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Handelsrechtliche Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften

28.12.2011

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die infolge des BilMoG neugefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss' (IDW RS HFA 18) verabschiedet.

IDW RS HFA 18 wird in Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten und dem WPg Supplement 1/2012 veröffentlicht werden. Das IDW hat auf seiner Internetseite eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

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Überarbeitete Verlautbarung zur handelsrechtlichen Bilanzierung des Bondstripping

28.12.2011

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die vom Bankenfachausschuss verabschiedete überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises 'Handelsrechtliche Bilanzierung des Bondstripping' (IDW RH BFA 1.001) billigend zur Kenntnis genommen

IDW RH BFA 1.001 wird in Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten und dem WPg Supplement 1/2012 veröffentlicht werden. Das IDW hat auf seiner Internetseite eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

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IESBA schlägt Änderungen am Ethischen Kodex für Angehörige des Berufsstands vor, um Interessenkonflikte zu adressieren

28.12.2011

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) schlägt Änderungen an seinem Ethischen Kodex für Angehörige des Berufsstands vor, um zusätzliche Leitlinien für praktizierende Angehörige des Berufsstands in Bezug auf Interessenkonflikte zur Verfügung zu stellen und Änderungen durchzuführen, um umfassendere Leitlinien zur Identifizierung, Beurteilung und zum Umgang mit Interessenkonflikten zu geben.

Neben anderweitigen Vorschriften würden die Vorschläge:

  • eine Beschreibung der Umstände beinhalten, die für einen Angehörigen des Berufsstands zur Schaffung eines Interessenkonflikt führen mögen, zusammen mit Beispielen solcher Umstände;
  • Angehörigen des Berufsstands vorschreiben, zu berücksichtigen, ob eine vernünftige und informierte dritte Partei unter Abwägung sämtlicher spezifischen Fakten und Umstände, die dem Angehörigen des Berufsstands zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, wahrscheinlich zu dem Schluss kommen würde, dass die Befolgung der Fundamentalprinzipien beeinträchtigt wird
  • Angehörigen des Berufsstands vorschreiben, das Wesen der Beziehungen und Dienstleistungen bei der Identifizierung, ob ein Interessenkonflikt besteht oder geschaffen werden könnte, zu verstehen;
  • vorschreiben, Interessenkonflikte innerhalb eines Firmennetzwerks zu beurteilen, wenn der Angehörige des Berufsstands Grund zu glauben hat, dass infolge der Interessen oder Beziehungen einer anderen Firma des Netzwerks mit einem Mandanten ein Interessenkonflikt besteht
  • die Leitlinien im Kodex in Bezug auf das Wesen von Sicherheitsmaßnahmen ausdehnen, die zur Verfügung stehen können, um mit Interessenkonflikten innerhalb von Firmen umzugehen
  • bestehende Leitlinien für Angehörige des Berufsstands ersetzen, in denen Umstände behandelt werden, in welchen Interessenkonflikte auftreten mögen, wenn berufsständische Tätigkeiten ausgeführt werden, die die Befolgung der Fundamentalprinzipien beeinträchtigen, und in denen dem Angehörigen des Berufsstands Schritte zur Identifizierung, zur Beurteilung und zum Umgang mit diesen Situationen vorgeschrieben werden.

Die englischsprachige Presseerklärung von IESBA können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

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Japanischer Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung setzt seine Diskussion zu IFRS fort

27.12.2011

In Fortsetzung seiner Sitzung vom 10. November 2011 kam der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) am 22. Dezember erneut zusammen, um die Erörterungen zu den IFRS voranzutreiben.

  • 10. November – Die Erörterungen drehten sich um den Zusammenhang zwischen einem Konzernabschluss und einem separaten Abschluss und einer möglichen Verwendung unterschiedlicher Rechnungslegungsstandards für die beiden Arten von Abschlüssen. Die Diskussionen schlossen auch die Beziehung zwischen den Rechnungslegungsstandards und anderen damit im Zusammenhang stehenden Themen wie beispielsweise Gesellschaftsrecht und Steuerfragen ein. Es schien, dass die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer einen schwachen oder keinen Zusammenhang zwischen dem Konzern- und dem separaten Abschluss sahen oder wünschten, während einige Einheitlichkeit zwischen beiden Abschlüssen wünschten.
  • 22. Dezember – Das Hauptthema war "Rechnungslegung, die zu wirtschaftlichen Aktivitäten beiträgt". Dieser Punkt ist der dritte von elf "spezifischen Themen", die im August 2011 vorgeschlagen worden waren. Andere Themen, die während der Erörterungen berührt wurden, waren die Stellungnahme des japanischen Standardsetzers ASBJ zum Konsultationspapier des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm und jüngste Entwicklungen in den Vereinigten Staaten wie beispielsweise die Veröffentlichung von zwei Stabspapieren der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC im Rahmen des Arbeitsprogramms für eine mögliche Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten, die Mitte November herausgegeben wurden, und eine Rede des Stabs der SEC bei der Jahrestagung des US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungsinstituts AICPA, in der Anfang Dezember angekündigt wurde, dass sich die Entscheidung in Bezug auf eine Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten verzögern wird. Entsprechende Materialien in japanischer Sprache sollen in Kürze auf der Internetseite der japanischen Finanzaufsicht FSA zur Verfügung gestellt werden.

Bei beiden Sitzungen wurden unterschiedlichste Meinungen durch die Diskussionsteilnehmer vorgetragen und keine offiziellen Entscheidungen gefällt. Darüber hinaus wurde bei der Sitzung im Dezember eine Frage in Bezug auf den künftigen Fahrplan für Erörterungen durch den BAC gestellt. Die FSA gab darauf zur Antwort, dass 1) noch acht der elf "spezifischen Themen" zu erörtern sind und dass 2) es trotzdem noch möglich ist, dass die Entscheidungen im Jahr 2012 gefällt werden. Es hängt jedoch von den Fortschritten bei den künftigen Erörterungen ab, ob man 2012 zu endgültigen Schlussfolgerungen gelangen kann.

Der Termin der nächsten Sitzung des BAC, bei der man über die Ergebnisse von Erkundungsbesuchen in Nordamerika, Europa und Asien im November und Dezember sprechen möchte, ist noch nicht formell bekannt gegeben worden.

Weiterführende Informationen in japanischer Sprache auf der Internetseite der FSA:

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Modalitäten für den IFRS-Übergang in Russland genauer definiert

27.12.2011

Am 25. Februar 2011 hatte die russische Regierung den Rahmen eines Prozesses für die Übernahme der IFRS festgelegt. Nun wurden genauere Modalitäten bekanntgegeben.

Nach diesem Prozess hat das russische Finanzministerium am 25. November 2011 alle bestehenden IFRS, SIC und IFRIC mit Ausnahme von IFRS 9 bis 13 und IFRIC 20 für die Anwendung in Russland übernommen. Bei künftigen Übernahmeentscheidungen in Bezug auf einzelne Standards wird sich das Finanzministerium auf die Empfehlungen eines regierungsunabhängigen Expertenausschusses stützen (den nationalen Rat für Rechnungslegungsstandards) und sich mit der Zentralbank und dem staatlichen Ausschuss für Wertpapiermärkte (Federal Committee on Securities Markets, FCSM) absprechen. Die Aufsicht über die IFRS-Einführung wurden dem FCSM und (für Banken) der Zentralbank übertragen.

IFRS-Konzernabschlüsse werden für Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities, PIE) vorgeschrieben sein. PIE sind definiert als: Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen gehandelt werden, Banken und Versicherungen. Die Anwendbarkeit des Gesetzes ist in der Tat jedoch weiter gefasst, da es darin heißt: "Wenn andere Russische Gesetze die Erstellung/Einreichung/Veröffentlichung eines Konzernabschlusses verlangen, müssen diese Abschlüsse nach den IFRS erstellt werden." Daher müssen beispielsweise diejenigen Kapitalgesellschaften, die ihre Anteile im Rahmen einer offenen Subscription (eines öffentlichen Zeichenangebots) einer großen Gruppe von Anlegern anbieten nach dieser Vorschrift Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen, selbst wenn diese Anteile nicht gehandelt werden.

Das Datum des Übergangs auf die IFRS wird der 1. Januar 2011 sein, wobei der erste vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2012 (mit Vergleichszahlen für 2011) erstellt werden muss. Dies gilt für die folgenden Unternehmen (sofern sie Erstanwender sind):

  1. Kreditinstitute (Banken etc.)
  2. Versicherungsunternehmen
  3. Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen/in Handelssystemen gehandelt werden
  4. Emittenten deren Wertpapiere nicht gehandelt werden und die Prospekte bei der FCSM für folgende Zwecke registriert haben:
    • öffentliche Zeichenangebote (offene Subscription) von Wertpapieren oder
    • nicht öffentliche Zeichenangebote (geschlossene Subscription) von Wertpapieren für mehr als 500 Anleger
      (es sei denn, der Emittent hat weniger als 500 Anteilseigner und eine Ausnahme von der Einreichung wurde von mehr als Dreiviertel der Anteilseigener und der FCSM genehmigt)*

* Für Unternehmen in der Kategorie 3 jedoch nur diejenigen, die a) nur in Anleihen handeln oder b) ihre Abschlüsse bereits nach US-GAAP erstellen, ist das Datum des Übergangs auf die IFRS der 1. Januar 2014, wobei der erste vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2015 (mit Vergleichszahlen für 2014) erstellt werden muss.

Nach russischen Gesetz müssen die IFRS-Jahresabschlüsse innerhalb von 120 Tagen nach dem Berichtsstichtag (normalerweise rund um den 1. Mai des Folgejahres) den Anteilseignern vorgestellt und bei der FCSM eingereicht werden (für Banken: bei der Zentralbank eingereicht werden). Es gibt außerdem eine Vorschrift, dieses Abschlüsse zu veröffentlichen (beispielsweise im Internet).

Die IFRS in Russland ersetzen die nationalen Rechnungslegungsstandards nicht – die Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses befreit nicht von der Vorschrift, einen eigenständigen Abschluss nach den russischen statutarischen Vorschriften zu erstellen.

Weiterführende Informationen:

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Neue Newsletter unserer belgischen Kollegen

26.12.2011

Das Brüsseler IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat Newsletter herausgegeben, in denen die neuesten Nachrichten und die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Entwicklung der IFRS und die möglichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung in Belgien und Europa dargestellt werden.

Den IFRS informatiebrief – Nummer 20 (in niederländischer Sprache, 212 KB) und das Bulletin d'information IFRS – Numéro 20 (in französischer Spache, 353 KB) können Sie kostenfrei herunterladen.

Frühere Ausgaben der Newsletter finden Sie auf der Internetseite von Deloitte Belgien.

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IFRS-XBRL-Taxonomie auf Koreanisch

23.12.2011

Die IFRS-Stiftung hat eine koreanische Übersetzung der IFRS-Taxonomie 2011 herausgegeben.

Bei der Taxonomie handelt es sich um eine offizielle Übersetzung der vollständigen Etikettenverknüpfungen für 2011 in das Koreanische. Die Übersetzung geschah unter Verwendung der offiziellen Begriffe und erfolgte im Auftrag der IFRS-Stiftung. Weiterführende Informationen:

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IDW-Stellungnahme zur Überarbeitung der Bilanzrichtlinien

23.12.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zu den Änderungsvorschlägen der Bilanzierungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie genommen.

Am 25. Oktober 2011 hatte die Europäischen Kommission eine Reform der entsprechenden Richtlinien vorgeschlagen. Das IDW spricht sich dafür aus, dass die künftige EU-Bilanzrichtlinie ein eigenständiges, von den IFRS losgelöstes Rechnungslegungssystem bildet. Vor diesem Hintergrund sollten die bislang in den Richtlinien enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte aufgehoben werden, die von dem Gedanken getragen waren, den Unternehmen im Rahmen der Richtlinien eine IFRS-konforme Rechnungslegung zu ermöglichen. In Anbetracht der IAS-Verordnung bedarf es nach Auffassung des IDW solcher Wahlrechte fortan nicht mehr.

Mit der vorgesehenen Komplettüberarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie und deren Zusammenlegung zu einer Richtlinie sieht das IDW die Gefahr, dass materielle Änderungen des Rechts auch an solchen Stellen bewirkt werden könnten, wo dies gar nicht der Absicht der EU-Kommission entspricht. Insofern sollte darüber nachgedacht werden, die geltenden Bilanzrichtlinien – sofern erforderlich – nur punktuell anzupassen. Sollte sich der europäische Richtliniengeber im weiteren Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens doch noch dazu entschließen, eine befreiende Anwendung des IFRS für KMU vorzusehen, hält das IDW die Einräumung eines entsprechenden Mitgliedstaatenwahlrechts der Einräumung eines Unternehmenswahlrechts für vorzugswürdig.

Sie können sich die deutschsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (95 KB).

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Überblick über neue und geänderte Bilanzierungsverlautbarungen

23.12.2011

Unsere Kollegen haben auf der englischen Seite eine neue Übersicht eingerichtet, die Unternehmen helfen soll, ihre Berichtsanforderungen zum 31. Dezember 2011 zu bewältigen.

Auf einer eigenen neuen Seite geben sie einen Überblick über neue und geänderte Verlautbarungen aus der Bilanzierung, die man für Rechnungslegungsperioden zu berücksichtigen hat, die am oder nach dem 31. Dezember 2011 enden. Dabei werden jene Berichtspflichten, die zum Ende eines jeden Quartals obligatorisch anzuwenden sind, angezeigt. Diese Informationen können verwendet werden, wenn sichergestellt werden soll, dass alle neue Rechnungslegungsvorschriften im Zuge der Abschlusserstellung berücksichtigt wurden.

Die Information spiegelt die Entwicklungen bis zum 19. Dezember 2011 wieder und wird bis zum März 2012 ständig aktualisiert; dann werden die Kollegen eine entsprechende Ausgabe für die Berichterstattung zum 31. März 2012 erstellen. Sie finden eine ständige Verknüpfung auf die jeweils jüngste Ausgabe der Seite in der Rubrik "Ressourcen" im englischsprachigen Bereich. Die vorherige Ausgabesteht Ihnen hier noch einmal zur Verfügung: Neue und geänderte Berichtsanforderungen zum 30. September 2011.

Bitte seien Sie daran erinnert, dass die neue Seite auf der englischen Plattform für die Anwendung weltweit gedacht ist und somit den jeweiligen Stand der Indossierung in Europa nicht berücksichtigt.

Auf der deutschen Seite bieten wir Ihnen in seit längerer Zeit zwei Zusammenstellungen an, aus denen Sie den aktuellen Stand bei der Übernahme der IFRS in Europa entnehmen können. Dabei handelt es sich um:

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Aktuelles vom International Valuation Standards Council

23.12.2011

Die nachfolgenden Punkte geben einen Überblick über jüngste Entwicklungen im Hinblick auf den International Valuation Standards Council (IVSC)

  • Zugang zu den Standards des IVSC. Es besteht nunmehr elektronisch Zugriff auf die International Valuation Standards, die im Juli 2011 veröffentlicht wurden. Den Zugriff auf die Standards erhalten Sie hier (Anmeldung erforderlich); zu einem späteren Zeitpunkt soll ein umfassender Online-Zugriff eingerichtet werden
  • Zusammenarbeit mit dem IASB. Der IVSC wird in der beratenden Expertengruppe des IASB mitarbeiten, um bei der Entwicklung von Schulungsmaterialien zu helfen, die der Unterstützung der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts dienen; gleichzeitig erkennt er an, dass die jeweiligen Verlautbarungen der beiden Organisationen im Einklang miteinander stehen müssen, um zu vermeiden, dass es zu Verwirrung kommt
  • Kodex ethischer Prinzipien. Der Professional Board hat den Kodex ethischer Prinzipien für berufsständische Bewerter verabschiedet, der um Stellungnahmen aktualisiert wurde, die zum zweiten Entwurf eingegangen waren
  • Arbeitsprogramm des IVSC. Der IVSC hat für sechs Projekte Arbeitsgruppen berufen und sich darauf verständigt, ein Projekt zu Renditeimmobilien aufzunehmen. Drei fachliche Informationspapiere zu abgezinsten Zahlungsströmen, den Kostenansatz für dingliches Vermögen und immaterielle Vermögenswerte sind der Fertigstellung nahe und sollten Anfang 2012 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Entwürfen zu Leitlinien für Fairness Opinions sowie ein fachliches Informationspapier zu Wertbeiträgen anderer Vermögenswerte werden ebenfalls in Kürze erwartet.

Ferner hat es eine Reihe neuer Ernennungen in den Board gegeben. Weiterführende Informationen in englischer Sprache erhalten Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des IVSC).

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