Mai

Bericht des PCAOB zur Prüfung interner Kontrollen

01.05.2005

Die US-Wirtschaftsprüferaufsicht (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Bericht über Sachverhalte veröffentlicht, die im Zusammenhang mit der Einführung des US-Prüfungsstandards Nr. 2 An Audit of Internal Control over Financial Reporting Performed in Conjunction with an Audit of Financial Statements identifiziert worden waren.

Die Überwachung durch den PCAOB ergab, dass einige Prüfungen "nicht so wirksam und effizient waren wie von Prüfungsstandard Nr. 2 vorgesehen und wie auch der Board sie vor dem Hintergrund gewonnener Erfahrung, angemessener Zeit und Ressourcen für die Zukunft erwartet." In dem Bericht werden einzelne Beispiele für Prüfungsineffizienzen und -unwirksamkeit genannt. Ebenso werden bestimmte Aspekte von Prüfungsstandard Nr. 2 erläutert und klargestellt sowie bestimmte, bereits früher veröffentlichte Hinweise vertiefend erläutert. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der jeweiligen englischsprachigen Dokumente:

Presseerklärung des PCAOB (58 KB)

Bericht des PCAOB (277 KB)

FEE Informationsbulletin zu Ergänzungen der Richtlinien

01.05.2005

Die Europäische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Informationsbulletin veröffentlicht, in welchem sie den Vorschlag der Europäischen Kommission, die bestehende 4. und 7. Richtlinie zur Verbesserung der Transparenz und Führung von Unternehmen zu ergänzen, kommentiert.

Während FEE die übergeordneten Ziele der Kommission unterstützt, bringt man in dem Bulletin (in englischer Sprache, 35 KB) einige Bedenken zum Ausdruck:

  • Der Ort der Erklärung zur Unternehmensverfassung und die sich darauf beziehenden Prüfungsfolgen führen zu "schwerwiegenden Problemen", die die Entwicklung der Angaben behindern können;
  • die Notwendigkeit, die Arten von "Vereinbarungen" klarzustellen, für die Angaben zu tätigen sind (einschließlich Nießbrauchrechte, Zweckgesellschaften und außerbilanzieller Vereinbarungen);
  • Angabevorschriften zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sollten nicht über IAS 24 hinausgehen. Zudem würden wir einige Beobachtungen zu der vorgeschlagenen Angabevorschrift zu internen Kontrollen mit der Kommission teilen wollen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist FEE der Ansicht, dass Angaben zum Risikomanagement und zu den internen Kontrollen auf eine Beschreibung der wesentlichen Charakteristika des internen Kontrollsystems zur Finanzberichterstattung begrenzt werden sollten.

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