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IFRS-Studie 2014: Die Debatte über die Komplexität von IFRS geht weiter

10.10.2014

Unsere Schweizer Kollegen haben eine fünfte Studie zur Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards durch schweizerische börsennotierte Unternehmen abgeschlossen.

In der fünften Ausgabe der «IFRS-Umfrage» hat Deloitte die Geschäftsberichte von 30 börsenkotierten Aktiengesellschaften analysiert. Die wesentlichen Ergebnisse sind nachfolgend aus der Presseerklärung unserer Schweizer Kollegen wiedergegeben, die vollständige Studie in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

Die erstmalige Anwendung von IAS 19R

Jene Unternehmen, die von den Änderungen in der Bilanzierung von Pensionsleistungen (IAS 19) betroffen waren – 24 von 30 Unternehmen – haben im Durchschnitt zwei Seiten mehr Information zu diesem Thema veröffentlicht. Der neue Standard hat 18 Unternehmen veranlasst, Vergleichszahlen von Pensionsleistungen rückwirkend anzupassen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Änderungen betreffen in erster Linie Unternehmen, die bisher die Korridormethode angewandt haben. Diese verzeichnen einen Rückgang ihres Eigenkapitals von durchschnittlich 6%. Dank der globalen Verbesserung der Finanzergebnisse hat sich die Anwendung von IAS 19R jedoch weniger stark als erwartet auf die Nettoergebnisse ausgewirkt. Im Schnitt beträgt der Rückgang nur 10%.

Die Anziehungskraft von Swiss GAAP FER

Die Studie von Deloitte bestätigt das wachsende Interesse am Swiss GAAP FER. Angesichts der zunehmenden Komplexität der IFRS-Normen haben 7 Unternehmen im Jahr 2013 zu Swiss GAAP FER gewechselt, einem Regelwerk, das als flexibler und weniger komplex gilt. Die Swatch Gruppe war der erste Konzern im Leitindex SMI, der diesen Schritt gegangen ist. Nach dem Wechsel konnten die Gesellschaften ihren Bericht zur Finanzlage im Schnitt um fast einen Viertel kürzen. Martin Welser, Audit Partner bei Deloitte und Co-Autor der Studie, erklärt: «Die zahlreichen neuen Anwendungen von Swiss GAAP FER hat die Debatte um die Wahl des Rechnungslegungsstandards neu entfacht. Auf internationaler Ebene bleiben die IFRS-Normen allerdings weiterhin die Referenz. Vor allem dann, wenn es um Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzlage von Unternehmen geht.»

Die Instrumente der finanziellen Berichterstattung

Die Unternehmen haben zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um den Investoren und Analysten ihre Finanzergebnisse zu präsentieren. Diese Informationen müssen mit der Jahresrechnung im Einklang stehen. Die Presseinformation ist häufig die erste Veröffentlichung des Unternehmens nach dem Abschluss. Im Durchschnitt ist sie 15 Seiten lang und besteht zu 70% aus ausführlichen Analysen der Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres. Das zweite Instrument ist die ausführlichere Präsentation der Ergebnisse für die Investoren. Diese detaillierten Informationen finden sich auch im ersten Teil des Geschäftsberichts wieder.

Diese Instrumente ermöglichen es dem Management, ergänzend zum Finanzbericht ihre Sicht vom Unternehmen sowie den erzielten Fortschritten zu vermitteln. In Abwesenheit von vorgegebenen Standards und Empfehlungen unterscheiden sich deren Inhalte stark von Unternehmen zu Unternehmen. Martin Welser, Audit Partner bei Deloitte, fügt hinzu: «Auch wenn die veröffentlichten Informationen schlüssig sind, hat unsere Studie dennoch gezeigt, dass eine gewisse Diskrepanz besteht zwischen den ergänzenden Informationen und den gemäss IFRS gemachten Angaben zur Finanzlage. Dies betrifft insbesondere die Angaben zur Messung der finanziellen Leistung und zur Geldflussrechnung.»

Zukunftsperspektiven

Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Änderungen der internationalen Rechnungslegungsstandards. Weitere wichtige Projekte wie die Bilanzierung von Umsatzerlösen und von Finanzinstrumenten wurden vor kurzem vom International Accounting Standards Board (IASB) abgeschlossen. Diese neuen Standards werden in einigen Jahren Anwendung finden. Es ist entscheidend, dass die Unternehmen sich bereits jetzt auf die künftigen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf ihr Finanzergebnis vorbereiten.

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DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2014

09.10.2014

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2014, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der Gastbeitrag stammt von Prof. Dr. Andreas Barckow, Mitglied des IFRS-Fachausschusses des DRSC und Leiter des IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Deutschland, und trägt den Titel 'IFRS 9: Zieleinlauf bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten'.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

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IFAC-Empfehlungen an die G-20

09.10.2014

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat in einem Schreiben an die G-20 Länder acht Empfehlungen formuliert und angeregt, diese im Rahmen des am 15.-16. November 2014 in Brisbane, Australien stattfindenden G-20-Treffens zu diskutieren. Inhalte der Empfehlungen sind u.a. das Finanzmanagement im öffentlichen Sektor, Reformüberlegungen zur Finanzmarktregulierung und zum internationalen Steuersystem sowie die weltweite Anwendung der IFRS.

Der internationale Wirtschaftsprüferverband hat seine acht Empfehlungen drei Themenbereichen zugeordnet und jeweils kurz erläutert.

 

Global einheitliche und fundierte Finanzmarktregulierung

 

  • Fortführung der Bestrebungen hin zu einer Reformierung und Vereinheitlichung der Regulierung.
  • Anwendung von Prinzipien für eine qualitativ hochwertige Regulierung durch Regierungen und Regulatoren.
  • Stärkung der international operierenden Regulierungsorganisationen, u.a. durch die Zurverfügungstellung von Ressourcen und die Entwicklung geeigneter Vereinbarungen, in denen bspw. die Verantwortlichkeiten von Standardsetzern sowie die Erwartungen an diese klargestellt werden.
  • Übernahme und Implementierung der IFRSs, ISAs, IPSASs und des Ethikkodex für Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf deren Unabhängigkeit.

Finanzmanagement von Regierungen und des öffentlichen Sektors, einschließlich Berichterstattung, Transparenz und Rechenschaftspflicht

 

  • Einführung der doppelten Buchführung durch Regierungen und Institutionen des öffentlichen Sektors.
  • Stärkung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Finanzmanagement des öffentlichen Sektors.
  • Verpflichtung des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB), unter Einbeziehung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS) die finanzielle Berichterstattung, die Transparenz und die Rechenschaftslegung im öffentlichen Sektor zu untersuchen.

Effektives Besteuerungssystem

 

  • Verbesserung des alle Organisationen (unabhängig von deren Größe) betreffenden Besteuerungssystems sowie Unterstützung der OECD bei deren Arbeiten im Hinblick auf die Transparenz und Integrität der Besteuerungssysteme sowie die steuerliche Berichterstattung.

 

Das englischsprachige Schreiben des IFAC an die G-20 kann von der Internetseite des IFAC heruntergeladen weren.

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Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

08.10.2014

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 16. Oktober 2014 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) zu einer gemeinsamen, überwiegend öffentlich abgehaltenen Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben. Auf ihr befinden sich unter anderem die Themen Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung sowie die Angabeninitiative.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte der gemeinsamen Sitzung der IASB-Vertreter und des CMAC sind die folgenden:

 

Donnerstag, 16. Oktober 2014 (8:45h-17:00h)

  • Begrüßung
  • Präsentationen und Einzelgruppensitzungen
    • Preisregulierung
    • ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung
  • Forschungsprojekte und Investorenbeteiligung
  • Angabeninitiative
    • Kapitalflussrechnung und hiermit verbundene Angaben
    • Nicht auf IFRS / Rechnungslegungsprinzipien fußende Kennzahlen
  • Nicht öffentlicher Sitzungsteil (ab 15:45h)

 Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Österreichisches BMJ legt Gesetzesentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Bilanzrichtlinie vor

08.10.2014

Das österreichische Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat den Begutachtungsentwurf für das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) veröffentlicht, mit dem insbesondere die neue Bilanzrichtlinie der EU (2013/34/EU) umgesetzt werden soll.

Durch das RÄG 2014 soll das nationale Bilanzrecht insgesamt modernisiert werden und es sind weitere Erleichterungen für Kleinstunternehmen vorgesehen. Außerdem soll ein weiterer Schritt in Richtung Einheitsbilanz getan werden, bspw. durch die Abschaffung des Sonderpostens für unversteuerte Rücklagen.

Stellungnahmen zum Entwurf können noch bis zum 21. Oktober eingereicht werden. Der Entwurf sowie weiteres Informationsmaterial ist auf der Internetseite des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) erhältlich.

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Mitschnitt der 31. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

07.10.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 6. und 7. Oktober 2014 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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DRSC nimmt Stellung zum Referentenentwurf des BilRUG

06.10.2014

Der HGB-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) genommen und begrüßt hierbei insbesondere die vorgesehenen bürokratischen Entlastungen für kleine Unternehmen.

Als Folge der am 26. Juni 2013 verabschiedeten und bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzenden neuen EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 27. Juli 2014 den Referentenentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) veröffentlicht. Hierzu hat das DRSC über seinen HGB-Fachausschuss am 6. Oktober 2014 gegenüber dem BMJV Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme äußerst das DRSC überwiegend Zustimmung zu den vorgesehenen Regelungen und hebt hierbei insbesondere die weitgehende Inanspruchnahme der Mitgliedstaatenoptionen der Richtlinie 2013/34/EU zur Entlastung der Unternehmen/Konzerne sowie die Erleichterung der Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften hervor. Kritisch gesehen wird hingegen, dass die Umsetzung der Richtlinie nicht zum Anlass genommen worden sei, einige wichtige, aktuell noch nicht eindeutig geklärte Fragestellungen gesetzlich zu regeln. Hierzu gehören u.a.:

  • Klarstellung zum Ansatz und zur Bewertung von passiven latenten Steuern in der Bilanz der Einzelkaufleute und Unternehmen, die & 274 HGB nicht (freiwillig) anwenden.
  • Erweiterung des § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB um die Angabe der Vorjahreszahlen in der Kapitalflussrechnung, im Eigenkapitalspiegel, im Lagebericht, in der Segmentberichterstattung und im Anhang.
  • Erweiterung der Vorschriften der §§ 289 und 315 HGB in Bezug auf den Wirtschaftsbericht sowie die Angaben zum Risikomanagementsystem und zum Steuerungssystem.
  • Klarstellung, ob § 306 HGB auch bei Anwendung der Equity-Methode einschlägig ist.

Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des DRSC erhältlich. Die entsprechende Presseerklärung findet sich hier.

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Diskussionspapier zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten - Stellungnahmefrist verlängert

04.10.2014

Die Stellungnahmefrist zum gemeinsamen Diskussionspapier des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ), der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des italienischen Standardsetzers (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) mit dem Titel 'Sollte der Geschäfts- oder Firmenwert weiterhin nicht abgeschrieben werden? - Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zugehörige Angaben' wurde bis zum 30. November 2014 verlängert.

Eine entsprechende Pressemitteilung findet sich auf der Internetseite des OIC.

Die drei Standardsetzer hatten das Papier, in dem argumentiert wird, dass die Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten sachgerecht wäre, im Juli 2014 herausgegeben und ursprünglich um Stellungnahmen bis zum 20. September gebeten.

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Beim IASB-Forschungsforum vorgetragene Forschungspapiere

03.10.2014

Das erste IASB-Forschungsforum fand am 2. Oktober 2014 in Oxford statt. Auf dem Programm standen zwei Podiumsdiskussionen und der Vortrag von sechs aktuellen Forschungspapieren.

Die Themen waren aus Bereichen der Finanzberichterstattung gewählt, die sich derzeit auf der Forschungsagenda des IASB zwecks Erwägung befinden, die dem IASB von Anwendern zu Kenntnis gebracht wurden als Bereiche, derer er sich annehmen soll, oder die der Umsetzung der IFRS gelten. Die nachfolgenden Papiere wurden vorgestellt (alle Verküpfungen auf die Internetseite des IASB):

Weitere Informationen zu Forschung und Lehre finden Sie auf unserer eigens eingerichteten Forschungsseite.

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'Den Kapitalismus ehrlich halten'

02.10.2014

Der IASB-Vositzende Hans Hoogervorst hat bei der Jahreskonferenz der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) in Rio de Janeiro an einer Podiumsdiskussion zu Corporate Governance teilgenommen. Dabei strich er die Bedeutung hochwertiger, globaler Rechnungslegungsstandards für eine gute Unternehmensführung heraus.

Hoogervorst leitete seinen Beitrag damit ein, dass die Finanzmarktkrise gezeigt habe, dass es notwendig sei, von einer zu starken Unternehmensfinanzierung durch Banken hin zu einer Marktfinanzierung zu kommen, denn die Banken hätten sich als fragil erwiesen. Gleichzeitig hielt er aber fest, dass der Markt seine eigenen moralischen Anfälligkeiten mit sich brächte, da börsennotierte Unternehmen mit anderer Leute Geld arbeiteten. Der Druck, dabei Erfolge vorzuweisen, sei extrem, und dem Wunsch nach raschen Ergebnissen würden oft langfristige Ziele geopfert, zumal oft entsprechende Vergütungsanreize vorlägen. Zudem seien bestimmte Aspekte der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung subjektiv.

Der Anleger sei allerdings in keiner guten Position, um ein Gegengewicht darzustellen. Die zunehmende Komplexität und Globalisierung der Wirtschaft habe im Gegenteil dazu geführt, den Abstand zwischen Anleger und Unternehmen, in das er investiert, noch zu vergrößern. Es sei für die Anleger immer schwerer geworden, die Tätigkeiten des Unternehmens im Auge zu behalten. Hier kommt nach Meinung von Hoogervorst der IASB ins Spiel. Aufgabe der Standardsetzung sei es, Transparenz zu schaffen und (hier zitierte Hoogervorst seinen Vorgänger Sir David Tweedie) "den Kapitalismus ehrlich zu halten". Die Standards des IASB würden dabei helfen, den Abstand im Finanzwissen zwischen Unternehmen und Anleger zu verringern.

Und dennoch sei die Arbeit des IASB noch längst nicht beendet, weil es immer noch Bereiche gebe, in denen auch die Standards des IASB nicht gestatteten, ein vollständiges Bild der Lage eines Unternehmens erkennen. Hoogervorst nannte beispielhaft die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Er wiederholte das Mantra, dass Leasingverpflichtungen in die Bilanz geholt werden müssten. Interessant war in diesem Zusammenhang die Erläuterung anhand einer Untersuchung von fünf Handelsunternehmen, die während der Finanzmarktkrise in Konkurs gingen. Der IASB hat untersucht, wie hoch jeweils die Schulden in der Bilanz ausgewiesen wurden und wie hoch die tatsächlichen finanziellen Verpflichtungen waren, wenn Leasingverhältnisse mit ausgewiesen worden wären. Die Untersuchung hat ergeben, dass die angegeben Schulden sieben bis neunzig mal geringer gewesen seien als tatsächlich der Fall war. (Im Manuskript der Rede von Hoogervorst ist eine tabellarische Aufstellung enthalten.)

Abschließen schlug Hoogervorst wieder den Bogen zurück zur Ehrlichkeit. Die Anleger könnten bislang also nicht erkennen, wie hoch die Belastung aus Leasingverhältnissen ist, während Unternehmen die Finanzierung durch nicht in der Bilanz zu zeigende Leasingverträge gerne nutzten. Hoogervorst erklärte daraus auch den starken Widerstand gegen die Vorschläge des IASB und sagte auch Widerstand bei der Umsetzung weltweit voraus. Aber letztlich würde sich der Leasingstandard als ein Beispiel dafür erweisen, wie gute Rechnungslegungsstandards dabei helfen können, dass Anleger die Unternehmen zur Rechenschaft ziehen können.

Sie können sich das Manuskript des Beitrags von Hoogervorst direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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