmen aussprechen, die IFRS 16 umsetzen.

  • Sue Lloyd erörtert Übergangswahlrechte und jeweilige Vorteile;
  • Gary Kabureck erläutert frühzeitige Planung und praktische Schritte;
  • Darrel Scott äußert sich zu Ermessenentscheidungen und Abzinsungssätzen; und
  • Stephen Cooper untersucht Anlegererwartungen und Leasingangaben zwischen jetzt und 2019.

Der englischsprachige Artikel von vier Seiten steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

13.01.2017

Ein Überblick über Entwicklungen bei GRI/IIRC, IRC und FASB.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat die Corporate Leadership Group on integrated reporting 2017 (CLGir 2017) angekündigt und lädt Unternehmen ein, sich um eine Mitgliedschaft zu bewerben. Die Gruppe wird von GRI koordiniert und wird gemeinsam mit dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) praktische Sachverhalte untersuchen, zu denen auch gehören soll, wie Unternehmen Nachhaltigkeit zum Kern ihrer Geschäftstätigkeit und -strategie machen können, indem sie GRI-Standards und das IIRC-Rahmenkonzept nutzen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von GRI.

Der Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) von Südafrika weist auf die Schwierigkeiten hin, die sich bei der Angabe von Erfolgen gemessen an den strategischen Zielen in einem integrierten Bericht ergeben können, und hat ein Informationspapier herausgehoben, in dem die Herausforderungen aufgeführt und wesentliche Erwägungen dargestellt werden. Das Papier steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IRC zur Verfügung.

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine neue Ausgabe seines FASB Outlook-Newsletters herausgegeben, der auch einen Beitrag des FASB-Mitglieds Marc Siegel zur Frage "Sollte der FASB eine Rolle bei Nachhaltigkeitsangaben haben?" enthält. Der Artikel ist eine Reaktion auf Fragen, die aufgekommen sind und die sich darauf beziehen, ob der FASB Standards entwickeln sollte, mit denen Angaben Nachhaltigkeit und zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environmental, Social, Governance, ESG) vorgeschrieben würden. Siegel kommt zu dem Schluss, dass es keine "binäre" Antwort auf die Frage gibt, ob sich der FASB mit Nachhaltigkeits- oder ESG-Themen beschäftigen sollte. Er verweist darauf, dass sich der Board mit diesen Themen beschäftigt, wenn sie in die Grenzen der Finanzberichterstattung fallen, die das Rahmenkonzept des FASB setzt. Gleichzeitig würden aber nicht alle Nachhaltigkeits- oder ESG-Themen in diese Grenzen fallen. Der vollständige Beitrag in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung.

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IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus (Zyklus 2015-2017)

12.01.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017' veröffentlicht. Er enthält vorgeschlagene Änderungen an drei International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses. Stellungnahmen werden bis zum 12. April 2017 erbeten.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Im Entwurf werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:

Standard Gegenstand der vorgeschlagenen Änderung
IAS 12 Ertragsteuern

Klarstellung, dass die Vorschriften in der bestehenden Textziffer 52B (Erfassung der Ertragsteuerauswirkung von Dividenden wo auch die Geschäftsvorfälle und Ereignisse erfasst werden, die zu den auszuschüttenden Gewinnen führen) auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden sind, indem die Textziffer aus der unmittelbaren Nachbarschaft der bestehenden Textziffer 52A genommen wird, die sich nur auf Situationen bezieht, in denen es unterschiedliche Steuersätze für ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne gibt

IAS 23 Fremdkapitalkosten

Klarstellung, dass, wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, ein Unternehmen jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals behandelt

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 Finanzinstrumente auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden

Im Entwurf ED/2017/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015–2017 sind keine vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens für die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 und IAS 23 enthalten, beabsichtigt ist, diese nach der Kommentierungsphase zu bestimmen. Allerdings wird vorgeschlagen, dass die Änderungen an IAS 28 zum 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen, da man ihren Zeitpunkt des Inkrafttretens mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 in Einklang bringen will.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 enthält der Entwurf eine abweichende Meinung. Ein Boardmitglied lehnt die Änderung an IAS 28 wie vorgeschlagen ab, da dieses Boardmitglied der Meinung ist, dass IAS 28 entsprechend zu ändern nicht erfolgen sollte, ohne dass gleichzeitig festgelegt wird, welche Beteiligungen nach der Equity-Methode und welche nach IFRS bilanziert werden sollten.

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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Neuere AFRAC-Entwicklungen

12.01.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei überarbeitete Stellungnahmen veröffentlicht und nimmt Stellung zur EFRAG-Konsultation zur Übernahme von IFRS 16.

Die beiden überarbeiteten Stellungnahmen sind die folgenden (Verküpfungen jeweils auf die Presseerklärungen auf der Internetseite von AFRAC:

Im Schreiben an EFRAG zur Konsultation zur Übernahme von IFRS 16 bringt das AFRAC keine Bedenken zum Ausdruck. EFRAG hatte am 12. Oktober 2016 ein vorläufiges Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 für die Anwendung in Europa herausgegeben. Obwohl EFRAG bereits vorläufig zu einem positiven Schluss in Bezug auf die Übernahme gekommen ist, hat sich EFRAG bis jetzt noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht. Den entsprechenden von AFRAC ausgefüllten Fragebogen finden Sie hier.

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