2007

Heads Up-Newsletter zur vorgeschlagenen Eigenkapitaldefinition des FASB

22.12.2007

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 21. Dezember 2007 eingestellt, der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

Am 30. November 2007 hatte der FASB vorläufige Sichtweisen zur Unterscheidung von Eigenkapital und Schulden zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht. Würden diese vorläufigen Sichtweisen übernommen, könnten sie die Klassifizierung von Verträgen als entweder Schulden, Vermögenswerte oder Eigenkapital radikal ändern. Nach dem, was der FASB den Ansatz nach der wesentlichen Eigentümerschaft ("basic ownership") bezeichnet, würde das Eigenkapital auf den nachrangigsten Restanteil eines Unternehmens beschränkt. Andere Verträge, die derzeit als Eigenkapital klassifizieren (beispielsweise Vorzugsaktien und bestimmte Optionen und Termingeschäfte, die das eigene Kapital des Unternehmens betreffen), würden stattdessen zu Schulden (oder in einigen Fällen Vermögenswerten).

Diese Ausgabe des Heads Up-Newsletters erörtertet die vorläufigen Sichtweisen des FASB, ihre Anwendung auf einige übliche Verträge und die Frage, wie sie sich von den derzeitigen Rechnungslegungsanforderungen unterscheiden. Interessierte Parteien sollte ihre Stellungnahmen bis zum 30. Mai 2008 beim FASB einreichen. Der IASB beabsichtigt, ein Diskussionspapier im ersten Quartal 2008 herauszugeben, in dem auch Stellungnahmen zu den vorläufigen Sichtweisen des FASB erbeten werden sollen.

XBRL-Klassifizierungssystematik für US-GAAP zur Stellungnahme veröffentlicht

22.12.2007

XBRL US Inc. hat eine "Beta-Version 1.0" der XBRL-Klassifizierungssystematiken für US-GAAP und die entsprechende Dokumentierung für eine viermonatige Kommentierungsphase veröffentlicht. Die Kommentierungsphase endet am 4. April 2008.

Die XBRL-Klassifizierungssystematiken für US-GAAP sind Sammlungen von Rechnungslegungskonzepten, die Unternehmen bei der Berichterstattung mit Hilfe von XBRL verwenden werden. Jedes Rechungslegungskonzept in der Klassifizierungssystematik ist ein Element oder "Etikett". Die in der Klassifizierungssystematik enthaltenen Elemente decken alle Berichtsanforderungen nach US-GAAP sowohl im Hauptteil des Abschlusses (beispielsweise in der Bilanz) als auch im Anhang ab. Darüber hinaus stellt die Klassifizierungssystematik Elemente zur Verfügung, die allgemeine Rechnungslegungspraxis abdecken. Leitlinien zur Erstellung stehen online zur Verfügung. Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite von XBRL US Inc.

Vorschläge der Europäischen Kommission zur Abschlussprüferrichtlinie

21.12.2007

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat Einzelheiten zu der geplanten Überarbeitung der Richtlinie über die Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses veröffentlicht (in englischer Sprache).

Die bestehende Richtlinie, die auch als Abschlussprüferrichtlinie bezeichnet wird, wurde im Mai 2006 eingeführt. Darin wird eine Rahmenkonzept von Prinzipien beschrieben, die die Mitgliedstaaten der EU bis zum 29. Juni 2008 in ihre nationale Gesetzgebung einbauen müssen. In ihr wird auch in Aussicht genommen, dass die Europäische Union weiterhin den Schwerpunkt auf einige bestimmte Verfahrensbereiche legen wird, beispielsweise Prüferhaftung, internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), Überwachung von Prüfungsgesellschaften und Beziehungen zu außereuropäischen Staaten.

Kommissar McCreevy verkündete seine Absichten bezüglich der Abschlussprüferrichtlinie in sechs Bereichen:
  • Prüferhaftung. Empfehlung im ersten Quartal 2008 an die Mitgliedstaaten, die Prüferhaftung zu beschränken. Jeder Mitgliedstaat würde entscheiden, durch welche Mittel der die Prüferhaftung beschränken würde – beispielsweise durch eine Haftungsobergrenze, anteilige Haftung oder vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Prüfer und der Prüfungsgesellschaft. Die Haftung würde in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens des Prüfers nicht beschränkt.
  • Beschränkung der Eigentumsrechte an Prüfungsgesellschaften. Öffentliche Beratungen werden im ersten Quartal 2008 aufgenommen.
  • Prüfungsqualität und Überprüfungen. Unabhängige Überprüfungen von Prüfungsgesellschaften, die börsennotierte Unternehmen prüfen, sind notwendig. Bevor diese jedoch gefordert werden kann, werden mehr unabhängige Prüfer mit dem entsprechenden Fachwissen benötigt. Währenddessen sollte die EU den öffentlichen Aufsichtsgremien mehr Verantwortung zugestehen und während einer Übergangsphase, den beruflichen Körperschaften und deren Mitgliedern gestatten, am Überwachungsprozess teilzunehmen. Dies gälte der Ausübung einer untergeordneten Rolle unter der Aufsicht von unabhängigen Prüfern.
  • Einführung der Abschlussprüferrichtlinie. Veröffentlichung einer "Trefferliste" im Frühjahr 2008, der entnommen werden kann, wie weit die einzelnen Mitgliedstaaten in der Einführung der Abschlussprüferrichtlinie vorangekommen sind, insbesondere in Bezug auf die Errichtung einer unabhängigen Überwachung von Prüfern von börsennotierten Unternehmen.
  • Internationale Prüfungsstandards. Artikel 26 der Abschlussprüferrichtlinie erlaubt der Kommission, die ISA in der Europäischen Union zwingend einzuführen. Die Kommission hat derzeit allerdings nicht die Absicht, eine Entscheidung bezüglich der ISA zu fällen. Vielmehr soll dieser Sachverhalt Ende 2008 erneut erwogen werden – nach Abschluss des Klarstellungsprojekts und von der EU geplanten Untersuchungen.
  • Kooperation mit außereuropäischen Ländern. Nach der Abschlussprüferrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Prüfer von außerhalb der EU, die Unternehmen prüfen, die an europäischen Märkten notiert sind, zu registrieren und sie in ihr System zur Überprüfung inländischer Prüfungsgesellschaften einzubeziehen. Die Abschlussprüferrichtlinie gestattet den Mitgliedstaaten jedoch, Prüfer aus außereuropäischen Ländern auszunehmen, wenn deren heimatliches Überwachungssystem als dem der Europäischen Union gleichwertig angesehen wird. Im Januar 2008 wird Kommissar McCreevy Übergangsmaßnahmen vorschlagen, um Prüfungsgesellschaften aus solchen außereuropäischen Ländern die Registrierung weiterhin bis zum 1. Januar 2011 zu gestatten. Bis dahin wird die EU die Gleichwertigkeitseinschätzungen dieser außereuropäischen Überwachungssystem abgeschlossen haben.

Drei überarbeite internationale Prüfungsstandards

21.12.2007

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat drei endgültige neue internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) herausgegeben, die im Rahmen des Projekts zu verbesserter Klarheit überarbeitet wurden.

Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung, die die drei neuen Standards zusammenfasst und auch eine Verknüpfung auf die Internetseite des IAASB enthält, über die man die ISA kostenfrei herunterladen kann. Die neuen ISA sind die folgenden:

  • ISA 230 (umformuliert) Arbeitspapiere des Abschlussprüfers
  • ISA 260 (überarbeitet und umformuliert) Kommunikation mit Unternehmensorganen
  • ISA 720 (umformuliert) Die Beurteilung von zusätzlichen Informationen, die von Unternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht werden

Der IAASB hat alle bestehenden Standards anhand der „Klarheitskonventionen für den Entwurf von Standards" („clarity drafting conventions") umformuliert und auch bei der Neuentwicklung und Überarbeitung von Standards diese Konventionen zugrunde gelegt. Der vollständige Satz der überarbeiteten und verdeutlichten Standards werden für Abschlussprüfungen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen, in Kraft treten. Der IAASB veröffentlicht die Standards, sobald sie verabschiedet werden, um Standardsetzern, Aufsichtsbehörden und Prüfern genügend Zeit zu geben, die Übernahme und Einführung der Standards zu planen.

Integration der Kapitalmärkte weltweit

21.12.2007

Vorgestern trat der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, als Hauptredner auf der Konferenz für grenzüberschreitende Marktzusammenschlüsse der Columbia Law and Business School auf.

Cox gab einen Überblick der neuesten Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte weltweit – einschließlich Umwandlung von Genossenschaften, elektronischen Wertpapierhandels und Zusammenlegungen wie beispielsweise NYSE Euronext, ISE Eurex und Nasdaq OMX. Und er untersuchte die Auswirkungen dieser Veränderungen für die Aussichtsbehörden. Lesen Sie die vollständige Rede von Christopher Cox in englischer Sprache. Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt.

Es wird vermutlich nie eine globalen Wertpapieraufsichtsbehörde geben, und wir wollten wahrscheinlich auch gar keine haben. Aber starke nationale Aufsichtsbehörden, die eng zusammenarbeiten sind eine positive Entwicklung. Wir müssen an den Beziehungen arbeiten, und der Wille von uns nationalen Aufsichtsbehörden, auch mal einen anderen Blick auf allgemeine Sachverhalte zu werfen und für die Erwägung der Ansätze von Anderen offen zu sein, ist notwendig. Wir alle müssen erkennen, dass es nicht nur eine Art und Weise gibt, Märkte effektiv zu regulieren. So lange wie das Bewusstsein unserer Verpflichtung zum Anlegerschutz und zum Erhalt der Integrität der Märkte stark bleibt, so lange werden die neuen aufsichtsbehördlichen Beziehungen zweifellos weiterhin wachsen – zum langfristigen Nutzen aller Anleger weltweit.

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters – Closing Out 2007

21.12.2007

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Closing Out 2007 veröffentlicht (in englischer Sprache, 198 KB).

In dem Newsletter werden alle neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen zusammengefasst, die für die Abschlüsse zum Jahresende 2007 und danach in Kraft getreten sind. Nachstehend finden Sie ein Auflistung dieser Verlautbarungen. Alle zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich ferner für ein kostenloses Email-Abonnement registrieren.

Für Abschlüsse zum 31. Dezember 2007 in Kraft getreten

Neuer Standard

Gültig für Berichtsperioden beginnend ab

IAS Plus-Newsletter

IFRS 7

Finanzinstrumente: Angaben

Januar 2007

Oktober 2005

Änderungen von Standards

Gültig für Berichtsperioden beginnend ab

IAS Plus-Newsletter

IAS 1

Kapitalangaben

1. Januar 2007

Oktober 2005

IFRS 4

Überarbeitete Leitlinien zur Einführung von IFRS 4

1. Januar 2007

Keiner

Neue Interpretationen

Gültig für Berichtsperioden beginnend ab

IAS Plus-Newsletter

IFRIC 7

Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern

1. März 2006

Dezember 2005

IFRIC 8

Anwendungsbereich von IFRS 2

1. Mai 2006

Januar 2006

IFRIC 9

Neubeurteilung eingebetteter Derivate

1. Juni 2006

März 2006

IFRIC 10

Zwischenberichterstattung und Wertminderung

1. November 2006

August 2006

Vorzeitige Anwendung für Abschlüsse zum 31. Dezember 2007 gestattet

Neuer Standard

Gültig für Berichtsperioden beginnend ab

IAS Plus-Newsletter

IFRS 8

Geschäftssegmente

1. Januar 2009

Dezember 2006

Änderungen von Standards

Gültig für Berichtsperioden beginnend ab

IAS Plus-Newsletter

IAS 23

Fremdkapitalkosten

1. Januar 2008

April 2007

IAS 1

Darstellung des Abschlusses

1. Januar 2009

September 2007

Neue Interpretationen

Gültig für Berichtsperioden beginnend ab

IAS Plus-Newsletter

IFRIC 11

Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

1. März 2007

Dezember 2006

IFRIC 12

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

1. Januar 2008

Dezember 2006

IFRIC 13

Kundenbindungsprogramme

1. Juli 2008

Juni 2007

IFRIC 14

IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

1. Januar 2008

Juli 2007

Wir nehmen Stellung zu zwei Vorschlägen des IAASB

20.12.2007

Wir haben beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) unsere Stellungnahmen zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht: .

Wir haben beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) unsere Stellungnahmen zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht:

ISA 510 (umformuliert) ErstprüfungEröffnungssalden (in englischer Sprache, 29 KB). Wir unterstützen die vorgeschlagenen Leitlinien in der überarbeiteten Fassung von IAS 510 und sind der Meinung, dass der Gesamtentwurf in Übereinstimmung mit den Klarheitsbemühungen und -kriterien des IAASB steht.

ISA 530 (umformuliert) Repräsentative Stichproben und andere Auswahlverfahren(in englischer Sprache, 45 KB). Wir sind höchst ernsthaft besorgt bezüglich des überarbeiteten ISA 530. Dies gilt zum einen dem Ausschluss bestimmter "Anomalien" bei der Projezierung von falschen Angaben in den Stichproben auf die gesamte Grundmenge und zum anderen dem geforderten Ansatz zur Auswertung der Stichprobenergebnisse. Wir sind der Meinung, dass, obwohl diese Kommentare über reine Deutlichkeitsfragen hinaus gehen, ihre Erheblichkeit es dennoch rechtfertigt, dass der IAASB sich jetzt mit ihnen beschäftigt, da sie sich unserer Meinung nach auf bestehende Praxisprobleme beziehen.

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden Sie hier.

Überarbeitete Fassung der IASCF-Satzung spiegelt Änderungen bei IFRIC wider

20.12.2007

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, Hat eine überarbeitete Fassung seiner Satzung veröffentlicht, die die Änderungen in Bezug aufIFRIC (International Financial Reporting Committee) widerspiegelt.

Die Änderungen schließen die Vergrößerung von IFRIC von 12 auf 14 Mitglieder ein und die entsprechenden Änderungen der Beschlussfähigkeit und der Abstimmungsbedingungen. Die Auswahl der Mitglieder von IFRIC soll von nun an auf ihrer Vertrautheit mit aktuellen Fragen und der fachlichen Kompetenz, die zu lösen, basieren. Die IASC-Stiftung beabsichtigt, in kürze die Suche nach zwei neuen IFRIC-Mitgliedern aufzunehmen.

CEBS-Bericht zu Säule 3 von Basel II adressiert Angabevorschriften nach IFRS 7

19.12.2007

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die Ergebnisse einer Studie zur aufsichtsrechtlichen Einführung von Angaben durch Banken und andere Kreditinstitute nach EU-Direktive 2006/48/CE veröffentlicht, die die Anforderungen aus Säule 3 von Basel II in EU-Recht übersetzt.

Der Säule 3 zugrunde legende logische Schluss besagt, dass angemessene Angaben Marktteilnehmern gestatten würde, die Kapitalausstattung eines Unternehmens einzuschätzen. Aus diesem Grund müssen die Institute Angaben zum Grad der Anwendung, zum Kapital, zum Kreditrisiko und zu den Prozessen der Risikobewertung auf höchster Konsolidierungsebene leisten. Der Bericht weist die Wechselwirkung zwischen den Angaben nach Säule 3 und der Bilanzierungsangaben nach IFRS 7 als einen „Problembereich" aus.

"Die Behandlung der Wechselwirkung mit der Bilanzierung ist äußerst wichtig, um sicherzustellen, dass die Bilanzierung und Säule 3 weitestgehend konsistent sind oder zumindest nicht zu einem solchen Grad inkonsistent , dass es zu größeren Problemen aufgrund mangelnder Übereinstimmung kommt."

Die Studie führte zu dem Ergebnis, dass momentan die Mitgliedstaaten der EU in dieser Hinsicht davon Abstand genommen haben, Maßnahmen zu ergreifen (seien es offizielle oder informelle), obwohl viele Mitgliedstaaten verlauten ließen, dass die Angaben in den Abschlüssen, die aufgrund von IFRS 7 geleistete werden, nicht für Zwecke der Einhaltung von Säule 3 wiederholt werden müssten. Zwei Mitgliedstaaten gaben an, dass sie eventuelle Leitlinien zu dieser Frage verabschieden wollten. Lesen Sie auf folgende Dokumente in englischer Sprache:

Bericht des CEBS zur aufsichtsrechtlichen Einführung von Säule 3 (327 KB)

Presseerklärung des CEBS

FAF schlägt Änderungen der FASB-Struktur vor

19.12.2007

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der US-amerikanischer Financial Accounting Standards Board (FASB) und der US-amerikanischer Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB) arbeiten, haben Vorschläge zu erheblichen Änderungen der FAF-FASB-GASB-Struktur zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Vorschlägen zielen darauf ab, die Entscheidungsfindung des FASB effizienter zu gestalten und die Aufsichtsstellung der FAF zu stärken. Laden Sie sich die Vorschläge der FAF zur Änderung von Aufsicht, Struktur und Geschäftsvorgängen bei FAF, FASB und GASB herunter (FAF Proposed Changes to Oversight, Structure, and Operations of the FAF, FASB, and GASB, in englischer Sprache, 82 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 10. Februar 2008. Unter den vorgeschlagenen Änderungen befinden sich die folgenden:

Zusammenfassung der Hauptvorschläge der FAF-Treuhänder:

Financial Accounting Standards Board (FASB):

  • Reduzierung der Größe des FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder.
  • Beibehaltung der derzeitigen Abstimmungsanforderung einer einfachen Mehrheit.
  • Anforderung, dass der FASB jeweils mindestens ein Mitglied aus den folgenden Bereichen aufweist: Anlagen, Prüfung, Abschlusserstellung eines Unternehmens und Wissenschaft. Das fünfte Mitglied könnte aus einem beliebigen Bereich stammen. Derzeit gibt es keine vorgeschriebene Zusammensetzung.
  • Verleihung des Rechts an den FASB-Vorsitzenden, Sachverhalte auf die Agenda des FASB aufzunehmen. Derzeit muss der Board eine gemeinschaftliche Entscheidung treffen. Die FAF hätte eine Aufsichtsrolle bei Festlegung der Agenda.

Stiftung für Rechnungslegung (FAF):

  • Stärkung der Führungs- und Aufsichtsaktivitäten der FAF-Treuhänder bezüglich der Effizienz und der Effektivität des Standardsetzungsprozesses. Die Treuhänder schlagen vor, eine stärkere Aufsichtsfunktion in den folgenden Bereichen zu übernehmen: Einhaltung des Konsultationsprozesses, Festlegung der Agenda, Einholung öffentlicher Stellungnahmen, Auswertung der Stellungnahmen und Auswertung der Effektivität und der Effizienz von vom FASB herausgegebenen Standards nach deren Veröffentlichung.
  • Verleihung des Rechts, FAF-Treuhänder auszuwählen, an die Treuhänder selbst. Nach dem derzeitigen System werden acht Treuhänder, die keine Regierungsmitglieder sein dürfen, von sechs bestimmten Organisationen ausgewählt. Diese können von den Treuhändern nur abgelehnt werden, wenn ein Kandidat als "nicht geeignet" angesehen wird.
  • Änderung der maximalen Amtszeit eines Treuhänders von zweimal drei Jahren auf einmal fünf Jahre.
  • Änderung der Anzahl der FAF-Treuhänder von derzeit 16 auf eine Bandbreite zwischen 14 und 18.
  • Anforderung, dass der nächste Vorsitzende der FAF von mindestens einem Drittel bis zu der Hälfte seiner Zeit seiner Aufgabe widmet.

Rat für staatliche Rechnungslegung (GASB):

  • Beibehaltung der derzeitigen Größe, Amtsdauer und Zusammensetzung des GASB.
  • Sicherstellung einer stabilen verbindlichen Finanzierungsquelle für den GASB.
  • Verleihung des Rechts an den GASB-Vorsitzenden, Sachverhalte auf die fachliche Agenda des GASB aufzunehmen. Derzeit muss der Board eine gemeinschaftliche Entscheidung treffen. Die FAF hätte eine Aufsichtsrolle bei Festlegung der Agenda.

Im Hinblick auf die zukünftige Rolle von FASB und IFRS hält der Vorschlag der FAF fest:

Die jüngste Selbstverpflichtung von vielen Staaten, die International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden, hat eine weitreichende Diskussion zu Themen in Bezug auf die Konvergenz von Rechnungslegungsstandards und Globalisierung eröffnet. In ihrem innersten Kern muss diese Diskussion eine realistische Einschätzung der Frage beinhalten, wie IFRS bei der tatsächlichen Anwendung weltweit funktionieren werden und welche Beiträge von FAF und FASB zur Qualität und Konsistenz dieser Standards geleistete werden können. Das Ergebnis dieser Diskussion wird Auswirkungen auf die zukünftige Rolle, die Struktur und den Einfluss von FAF und FASB auf den globalen Standardsetzungsprozess haben. Unabhängig vom Ergebnis jedoch wird dem FASB auch weiterhin eine bedeutsame Rolle in der internationale Standardsetzung zukommen, und er mag weiterhin die Verantwortung für die Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in den Vereinigten Staaten haben.

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