2006

IPSASB gibt zwei neue Standards heraus

15.12.2006

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat zwei neue International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) veröffentlicht: .

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat zwei neue International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) veröffentlicht:

IPSAS 22 Ausweis von Finanzinformationen über den allgemeinen Regierungssektor, in englischer Sprache (IPSAS 22 Disclosure of Financial Information about the General Government Sector). IPSAS 22 enthält Vorschriften für staatliche Behörden, die sich dazu entschließen, Informationen über den allgemeinen Regierungssektor anzugeben und ihre Jahresabschlüsse auf Basis der einer periodengerechten Rechnungslegung zu erstellen. IPSAS 22 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

IPSAS 23 Erlöse, denen kein Austauschvorgang zugrunde liegt (Behandlung von Steuern und Transferzahlungen) in englischer Sprache (Revenue from Non-Exchange Transactions, Taxes and Transfers). IPSAS 23 behandelt:

die Erfassung und Bemessung von Erträgen aus Steuern;

die Ertragserfassung aus Transferzahlungen, welche Zuwendungen von anderen Regierungsbehörden und internationalen Organisationen, Geschenke und Spenden einschließen; und

die Frage, wie sich Bedingungen und Beschränkungen aus der Verwendung der übertragenen Ressourcen im Jahresabschluss widerspiegeln sollen.

IPSAS 23 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2008 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

Neues zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

15.12.2006

Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 30. November 2006 in Bezug auf das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) zugestimmt.

Damit kann das TUG nach erfolgter Unterschrift des Bundespräsidenten planmäßig am 20. Januar 2007 in Kraft treten. Darüber hinaus fand am 13. Dezember 2006 eine öffentliche Diskussionsrunde zum E-DRS 21 Zwischenberichterstattung in Berlin statt. Dieser Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards erläutert und legt die gesetzlichen Vorschriften zur Zwischenberichterstattung aus.

Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der Dokumente:

Gesetzesbeschluss zum TUG (3,63 MB);

Präsentation zur öffentlichen Diskussion (93 KB); und

Protokoll zur öffentlichen Diskussion (25 KB).

Diskussionsrunden zum Entwurf der KMU-IFRS

15.12.2006

Das Projekt des IASB zur Entwicklung eines Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen (Englisch: Small and Medium-sized Entities, SMEs) findet sowohl in Deutschland und Europa aber auch weltweit große Beachtung und wird derzeit vielfach diskutiert.

Den Interessenten an diesem Projekt soll nunmehr Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu diesem Entwurf der KMU-IFRS im direkten Gespräch mit Paul Pacter, zuständiger Leiter der KMU-IFRS beim IASB, zu diskutieren. Das DRSC lädt dazu interessierte Unternehmensvertreter sowie Adressaten und Prüfer der Jahresabschlüsse mittelständischer Unternehmen zu Diskussionsrunden ein. Die ca. zweistündigen Diskussionsrunden finden jeweils um 10 und 15 Uhr am:

18. Januar 2007 in Düsseldorf,

19. Januar 2007 in Frankfurt,

19. Februar 2007 in Hamburg und

20. Februar 2007 in München statt.

SEC wird Verteilung von Aktionärsinformationen mittels Internet zulassen

14.12.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihre Vorschriften bezüglich Aktionärsinformationen geändert, um Unternehmen zu ermöglichen, Aktionärsinformationsmaterialien für Anteilseigner durch ein "Notice and Access"-Modell unter Verwendung des Internets anzubieten.

Unternehmen, die dieses Modell anwenden, müssen ihre Aktionärsinformationen auf einer Website einstellen und dies den Anteilseignern durch eine "Bekanntmachung über die Verfügbarkeit von Aktionärsinformationen im Internet" (Notice of Internet Availability of Proxy Materials) zumindest 40 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung übermitteln. Die Bekanntmachung erfolgt ohne Aktionärsinformations-Karte. Jedoch können Unternehmen eine Aktionärsinformations-Karte in Papierform zusammen mit einer weiteren Kopie der Bekanntmachung 10 oder mehr Tage nach der erstmaligen Bekanntmachung schicken. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.

SEC erleichtert Vorschriften zu SOX 404 und zur Aufhebung der Börsennotierung

14.12.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) schlägt Vorschriften zur Vereinfachung der Befolgung der US-amerikanischen Wertpapiergesetze vor, ohne den Schutz der Investoren zu verringern.

Die Vorschriften beziehen sich (a) auf Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts von 2002 zur Beurteilung von internen Kontrollen und (b) auf die Aufhebung der Börsennotierung durch ausländische Emittenten.

Befolgung des Abschnitts 404 des Sarbanes-Oxley Acts von 2002

Die SEC hat Hinweise zur Befolgung der Vorschriften nach Abschnitt 404 mit der Bitte um Stellungnahme vorgeschlagen. Abschnitt 404 erfordert eine Beurteilung der Unternehmensleitung und einen Bericht bezüglich der internen Kontrollen sowie einen sich darauf beziehenden Prüfungsbericht hinsichtlich der Befolgung der internen Kontrollen. Die Aufsichtsbehörde übernahm im Jahr 2003 Anwendungsvorschriften zu Abschnitt 404 bezüglich der Beurteilung durch die Unternehmensleitung. Diese Vorschriften beinhalteten allerdings keine vorgeschriebene Methode oder Vorgehensweise, nach der die Unternehmensleitung diese Beurteilung durchführen sollte. Der auf dem Tisch liegende Vorschlag würde die Vorschriften von 2003 dahingehend ändern, dass der Unternehmensleitung erlaubt wird, ihre Beurteilung der internen Kontrollen auf die Gebiete zu richten, die das größte Risiko hinsichtlich einer verlässlichen Berichterstattung darstellen. Die Aufsichtsbehörde hat ferner Änderungen an der Verordnung S-X vorgeschlagen, um die Berichterstattungspflichten des Prüfers in Übereinstimmung mit Abschnitt 404(b) des Sarbanes-Oxley Acts zu bringen. Zu den Vorschlägen kann in den nächsten 60 Tagen Stellung genommen werden. Ein mit den Vorschlägen einhergehender Prüfungsstandard wird nächste Woche vom Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) vorgeschlagen.

Pressemitteilung zu den Vorschlägen bezüglich Abschnitt 404 (in englischer Sprache)

Aufhebung der Börsennotierung durch einen ausländischen Emittenten

Die Aufsichtbehörde schlug neue Vorschriften vor, die festlegen, wann ein privater ausländischer Emittent seine Wertpapiere gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 deregistrieren und seine Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde beenden kann. Die vorgeschlagenen Größenkriterien zur Aufhebung der Börsennotierung basiert ausschließlich auf dem Handelsvolumen und nicht auf dem prozentualen Anteil der US-amerikanischen Inhaber. Für Stellungnahmen besteht eine 30-tägige Kommentierungsfrist. Die Aufsichtsbehörde erwartet die Übernahme der endgültigen Vorschriften im ersten Quartal 2007.

Pressemitteilung zu den Vorschlägen zur Aufhebung der Börsennotierung (in englischer Sprache)

Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Dezember 2006

14.12.2006

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. .

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

IFRS do kapsy - IFRS in your pocket in tschechischer Sprache

14.12.2006

Unsere tschechischen Kollegen haben IFRS do kapsy, die tschechischsprachige Fassung von IFRS in your Pocket 2006 herausgegeben (603 KB).

Diese Ausgabe enthält eine besondere Einleitung von Michal Petrman (Office Managing Partner von Deloitte, Tschechische Republik) zusätzlich zu allen Informationen der englischsprachigen Ausgabe. Exemplare dieser und aller anderen Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS können über die Publikationen-Seite von IAS Plus.com abgerufen werden. Sie finden Links zu unseren deutschsprachigen Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS auf der Startseite von IAS Plus.de sowie auf unserer Publikationen-Seite.

IFAC-Informationspapier zu Standards für Kleinstunternehmen

13.12.2006

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Informationspapier zur Untersuchung der Bedürfnisse der Adressaten und Ersteller von Finanzberichten von Kleinstunternehmen („micro entities‟) veröffentlicht.

Das Papier mit dem Titel „Micro-Entity Financial Reporting: Perspectives of Preparers and Users‟ wurde von zwei Dozenten im Bereich der Rechnungslegung aus Großbritannien verfasst. In dem Papier werden Kleinstunternehmen als solche mit weniger als 10 Beschäftigten definiert. Das Papier enthält eine Übersicht zu den existierenden Untersuchungen zu diesem Thema, eine Studie zum rechtlichen Status von Kleinstunternehmen in verschiedenen Ländern und die zahlreichen, in verschiedenen Rechtskreisen existierenden Definitionen. „Die Untersuchung wurde aufgrund der Bedenken angeregt, dass die IFRS für KMU des International Accounting Standards Board (IASB) für Kleinstunternehmen nicht geeignet sein könnten.‟ Der IASB plant die Veröffentlichung eines Entwurfs der KMU-IFRS im Januar 2007. Die Grundlage für Schlussfolgerungen dieses Entwurfs wird die Ansicht des IASB erläutern, wonach die KMU-IFRS für alle kleinen und mittelgroßen Unternehmen geeignet seien, einschließlich Kleinstunternehmen, die Abschlüsse für allgemeine Zwecke für externe Adressaten erstellen. Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links zur Ansicht der folgenden Dokumente:

IFAC-Informationspapier; und

Pressemitteilung.

Stellungnahme des RIC zur IFRIC Tentative Agenda Decision vom November 2006

13.12.2006

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hatte im Juli 2006 eine RIC-Initiative an IFRIC adressiert, in der dem IFRIC angetragen wurde, die Fragestellung „Classification of capital instruments as equity or debt instruments in the accounts of the investor‟ in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen.

Im November 2006 hat IFRIC im IFRIC-Update unter dem Titel „Financial instruments puttable at an amount other than fair value‟ seine vorläufige Entscheidung veröffentlicht, keine Interpretation zum vom RIC eingebrachten Thema zu entwickeln. Da der Begründung für die Ablehnung partiell der Bezug zur vom RIC formulierten Fragestellung fehlt, hat RIC in einer Stellungnahme erneut die wesentlichen Punkte dargestellt, die nach Ansicht des RIC einer Interpretation durch das IFRIC bedürfen. IFRIC wird sich mit der Fragestellung voraussichtlich im Januar 2007 wieder befassen. Klicken Sie hier zur Ansicht der Stellungnahme des RIC.

Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Dezember 2006

13.12.2006

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. .

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

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