August

Zwei Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters

06.08.2006

Unsere Deloitte-Kollegen vom "Global Office" haben zwei Sonderausgaben unseres IAS Plus-Newsletters veröffentlicht: .

Unsere Deloitte-Kollegen vom "Global Office" haben zwei Sonderausgaben unseres IAS Plus-Newsletters veröffentlicht:

Sonderausgabe - IFRIC 10 (in englischer Sprache, 49 KB). Am 20. Juli 2006 veröffentlichte IFRIC die Interpretation IFRIC 10 Interim Financial Reporting and Impairment (Zwischenberichterstattung und Wertminderung). In IFRIC 10 wird die Wechselwirkung zwischen den Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung und der Erfassung und Wiederaufholung von Wertminderungen nach IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung behandelt. In dem Newsletter wird diese Interpretation zusammengefasst.

Sonderausgabe - IASB-Diskussionspapier zum Rahmenkonzept (in englischer Sprache, 56 KB). Am 6. Juli 2006 veröffentlichten der FASB und der IASB als ersten Schritt ihres gemeinsamen Projektes zum Rahmenkonzept für die Rechnungslegung jeweils ein Diskussionspapier. In diesem werden deren vorläufige Ansichten zur Zielsetzung der Rechnungslegung und der qualitativen Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzberichterstattung dargelegt. In dem Newsletter werden die im Diskussionspapier beschriebenen Ansichten zusammengefasst.

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich hier für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen (in englischer Sprache).

IASB stellt aktuelle Fassung des Entwurfs für KMU ein

06.08.2006

Der IASB hat auf seiner Website die jüngste, vom Stab erstellte Arbeitsversion eines Entwurfs eines International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingestellt.

Dieses Projekt läuft nach wie vor, und der eingestellte Entwurf stellt eine Arbeitsversion, keine endgültige Fassung dar. Weitere Veränderungen, von denen einige wesentlich sein könnten, werden an dieser Fassung noch vorgenommen werden, bevor der IASB den Entwurf zur öffentlichen Kommentierung freigibt. Der IASB hat bei öffentlichen Sitzungen bereits frühere Fassungen dieses Entwurfs diskutiert. Diese Fassung reflektiert die gesamten vorläufigen, auf der Juli-Sitzung des IASB gemeinsam getroffenen Entscheidungen. Über diese vorläufigen Entscheidungen wurde im englischsprachigen IASB Update berichtet (227 KB). Der IASB hat diesen Entwurf noch nicht endgültig verabschiedet. Diese Entwurfsfassung ist allein zu Informationszwecken veröffentlicht worden, um die interessierte Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Projekts zu informieren. Weder bittet der IASB um Stellungnahmen zu dieser Entwurfsfassung, noch wird der Stab in der Lage sein, Stellungnahmen zu berücksichtigen bzw. darauf zu antworten. Der IASB wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres einen Entwurf im Sinne eines Exposure Drafts veröffentlichen. Klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen Arbeitsversion eines Entwurfs für kleine und mittlere Unternehmen (3,2 MB).

ICAS drängt auf nur zwei Reihen von Standards in Großbritannien

06.08.2006

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) des schottischen Accounting Standards Committee empfiehlt, dass das Vereinigte Königreich sich so schnell wie möglich in Richtung der Anwendung eines einzigen Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards für alle Unternehmen außer den kleinsten bewegt.

Das ICAS unterstützt die Entwicklung eines vereinfachten internationalen Standards für kleine Unternehmen (ein Projekt, das gegenwärtig vom IASB verfolgt wird), stellt sich jedoch "gegen eine Art dritten Satz von Rechnungslegungsstandards, die auf alle mittelgroßen und nicht-börsennotierten Unternehmen anzuwenden sind. Diese Unternehmen sollten die vollständigen IFRS anwenden, auch wenn verringerte Angabepflichten für diese Unternehmen sowie für ihre Tochterunternehmen angemessen sein könnten." Das ICAS drängt den ASB dazu, dass dieser den International Accounting Standards Board (IASB) in der Behandlung dieses Sachverhalts auf einer internationalen Ebene bestärkt. Klicken Sie hier für die englischsprachige ICAS-Stellungnahme.

US-Repräsentantenhaus verabschiedet Gesetz zur Transparenz in der Rechnungslegung

05.08.2006

Am 25. Juli 2006 verabschiedete das US-Repräsentantenhaus das Gesetz zur Förderung der Transparenz in der Rechnungslegung von 2006 (Promoting Transparency in Financial Reporting Act of 2006 - HR 5024).

Mit diesem Gesetz würde die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, der Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) von 2007 an zur Abgabe einer jährlichen Erklärung verpflichtet. Mit dieser Erklärung soll der Ausschuss für Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses über die Anstrengungen der vorgenannten Institutionen in Bezug auf folgendes auf dem neusten Stand gehalten werden:

die Überprüfung von schwierigen und veralteten Rechnungslegungsstandards;

die Verbesserung der Verständlichkeit, Konsistenz und grundsätzlichen Anwendbarkeit des bestehenden Schrifttums zu Bilanzierung- und Prüfung;

die Entwicklung von prinzipienbasierten Standards;

die Förderung der Verwendung und Akzeptanz von interaktiven Daten; und

die Förderung von, in allgemein verständlicher Sprache verfassten Anhangangaben.

Der republikanische Abgeordnete Michael Oxley, Vorsitzender des Ausschusses für Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses, sagte:

Durch dieses Gesetz würden die Aufsichtsbehörden unserer Nation darin unterstützt, die Wirksamkeit ihrer Regelungen zur Rechnungslegung zu überprüfen. Die SEC, der FASB und der PCAOB haben alle eine große Verantwortung bei der Verbesserung der Nützlichkeit der Finanzberichterstattung für Investoren. Mit diesem Gesetz würde eine wichtige Möglichkeit für eine Aufsicht des Kongresses zwecks Beurteilung der Anstrengungen von SEC, FASB und PCAOB geschaffen.

Der Gesetzentwurf wurde nun zwecks Berücksichtigung an den Senat verwiesen. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

den vollständigen Text des an den Senat verwiesenen Gesetzentwurfes (38 KB); und

die Pressemitteilung des Ausschusses des Repräsentantenhauses.

Über 150.000 Zugriffe auf IAS Plus.de in 2006

04.08.2006

Im Jahr 2006 wurde bisher über 150.000 Mal auf IAS Plus.de zugegriffen.

Damit hat sich im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum unsere Besucherzahl mehr als verdoppelt. Seit ihrem Bestehen hat sich diese Website zu dem universellen Medium für Nachrichten aus der internationalen Rechnungslegung im deutschsprachigen Raum entwickelt. Wir möchten uns auf diesem Wege bei unseren Besuchern, die gleichermaßen aus Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmen jeder Größenordnung, akademischen Einrichtungen und der gesamten interessierten Öffentlichkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz stammen, für ihr bisher gezeigtes Vertrauen in IAS Plus.de bedanken.

Europäische Kommission richtet Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen ein

04.08.2006

Die Europäische Kommission hat eine Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) im Bereich Bilanzierung eingerichtet, um "die Objektivität und angemessene Ausgewogenheit der Stellungnahmen der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sicherzustellen".

Die Gruppe wird aus unabhängigen Sachverständigen und hochrangigen Vertretern nationaler Standardsetter zusammengesetzt sein, deren Erfahrung und Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung weithin anerkannt sind. Die Aufgabe der Gruppe wird darin bestehen, zu bewerten, ob die von der EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen ausgewogen und objektiv sind. Die Gruppe wird ihre Stellungnahme in der Regel innerhalb von drei Wochen abgeben. Der Abschlussbericht wird auf der Website der Kommission veröffentlicht. Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McGreevy sagte:

Die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen wird ein wichtiger Baustein in der Struktur der Rechnungslegungsstandards in der EU sein. Indem sie unabhängige Stellungnahmen zu den EFRAG-Empfehlungen abgeben wird, wird sie gewährleisten, dass die Rechnungslegungsstandards in der EU von höchster Qualität sein werden.

Klicken Sie hier für die Pressemitteilung der Europäischen Kommission (92 KB).

Untersuchung zu Pensionsangaben nach IFRS und britischen Rechnungslegungsstandards

03.08.2006

Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat eine Studie zu Angaben hinsichtlich leistungsorientierter Pensionspläne nach IFRS und britischen Rechnungslegungsstandards (UK GAAP) veröffentlicht.

Bei der Untersuchung wurden die Pensionsangaben des Jahres 2005 von zwanzig börsennotierten Konzernen, die IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer angewendet haben und von zehn großen nicht-börsennotierten Unternehmen, die den britischen Rechnungslegungsstandard FRS 17 Retirement Benefits (Leistungen im Ruhestand) angewendet haben, in Augenschein genommen. Der FRRP stellte einen "hohen Grad an Übereinstimmung mit den detaillierten Angabepflichten in IAS 19 fest, obwohl es zu ein paar Auslassungen kam", die in dem Bericht beschrieben werden. Der FRRP kommt zu dem Schluss, dass die Qualität der IFRS-Berichterstattung über Pensionen auf folgende Art und Weise verbessert werden könnte:

bessere Angaben zu den Unsicherheiten in Zusammenhang mit bilanziellen Schätzungen;

konsistentere Interpretation dessen, was mit wichtigsten Annahmen gemeint ist;

einem Schwerpunkt auf eingängigeren, weniger formalen Erklärungen;

mehr Informationen über nicht-gängige Arten von gehaltenen Vermögenswerten; und

Vermeidung detaillierter Angaben zu nicht-wesentlichen Beträgen.

In gleicher Weise war die Übereinstimmung in Bezug auf die Einhaltung von FRS 17 hoch, obwohl wiederum eine Anzahl von Auslassungen festgestellt wurde. Klicken Sie hier zum Download des englischsprachigen FRRP-Berichts zu Pensionsangaben (239 KB).

SEC und CESR beginnen Arbeitsprogramm zur Rechnungslegung

03.08.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) haben ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Rechnungslegung verabschiedet.

Das Hauptaugenmerk dieses Vorhabens liegt in der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) in den Vereinigten Staaten bzw. der Europäischen Union durch international operierende Unternehmen. Das Vorhaben sieht die Zusammenarbeit der Stäbe von SEC und CESR im Hinblick auf die Modernisierung der Rechnungslegung, die Informationstechnologie bei der Berichterstattung und aufsichtsrechtliche Maßnahmen beim Risikomanagement vor. Das erklärte Ziel der Zusammenarbeit der Stäbe liegt in der Förderung:

der Entwicklung hochqualitativer Bilanzierungsstandards;

der hohen Qualität und einheitlichen Anwendung der IFRS weltweit;

der vollständigen Berücksichtigung der internationalen Gegenpositionen hinsichtlich Anwendung und Durchsetzung; und

der Vermeidung von sich widersprechenden aufsichtsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung der IFRS und US-GAAP.

Bezüglich der Anwendung der IFRS und US-GAAP durch international operierende börsennotierte Unternehmen sieht der Plan von SEC und CESR unter anderem vertrauliche Protokolle zur zeitnahen gegenseitigen Alarmierung und einen Austausch von Informationen zwischen den Stabsabteilungen der SEC und CESR-Fin vor. Im Einzelnen umfasst der Plan folgende Punkte:

Der Stab der SEC und CESR-Fin werden ihre Meinungen zur künftigen Entwicklung der IFRS und der US-GAAP einschließlich Dringlichkeiten, Zeitplänen und Entwicklungen in Bezug auf Konvergenz austauschen. Darüber hinaus werden sie die Perspektiven und Anstrengungen zur Unterstützung einer einheitlichen Interpretation und Anwendung der IFRS für verschiedene Rechtskreise diskutieren.

Der Stab der SEC wird CESR-Fin über Entwicklungen bei den Richtlinien im Hinblick auf die Streichung des Erfordernisses zur Überleitung von IFRS-Jahresabschlüssen auf die US-GAAP bis spätestens 2009 für nicht-börsennotierte Emittenten, die sich in den Vereinigten Staaten registrieren lassen, benachrichtigen.

CESR-Fin wird den Stab der SEC über Entwicklungen bei den Richtlinien in Bezug auf die Anerkennung US-amerikanischer und der anderen nationalen Rechnungslegungsstandards auf den europäischen Kapitalmärkten nach den EU-Transparenz- und Prospektrichtlinien unterrichten.

Der Stab der SEC und CESR-Fin (oder das betroffenes Mitglied) werden Informationen in Bezug auf die Themengebiete innerhalb der IFRS und US-GAAP austauschen, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen und der Überprüfung der Emittenten als am mühevollsten hinsichtlich hoher Qualität und einheitlicher Interpretation und Anwendung erwiesen haben. Diese Angelegenheiten könnten für einen Verweis zu IFRIC in Frage kommen.

Bei Bedarf kann CESR-Fin Sachverhalte zur Diskussion mit dem Stab der SEC vorbringen, die in den US-GAAP-Jahresabschlüssen von nicht-US-amerikanischen, in der EU mit ihren Wertpapieren notierten Emittenten aufkommen.

Klicken Sie hier für die englischsprachige Bekanntmachung und das vollständige Arbeitsprogramm.

IFRS-Konvergenz in Japan

02.08.2006

Der Rat für Unternehmensbilanzierung (Business Accounting Council) - ein Expertengremium zur Beratung der japanischen Agentur für Finanzdienstleistungen (Financial Services Agency - FSA) - hat eine englischsprachige Stellungnahme mit dem Titel "Toward the International Convergence of Accounting Standards" (Hin zur internationalen Konvergenz von Rechnungslegungsstandards (31 KB)) herausgegeben.

Bei der FSA handelt es sich um Japans Wertpapieraufsichtsbehörde. In der Stellungnahme werden fortlaufende Verbesserungen an den japanischen Rechnungslegungsstandards unterstützt, so dass diese Standards von der Europäischen Kommission als mit den IFRS gleichwertig angesehen werden. Eine positive Entscheidung zur Gleichwertigkeit würde japanischen Unternehmen gestatten, zwecks Kapitalaufnahme an den geregelten europäischen Kapitalmärkten weiterhin Jahresabschlüsse unter Anwendung japanischer Rechnungslegungsstandards zu erstellen.

Aktuelles vom Public Sector Accounting Standards Board

02.08.2006

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Juliausgabe 2006 des IPSASB-Update eingestellt.

In dem Newsletter wird über Entscheidungen berichtet, die auf der Sitzung des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) vom 3. - 6. Juli 2006 gefällt wurden. Der IPSASB entwickelt Standards für die Rechnungslegung und die Finanzberichterstattung von nationalen, regionalen und lokalen Regierungen und Gebietskörperschaften. Diese Standards fußen grundsätzlich auf den IFRS, und gewinnorientierte Staatsunternehmen müssen die IFRS unmittelbar anwenden. Das aktuelle Arbeitsprogramm des IPSASB beinhaltet ein laufendes Projekt zur Konvergenz mit den IFRS und Projekte zu verschiedenen Sachverhalten, mit denen sich der IASB auch beschäftigt, wie etwa zum Rahmenkonzept, Dienstleistungskonzessionen und Leistungen an Arbeitnehmer. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

die Juliausgabe 2006 des IPSASB-Update Newsletters (in englischer Sprache, 137 KB); und

Informationen zum IPSASB auf IAS Plus.com, einschließlich Links zum Download aller früheren Ausgaben des Newsletters(in englischer Sprache).

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