Ich muss jedoch einen kuriosen Aspekt bezüglich der
praktischen Anwendung des Fahrplans ansprechen, welcher in
dem Mangel von ausländischen, nicht-institutionellen
Emittenten besteht, ihre geprüften bei der SEC eingereichten
Abschlüsse nach IFRS oder in Übereinstimmung mit den IFRS so
aufzustellen, wie diese vom IASB verabschiedet wurden. Wir
hatten erwartet, dass ungefähr 300 Unternehmen ihre gemäß
IFRS aufgestellten Abschlüsse für das Jahr 2005 einreichen. Stattdessen erhielten wir nur ungefähr 40 Anträge - was kaum
eine kritische Menge darstellt. Diese Tatsache erstaunt um
so mehr, da das ursprüngliche Ziel - in den Worten des
Fahrplans ausgedrückt - darin besteht, "Konvergenz in Aktion
zu sehen". Nun folgende Frage: Warum hatten nur 40 Unternehmen
ihre Abschlüsse entsprechend eingereicht?
Die Antwort darauf liegt wahrscheinlich in einer Reihe von
unterschiedlichen Gründen, und unsere stellvertretende
oberste Rechnungslegerin (Deputy Chief Accountant) Julie
Erhardt erörterte einige Möglichkeiten in ihrer Ansprache
auf einer AICPA-Konferenz im letzten Dezember. Ich
möchte mich nur auf ein Argument stützen, welches damit zu
tun hat, dass in den meisten Fällen bei der Aufstellung von
Abschlüssen, die mit den von einem nationalen Rechtskreis
übernommenen IFRS übereinstimmen, keine Angabe von dem
Unternehmen oder Prüfer darüber gemacht wurde, dass diese
Jahresabschlüsse auch mit den vom IASB herausgegebenen IFRS
übereinstimmen. Gewiss wurden aufgrund des Fahrplans nur
IFRS-Abschlüsse in Erwägung gezogen, die den Vorschriften
des IASB entsprechen. Allerdings haben einige Rechtskreise
die IFRS nicht genau in der Form übernommen, wie diese vom
IASB veröffentlicht wurden, sondern an deren Stelle einige
Änderungen vorgenommen. Folglich wurden, wie von Julie
angemerkt, Abschlüsse eingereicht, die
infolge nationaler Rechtsvorschriften
auf der Grundlage von Anpassungen an den IFRS erstellt wurden.
Für sich betrachtet passen diese Abschlüsse sicherlich zu
den
Registrierungsvorschriften der SEC, allerdings stellen sie
ohne den Bezug auf die IFRS, wie vom IASB herausgegeben,
keine Abschlüsse dar, die einem einzigen Satz von globalen
Rechnungslegungsstandards, wie im Fahrplan beschrieben,
entsprechen.
Nun verstehen wir auch, warum Rechtskreise ihre eigene
Version der IFRS übernehmen möchten. Dennoch war ein Ziel
des Fahrplans, die Überleitungsvorschriften zu beseitigen
und somit als Konsequenz zwei Versionen belastbarer Standards durch die beiden unabhängigen
Standardsetzer für den US-amerikanischen Kapitalmarkt zu
erhalten und keine dreißig verschiedenen Versionen. Die
sich stellende Frage sieht folgendermaßen aus: Wie erreichen
wir die 'kritische Menge' - unter Verwendung dieses
Begriffes gemäß des Fahrplans - an einreichenden
Unternehmen, die die IFRS in der Form anwenden, wie diese
vom IASB verabschiedet wurden? Was wird dieses Jahr
geschehen - im zweiten Jahr des Fahrplans? Auch wenn es
darauf gegenwärtig noch keine eindeutige Antwort gibt, bin ich der Meinung,
dass eine ernsthafte Diskussion seitens der Emittenten
zusammen mit deren Prüfern vonnöten sein wird. Ich gehe
davon aus, dass Prüfer in der Lage sind,
Bestätigungsvermerke aufzustellen, die darlegen, dass die
geprüften IFRS-Abschlüsse gemäß den vom IASB verabschiedeten
IFRS aufgestellt wurden und nicht lediglich den 'IFRS des
Rechtkreises X' entsprechen. Auf jeden Fall müssen wir der
Sache auf den Grund gehen und die Einreichung weiterer
geprüfter
Abschlüsse
gemäß des Fahrplans abwarten. Jedoch bleibe ich bei
meiner Schlussfolgerung, dass die Umsetzung des Fahrplans im
Grunde gute Fortschritte zeigt und wir unsere Ziele
erreichen werden.
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