In dieser Verlautbarung werden die Faktoren für
"volles Vertrauen" genannt, bei deren Vorliegen die PCAOB sich auf die Prüfungssysteme ausländischer gleichrangiger
Gremien verlässt, die ausreichend streng sind, um das Maß an
Anlagerschutz zu gewährleisten, das durch den Sarbanes-Oxley Act von 2002 vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagene Verlautbarung zur
Verfahrensweise enthält Leitlinien zu
Regel 4012 (in englischer Sprache, 122 KB) der PCAOB mit dem
Titel
Prüfungen von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (
Inspections of
Foreign Registered Public Accounting Firms). Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf
Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von registrierten nicht US-amerikanischen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Nach der
vorgeschlagenen Verlautbarung zur Verfahrensweise würde die PCAOB den Grad erhöhen, zu dem sie sich auf ausländische Prüfungssysteme
wo immer möglich verlässt (bis hin zu vollständigem Verlassen), wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Die PCAOB erbittet Stellungnahmen
zu den Merkmalen und zu dem in der vorgeschlagenen Verlautbarung genannten Ansatz bis zum 14. März 2008.
Fünf vorgeschlagene allgemeine Prinzipien, die
der PCAOB bei der Bestimmung der Verlässlichkeit als Hinweise dienen:
| Angemessenheit und Integrität des Überwachungssystems:
Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische System effektiv im öffentlichen Interesse des
Anlegerschutzes durch Bemühungen bei der Verbesserung der Prüfungsqualität arbeitet.
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| Unabhängiges Wirken des Überwachungssystems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das Gremium und das
System, in dem es tätig ist, frei von Störungen oder unangemessenem Einfluss durch die Prüfungspraxis und/oder
Prüfungsgesellschaften, die von dem Gremium überwacht werden, ist.
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| Unabhängigkeit der Finanzierungsgrundlage des Systems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das
ausländische System die Möglichkeit hat, die Finanzierungsquellen, die für die Ausführung seiner Aufgaben nötig sind,
ohne Störungen oder unangemessenen Einfluss durch die Prüfungspraxis und/oder Prüfungsgesellschaften, die von
dem Gremium überwacht werden, erschließen und ausschöpfen kann.
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| Transparenz des Systems: Die PCAOB würde abschätzen, zu welchem Grad das Gremium für die
Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen eines durchschaubaren Rahmenkonzepts verantwortlich ist. Die PCAOB würde
prüfen, ob das Gremium öffentlich Informationen zu seiner Struktur, seiner Führung, seinen Verfahrens- und
Vorgehensweisen und seinen Tätigkeiten zur Verfügung stellt.
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| Erfolge des Systems in der Vergangenheit: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische
Überwachungsgremium oder das System, in dem es tätig ist, in der Vergangenheit angemessene disziplinarische
Vorgehensweisen und angemessene Sanktionen vorweisen kann.
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Lesen Sie hierzu auch die folgenden englischsprachigen Dokumente: