Dezember

Gemeinsame Erklärungen zu Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards von China und Hongkong

07.12.2007

Die Standardsetzer für Rechnungslegung und Prüfung in Hongkong und dem Festland von China haben gemeinsame Erklärungen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung ihrer Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards unterzeichnet.

Nach der gemeinsamen Erklärung zu Rechnungslegungsstandards (in englischer Sprache, 48 KB), stimmen die beiden Parteien in folgenden Punkten überein:
  • Es gibt nur zwei wesentliche Unterschiede zwischen den Hong Kong Financial Reporting Standards (HKFRS, im Prinzip identisch mit IFRS) und den neuen Chinese Accounting Standards (CAS*), die seit 2007 in Kraft sindDie Unterschiede betreffen Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und die Aufholung von Wertminderungen.
  • Abschlüsse, die nach CAS erstellt sind, sollten nach Anpassungen der beiden Unterschiede‚ im Prinzip die gleichen Auswirkungen haben'.
  • Man wird daran arbeiten, die beiden Unterschiede zu beheben, und wird sich der fortgeführten Konvergenz der Rechnungslegungsstandards widmen.
  • Man wird daran arbeiten, gegenseitig Ausnahmen von den entsprechenden Prüfungen der Wirtschaftsprüferprüfungen in Hongkong und dem Festland von China zu erwirken.
  • Man wird daran arbeiten, eine gegenseitige Akzeptanz der Rechnungslegungsstandards der jeweils anderen Partei für Zwecke der Börsennotierung zu erreichen. [Derzeit müssen Unternehmen aus dem Festland China, die an der Börse in Hongkong notiert sind, HKFRS oder IFRS anwenden].

*CAS werden manchmal auch als ASBE bezeichnet (Accounting Standards for Business Enterprises)

Nach der gemeinsamen Erklärung zu Prüfungsstandards (in englischer Sprache, 43 KB), stimmen die beiden Parteien in folgenden Punkten überein:

  • Ein Wirtschaftsprüfer, der entweder die Prüfungsstandards von Hongkong oder des Festlandes von China anwendet, erfüllt dieselben Anforderungen und sollte deshalb zu den gleichen Schlüssen kommen, von prüfungsnahen Leistungen bis hin zur Prüfung von Jahresabschlüssen.
  • Man wird sich der fortgeführten Konvergenz der Prüfungsstandards widmen.
  • Man wird daran arbeiten, gegenseitig Ausnahmen von den entsprechenden Prüfungen der Wirtschaftsprüferprüfungen in Hongkong und dem Festland von China zu erwirken.
  • Man wird daran arbeiten, eine gegenseitige Akzeptanz der Prüfungsstandards der jeweils anderen Partei für Zwecke der Börsennotierung zu erreichen.

Accounting Roundup – Ausgabe November 2007

07.12.2007

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Novemberausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 283 KB).

Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

Entwicklungen beim FASB

FASB überarbeitet die Rechnungslegung für Unternehmenszusammenschlüsse und Minderheitenanteile

FASB, FAF und AICPA unterstützen den Übergang von börsennotierten US-Unternehmen auf Rechnungslegungsstandards, die von einem globalen Standardsetzer herausgegeben werden

FASB schlägt vor, Datum des Inkrafttretens von Interpretation 48 bezüglich der Bilanzierung von Unsicherheit bei Ertragsteuern für Unternehmen, deren Anteile nicht öffentlich gehandelt werden, aufzuschieben

FASB schlägt vor, Fair-Value-Verlautbarung 157 teilweise aufzuschieben, erwägt Umsetzungssachverhalte

FASB schlägt eine Position des Stabs vor, um Leasinggeschäfte aus dem Anwendungsbereich der Fair-Value-Verlautbarung 157 auszunehmen, und überarbeitet die Fair-Value-Definition für die Bilanzierung von Leasinggeschäften

FASB schlägt eine Position des Stabs vor, die einen unbefristeten Aufschub von SOP 07-1 die Rechnungslegung von Investmentunternehmen betreffend beinhaltet

FASB schlägt eine Position des Stabs vor, die die Faktoren verändert, die bei der Bestimmung der Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes berücksichtigt werden

FASB gibt Vorschlag zur Vereinfachung und Verbesserung der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital heraus

Entwicklungen bei der Emerging Issues Task Force (EITF)

EITF-Sachverhalt 07-1 Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen

EITF-Sachverhalt 07-4 Anwendung der Zwei-Klassen-Methode nach FASB Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie auf Personengesellschaften

EITF-Sachverhalt 07-5 Bestimmung, ob ein Instrument (oder eine eingebettetes Merkmal) an das eigene Kapital indexiert ist

EITF-Sachverhalt 07-6 Bilanzierung von Immobilienverkäufen nach den Anforderungen von FASB-Verlautbarung Nr. 66 Bilanzierung von Immobilienverkäufen, bei denen die Vereinbarung eine Kaufs- und Verkaufsklausel enthält

EITF erörtert den Ansatz des FASB, Sachverhalt 98-5 Bilanzierung von Wandelanleihen mit vorteilhaften Wandelrechten oder bedingt anpassbaren Wandlungsverhältnissen zu aktualisieren.

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

SEC lässt Überleitungsanforderung fallen, stimmt Regelungen für kleinere börsennotierte Unternehmen zu

SEC gibt Bilanzierungsbulletin mit Ansichten zu zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten geschriebenen Darlehenszusagen heraus

SEC schlägt verpflichtende elektronische Einreichung von bestimmten Ersuchen und Einreichungen von Investmentunternehmen vor

SEC stimmt Änderungen an den Regelungen der PCAOB bezüglich der Häufigkeit von Überprüfungen zu

SEC ersucht um Stellungnahmen bezüglich internetbasierter Möglichkeiten des Zugriffs auf die Angaben von börsennötierten Unternehmen über geschäftliche Aktivitäten in oder mit Staaten, die als Unterstützerstaaten für Terrorismus identifiziert wurden

SEC ernennt Wayne Carnall zum hauptverantwortlichen Rechnungsleger der Abteilung Unternehmensfinanzierung

Entwicklungen beim Governmental Accounting Standards Board (GASB)

GASB gibt Verlautbarung 52 Grundstücke und andere Immobilien, die von Stiftungen zu Investitionszwecken gehalten werden heraus

Internationale Entwicklungen

IASB verkündet Führungsvorschläge zur Verbesserung seiner öffentlichen Rechenschaftspflicht

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

Fragebogen zur Befolgung der IFRS – Version 2007

07.12.2007

Wir haben für Sie den englischsprachigen Fragebogen zur Einhaltung der IFRS von Deloitte (Ausgabe 2007) eingestellt. Der Fragebogen fasst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der verabschiedenden Standards (einschließlich Interpretationen) zusammen.

Dieser Fragebogen kann dafür verwendet werden, bei der Einschätzung der Einhaltung dieser Verlautbarungen zu helfen. Er ist kein Ersatz für das eigene Verstehen dieser Verlautbarungen oder das Vornehmen eigener Einschätzungen. Von den Anwendern dieses Fragebogens wird angenommen, dass sie die Verlautbarungen von Grund auf verstehen, und sie sollten bei Bedarf den Wortlaut der Verlautbarungen konsultieren, wenn sie bestimmte Sachverhalte im Fragebogen erwägen. Die Sachverhalte im Fragebogen sind mit Verweisen auf die betreffenden Abschnitte der IFRS versehen. Dieser Fragebogen behandelt die Ansatz- und Bewertungsvorschriften aus den IFRS, die am oder vor dem 31. August 2007 veröffentlicht wurden. Er behandelt nicht die Darstellungs- und Angabevorschriften (für diese haben wir eine eigene Checkliste entwickelt). Beachten Sie bitte, dass in IAS 8.30 Angaben bezüglich Standards und Interpretationen gefordert werden, die zum Bilanzstichtag zwar noch nicht in Kraft getreten aber bereits herausgegeben sind. Daher müssen Ersteller über den Inhalt des Fragebogens hinaus noch jegliche Standards und Interpretationen bedenken, die zwischen dem 1. September 2007 und dem Stichtag ihres Abschlusses für das Jahr 2007 herausgegeben wurden. Der Fragebogen umfasst 282 Seiten. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf den Fragebogen in gezippter Word-Version oder als pdf-Datei.

2007 IFRS Compliance Questionnaire (Word) (769 KB).

2007 IFRS Compliance Questionnaire (pdf) (1.901 KB).

Es sind permanente Verknüpfungen auf dieses Dokument auf der englischsprachigen Seite zu Musterkonzernabschlüssen eingerichtet.

Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

07.12.2007

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update.

Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Die erste Sendung dieser Reihe wurde am 29. November 2007 ausgestrahlt.

In der Ausgabe vom 29. November 2007 von Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

ein Überblick über die neuesten und die zukünftig erwarteten Aktivitäten des IASB,

der neueste Stand zum UK-GAAP,

IFRS 8 Geschäftssegmente,

neue IFRIC-Interpretationen (einschließlich IFRIC 11 und 13).

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier. Es ist eine permanente Verknüpfung auf die Sendung auf der englischsprachigen Seite von IAS Plus eingerichtet.

Von 2004 bis 2006 hat das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London eine Reihe von 18 fachlichen Updates zu IFRS ausgestrahlt. Der Schwerpunkt lag auf den wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihren Auswirkungen auf britische Unternehmen. Vorläufig werden Ihnen diese Sendungen auch weiterhin auf der englischsprachigen Seite von IAS Plus zur Verfügung stehen.

PCAOB will sich stärker auf ausländische Überprüfungen von Prüfungsfirmen verlassen

07.12.2007

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Vorschlag einer Verlautbarung zur Verfahrensweise zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

In dieser Verlautbarung werden die Faktoren für "volles Vertrauen" genannt, bei deren Vorliegen die PCAOB sich auf die Prüfungssysteme ausländischer gleichrangiger Gremien verlässt, die ausreichend streng sind, um das Maß an Anlagerschutz zu gewährleisten, das durch den Sarbanes-Oxley Act von 2002 vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagene Verlautbarung zur Verfahrensweise enthält Leitlinien zu Regel 4012 (in englischer Sprache, 122 KB) der PCAOB mit dem Titel Prüfungen von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Inspections of Foreign Registered Public Accounting Firms). Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von registrierten nicht US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Nach der vorgeschlagenen Verlautbarung zur Verfahrensweise würde die PCAOB den Grad erhöhen, zu dem sie sich auf ausländische Prüfungssysteme wo immer möglich verlässt (bis hin zu vollständigem Verlassen), wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Die PCAOB erbittet Stellungnahmen zu den Merkmalen und zu dem in der vorgeschlagenen Verlautbarung genannten Ansatz bis zum 14. März 2008.

Fünf vorgeschlagene allgemeine Prinzipien, die der PCAOB bei der Bestimmung der Verlässlichkeit als Hinweise dienen:

Angemessenheit und Integrität des Überwachungssystems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische System effektiv im öffentlichen Interesse des Anlegerschutzes durch Bemühungen bei der Verbesserung der Prüfungsqualität arbeitet.

Unabhängiges Wirken des Überwachungssystems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das Gremium und das System, in dem es tätig ist, frei von Störungen oder unangemessenem Einfluss durch die Prüfungspraxis und/oder Prüfungsgesellschaften, die von dem Gremium überwacht werden, ist.

Unabhängigkeit der Finanzierungsgrundlage des Systems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische System die Möglichkeit hat, die Finanzierungsquellen, die für die Ausführung seiner Aufgaben nötig sind, ohne Störungen oder unangemessenen Einfluss durch die Prüfungspraxis und/oder Prüfungsgesellschaften, die von dem Gremium überwacht werden, erschließen und ausschöpfen kann.

Transparenz des Systems: Die PCAOB würde abschätzen, zu welchem Grad das Gremium für die Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen eines durchschaubaren Rahmenkonzepts verantwortlich ist. Die PCAOB würde prüfen, ob das Gremium öffentlich Informationen zu seiner Struktur, seiner Führung, seinen Verfahrens- und Vorgehensweisen und seinen Tätigkeiten zur Verfügung stellt.

Erfolge des Systems in der Vergangenheit: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische Überwachungsgremium oder das System, in dem es tätig ist, in der Vergangenheit angemessene disziplinarische Vorgehensweisen und angemessene Sanktionen vorweisen kann.

Lesen Sie hierzu auch die folgenden englischsprachigen Dokumente:

vorgeschlagene Verlautbarung zur Verfahrensweise der PCAOB (82 KB),

Presseerklärungder PCAOB.

Novemberausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

06.12.2007

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 133 KB), der die Sitzung der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 29. November 2007 zusammenfasst.

Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere Ausgaben des Newsletters hier.

Der EITF Snapshot erörtert die drei Sachverhalte, bezüglich derer die EITF auf dieser Sitzung zu Entscheidungen gekommen ist:

Sachverhalt 07-1 Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen (zur Entwicklung und Vermarktung von ressourcenintensiven und allgemein ungewissen Produkten) – Übereinkunft erzielt,

Sachverhalt 07-4 Anwendung der Zwei-Klassen-Methode nach FASB Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie auf Personengesellschaften – Übereinkunft, dass öffentliche Stellungnahmen eingefordert werden sollen,

Sachverhalt 07-6 Bilanzierung von Immobilienverkäufen, bei denen die Vereinbarung eine Kaufs- und Verkaufsklausel enthält – Übereinkunft erzielt.

FASB veröffentlicht überarbeiteten Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen

05.12.2007

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat einen überarbeiteten Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen und einen neuen Standrad zu nicht kontrollierenden Anteilen (Minderheitenanteilen) herausgegeben.

Die Standards gelten für Berichtsperioden, die nach dem 15. Dezember 2008 beginnen. Der IASB beabsichtigt, die entsprechenden Gegenstücke ─ IFRS 3 (überarbeitet) Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 27 (wie 2007 überarbeitet) Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS ─ Anfang nächsten Jahres herauszugeben. Der Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen des FASB schreibt dem erwerbenden Unternehmen vor, alle im Rahmen der Transaktion erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden anzusetzen, legt den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs als das Bewertungsziel aller erworbenen Vermögenswerte und aller übernommenen Schulden (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts) fest und schreibt dem Erwerber vor, Informationen in den Angaben zu veröffentlichen, die dabei helfen, das Wesen und die finanziellen Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses zu verstehen und zu bewerten. Die vom IASB überarbeitete Version von IFRS 3 gestattet den Ansatz des vollen Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens, schreibt ihn aber nicht vor. Laden Sie sich hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des FASB herunter. Die neuen Standards (SFAS 141 (R) und SFAS 160) können kostenfrei von der Internetseite des FASBheruntergeladen werden.

 

FASB veröffentlicht vorläufige Ansichten zur Abgrenzung Eigenkapital/Fremdkapital

05.12.2007

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat seine vorläufigen Ansichten zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital (Financial Instruments with Characteristics of Equity) herausgegeben.

Die vorläufigen Ansichten beschreiben den vom FASB bevorzugten Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft ("basic ownership"), der die Gruppe der Instrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden können, auf den nachrangigsten Restanteil eines Unternehmens beschränkt. Die Eigentümer dieser Instrumente werden als die Eigentümer des Unternehmens angesehen. Alle anderen Instrumente stellen entweder Schulden oder Vermögenswerte dar. Ein Instrument, das das Nettovermögen, das den Eigentümern des Unternehmens zur Verfügung steht, verringert, ist eine Schuld; ein Instrument, das das Nettovermögen, das den Eigentümern des Unternehmens zur Verfügung steht, erhöht, ist ein Vermögenswert. Nach diesem Ansatz wären Termingeschäfte, Optionen und Wandelanleihen als Schulden oder Vermögenswerte zu klassifizieren. Stellungnahmen werden bis zum 30. Mai 2008 erbeten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des FASB. Dort können Sie auch kostenfrei die vorläufigen Ansichten herunterladen.

IFRS-Musterabschluss 2007 in slowakischer Sprache

04.12.2007

Unsere slowakischen Kollegen haben Medzinárodné štandardy pre finančné výkazníctvo: Vzorové finančné výkazy 2007 herausgegeben – den Musterkonzernabschluss in slowakischer Sprache.

Jeder Posten des Musterabschlusses (114 Seiten, 1.582 KB) enthält Querverweise auf die jeweils relevanten IFRS. Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Slowakei finden Sie auf unserer Länderseite Slowakei.

IASB an der Spitze des weltweiten Rankings zur Einbindung von Interessengruppen

03.12.2007

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat unter den 30 mächtigsten globalen Organisationen weltweit die am besten ausgebauten Kapazitäten für die Einbindung externer Interessengruppen.

Nach dem von One World Trust heute veröffentlichten globalen Rechenschaftsbericht werden vom IASB außerordentliche Leistungen in Bezug auf Transparenz und Auswertung erbracht. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung des IASB (45 KB).

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