Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den
14. November, über einen
Verordnungsentwurfab (in englischer Sprache, 121 KB), der die
Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern
würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen
Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt
gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin
seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards")
und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei
Fälle gegeben ist:
1. Die in dem Drittland für die entsprechenden
Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem
30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, diese Standards vor dem
31. Dezember 2011auf die International Financial Reporting Standards
zu verschmelzen, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:
| (a) Die in dem Drittland für die entsprechenden
Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat vor dem
31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgelegt, das sowohl
umfassend ist als auch geeignet, bis zum 31. Dezember abgeschlossen
zu werden;
|
| (b) das Konvergenzprogramm ist wirksam und ohne Aufschub
implementiert, und die für seinen Abschluss notwendigen Ressourcen
sind der Implementierung zugewiesen.
|
2. Die in dem Drittland für die entsprechenden
Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem
30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, vor dem 31. Dezember 2011die
International Financial Reporting Standards zu übernehmen, und es
werden in dem Drittland wirksame Maßnahmen ergriffen, die den
zeitgerechten und vollständigen Übergang auf IFRS zu diesem Datum
sicherstellen, oder das Drittland hat mit der EU bis zum
31. Dezember 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung
abgeschlossen.
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit
nationaler Rechnungslegungsstandards und IFRS wird von der
Kommission für jedes Land einzelnen entschieden, aber eine weitere
Bedingung wird noch auferlegt: „Die Entscheidung der Kommission muss
in allen Fällen bedeuten, dass europäische Emittenten in den
Drittländern IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen
anwenden können." Es scheint also auf Grundlage dieser Verordnung,
dass US-amerikanische Unternehmen, die an einer europäischen Börse
zugelassen sind, nicht weiterhin US-GAAP verwenden könnten, wenn
nicht gleichzeitig die SEC europäischen Unternehmen gestatten würde,
„IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen" anzuwenden.
Mit Stand März 2007 werden auf regulierten europäischen Märkten
Dividendenpapiere von 102 US-amerikanischen Unternehmen und
Darlehenssicherheiten von 131 US-amerikanischen Unternehmen
gehandelt.