Rechnungslegung zum
beizulegenden Zeitwert. „Auf der heutigen Konferenz wird insbesondere
untersucht werden, ob eine prinzipienbasierte Rechnungslegung zum
beizulegenden Zeitwert einen Konflikt zwischen Transparenz und Stabilität
darstellt. Auf ihr wird außerdem untersucht werden, ob ein größerer Zugang
zu Informationen über das Internet eine Chance oder ein Risiko darstellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tun gut daran, eine Diskussion dazu
anzuregen. Ich persönlich bin skeptisch in Bezug auf die Vorteile, ich werde
jedoch sehr am Ergebnis ihrer Diskussionen interessiert sein.‟
Einführung der IFRS.
„Ich denke, dass in der Praxis die Meinung vorherrscht,
dass die Vorteile die Anfangskosten überwiegen. Dennoch müssen wir dies im
Blickfeld behalten, so dass weitere Verbesserungen erreicht werden können.
Insbesondere muss mehr Konsistenz und mehr Kohärenz erarbeitet werden. Wir
können uns über den theoretischen Wert von Rechnungslegung zum beizulegenden
Zeitwert unendlich lange unterhalten. Wenn jedoch große Unterschiede
in der Umsetzung innerhalb der EU vorhanden sind, wird dies sicherlich nicht
zu finanzieller Stabilität und Transparenz beitragen.‟
Jahresabschlussprüfung. „Die Kommission hat großen Spielraum,
Umsetzungsvorschriften im Rahmen der neuen Abschlussprüfungsrichtlinie
herauszugeben, ich werde jedoch meinem Motto des „weniger ist mehr‟ treu
bleiben. Umsetzungsvorschriften werden nur dann verabschiedet, wenn sich
ihre Nützlichkeit voll und ganz zeigen lässt. Zwei Sachverhalte müssen
aufgrund der Dringlichkeit adressiert werden: Erstens, wie soll mit
Wirtschaftsprüfern in Drittstaaten umgegangen werden. Die Kommission wird
dazu Anfang nächsten Jahres ein Konsultationspapier herausgeben. Wir wollen
vor allem Dopplungen vermeiden. Der Ausgangspunkt für eine Zusammenarbeit
zwischen den Aufsichtsorganen sollte das Herkunftslandprinzip sein. Aus
diesem Grunde habe ich dem US-amerikanischen PCAOB vorgeschlagen, dass wir
einen Fahrplan hin zu einer künftigen Zusammenarbeit zwischen den
US-amerikanischen und europäischen Aufsichtsbehörden entwickeln. Dies wurde
im Bereich der Rechnungslegung gemacht und sollte für die Prüfung ebenfalls
erfolgen. Zweitens müssen wir untersuchen, was in Bezug auf die Anwendung
der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing)
des IAASB, den so genannten „ISAs‟ getan werden sollte. Ich kann mir
vorstellen, dass wir auch dazu im Laufe des nächsten Jahres ein
Konsultationspapier herausgeben werden.‟
IFRS für KMU. „Die Arbeiten gehen
auch innerhalb des IASB zur Rechnungslegung für KMU weiter. Noch einmal, um
es zu wiederholen: Was gebraucht wird, sind einfache, leicht anzuwendende
Standards, die den Unternehmen entgegen kommen. Von dem, was ich bis dato gesehen habe, habe ich Zweifel,
ob die IASB-Standards dies erreichen werden können. Und ich bin mir sicher,
dass viele in den Unternehmen diese Bedenken teilen.‟
|