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IDW nimmt Stellung zum IIRC-Diskussionspapier

16.12.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) zu dessen Diskussionspapier mit dem Titel 'Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert' zur Verfügung.

Der IIRC befasst sich in seinem Diskussionspapier mit den Grundprinzipien einer integrierten Unternehmensberichterstattung. Diese soll die Zusammenhänge zwischen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens und dessen sozialem, ökologischem und wirtschaftlichem Umfeld darstellen. Gleichzeitig soll die gegenwärtig mit der Rechnungslegung verbundene Informationsflut abgebaut werden. In seiner Stellungnahme stimmt das IDW diesen grundsätzlichen Bestrebungen zu. Gleichzeitig werden konstruktive Verbesserungsvorschläge unterbreitet sowie Überlegungen zur Prüfung von integrierten Berichten dargelegt.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (174 KB). Unsere IAS PLUS-Seite zur integrierten und Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie hier.

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Entwurf einer Neufassung von IDW PS 610 zur Prüfung von Energieversorgungsunternehmen

16.12.2011

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610 n.F.) verabschiedet.

Er kann von der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen heruntergeladen werden. Die Presseerklärung des IDW finden Sie hier.

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Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

16.12.2011

Die reguläre monatliche Sitzung des IASB findet derzeit in London statt. Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag findet die Sitzung gemeinsam mit dem FASB statt.

Wir sind derzeit bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am zweiten Tag der Sitzung angefertigt haben, und werden sie Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

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IFRS für KMU – weitere Schulungsunterlagen

15.12.2011

Der IASB entwickelt Schulungsunterlagen für den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU). Jetzt wurde ein weiterer englischsprachiger Abschnitt zu Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen fertiggestellt (Modul 33).

Dieses Begleitmaterial ist für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU geplant. Es soll die Unternehmen und Prüfer bei der Anwendung des Standards unterstützen sowie beim Erlernen der Normen hilfreich sein. Derzeit sind 27 Module von 35 Modulen verfügbar. Es gibt außerdem Module in arabischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache. Das Schulungsmaterial ist kostenfrei auf der Internetseite des IASB abrufbar. Der IASB hat eine erläuternde Presseerklärung zu Modul 33 veröffentlicht (in englischer Sprache).

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RIC-Ergebnisbericht zur Telefonkonferenz vom 1. Dezember 2011

15.12.2011

Im Rahmen einer Telefonkonferenz, die das Rechnungslegungsinterpretations Committee (RIC) am 1. Dezember 2011 durchgeführt hat, wurde die Veröffentlichung der Klarstellung und Ergänzung zur Agendaentscheidung 'Angabe der Vergütungen (exklusive der Aufsichtsratsvergütung) für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten gemäß IAS 24.18 (rev. 2009)' beschlossen, die im Ergebnisbericht zur 47. Sitzung des RIC veröffentlicht wurde.

Im RIC-Ergebnisbericht zur Telefonkonferenz vom 1. Dezember 2012, den Sie direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen können (35 KB), werden die Klarstellung und Ergänzung wiedergegeben.

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Deloitte-Stellungnahmen zum IIRC-Diskussionspapier und zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

14.12.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zwei Stellungnahmen eingereicht. Eine Stellungnahme ging an den internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) und ist dessen Diskussionspapier mit dem Titel 'Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert' gewidmet. Die andere Stellungnahme wurde dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/5 'Darlehen der öffentlichen Hand – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1' übermittelt.

In Bezug auf das IIRC-Diskussionspapier erkennen wir an, dass der Zweck dieses Papiers darin liegen soll, einen Dialog hinsichtlich der Ausrichtung und des Rahmens der Berichterstattung durch Unternehmen loszutreten. Wir stimmen zu, dass das gegenwärtige Modell der Berichterstattung verbessert werden kann und dass verantwortliche Unternehmensführung beinhalten sollte, alle Wertschöpfungen sowie alle Kosten, die für die Wertschöpfungen aufgebracht werden müssen, zu berücksichtigen. In unserer Stellungnahme nennen wir die Schritte, die unserer Meinung nach notwendig sind, um ein neues (integriertes) Berichtssystem zu entwickeln. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen den entsprechenden Auszug aus unserem Schreiben:

 

Wir sind der Meinung, dass die folgenden Schritte notwendig sind, um das Ziel des IIRC zu erreichen: Forschung und Entwicklung in Bezug auf ein Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung, das die Bestandteile der integrierten Berichterstattung nicht nur identifiziert sondern auch definiert und die entsprechenden Grundlagen für die Schlussfolgerungen liefert. Die notwendigen Bestandteile würden unter anderem die folgenden einschließen:
  • die Zielsetzung der integrierten Berichterstattung,
  • die primäre Adressatengruppe,
  • das Prinzip der Verantwortlichkeit in Bezug auf Kapital und Ressourcen, die vom Unternehmen verwendet werden, im Kontext der integrierten Berichterstattung (dies sollte eines der Leitprinzipien sein),
  • die Elemente der integrierten Berichterstattung einschließlich einer Einschätzung der erbrachten Leistung oder einschlägiger Leistungskennzahlen in Bezug auf diese Elemente,
  • die Berichtseinheit,
  • die definierenden Merkmale oder Attribute von Informationen, die in einen integrierten Bericht aufgenommen werden sollten; diese würden unter anderem Relevanz, Wesentlichkeit und Qualität beinhalten; außerdem müssten Standards für die Veröffentlichung integrierter Berichte in einem digitalen Format (bspw. XBRL) vorgegeben sein.

Damit das Modell für die integrierte Berichterstattung erfolgreich sein kann und für eine praktikable und einheitliche Anwendung infrage kommt, bedarf es unsrer Meinung nach einer klaren Definition und allgemeiner Zustimmung zu diesen grundlegenden Konzepten.

Hinsichtlich des Standardentwurf ED/2011/5 Darlehen der öffentlichen Hand – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 stimmen wir zu, dass Erstanwender der IFRS die gleichen Erleichterungen haben sollten wie bestehende Anwender, wenn sie IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand anwenden. Wir schlagen jedoch vor, dass der vorgeschlagene Paragraph B10 geändert werden sollte, sodass deutlich wird, dass die vorgeschlagene Ausnahme sich nur insoweit auf die Vorschriften von IFRS 9 und IAS 20 bezieht, wie diese sich wiederum auf Darlehen der öffentlichen Hand mit einem Zinssatz beziehen, der unter dem marktüblichen Zinssatz liegt.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

14.12.2011

Die reguläre monatliche Sitzung des IASB findet derzeit in London statt. Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag findet die Sitzung gemeinsam mit dem FASB statt.

Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte beim ersten Tag dieser Sitzung angefertigt haben, und werden sie Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen. Die Abschnitte zu Übergangsbestimmungen für IFRS 10 und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Macro Hedge Accounting) können Sie bereits einsehen.

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EFRAG Update mit Zusammenfassungen der Telefonkonferenz von Ende November und der Sitzung im Dezember

14.12.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Dezemberausgabe 2011 ihres EFRAG Update-Newsletters herausgegeben.

Am 18. November 2011 fand eine öffentliche Sitzung per Telefonkonferenz statt. Die reguläre Sitzung von EFRAG fand vom 7. bis 9. Dezember 2011 statt; wichtigste Ergebnisse waren die Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung für die Änderungen an IFRS 1 und des Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Entwurf zu Darlehen der öffentlichen Hand.

Die Dezemberausgabe 2011 des EFRAG Update-Newsletters können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 347 KB, Verknüpfung auf die Internetseite von EFRAG).

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Entwurf zum Konzernlagebericht verabschiedet

14.12.2011

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute den Standardentwurf E-DRS 27 'Konzernlagebericht' veröffentlicht.

Der Entwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Durchsicht der bestehenden Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung. Praktische Erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen wurden aufgegriffen, um die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Konzernlageberichterstattung weiterzuentwickeln.

Künftig sollen die Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung in einem Standard zusammengeführt werden, d.h. E-DRS 27 soll DRS 15 Lagebericht sowie DRS 5 Risikoberichterstattung einschließlich der branchenspezifischen Standards DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten und DRS 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen ersetzen. Außen vor bleibt die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, die unverändert in DRS 17 geregelt ist.

Auf der Internetseite des DRSC stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Stellungnahmen können bis zum 30. April 2012 beim DRSC eingereicht werden.

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Neue australische Pachtabgabe führt zu Rechnungslegungsfragen, bewegt den AASB zu Agendaentscheidungen

14.12.2011

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat vorläufige Agendaentscheidungen herausgegeben, die Rechnungslegungsfragen gelten, die sich aus der vorgeschlagenen Pachtabgabe auf Mineralienvorkommen (Mineral Resource Rent Tax, MRRT) sowie die Verlängerung der Pachtabgabe auf Ölvorkommen (Petroleum Resource Rent Tax, PRRT) ergeben, die derzeit vom australischen Parlament erörtert werden.

Die bilanzielle Behandlung von MRRT und PRRT ist ein umstrittenes Thema in Australien. Außerdem ist zu erwarten, dass die Agendaentscheidungen größere Auswirkungen haben werden, da einige der erörterten Fragen grundlegender Natur sind und viele der in der australischen Rohstoffbranche engagierten Unternehmen weltweit agierende Unternehmen sind, die nach IFRS oder US-GAAP Bericht erstatten.

Die vorläufigen Agendaentscheidungen gelten den folgenden Themen:

  • Ist die MRRT eine Ertragsteuer? In der Agendaentscheidung wird nicht expressis verbis festgehalten, dass die MRRT eine Ertragsteuer ist, aber es wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Leitlinien ausreichend müssten, um entsprechende Fragen zu klären, wobei auf die AASB-Interpretation 1003 Australische Pachtabgabe auf Ölvorkommen (eine lokale Interpretation) für eine direkte oder analoge Anwendung hingewiesen wird.
  • Bilanzierung für eine Erhöhung der Gutschriften bei der Einführung einer neuen Steuer. Unternehmen, die der MRRT oder PRRT das erste Mal unterworfen sind, haben die Möglichkeit eine Angangsgutschrift ('starting base allowance') einzurichten, die künftig verfügbare Abzüge auf Grundlage des Marktwerts der Tätigkeiten erhöht anstatt an sich den tatsächlichen Kosten der Durchführung der Tätigkeiten zu orientieren. In der Agendaentscheidung heißt es, dass solche Erhöhungen der verfügbaren Abzüge als "abziehbare temporäre Differenzen zu behandeln sind, die zu einem latenten Steueranspruch führen".
  • Im Wesentlichen in Kraft gesetzt. Die Gesetze, die notwendig sind, um den Steuern Gültigkeit zu geben, wurden vom Unterhaus des australischen Parlaments verabschiedet, aber das Oberhaus (der Senat) wird sich mit ihnen erst 2012 befassen. In der vorläufigen Agendaentscheidung heißt es, dass die bestehenden Leitlinien (einschließlich einer weiteren lokalen Interpretation) "ausreichend sind, um auf den Sachverhalt angewendet zu werden, sobald er im Wesentlichen in Kraft gesetzt ist".

Die vorläufigen Agendaentscheidungen wurden auf der Dezembersitzung des AASB gefällt, auf der auch die Bilanzierung von Zahlungen an australische Landesregierungen für Gebühren erörtert wurde, die gegen fällige MRRT/PRRT-Zahlungen gegengerechnet werden können. Derzeit wird erörtert, ob solche Gebühren als Teil der Produktionskosten oder als eine Art von vorausgezahlter MRRT oder PRRT anzusehen sind, und der AASB hat angedeutet, dass er diese Frage dem IFRS Interpretations Committee des IASB vorlegen will.

Stellungnahmen zu den vorläufigen Agendaentscheidungen des AASB werden bis zum 17. Januar 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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