August

Heads Up-Alert zur Zurückdatierung von Aktienoptionen

02.08.2006

Am 29. Juli 2006 hatten wir eine Nachricht zu einem Warnhinweis zur Prüfungspraxis (Audit Practice Alert), herausgegeben vom US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), zum Thema "Sachverhalte in Bezug auf den Zeitverlauf und die Bilanzierung der Ausgabe von Optionen" eingestellt.

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte haben einen englischsprachigen Heads Up-Alert veröffentlicht, der einen Überblick über die neuen Leitlinien des PCAOB gibt (113 KB). Der Heads Up erläutert, um was es sich bei der Zurückdatierung von Optionen (Backdating) und dem so genannten "Spring-Loading" (d.h., die Terminierung von Optionen unmittelbar vor einem positiven Ereignis bzw. günstigen Unternehmensnachrichten, die mit großer Wahrscheinlichkeit einen Kursanstieg auslösen) handelt und umreißt die Erwägungen für die Prüfung.

Plan zur Einbeziehung der IFRS in die kanadischen Rechnungslegungsstandards

02.08.2006

Im Januar 2006 verabschiedete der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) seinen Strategischen Plan für die Ausrichtung der Rechnungslegungsstandards (in englischer Sprache, 139 KB).

Der Plan umfasst die Entscheidung, sich bei der Rechnungslegung für kanadische, öffentlich-rechnungslegungspflichtige Unternehmen in Richtung eines einzigen Satzes weltweit akzeptierter, hochwertiger Standards zu bewegen, nämlich den International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben. Der AcSB hat nun einen detaillierteren Umsetzungsplan zur Einbeziehung der International Financial Reporting Standards in die kanadischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht (in englischer Sprache, 373 KB). In dem Umsetzungsplan werden Schlüsselentscheidungen benannt, die der AcSB im Zuge der Umsetzung des strategischen Plans für öffentlich-rechnungslegungspflichtige Unternehmen zu treffen hat. Obwohl der Umsetzungsplan in Abhängigkeit von den Umständen überarbeitet und aktualisiert werden kann, sieht er gegenwärtig das Jahr 2010 als das letzte Jahr vor, in dem öffentlich-rechnungslegungspflichtige Unternehmen nach den gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards Bericht erstatten, und 2011 als das erste Jahr einer Berichterstattung gemäß einem vollständigen Satz IFRS-basierter kanadischer Standards. Da einige kanadische Standards bereits auf den IFRS basieren und andere vor dem Jahre 2011 auf den IFRS basieren werden, wird sich die Umstellung auf die IFRS-basierten, kanadischen Standards für die meisten Unternehmen wahrscheinlich eher schrittweise als plötzlich vollziehen.

Treffen der Rechnungslegungs-Standardsetter der Welt

02.08.2006

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am Montag und Dienstag, den 25. und 26. September 2006 im Renaissance Chancery Court Hotel in London ein Treffen von Rechnungslegungsstandardsettinggremien aus der ganzen Welt veranstalten.

Die Sitzung wird öffentlich zu verfolgen sein. Die Themen der Tagesordnung für die Sitzung sind wie folgt:

Tagesordnung: World Accounting Standard Setters Meeting 25. - 26. September 2006, London

Montag, 25. September 2006

  • IFRS - die Sichtweise der Treuhänder der IASC-Stiftung*
  • Rahmenkonzept**
  • IFRS - Die Sichtweise einer "Big 4"-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft*
  • Diskussion der fachlichen Vorhaben des IASB*
  • IFRIC*
  • Lehraktivitäten der IASC-Stiftung und Zugang zu den Publikationen des IASB*

Dienstag, 26. September 2006

  • Fair Value Measurement**
  • IFRS - Die Sichtweise eines Analysten*
  • Fortschritte bei der Übernahme/Konvergenz/Umsetzung der IFRS**
  • International Financial Reporting Standard für KMU**

*Diese Abschnitte beinhalten eine einführende Präsentation des Vortragenden und eine Diskussion im Anschluss **Diese Abschnitte beinhalten eine einführende Präsentation, separate Gruppendiskussionen und Stellungnahmen zur Rückmeldung

Zusammenfassung der ARC-Sitzung vom 7. Juli 2006

01.08.2006

Die Europäische Kommission eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung vom 7. Juli 2006 ihres Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) veröffentlicht (39 KB).

Zu den diskutierten Themen zählten:

Diskussionsrunde zur konsistenten Anwendung der IFRS;

IFRIC-Arbeitsweise bzw. -Abstimmungsprozess (siehe unsere Nachricht vom 7. Mai 2006);

Gleichwertigkeit zwischen IFRS und Rechnungslegungsstandards von bestimmten Drittländern, insbesondere US-GAAP;

Finanzierung des IASB;

Update zum Kommissionsprojekt zur Zusammenführung der zahlreichen Verordnungen, aufgrund derer die IFRS bisher übernommen wurden in eine einzelne Verordnung, die alle übernommenen IFRS enthält;

Einrichtung einer "Rezensionsgruppe für Standardvorschläge" ("Standards Advice Review Group"). In der ARC-Zusammenfassung wird ausgesagt:

"Die Einrichtung dieser Gruppe war aufgrund der zu Beginn dieses Jahres unterzeichneten Arbeitsvereinbarung zwischen Kommission und EFRAG absehbar. Es war nicht möglich gewesen, EFRAG auf formale Art und Weise als Fachausschuss der Kommission einzusetzen, und diese Arbeitsvereinbarung stellte den alternativen, angemessenen Kompromiss dar."

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen; und

Segmentberichterstattung.

Die nächste ARC-Sitzung ist für den 26. September 2006 vorgesehen.

Überarbeitete Definition von "Netzwerk-Prüfungsgesellschaft" in den IFAC-Ethikgrundsätzen

01.08.2006

Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat seine Ethikgrundsätze für professionelle Wirtschaftsprüfer durch die Aktualisierung der Definition einer Netzwerk-Prüfungsgesellschaft (Network Firm) überarbeitet.

Netzwerk-Prüfungsgesellschaften müssen unabhängig gegenüber dem Prüfungsmandanten einer anderen Prüfungsgesellschaft innerhalb des Netzwerkes sein. Gemäß der überarbeiteten Definition handelt es sich bei einer Netzwerk-Prüfungsgesellschaft um eine Gesellschaft oder andere Rechtsform als Teil eines Netzwerkes. Eine Prüfungsgesellschaft kann ein Einzelunternehmer, eine Partnergesellschaft oder eine Aktiengesellschaft professioneller Wirtschaftsprüfer oder ein Unternehmen darstellen, das solche Personen bzw. Unternehmen beherrscht oder von solchen beherrscht wird. Ein Netzwerk stellt eine größere Struktur dar:

die auf eine Zusammenarbeit ausgerichtet ist; und

die eindeutig auf die Gewinnerzielung, auf das gemeinsame Tragen der Kosten oder auf gemeinsamen Anteilsbesitz, Beherrschung oder auf Geschäftsführung, gemeinsame Regeln und Vorgehensweisen bei den Qualitätskontrollen, gemeinsame Geschäftsstrategien, die Verwendung eines gemeinsamen Markennamens oder auf die gemeinsame Verwendung eines wesentlichen Teils der Prüfungsressourcen ausgerichtet ist.

Die überarbeitete Definition tritt für am oder nach dem 31. Dezember 2008 datierte Prüfungsberichte in Kraft. Für die englischsprachige IFAC-Pressemitteilung klicken Sie bitte hier. Die Mitteilung beinhaltet auch einen Link zum Herunterladen der Überarbeitungen.

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses

01.08.2006

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses bezüglich jedes einzelnen IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert.

Klicken Sie hier für den Stand des Endorsement-Prozesses per 25. Juli 2006 (in englischer Sprache, 69 KB). Gegenwärtig sind die folgenden Verlautbarungen des IASB noch nicht zur Anwendung in Europa freigegeben:

IFRIC 8 Scope of IFRS 2 (Anwendungsbereich von IFRS 2);

IFRIC 9 Reassessment of Embedded Derivatives (Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate); und

IFRIC 10 Interim Financial Reporting and Impairment (Zwischenberichterstattung und Wertminderung).

US-amerikanische SEC erweitert Angabepflichten zur Führungskräftevergütung

01.08.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) hat Änderungen der Regeln bezüglicher der Pflichtangaben zur Vergütung für Vorstände und leitende Angestellte, zu Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Personen und Unternehmen, zur Unabhängigkeit des Vorstands und zu sonstigen Corporate Governance-Themen sowie zum Aktienbesitz von Vorständen und leitenden Angestellten beschlossen.

Die Veränderungen wirken sich auf die Angaben in Vollmachtserklärungen, Jahresabschlüssen und Emissionsdokumenten aus, aber auch auf die gegenwärtige Berichterstattung über Vergütungsvereinbarungen. Die Regeln würden verlangen, dass die meisten dieser Angaben in allgemein verständlicher Sprache ("Plain English") bereit gestellt würden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen SEC-Mitteilung. Bei der Bekanntgabe der neuen Angabeanforderungen sagte Christopher Cox, der Vorsitzende der SEC:

Aufgrund der bisher über 20.000 Stellungnahmen ist es nun amtlich, dass kein Thema in der 72 Jahre währenden Geschichte der SEC ein solches Interesse geweckt hat. Durch die neuen Regeln werden sowohl Anteilseigner als auch Vorstände mit besseren Informationen versorgt, um so bessere Entscheidungen zu den angemessenen, an die mit der Führung ihrer Unternehmen betrauten Frauen und Männer zu zahlenden Beträgen zu treffen. Anteilseigner benötigen verständliche Angaben, die von einem nicht fachkundigen Leser ohne besondere Erfahrung oder dem Erfordernis eines fortgeschrittenen Abschlusses verstanden werden können. Unsere Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass sie diese bekommen.

Ergebnisse der 100. Sitzung des DSR

01.08.2006

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 13. und 14. Juli 2006 seine 100. Sitzung in Berlin ab.

Klicken Sie hier für eine Zusammenfassung der Sitzung (91 KB). Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des RIC hier herunterladen (66 KB).

Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme zu dem vom IASB veröffentlichten Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses.

Der DSR führte die Diskussion von Beispielen und möglichen Lösungsansätzen zur Ertragserfassung fort und informierte sich über den Stand des Fair Value Measurement-Projektes des IASB.

Im Zentrum der Diskussion stand der Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses mit dem Titel "Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising on Liquidation" (Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei der Tilgung entstehende Verpflichtungen) sowie insbesondere die Umsetzung der Vorschläge auf in Deutschland häufig vorkommende gesellschaftsrechtliche Gestaltungsformen. Es wurde dabei ein Klärungsbedarf in Bezug auf einige Vorschläge ausgemacht, der in Kürze an den IASB weitergeleitet wird.

Der DSR befasste sich mit der Zielsetzung seiner Arbeit in den nächsten Jahren und mit dem Arbeitsprogramm des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC).

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