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Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

21.11.2011

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Der aktuelle Status des Übernahmeprozesses vom 18. November 2011 kann von der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 193 KB).

Derzeit wurden die folgenden dreizehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 10 Konzernabschlüsse
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
  • IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • IAS 27 Separate Abschlüsse nach IFRS (überarbeitet 2011)
  • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (überarbeitet 2011)
  • Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
  • Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte
  • Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender
  • Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses
  • Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
  • IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine
  • Unter dem Punkt Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa eine Übersicht dazu, welche Standards zu welchem Zeitpunkt in Europa anzuwenden sind. Noch nicht für die Anwendung in Europa übernommene Standards führt Sie zum jeweils aktuellen EFRAG-Bericht.

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EFRAG erbittet Stellungnahmen zu Übernahmeempfehlungen für IFRS 13 und die Änderungen an IAS 12

21.11.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme des am 12. Mai 2011 veröffentlichten Standards IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' und der am 20. Dezember 2011 veröffentlichten begrenzten Änderung an IAS 12 in Bezug auf die Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Verlautbarungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Verlautbarungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in allen Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 18. Dezember 2011 erbeten. Details können Sie den englischsprachigen Presseerklärungen auf der Internetseite von EFRAG entnehmen:
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Jüngster Satz formaler Korrekturen an den IFRS vom IASB herausgegeben

21.11.2011

Der IASB hat auf seiner Internetseite einen neuen Satz an Formalen Korrekturen an den IFRS eingestellt.

Mit diesem Satz an formalen Korrekturen werden redaktionelle Korrekturen und Änderungen an ED/2011/4 Investmentgesellschaften (herausgegeben im August 2011), IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (herausgegeben im März 2004), IFRS 7 Angaben – Übertragungen finanzieller Vermögenswerte (Änderungen an IFRS 7) (herausgegeben im Oktober 2010), IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (herausgegeben im Mai 2011), IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (herausgegeben im Juni 2011), der Gesamtausgabe (Rotes Buch) 2011, der Gesamtausgabe (Grünes Buch) 2011, der Gesamtausgabe (Blaues Buch) 2012 sowie dem IFRS für KMU (herausgegeben im Juli 2009) vorgenommen.

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161. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere

19.11.2011

Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 161. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 24. und 25. November 2011 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Darlehen der öffentlichen Hand

18.11.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2011/5 Darlehen der öffentlichen Hand – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 zur Verfügung, der am 20. Oktober 2011 veröffentlicht wurden.

EFRAG unterstützt das Ziel hinter dem Änderungsvorschlag, aber ist der Meinung, dass der Board den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Erleichterung auf diejenigen Unternehmen beschränken sollte, die Darlehen der öffentlichen Hand nach ihren vorher angewendeten nationalen Rechnungslegungsstandards als Schulden bilanziert haben.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 27. Dezember 2011 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

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Neue Übersetzungen der IFRS verfügbar

18.11.2011

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass Übersetzungen der IFRS 2011 in Französische und ins Spanische jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen.

Die Dateien beinhalten den Text, der für die Übernahme in entsprechendes Recht zur Anwendung kommt. Sie enthalten keine Begleitmaterialien wie beispielsweise Grundlagen für Schlussfolgerungen oder Umsetzungsleitlinien.

Zugang zu den Übersetzungen (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des IASB):

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Stellungnahme von Deloitte zur Agendakonsultation

17.11.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme an den International Accounting Standards Board (IASB) zu dessen Bitte um Übermittlung von Sichtweisen zur Agendakonsultation 2011 übermittelt. In der Stellungnahme stimmen wir dem vom Board grob umrissenen Arbeitsprogramm zu und heben mehrere Kernaspekte hinsichtlich der strategischen Ausrichtung des Boards hervor:

Wir stimmen dem Board zu, dass er unmittelbar und vorrangig alle notwendigen Ressourcen auf den Abschluss der Projekte zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden, Leasingverhältnissen, Versicherungsverträge und Finanzinstrumente verwenden sollte. Angesichts des Umfangs dieser vier Projekte kann eine realistische Zuordnung bedeutender Ressourcen auf andere Projekte erst dann erfolgen, wenn diese Projekte von hoher Priorität im Wesentlichen abgeschlossen sind. [...]

Die weitere Entwicklung und Verfeinerung des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung (2010) ist entscheidend für die Ausarbeitung eines klaren Satzes an Prinzipien, der einzelnen Standards zugrunde liegt. Das Rahmenkonzept sollte allerdings ein 'lebendes Dokument' bleiben, das es zu beurteilen gilt, wenn neue Standards entwickelt werden. In dieser Hinsicht kann sich das Rahmenkonzept weiterentwickeln, wenn sich das Umfeld der Rechnungslegung ändert. [...]

Die Entwicklung eines klaren Rahmens für im Abschluss vorzunehmende Angaben ist entscheidend und dringlich. Dies sollte getrennt und mit höherer Dringlichkeit angegangen werden als jedes andere Projekt zu Ausweisfragen.

Unsere Stellungnahme zur Bitte um Übermittlung von Sichtweisen zur Agendakonsultation 2011 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 126 KB).

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Endgültige Mitschrift von der IASB-Sitzung im November

17.11.2011

Die reguläre monatliche Sitzung des IASB fand vom 15. bis 16. November 2011 in London statt.

Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte von den beiden Tagen dieser Sitzung angefertigt haben, und stellen Ihnen diese wie immer auf eigenen Seite zur Verfügung. Erste Sitzungsteile können bereits eingesehen werden.

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Stellungnahme des DSR zum IASB-Entwurf zu Darlehen der öffentlichen Hand

17.11.2011

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2011/5 Darlehen der öffentlichen Hand – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 verabschiedet. Er stimmt der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 1 und der Begründung für diese Änderung zu.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (24 KB).

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SEC veröffentlicht Berichte zur praktischen Anwendung der IFRS und zu Unterschieden zwischen IFRS und US-GAAP

17.11.2011

Der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat zwei weitere Stabspapiere im Rahmen des Arbeitsplans der SEC für die Erwägung der Übernahme der IFRS in das US-amerikanische Rechnungslegungssystem herausgegeben.

Analyse der praktischen Umsetzung der IFRS

In dem ersten Papier, An analysis of IFRS in Practice, stellt der Stab seine Beobachtungen hinsichtlich der Umsetzung der IFRS in der Praxis dar. Das Papier basiert auf einer Analyse der jüngsten Konzernabschlüsse von 183 Unternehmen aus 36 Branchen und Sektoren, in denen Abschlüsse im Einklang mit den IFRS erstellt werden. Die Unternehmen wurden aus den Fortune Global 500 ausgewählt (den nach Höhe des Ertrags gemessenen größten 500 Unternehmen) und stellt den Anteil derjenigen dar, die ihre Abschlüsse im Einklang mit den IFRS in englischer Sprache erstellen. Die 183 Unternehmen waren in 22 Ländern domiziliert, wobei der größte Teil (etwa 80%) aus der Europäischen Union stammten; China und Australien waren allerdings ebenfalls mit mehr als fünf Unternehmen vertreten.

Im Papier des Stabs werden die Ergebnisse der Analyse wir folgt zusammengefasst:

Der Stab ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abschlüsse der Unternehmen allgemein im Einklang mit den IFRS-Vorschriften zu stehen schienen. Diese Beobachtung sollte jedoch im Licht der folgenden zwei Themen gesehen werden, die sich aus der Analyse des Stabs ergeben haben:
  • Zum einen könnten bei aktuellen Themen die Transparenz und die Klarheit der Abschlüsse, die Teil der Stichprobe waren, erhöht werden. So gaben zum Beispiel einige Unternehmen keine Angaben zur Wahl ihrer Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden in bestimmten Bereichen an, die für sie von Bedeutung zu sein schienen. Außerdem schienen viele Unternehmen nicht ausreichend detailliert oder deutlich in der Angabe ihrer Wahl der Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden sein, damit ein Anleger den Abschluss verstehen kann; dies gilt auch für Bereiche, die sie als die größten Auswirkungen auf die im Abschluss angesetzten Beträge habend angegeben haben. [...] In einigen Fällen ergaben die Angaben (oder der Mangel an Angaben) auch die Frage, ob die Bewertung und Bilanzierung des Unternehmens wirklich im Einklang mit den IFRS steht. [...]
  • Zum anderen stellen die Abweichungen bei der Anwendung der IFRS eine Herausforderung beim Vergleich der Abschlüsse über Länder- und Sektorengrenzen hinweg dar. Diese Abweichungen können auf eine Reihe von Faktoren zurückgeführt werden. In einigen Fällen schienen die Abweichungen durch die Standards selbst ausgelöst zu werden, entweder aufgrund explizit genannter in den IFRS gewährter Optionen oder wegen des Mangels an IFRS-Leitlinien in bestimmten Bereichen. In anderen Fällen schienen sich die Abweichungen aus einer anscheinenden Nichteinhaltung der IFRS zu ergeben. [...] Obwohl länderspezifische Leitlinien und Tendenzen zur Übernahme zu einer Vergleichbarkeit innerhalb eines Landes beitragen können, scheint auf globaler Ebene durch diese Eigenregelungen und Praxis die Vergleichbarkeit eher eingeschränkt zu werden.

Vergleich von IFRS und US-GAAP

In einem zweiten Papier, A Comparison of U.S. GAAP and IFRS, zielt auf eine Einschätzung ab, ob es "genügend Entwicklung und Umsetzbarkeit der IFRS gibt, um diese in das Finanzberichterstattungssystem der Vereinigten Staaten einzugliedern". Dazu werden Bereiche erfasst, in denen die IFRS gar keine Leitlinien oder weniger Leitlinien als US-GAAP bieten. Der Stab hat dazu die Vorschriften von US-GAAP geprüft und diese mit den gleichen oder entsprechenden Leitlinien der IFRS gegenübergestellt, wo solche vorhanden waren. Der Stab hat aus seiner Prüfung jegliche US-GAAP-Vorschriften und IFRS-Entsprechungen ausgenommen, die Teil der laufenden gemeinsamen Standardsetzungsbemühungen sind (entweder als Teil des Arbeitsabkommens über gemeinsame Standardsetzungsprojekte von FASB und IASB oder aus anderen Bereichen, in denen FASB und IASB eine Zusammenarbeit vereinbart haben).

In dem zweiten Papier wird festgehalten, dass "der Stab allgemein darauf hinweist, dass US-GAAP detailliertere und spezifischere Vorschriften als die IFRS enthält". Außerdem werden die folgenden grundlegenden Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS festgehalten:

  • Die IFRS enthalten allgemeine Prinzipien für die Bilanzierung von Transaktionen über Branchen und Sektoren hinweg und es gibt nur begrenzt spezifische Leitlinien oder ausdrückliche Ausnahmen von den allgemeinen Leitlinien.
  • Es bestehen grundlegende Unterschiede zwischen den Rahmenkonzepten von FASB und IASB; das gilt auch für den Grad ihrer Verbindlichkeit und die Definition und den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden.

Im Papier wird dann ein allgemeiner Vergleich zwischen den Vorschriften von IFRS und US-GAAP geboten, bei dem zu beachtende Unterschiede hervorgehoben werden. Es wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass er "keine Analyse der möglichen Auswirkungen dieser Unterschiede, einzeln oder im Verbund, auf die Qualität der IFRS enthalte".

Sie können sich die beiden Papiere im englischen Original direkt von der Internetseite der SEC herunterladen:

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