März

SEC-Vorsitzender äußert sich zu Bericht der US-Handelskammer

16.03.2007

Im Rahmen unserer Nachricht vom 15. März 2007 (siehe unten) wurde ein Bericht der US-Handelskammer zitiert, in dem die Verschlankung der Regulierung der US-Kapitalmärkte gefordert wird.

Eine der Empfehlungen bestand in der Änderung des Sarbanes-Oxley Acts, indem dieser Teil der US-Aktiengesetze wird. Dies würde nach Ansicht der Handelskammer der US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) die Macht geben, "Regeln und Ausnahmen hinsichtlich der Umsetzung dieser Gesetze herauszugeben". In einer Rede an die Handelskammer (in englischer Sprache) sagte der Vorsitzende der US-Börsenaufsichtsbehörde Christopher Cox, dass eine Änderung nicht notwendig sei:

Trotz der Empfehlung in Ihrem Bericht und in der Schumer-Bloomberg Studie, wonach der Kongress den Sarbanes-Oxley Act ändern sollte, möchte ich heute morgen klar und deutlich sagen, dass ich anderer Meinung bin. Obwohl es selbstverständlich Sache des Kongresses ist, seine gesetzgeberischen Prioritäten festzulegen, haben sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat auf formale Art und Weise nach meinem Rat in dieser Angelegenheit bei Anhörungen zum Thema des Sarbanes-Oxley Act gefragt, woraufhin ich diese mehrfach kund getan habe. Wir müssen nicht das Gesetz ändern, sondern die Art der Umsetzung. Die übermäßige Belastung resultiert aus der Umsetzung des Gesetzes und nicht aus dem Gesetz selbst. Es ist wichtig, dies zu unterscheiden. Ich denke nicht, dass diese bis jetzt nur wenige Jahre alten wichtigen Schutzmaßnahmen für Investoren für eine Änderung aufgeschnürt werden sollten, oder müssten.

Die SEC verfügt über die Möglichkeiten und die notwendige Flexibilität, um das Gesetz in einer Art und Weise umzusetzen, die im Sinne der Investoren und der Märkte ist. Ihre Rückmeldungen stellen dabei ein wertvolles Werkzeug dar, diese Änderungen vorzunehmen, damit der Abschnitt 404 so funktioniert, wie es gedacht war. Insbesondere waren wir in der Lage, die Anwendung der 404-Vorschriften stufenweise einzuführen einschließlich angemessener Fristen für börsennotierte Unternehmen verschiedener Größenordnungen, so dass sogar heute, also fünf Jahre nach dem Gesetz, kleinere börsennotierte Unternehmen nicht zur Einhaltung dieser Vorschrift verpflichtet sind.

Ghana ist das jüngste IFRS-Land

15.03.2007

Ghana hat die International Financial Reporting Standards (IFRS) anstelle der nationalen Rechnungslegungsstandards von Ghana mit Wirkung zum 1. Januar 2007 für alle börsennotierten Unternehmen, staatliche Unternehmen, Banken, Versicherungen, Wertpapierhändler, Pensionsfonds und öffentliche Versorgungsunternehmen übernommen.

Die IFRS werden für alle anderen Unternehmen einschließlich KMU von 2009 an verpflichtend sein.

Bericht der US-Handelskammer zu den IFRS und ISA

15.03.2007

Eine von beiden Parteien gebildete Kommission zur Regulierung der US-amerikanischen Kapitalmärkte hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem sie für eine Verschlankung der Regulierung der US-Kapitalmärkte eintritt.

Dabei soll neben weiteren Empfehlungen die Lebensfähigkeit der Wirtschaftsprüfungsbranche sichergestellt und die Umsetzung des Sarbanes-Oxley-Acts verbessert werden. Die Kommission wurde von der US-Handelskammer gebildet. Jim Copeland, der frühere Geschäftsführer von Deloitte, ist eines der Kommissionsmitglieder. Eine Vielzahl der Kommissionsempfehlungen behandelt die Konvergenz der US-Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards mit deren internationalen Gegenstücken sowie die Streichung der Überleitungspflicht der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) für ausländische Emittenten. Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links für:

die Pressemitteilung (35 KB);

die Kurzzusammenfassung (714 KB); und

den vollständigen Bericht (2,16 MB).

Der Bericht und die Kurzzusammenfassung sind mit der freundlichen Genehmigung der US-Handelskammer eingestellt worden. Nachfolgend finden Sie die Kommissionsempfehlungen zu den Gebieten der internationalen Rechnungslegung und Prüfung:

Fortlaufende Konvergenz — Rechnungslegung

Die Kommission unterstützt und fördert die gegenwärtigen Anstrengungen des IASB und des US-amerikanischen FASB zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP. Da es sich bei den IFRS um prinzipienbasierte Standards handelt, empfiehlt die Kommission, dass ausländische Aufsichtsbehörden die Positionen ihrer internationalen Pendants voll und ganz hinsichtlich der Anwendung und Durchsetzung der IFRS zur Kenntnis nehmen, und gleichzeitig ernsthaft versuchen, sich widersprechende Schlussfolgerungen zu vermeiden, wie etwa die von einander abweichenden, auf Derivate anzuwendenden Standards.

Gleichzeitig anerkennt und respektiert die Kommission die Hoheit der IFRS-Staaten in Bezug darauf, dass sie sich auf eine allgemeingültige Vorgehensweise zur Interpretation der IFRS-Prinzipien einigen. Die SEC sollte sich nicht unnötigerweise in den Prozess einschalten. Diesbezüglich begrüßt die Kommission jüngste öffentliche Verlautbarungen des SEC-Direktors für „Corporate Finance“, wonach die SEC nicht beabsichtigt, ein Schlichter für die IFRS zu werden. Außerdem bestärkt die Kommission die SEC darin, die IFRIC-Interpretationen vollumfänglich anzuwenden und auf die Aufsichtsbehörden der jeweiligen Herkunftsländer zu verweisen, wenn es um die Überprüfung der IFRS-Abschlüsse von ausländischen nicht-institutionellen Emittenten geht.

Zusätzlich möchte die Kommission die SEC weiter ermutigen, ihre Anstrengungen zur Arbeit innerhalb der IOSCO hinsichtlich der Konvergenz internationaler Offenlegungsanforderungen fortzuführen und zu intensivieren, insbesondere hinsichtlich finanzieller Offenlegung. Die Modifizierung der Angaben der jeweiligen Herkunftsländer dahingehend, dass sie im Einklang stehen mit vergleichbaren, jedoch abweichenden SEC-Standards führt lediglich zu höheren Kosten für ausländische nicht-börsennotierte Emittenten.

Fortlaufende Konvergenz — Prüfung

Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC und der PCAOB mit ihren internationalen Pendants und dem IAASB hin zu einer weltweiten Konvergenz der US-amerikanischen und internationalen Prüfungsstandards zusammenarbeiten sollen. Die Kommission ist sich sicher, dass es unerlässlich ist, dass die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards von der Konvergenz von Prüfungsstandards begleitet werden muss.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die US-amerikanischen und internationalen Aufsichtsbehörden die Konvergenz von Rechnungslegung und Prüfung innerhalb von fünf Jahren erreicht haben sollten.

Streichung der Überleitungsvorschrift

Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC unmittelbar einen alternativen Ansatz hinsichtlich der Streichung der Überleitungspflicht in Betracht ziehen sollte. Insbesondere schlägt die Kommission vor, dass die SEC einen Prozess einrichtet, wonach sie von Fall zu Fall entscheiden kann, dass die Rechnungslegungsstandards eines Drittstaates ausreichend den US-GAAP entsprechen, so dass ausländische Unternehmen aus diesen Ländern nicht zur Überleitung ihrer Abschlüsse auf die US-GAAP zum Zwecke der SEC-Finanzberichterstattung verpflichtet wären. Das betroffene ausländische Land wäre dann zu Ähnlichem in Bezug auf US-Unternehmen verpflichtet. Als ein mögliches Modell schlägt die Kommission die Betrachtung eines Ansatzes vor, der dem in dem obigen Abschnitt „Ersetzte Einhaltung — Ausländische Makler und Börsen“ (Substituted Compliance — Foreign Brokers and Exchanges) genannten ähnlich ist.

IOSCO-Arbeitsplan und IFRS

14.03.2007

Der Fachausschuss der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) bat um Stellungnahmen zum Arbeitsplan und der Arbeitsschwerpunkten (Work Plan and Priorities, in englischer Sprache, 95 KB).

Der Arbeitsplan beinhaltet die Überwachung der Arbeit, als auch die Versorgung mit Informationen, des IASB und des International Auditing and Assurance Standards Board. IOSCO plant die Veröffentlichung eines Berichts zur Regulierung von prüfungsnahe Dienstleistungen, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeboten werden und möchte Diskussionsrunden zur Prüfungsqualität abhalten. IOSCO bat um Stellungnahmen bis zum 8. Juni 2007. Nachfolgend ein Auszug dieses Plans mit Bezug auf IFRS-Sachverhalte:

Überwachung der Entwicklungen und Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards

IOSCO überwacht sehr genau die Entwicklungen bezüglich der International Financial Reporting Standards (IFRS), nimmt Stellung zu vorgeschlagenen Änderungen und erörtert regelmäßig die Arbeit des Standardsetzungsprozesses mit Vertretern des International Accounting Standards Board (IASB). IOSCO unterstützt das Vorhaben, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards als auch die Anzahl der Ausnahmen von Prinzipien zu verringern. Zusätzlich spricht sich IOSCO für eine angemessene Ausgewogenheit zwischen dem Kosten und Nutzen von Rechnungslegungsstandards aus.

IOSCO betonte schon immer die Bedeutung der konsistenten Anwendung der IFRS weltweit. Um dieses Ziel zu unterstützen, hat der Fachausschuss die IOSCO-Datenbank zur aufsichtsrechtlichen Interpretation und Durchsetzung der IFRS entwickelt. Einen Zugang zur Datenbank ist über Wertpapieraufsichtsbehörden möglich, die eine Teilnahmebescheinigung unterschrieben haben. Die Datenbank ermöglicht eine gemeinsame Nutzung von aufsichtsrechtlichen Interpretationen und Durchsetzungsentscheidungen bezüglich der IFRS. Die IOSCO-Datenbank ist kompatibel mit einer ähnlichen Datenbank des CESR und ist seit Januar 2007 in Betrieb.

Neue Gegenüberstellung zwischen IFRS und US GAAP

14.03.2007

Unsere internationalen Kollegen des IFRS Global Office haben eine neue 36 Seiten umfassende Gegenüberstellung zwischen International Financial Reporting Standards und den US-amerikanischen GAAP (Comparison of International Financial Reporting Standards and United States GAAP, in englischer Sprache, 208 KB) veröffentlicht (Stand 28. Februar 2007).

Da es sich um eine kompakte Gegenüberstellung handelt, wurde nicht der Versuch unternommen, alle bestehenden Unterschiede anzusprechen oder solche, die nur für ein bestimmtes Unternehmen von Bedeutung sind. Unser Hauptaugenmerk konzentrierte sich auf Unterschiede, die üblicherweise in der Praxis auftauchen. Die Bedeutsamkeit der in dieser Publikation aufgeführten Unterschiede -sowie der nicht aufgeführten- wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ausfallen, abhängig von Faktoren wie der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, des Industriebereichs des jeweiligen Unternehmens und den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Lehrbeauftragte und Studenten im Bereich des Rechnungswesens haben selbstverständlich die Erlaubnis, Exemplare für Unterrichtszwecke zu verwenden.

Kommission übernimmt Regelwerk bezüglich der Transparenz von Unternehmensinformationen

14.03.2007

Die Europäische Kommission hat Kenngrößen übernommen, die die EU-Transparenzrichtlinie ergänzen.

Ziel dieser ergänzenden Maßgrößen ist eine "Verbesserung der Qualität, der für Investoren erhältlichen Informationen bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen wie auch Informationen zu den wesentlichen Veränderungen des Aktienbesitzes". Die neue Regulation bezieht sich auf:

Angaben von Finanzinformationen des Emittenten in Halbjahresberichten.

Angaben über den wesentlichen Aktienbesitz von Investoren.

untere Grenzen der gesamteuropäischen Verbreitung von aufsichtsbehördlichen Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Mindestanforderungen zur Akzeptanz von äquivalenten Regelwerken von Drittstaaten in Bezug auf einige Bestandteile der Richtlinie.

Mitgliedsstaaten waren dazu aufgefordert, die Transparenz-Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Übernahme der Durchsetzungskenngrößen muss ein Jahr später vollzogen sein. Die Kommission hat Beratungen zur Gestaltung eines möglichen Netzwerks von nationalen Mechanismen gestartet, um aufsichtsbehördliche Finanzinformationen, wie durch die Transparenz-Richtlinie vorgesehen, zu speichern. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der Dokumente:

Vollständiger Text des neuen Regelwerkes (in englischer Sprache, 75 KB)

Pressemitteilung (95 KB)

Informationen zur Transparenzrichtlinie auf IAS Plus.com (in englischer Sprache)

Weitere Informationen zur Website der Europäischen Kommission (in englischer Sprache)

Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

14.03.2007

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Januar-Februar 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, KB).

Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. GOS-Newsletter beinhalten eine Aktualisierung von relevanten GAAP, aufsichtsrechtlichen sowie anderen Angelegenheiten, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

CESR-Bericht zur ‚Äquivalenz’ von kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften

14.03.2007

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht veröffentlicht, der Antworten auf eine Frage der Europäischen Kommission in Bezug auf drei Sachverhalte bereithält: .

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht veröffentlicht, der Antworten auf eine Frage der Europäischen Kommission in Bezug auf drei Sachverhalte bereithält:

Arbeitspläne der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegung: Arbeits- und Fahrpläne der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer in Richtung Konvergenz mit den IFRS der Rechnungslegung. CESR nahm keine Bewertung zum Fortschritt in Richtung Konvergenz vor, sondern sammelte Informationen von „öffentlich zugänglichen Ressourcen“.

Definition von Äquivalenz: Eine empfohlene Definition der Äquivalenz. CESR schlussfolgerte, dass das Kriterium bezüglich der Entscheidung, ob Äquivalenz vorliegt, daran fest gemacht werden kann, ob Investoren ähnliche Entscheidungen getroffen hätten, unabhängig davon, ob sie IFRS-Abschlüsse oder Abschlüsse von Drittstaaten mit (nicht-europäischen) Rechnungslegungsvorschriften zur Verfügung hatten. CESR lies jedoch auch verlauten, dass die Definition nur einen Teil des Rahmenkonzeptes zur Erfassung von Äquivalenz darstelle. Zur Äquivalenz bedarf es auch verlässlicher (a) „Filter auf Landesniveau, um das Vertrauen in den Markt zu sichern“, (b) prüfungsnaher Dienstleistungen und (c) Durchsetzungsmechanismen, um sicher zu stellen dass die nicht EU-konformen Rechnungslegungsvorschriften richtig und übereinstimmend angewendet werden.

Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften durch Drittstaaten: Eine Zusammenfassung bezüglich der Rechnungsvorlegungsvorschriften, die im regulierten EU-Markt angewendet werden. CESR fand heraus, dass zumindest 33 verschiedene nicht-europäischen nationale Rechnungslegungsvorschriften bei den EU-regulierten Wertpapierbörsen angewendet werden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Aufstellung des CESR-Berichts (17 KB). CESR stellte auch heraus, dass ungefähr 130 nicht EU-Emittenten die Rechnungslegungsvorschriften der Mitgliedsländer verwenden, wie etwa britische Rechnungslegungsvorschriften. CESR stellte auch fest, dass es keine gesetzlichen Vorschriften in EU-Mitgliedsstaaten gibt, die nicht-europäischen Rechnungslegungsvorschriften in IFRS überzuleiten.

Zur Ansicht des vollständigen Berichts in englischer Sprache klicken Sie bitte hier (866 KB). Der Bericht trägt den Titel Ratschläge von CESR an die Europäische Kommission bezüglich des Arbeitsprogramms der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer, die Definition von Äquivalenz und eine Aufstellung der Rechnungslegungsvorschriften von Drittländern, die zurzeit im Kapitalmarkt der EU verwendet werden (CESR’s advice to the European Commission on the work programmes of the Canadian, Japanese and US standard setters, the definition of equivalence and the list of third country GAAP currently used on the EU capital markets).

Veröffentlichung des Bound Volumes 2007 der IFRS

13.03.2007

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat das Bound Volume (BV) 2007 der International Financial Reporting Standards veröffentlicht.

Dieses BV beinhaltet alle IFRS, International Accounting Standards (IAS), IFRIC- und SIC-Interpretationen sowie vom IASB herausgegebene Begleitdokumente einschließlich Anwendungsleitlinien, erläuternde Beispiele, Anleitungen zur Anwendung, Grundlagen für Schlussfolgerungen und verabschiedete abweichende Meinungen, die bis zum 1. Januar 2007 verabschiedet waren. Exemplare des BV 2007 (in englischer Sprache, ISBN: 978-1-905590-26-1) sind über die IASB-Website zum Stückpreis von 60 Pfund Sterling erhältlich (exklusive Versandkosten). Mengenrabatte für Bestellungen ab 10 Stück sind möglich und Preisreduzierungen für einkommensschwache und Länder mit mittlerem Einkommen vorgesehen. Übersetzungen in andere Sprachen sind in naher Zukunft erhältlich. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (42 KB).

Die hauptsächlichen Änderungen gegenüber des BV 2006 bestehen in der Einbeziehung der folgenden Sachverhalte:

IFRS 8 Geschäftssegmente

Vier neue Interpretationen:

IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate

IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung

IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Änderungen an den anderen IFRS aufgrund der neuen Verlautbarungen

Das Handbuch zur Arbeitsweise des IASB, welches im April 2006 veröffentlicht wurde

Eine kurze Zusammenfassung jeder einzelnen Verlautbarung, welche zur Titelseite hinzugefügt wurde

Ergebnisse der 107. Sitzung des DSR

13.03.2007

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 5. und 6. März 2007 seine 107. Sitzung in Berlin ab.

Klicken Sie hier für einen Sitzungsbericht (24 KB). Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des RIC mit Stand vom März 2007 hier herunterladen (20 KB).

Der DSR erörterte den ersten Entwurf einer Stellungnahme zu dem Diskussionspapier der PAAinE Arbeitsgruppe zum Rahmenkonzept mit dem Titel "The Conceptual Framework: Starting from the right place?".

Der DSR befasste sich mit E-DRS 21 Zwischenberichterstattung und wurde über den Inhalt des vom IASB veröffentlichten Standardentwurfs ED IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen informiert.

Erörtert wurde auch das von EFRAG veröffentlichte Diskussionspapier "The Performance Reporting Debate - What (if anything) is wrong with the good old income statement".

Weitere Themen der Sitzung stellte das Projekt zur Ertragserfassung, das Diskussionspapier zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie die Übernahme von IFRIC 12 dar.

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